Fehlkauf Audi B8 2.0 TDI - Reparierter Unfallwagen
Hallo MotorTalk-Community,
ich habe letztes Jahr am 26.03 einen Audi A4 B8 2.0 TD beim Händler gekauft. Gekauft wurde dies als "Reparierter Unfallwagen" mit dem Vermerk im Kaufvertrag, dass Blechschäden sowie Lackierungen vorhanden sind, Front-Links Seite. Letzte Woche habe ich festellen müssen das an der linken Seite, hintere Tür (unten-rechts) eigenartige Lackrisse zu sehen sind. Daraufhin bin ich zum Kumpel in die Werkstatt und habe ihm das mal gezeigt. Mit einem Lacktiefenmessgerät ist er drauf und hat an der besagen Stelle über 1100 MU (Spachtelmasse enthalten) festgestellt, außerdem ist nahezu die gesamte linke Seite nachlackiert worden.
Dies wurde mir vor dem Kauf vom Händler nicht gesagt und steht ebenfalls nicht im Kaufvertrag.
Nunja ich habe gerade nicht wenig bezahlt, weil ich davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug bis auf den reparierten Schaden an der Frontstange keine weiteren Mängel hat...
Wie sollte ich vorgehen, bzw. wie würdet ihr in so einem Fall handeln?
Grüße
Boogi
22 Antworten
So mehr Erkenntnisse, dadurch das es an der C-Säule beschädigt gilt es als Karosserieschaden und dies wird nicht durch die Klausel: "Blechschaden und Nachlackierung vorhanden“ abgedeckt.
Ich lasse mir jetzt das Unfallbericht geben, anschließend lässt entweder der Händler mit sich handeln oder ich geh zum Anwalt.
Unfallbericht sagt über den Ausmaß des Schadens nichts aus. Du brauchst das Gutachten. Und weil Dir dieses Gutachten keiner zur Verfügung stellen wird (Datenschutz) kannst Du eigentlich gleich zum Anwalt gehen.
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Ein Gutachten wird meist ab einem Schaden von mehr als 700€ erstellt. Ansonsten ein Kostenvoranschlag. Ein Unfall ist ein Spontanes, plötzlich auftretendes Ereigniss von außen, wo etwas beschädigt wird. Wenn die Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert liegt, spricht man von einem total Schaden.
Ich hab den Händler leider noch nicht erreichen können, mir geht es gerade darum ob der Händler davon wusste und mir das Verheimlicht hat oder nicht. Deswegen werde ich nach einem Unfallbericht fragen.. Anhand seiner Reaktion lässt sich dennoch sicherlich ersehen ob arglistig oder nicht. Es könnte ja sein das, dass Audi einen großen Schaden hatte, restauriert wurde und erheblich über seinen Restwert an mich verkauft wurde.
Spare Dir das Gespräch mit dem Händler. Ob seine Reaktion irgendwas arglistiges vermuten lässt ist doch völlig Wumpe. Oder kannst Du seine Reaktion etwa an die Gerichtsakte dranhängen?
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. In Deutschland sowieso.
Zitat:
@resusid schrieb am 27. Februar 2016 um 20:32:12 Uhr:
Spare Dir das Gespräch mit dem Händler. Ob seine Reaktion irgendwas arglistiges vermuten lässt ist doch völlig Wumpe. Oder kannst Du seine Reaktion etwa an die Gerichtsakte dranhängen?
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. In Deutschland sowieso.
Sagt sich doch alles so leicht, oder?
In welchem Staat ist es besser?