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Feinstaubplakette behalten??

Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Experten:

Letzten Samstag habe wir einen jungen Gebrauchten von einem Freund abgekauft, der bereits mit einer grünen Feinstaubplakette ausfestattet war. Da wir den Wagen ja ummelden müssen und das Kennzeichen nicht übernehmen können, da andere Landkreis, frage ich mich, ob wir wenigstens die Feinstaubplakette behalten können. Diese wurde ja dem Fahrzeug und nicht dem Kennzeichen zugewiesen. Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen, da in der Plakette ja das Kennzeichen steht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen,

ja.....

mit etwas nachdenken, sollte einem auch ziemlich schnell klarwerden wieso.....

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83 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Und jetzt kommt das beste: Bei einem Austausch der Windschutzscheibe zahlt ihr auch wieder... Autofahren ist aber auch einfach teuer geworden in Deutschland. 🙄

Müsste man die Versicherung ja glatt mal fragen, ob die einem 5€ bei der SB erlassen.😁

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Hat doch mit dem Zulassungsbezirk nichts zu tun, andere Kennzeichen = neue Plakette, ist so wegen geht nicht anders🙂
Es gibt auch Zulassungsbezirke, in denen die Kennzeichen nicht gewechselt werden. Berlin zB.

Jo, deshalb hatte ich geschrieben, andere Kennzeichen=neue Plakette, damit meinte ich natürlich eine andere Zahlenfolge. Gibt ja auch Gründe, warum es neue Nummern gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Die Plakette ist nunmal kennzeichenbezogen.
Wo genau soll das in der Verordnung stehen?

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Müsste man die Versicherung ja glatt mal fragen, ob die einem 5€ bei der SB erlassen.😁

Leider wird die Feinstaubplakette von den Versicherungen nicht übernommen.

Begründung : Gehört nicht zum Versicherungsumfang !

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Zitat:

Original geschrieben von F213



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Wo genau soll das in der Verordnung stehen?

Und wo genau?

So wie ich gesehen hab, steht da nur drin, daß das Kennzeichen des Fahrzeuges in die Plakette eingetragen muß, und zwar von der Ausgabestelle. Es steht nirgends, daß dieser Eintragung aktualisiert werden muß, was ja auch von der Beschaffenheit der Plakette ja gar nicht möglich ist. Somit dürfte dem Recht wohl genüge getan sein, wenn das bei der Ausgabe aktuelle Kennzeichen eingetragen wird?

Davon abgesehen sind die Plaketten natürlich reine Abzocke, da die Informationen ja auch im Fahrzeugbrief vermerkt sind, und bei den Ämtern ebenfalls bekannt sind (sonst wäre ja eine steuerliche Abrechnung nicht möglich).

Generell stinkt es, daß Autofahren ständig teurer wird, das treibt die Inflation, und wird dafür sorgen, daß immer weniger Leute arbeiten, weils sichs halt nicht mehr lohnt.

So ist es, es muß das AKTUELLE Kennzeichen auf die Plakette. Wie sonst bitteschön soll sonst eine Zuordnung möglich sein ? Die Gedankengänge von manchen sind teilweise nicht mehr nachvollziehbar. Nach der Diktion brauche ich ja dann auch keine neuen Kennzeichen, die Karre hat ja schon welche.🙄 Trotzdem: Für mich ist dieser Plakettenstuß der überflüssigste Müll, den je gegeben hat. Vor allem am 123er macht sich das Ding unheimlich gut.🙄 Der einzige Vorteil: Bei einer Sonderaktion beim hiesigen 🙂 gab es die Dinger umsonst. Allerdings finde ich eins immer lustig: Da werden geile Felgen, Spoiler und sonstiger Kram gekauft aber bei 5 € für eine Plakette wird Theater gemacht.

Nun R 129 Fan. Meine Gedankengänge sind durchaus nachvollziehbar.
Denn es gibt Vorschriften, die ausdrücklich etwas erlauben indem sie nämlich keine Aussage dazu machen.
Wenn man nämlich die Verordnung subsumiert, dann erkennt man sehr schnell, daß an keiner Stelle von einem AKTUELLEN Kennzeichen die Rede ist sondern nur, daß das Kennzeichen des Kfz einzutragen ist.
Daraus kann man den Umkehrschluß ziehen, daß bei der Vergabe eines neuen Nummernschilds nicht zwangsläufig auch eine neue Plakette angeschafft werden muß.
Dies kann man auch daraus ableiten, daß die Ahndungsvorschriften diesen Tatbestand gar nicht kennen sondern nur das Nichtanbringen einer Plakette.
Und solange keine Strafvorschrift vorhanden ist, kann man auch nicht bestraft werden. Zumal man nachweisen kann, daß es sich um das gleiche Fahrzeug handelt nur mit einem anderen Nummernschild.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Und solange keine Strafvorschrift vorhanden ist, kann man auch nicht bestraft werden. Zumal man nachweisen kann, daß es sich um das gleiche Fahrzeug handelt nur mit einem anderen Nummernschild.

Das sehe ich genauso. Einer der Grundsätze unseres Rechtssystems.

