Feinstaubplakette behalten??
Hallo,
ich habe da mal eine Frage an die Experten:
Letzten Samstag habe wir einen jungen Gebrauchten von einem Freund abgekauft, der bereits mit einer grünen Feinstaubplakette ausfestattet war. Da wir den Wagen ja ummelden müssen und das Kennzeichen nicht übernehmen können, da andere Landkreis, frage ich mich, ob wir wenigstens die Feinstaubplakette behalten können. Diese wurde ja dem Fahrzeug und nicht dem Kennzeichen zugewiesen. Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen, da in der Plakette ja das Kennzeichen steht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen,
ja.....
mit etwas nachdenken, sollte einem auch ziemlich schnell klarwerden wieso.....
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich empfehle mal die Durchsicht des § 2,2 der 35. VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 10.10.06. Was ein ein Amtsrichterlein dagegen anzustinken hat weiß nur er alleine. Aber wer nimmt diese Justiz noch für voll, ich nicht mehr. Wechselt das zum Fahrzeug gehörende Kennzeichen muß auch eine neue Plkatte her. Muß alles schwer sein 🙄
Und wo soll das bitte stehen?
In §3 steht:
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Also kurz zusammengefaßt:
Beim KAUF der Plakette muß das Kennzeichen eingetragen werden, NICHT beim Ummelden des Fahrzeuges. Nur wenn du eine neue Plakette kaufst mußt du das aktuelle Kennzeichen eintragen lassen.
Der Amtsrichter hat völlig Recht, hats auch richtig begründert und scheint die Gesetze auch besser zu verstehen als du. In der kompletten Verordnung ist zum Kennzeichenwechsel nämlich überhaupt nichts ausgesagt, dabei ist wohl jedem klar daß ein Auto während seines Lebens auch viele Kennzeichen haben wird. Somit bestand auch nie die Absicht die Plakette davon abhängig zu machen.
Daß vereinzelte Kommunen und Politessen aus purer Geldgeilheit etwas anderes interpretieren und auch mal zu Rechtsbeugung neigen, ist leider nichts neues.
Ich verstehe nicht warum die das Kennzeichen in die Plakette eintragen(, die in meinen Augen eh nur Schwachsinn ist) und nicht die Fahrgestellnummer, dann müsste man das schei* Ding auch nicht immer wieder Wechseln beim Neukauf eines Gebrauchten!
Ich habe bei mir noch die vom Vorbesitzer an der Scheibe kleben, meine neue, die ich gleich bei der HU mitgemacht habe, liegt im Handschuhfach in der Bedienungsanleitung, immer griffbereit, falls was sein sollte.
Da ich aber nie in Umweltzonen unterwegs bin ist die neue auch noch nie zum Einsatz gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von BelijKarp
Ich verstehe nicht warum die das Kennzeichen in die Plakette eintragen(, die in meinen Augen eh nur Schwachsinn ist) und nicht die Fahrgestellnummer...
Da bist du nicht der Einzige, bei dem die gegenwärtige Regelung auf völliges Unverständnis stößt....
Ich habe meine Plakette in die Mitteder Scheibe, vom Fahrer aus gesehen dezent hinter dem Rückspiegel geklebt.
Mit Absicht, weil ich das sch*** EU-Dingen nicht dauernd im Blickfeld haben will.
Wenn es mal Ärger geben sollte wird halt eine neue verkehrt herum aufgeklebt.
Mir kommt es nicht auf die 5€ an sondern es ist ein weiterse Symbol der EU-Diktatur.
2 Fragen noch
Warum muss das Dingen so groß sein?
Warum nicht wahlweise vorn auf das Kennzeichen an der Stelle an der einst die AU-Plakette saß?
An liebsten würde ich diese aufkleben:
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich empfehle mal die Durchsicht des § 2,2 der 35. VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 10.10.06.
Da steht: "Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. "
... und mehr nicht!
Da bei uns der Gesetzgeber (wie fast immer eigentlich) mal wieder darauf verzichtet hat zu überprüfen, welche Auswirkungen ihre Gesetze haben könnten und (mal wieder) zu dumm waren einen eindeutigen Gesetzestext aufzusetzen ist die sachlage nun mal so wie sie ist. DIes Wurde ja bereits durch einen Amtsrichter entschieden, der gar keine andere Wahl hatte, als so zu entscheiden, weil er nach Gesetzeslage entschieden hat.
Probleme kann es aber geben, wenn man im Ausland mit der 'falschen' Plakette in eine Umweltzone fährt, denn da gelten andere Gesetze und Verordnungen.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Und jetzt kommt das beste: Bei einem Austausch der Windschutzscheibe zahlt ihr auch wieder... Autofahren ist aber auch einfach teuer geworden in Deutschland. 🙄
nö die zieht mit um, genauso wie evtl. vorhandene vignetten. für die kasper die täglich 20 scheiben wechseln stellt das keine herausforderung dar...
Zitat:
Original geschrieben von Pedder59
Ich habe meine Plakette in die Mitteder Scheibe, vom Fahrer aus gesehen dezent hinter dem Rückspiegel geklebt.
Mit Absicht, weil ich das sch*** EU-Dingen nicht dauernd im Blickfeld haben will.
bei mir klebt die ganz rechts ganz unten, ich seh die von innen gar nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
meiner meinung nach bist du ein dummschwätzer....
Wenn du das so sagst, wird es ja wohl so sein.
