Fehler im Leasingvertrag führt zu Widerruf
Moin zusammen!
In der BILD war ein sehr interessanter Artikel zu lesen, wo ein Gericht einen Leasinggeber zur Rückabwicklung des Vertrags wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt.
Hat jemand von euch seinen Vertrag dahingehend schon geprüft und kann mir sagen, auf welchen Passus genau achten muss?
Wer BILD+ hat, kann den Artikel hier lesen:
BILD
Und hier prüft der klagende Anwalt kostenlos vorab euren Anspruch:
Hier
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Leasing? Wartet, bis ihr die Karre bar bezahlen könnt 🙂 . Ich möchte den Schreibern aber in keiner Weise unterstellen, dass ihre Autos auf Leasing statt auf Reifen fahren.
Zitat:
Herzlichen Glückwunsch zu einem der dümmsten Beiträge im Jahr 2020...
20 Antworten
Zitat:
@SauseBraus80 schrieb am 23. Juli 2020 um 22:09:43 Uhr:
Zitat:
@Genie21 schrieb am 23. Juli 2020 um 22:05:43 Uhr:
Und du glaubst also dass das auch mit Bezug zum Urteil mit einer Email getan sein wird? Na dann viel Spaß beim sticheln und suchen.Bist Du, Besitzer, unzufrieden mit BMW oder mit DEINEM BMW?
ersteres kann leicht geändert werden.
Ersteres. Und ich versuche das ganze bereits seit 2,5 Wochen zu klären. Bmw bewegt sich einfach kein Stück.
Zitat:
@Kobil55 schrieb am 24. Juli 2020 um 10:54:19 Uhr:
Abgesehen davon kann man natürlich auf Rückabwicklung des Leasingvertrages wegen Formfehlern klagen, wenn man möchte, sollte sich dann aber sicher sein, nicht beim selben Händler/Hersteller in absehbarer Zeit wieder ein Auto zu annehmbaren Konditionen leasen zu wollen.
Ich bin nur ein kleines Licht für BMW und sowas wie Blacklisted gibt es nicht. BMW freut sich mir ein neues Auto zu verkaufen. Ich war in der Händlerbetreuung (extern) tätig und habe mehrere Rückabwicklungen betreut, BMW war immer froh, wenn der Kunde gleich einen Neuen genommen hat.
Dem Händler ist das sowas von egal, der bekommt sein Geld und bei einer Rückabwicklung verdient er zweimal.
Und wenn das alles nicht mehr gilt, gehe ich über die Strasse und ein anderer Hersteller freut sich. Da sollte man ganz entspannt sein.
Zitat:
@collipeter schrieb am 24. Juli 2020 um 11:03:57 Uhr:
Zitat:
@Kobil55 schrieb am 24. Juli 2020 um 10:54:19 Uhr:
Abgesehen davon kann man natürlich auf Rückabwicklung des Leasingvertrages wegen Formfehlern klagen, wenn man möchte, sollte sich dann aber sicher sein, nicht beim selben Händler/Hersteller in absehbarer Zeit wieder ein Auto zu annehmbaren Konditionen leasen zu wollen.Ich bin nur ein kleines Licht für BMW und sowas wie Blacklisted gibt es nicht. BMW freut sich mir ein neues Auto zu verkaufen. Ich war in der Händlerbetreuung (extern) tätig und habe mehrere Rückabwicklungen betreut, BMW war immer froh, wenn der Kunde gleich einen Neuen genommen hat.
Dem Händler ist das sowas von egal, der bekommt sein Geld und bei einer Rückabwicklung verdient er zweimal.
Und wenn das alles nicht mehr gilt, gehe ich über die Strasse und ein anderer Hersteller freut sich. Da sollte man ganz entspannt sein.
Auch andere Mütter haben hübsche Töchter.
In meinen Augen hat aktuell nur Tesla ein Alleinstellungsmerkmal.
Das wird sich jedoch im nächsten Jahr ändern...
Zitat:
@SauseBraus80 schrieb am 23. Juli 2020 um 22:06:07 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 23. Juli 2020 um 21:53:42 Uhr:
Gaaaanz ganz toll! Ich wäre gerne wie du. Muss echt super sein!
was auch immer, alles scheint besser zu sein als du...
aber du darfst nicht neidisch sein. Das führt zu Missgunst, dann irgendwann in die Depression.
Da ist aber jemand gekränkt.
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Diese Rückabwicklungen wären ja nicht möglich, wenn die Firmen bei der Widerrufsbelehrung sorgfältiger arbeiten würden.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 16:38:23 Uhr:
Diese Rückabwicklungen wären ja nicht möglich, wenn die Firmen bei der Widerrufsbelehrung sorgfältiger arbeiten würden.
Das stimmt so nicht. Für das Unternehmen (oder den diese Passage einheitlich in Auftrag gebende Interessenverband) ist es weitaus günstiger, ordentliche Widerrufsbelehrungen zu formulieren. Die setzen da nicht ohne Grund Großkanzleien mit mittleren 3-stelligen Stundensätzen daran (welche ich auch nicht für unangemessen halte).
Aber es gibt immer irgendjemanden der besonders pfiffig ist (meine ich garnicht abwertend) und einen "Fehler" entdeckt.
Mit einem ähnlichen Fall bin ich selber schon in Berührung gekommen. Da sagt ein Gericht (was ja sogar richtig ist), eine bestimmte Versicherung (bspw. gegen ein besonderes Wetterereignis welches im betroffenen Gebiet noch nie eingetreten ist) sei nicht üblich, darüber, dass diese dennoch für den als Sicherheit dienenden Gegenstand gefordert wird, sei deshalb vor Vertragsschluss zu informieren. Widerspruchsbelehrung fehlerhaft (oder aus der fehlende Information ein eigenständiges Widerrufsrecht folgend), Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Kreditvertrag kann daher auch 8 Jahre später noch wirksam widerrufen werden.
Da kann man sich (auch als Jurist) eigentlich nur an den Kopf fassen, mit normalem Menschenverstand ist das teilweise nicht zu begreifen. Aber dann kommt die Widerrufsregelung noch aus dem EU-Recht, europarechtkonforme Auslegung, blablabla -> Widerrufsrecht (+).
Der Vorwurf die hätten an solchen Stellen an der Widerrufsbelehrung nicht sorgfältig gearbeitet ist völlig aus der Luft gegriffen. Das machen Top-Juristen nach bestem Wissen.
Europäisches (einheitliches) Verbraucherschutzrecht, so toll die Idee ist, an solchen Stellen läuft es dem Regelungsziel zuwider. Am Ende zahlen es die Verbraucher über höhere Gebühren.
Und kompensiert wird damit nicht derjenige, welcher tatsächlich einen Schaden erlitten hat.
Sowas in Anspruch zu nehmen möchte ich damit nicht kritisieren. Es ist nicht meine Aufgabe dem Unternehmen Geld in den Rachen zu schaufeln.