Eben. Das Kennzeichen des Fahrzeuges, und dieses ist dann ja wohl anders wenn der Zulassungsbezirk gewechselt wird. Zitat: " Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. " Stimmen also das Kennzeichen auf der Plakette und das amtliche Kennzeichen am Fahrzeug nicht überein hat das Fahrzeug keine gültige Plakette und es kostet 40 € Bußgeld. Ob sich aber irgendein Gericht mit einem solchen Pippifax abgibt steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Nun R 129 Fan. Meine Gedankengänge sind durchaus nachvollziehbar.
Denn es gibt Vorschriften, die ausdrücklich etwas erlauben indem sie nämlich keine Aussage dazu machen.
Wenn man nämlich die Verordnung subsumiert, dann erkennt man sehr schnell, daß an keiner Stelle von einem AKTUELLEN Kennzeichen die Rede ist sondern nur, daß das Kennzeichen des Kfz einzutragen ist.
Daraus kann man den Umkehrschluß ziehen, daß bei der Vergabe eines neuen Nummernschilds nicht zwangsläufig auch eine neue Plakette angeschafft werden muß.
Dies kann man auch daraus ableiten, daß die Ahndungsvorschriften diesen Tatbestand gar nicht kennen sondern nur das Nichtanbringen einer Plakette.
Und solange keine Strafvorschrift vorhanden ist, kann man auch nicht bestraft werden. Zumal man nachweisen kann, daß es sich um das gleiche Fahrzeug handelt nur mit einem anderen Nummernschild.

Hey danke, genau darum ging's mir als ich diesen provokativen Thread eröffnet habe....

Nur schade, daß die privaten Auslegungen vor Gericht keinen Menschen interessieren..🙄 Obwohl ich mal auf entsprechende Prozesse gespannt bin.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nur schade, daß die privaten Auslegungen vor Gericht keinen Menschen interessieren..🙄 Obwohl ich mal auf entsprechende Prozesse gespannt bin.

Nun R 129. Private Auslegungen bringst Du in diesen Thread herein wie z. B. anfangs die Behauptung, daß die Plakette Kennzeichenbezogen ist. Ich lese nur die Verordnung und subsumiere sie durch.

Und auch Deine Aussage, daß sich ein Gericht mit solch einem Pipifax nicht beschäftigen würde, zeigt, daß Du den Sachverhalt nicht bis zum Ende durchgedacht hast.

Sollte jemand verdonnert werden, weil er nicht das richtige Kennzeichen auf der Plakette stehen hat, dann ist neben der Geldbuße gleichzeitig noch ein Punkt in Flensburg fällig.

Hat jemand nun genügend Punkte gesammelt und steht kurz vor einer Nachschulung, dann könnte dieser Punkt genau der Punkt sein, der zu einer unberechtigten Nachschulung führt oder noch schlimmer der Führerschein eingezogen wird und jemand um seinen Job fürchten muß.

Und dann sollte sich kein Gericht damit beschäftigen weil es Pipifax ist ?

Letztendlich, und da stimmen wir überein, entscheidet der Richter, ob eine neue Plakette anzubringen ist oder nicht.

Falls ja, dann wäre ich gespannt nach welcher Vorschrift er die Sanktion erlasse würde.

Da ich mich nun genügend dazu ausgelassen habe, und wir zwei uns wahrscheinlich in dieser Sache sowieso nicht einig werden 😉 klinke ich mich hiermit aus.

Das ist leider nicht meine Privatmeinung sondern Fakt. Warum muß das Kennzeichen denn da drauf ? Allerdings ist ja niemand gezwungen, sich dieses Ding zu holen ( vor allem an meinem 123er sieht das ja affentittengeil aus 🙄🙄 ) . Er darf dann halt nicht in die " Umweltzone " . Wogegen der Plakttenbesitzer nunmal damit leben muß, sich bei jeden Umzug eine neue zu kaufen oder eben keine. Folge: Siehe vorher. Nur so als Info: Nach einem Umzug verschwinden die Daten der Zulassung spätestens nach 2 Jahren im Nirvana, d. h. , keiner kann mehr nachverfolgen, zu welchen Fahrzeug das dort angegebene Kennzeichen mal gehört hat.
Und zum "rechtlichen " : Ein Richter kann den Kram einstellen, weil er keine Lust hat oder eben mal wieder die Gesetze zurechtbiegt, wie es ihm in den Kram passt. Kann natürlich sein, dass dann ein Obergericht dann alles kippt und das eben KEIN Bußgeldtatbestand ist. Es kann aber auch anders ausgehen. Die Doofen sind wie immer die, die diese tollen Gesetze ausführen dürfen, nämlich wir, oder der Bürger, der erst durch drei Instanzen klagen muß, allerdings ohne die Gewissheit, Recht zu bekommen. Das nennt man dann richterliche Unabhängigkeit.🙄
In diesem Sinne: Fröhlichen Feinstaub !

Es gibt da schon ne kleine Lösung für das Problem:

Bei nem Kollegen von mir ist irgendein komischer Stift verwendet worden beim Ausfüllen der Plakette. Im Sonnenlicht oder UV-Licht ist das geschriebene inzwischen sowas von verblichen, dass man das Kennzeichen auf der Plakette nur noch mit Mühe erkennen kann... Noch ein paar Wochen Sonnenschein und es hat sich mit dem Kennzeichen... Is doch so und so Schmarrn, manche Autohäuser schmieren mit extradickem Markerstiften das Kennzeichen so unleserlich und mit fetter Schrift auf diese Plakette, dass man eigentl. nix mehr Lesen kann und nur anhand der Formen des Schriftbildes und dem eigentl. Kennzeichen einen Vergleich machen kann...

Ganz nebenbei hatte ich bei meinem letzten Benziner von BJ1999 noch so ne Smog-G-Kat-Plakette Kleben - ratet mal wie oft die tatsächlich gebraucht/kontrolliert wurde: Richtig, kein einziges Mal! 😉 Ich könnte mir gut vorstellen, dass in 1-2Jahren zwar jeder so'ne Plakette am Auto hat, es aber niemanden mehr interessieren wird.

Zitat:

Original geschrieben von Gotsche


es aber niemanden mehr interessieren wird.

das kannst du dir nicht nur vorstellen, das wird so sein! 😛

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