Mfg Zille
Die Bundesregierung (inklusive der EU) will uns so schnell über den Tisch ziehen, das die durch Reibung entstehende Hitze als Nestwärme empfunden wird. Als ich mein Auto nach Düsseldorf umgemeldet habe wurde ich gar nicht nach der Plakette gefragt, sie war auf einmal bei meinen Unterlagen dabei. Ich bin mir sicher, die Kosten dafür werde ich irgendwo bei den Rechnungsquittungen dabei haben. Der Kassenautomat hörte ja gar nicht mehr auf zu drucken. (Lag wohl auch an der Menge der Fahrzeuge)
In den Gedanken, das die Stadt Düsseldorf dank der Kosteneinnahme meiner Ummeldung nun schuldenfrei sein müsste (wenn sie es nicht schon währe) ging ich aus dem Gebäudeteil des Straßenverkehrsamtes raus. Als ich mir dann in der Bäckerei im Gebäude was gefuttert hatte hörte ich nur jemanden (höchstwahrscheinlich Bild-Leser) sagen: "Was die Stadt an den ganzen Piolitessen ausgibt, nur um zu gucken, ob die Autos richtig stehen könnte man an anderer Stelle besser ausgeben."
Naja, zurück zum Therma.
Bei mir klebt die Fenstaubplakette ganz unten rechts auf der Beifahrerseite, und ist erstmal nicht im Blickfeld, und auch so kaum zu sehen. Das sie nicht auf dem Kennezichen klebt, und wuf dem Kennzeichen extra Platz gehalten wird denke ich, da kommt das nächste Unheil hin. Der Namen Feinstaubplakette betrifft ja eher nur größere Stätte, die über bestimmte Grenzwerte kommen. Der Grund dieser Plajkette dürfte auch jhedem klar sein. Ankurbeln der Automobilindistrie, damit die Möhren ohne Plakette, später mit roter Plakette, und dann die gelben Plaketten verschwinden. Und als zweites ein kleines Bonbon für die Stätte, die pleite sind, und so was dazu verdienen können.
Die rote Plakette ist vielerorts schon weggefallen, wenn die gelbe weg ist wird es nicht mehr lange dauern bis die grüne Plakette abgeschafft wird, und was bundeseinheitliches kommt. Wenn Euro6-Fahrzeuge auch eine grüne Plakette bekommen denke ich, das die grünen Zonen verschwinden. Wird diese Plakette blau geht der Spaß noch ein paar Jahre weiter.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
auf dem Kennzeichen extra Platz gehalten wird denke ich, da kommt das nächste Unheil hin
Ich hoffe es nicht hab mir meine Plakette vorne in die Mitte machen lassen, da ist oben drüber und drunter kein Platz für nen anderen Mist...
Der Staat will die Einnahmen und deswegen wird er immer wieder Gesetze erlassen die das ermöglichen. Das im Gesetz nicht klar geschrieben steht daß die Plakette getauscht werden muß wenn ein neues Kennzeichen verbaut wird ist ja wohl logisch sonst wäre ja die "ADAC-Partei" auf die Barrikaden gegangen. Mal gedanklich weitergesponnen : würden die auf die Einnahmen verzichten wollen hätten sie anstatt das Kennzeichen die Letzten 8 Stellen der Fahrgestellnummer eintragen können die dann die Plakette unwiederruflich bis zum Ableben des WAgens gültig macht.
Tach auch
Zitat:
Original geschrieben von BelijKarp
Ich hoffe es nicht hab mir meine Plakette vorne in die Mitte machen lassen, da ist oben drüber und drunter kein Platz für nen anderen Mist...Zitat:
Original geschrieben von MvM
auf dem Kennzeichen extra Platz gehalten wird denke ich, da kommt das nächste Unheil hin
Das ist laut Aussage meiner Zulassungsstelle gemäß irgendeiner Vorschrift nicht zulässig. 🙄
Gruß
yo-chi (ohne Feinstaubplakette unterwegs)
ich hab bei meiner gefragt die hatte nix dagegen...
Zitat:
Original geschrieben von BelijKarp
ich hab bei meiner gefragt die hatte nix dagegen...
Und da du es (logischer weise) nicht dort hin geklebt hast kann man dich dafür nicht beschuldigen. Straßenverkehrsämter sind manchmal schon komisch. Eine machts, ne andere nicht, und eine dritte holt sich eine Tasse Kafee und kommt nicht mehr wieder.
Das da was hinkommt steht für mich schon fest. Die Zeit, bis es soweit ist kann noch was dauern. Vielleicht hast du den Wagen bis dahin nicht mehr. Somit würde ich mir in beiden Dingen keine Sorgen machen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
(...)
Das da was hinkommt steht für mich schon fest. Die Zeit, bis es soweit ist kann noch was dauern.
(...)
wieso steht es für Dich fest, dass da wieder was hinkommt? Vor der ASU- (später AU-)Plakette war da auch nichts; will sagen, die Zeit in der auf dem vorderen Schild nichts, außer dem Zulassungsstempel klebte, war bisher länger, als die Zeit mit zwei vollgeklebten Schildern 😉
Die Vermutung, dass unser Verwaltungsapparat nichts anderes zu tun hätte, als sich eine neue Abzockmethode auszudenken und den frei gewordenen Platz auf dem vordern Kennzeichen dafür zu nutzen, halte ich selbst bei der Betrachtung über die Einführung der Feinstaubplakette für etwas übertrieben...
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Das ist laut Aussage meiner Zulassungsstelle gemäß irgendeiner Vorschrift nicht zulässig. 🙄
Wenn nicht einmal die Zulassungsstelle in der Lage ist, hierzu eine konkrete Vorschrift zu nennen, kann hier
keineUnzulässigkeit gegeben sein.