ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fehler im Kaufvertrag

Fehler im Kaufvertrag

Themenstarteram 13. Oktober 2021 um 15:25

Hallo,

habe einem Käufer beim Verkaufsgespräch meinen letzten TÜV- Report gezeigt, wo drinsteht, dass die hinteren Bremsbeläge verschlissen sind. Habe ihm dann auf dem Handy die Rechnung gezeigt, dass diese Bremsklötze erneuert wurden.

Die Originalrechnung habe ich ihm am nächsten Tag zugesandt.

Jetzt habe ich leider den Kaufvertrag nicht genau durchgelesen, in den der Käufer eingetragen hat: Bremsen komplett gemacht. Rechnung wird nachgereicht.

War natürlich mein Fehler.

Nun behauptet der Käufer, dass ich ihm gesagt hätte, dass alle Bremsen erneuert worden sind.

Mein Zeuge, der dabei war bestätigt aber, dass ich dieses nicht gesagt hätte, sondern eben nur auf TÜV- Bericht und dazugehörige Rechnung hingewiesen hätte.

Kann der Käufer jetzt irdendwelche Regressansprüche stellen?

Vielen Dank für Antworten.

Ähnliche Themen
26 Antworten

Hast du keine Kopie vom Kaufvertrag?

... warum " kritzelt " in dem von dir verfassten Kaufvertrag ... der Käufer herum + " ungelesen " von dir :eek: :confused:

= Sorry ... bin nur KFZ - Laie .

Die Bremsen - Reparatur hat die Werkstatt meines Vertrauen gemacht , und ich hab " ungelesen " der Details der Rechnung einfach nur eben schnell & fix ( mit EC - Karte ) bezahlt .

( ... und mich nur gewundert , daß es so wenig an € " - Teuro " war ... ;) :) )

Bleib einfach erstmal locker und sag/schreib/maile ihm "Unsinn, Sie wissen genau, daß nur von den hinteren Bremsen die Rede war. Das bestätigt auch der Zeuge XY."

Ende. Und zwar wirklich Ende. Laß dich auf KEINERLEI weitere Diskussionen ein. Gar keine. Keine Telefonate annehmen, keine Mails beantworten, nichts.

Zitat:

@roseho schrieb am 13. Oktober 2021 um 17:25:26 Uhr:

Jetzt habe ich leider den Kaufvertrag nicht genau durchgelesen, in den der Käufer eingetragen hat: Bremsen komplett gemacht. Rechnung wird nachgereicht.

Wie konnte es dazu kommen? :confused:

Zitat:

@roseho schrieb am 13. Oktober 2021 um 17:25:26 Uhr:

Bremsen komplett gemacht.

Das heißt natürlich nichts anderes, als dass die Bremsanlage komlett auf Verschleiß kontrolliert und wo notwendig instand gesetzt wurde.

Das genau hast du gemacht und darüber gibts eine Rechnung.

So zumindest mein Standpunkt an deiner Stellle. :)

Moin!

Die Frage ist doch, was du unterschrieben hast. Wenn der Käufer nachträglich etwas in den Vertrag schreibt, kommt es einer Urkundenfälschung gleich. (...) oder hast du erst nach dem Eintrag unterschrieben, dann wird es schwierig. Eigentlich haben beide Käufer einen Vertrag. Ist denn in beiden Verträgen der Nachtrag?

G

Da Du eine von ihm unterschriebene Kopie des Vertrages hast, wo sowas nicht drauf steht, gibt es doch keine Probleme.

Was einige dem Ursprungsbeitrag entnehmen kann ich nicht nachvollziehen. Nachträgliche einseitige Änderung? Urkundenfälschung?

Ich verstehe die Geschichte so, dass Verkäufer und Käufer gemeinsam einen vorgefertigten Vertrag aufgesetzt haben, in dem sie gemeinsam einige schriftliche Anmerkungen hinzugefügt haben. Ein ganz normaler Vorgang, keine Gangsterstory.

Danach haben beide den Vertrag unterschrieben und haben damit die gleiche Ausfertigung mit demselben Inhalt.

Wenn sich daraus Unstimmigkeiten ergeben und geklagt wird, zählt vor Gericht die schriftliche Aussage mehr als mündliche Absprachen. Das ist der Normalfall, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt, die ich dem Ursprungsbeitrag nicht entnehmen kann. Genau um ein Ergebnis eindeutig zu fixieren macht man schließlich schriftliche Verträge und unterschreibt die dann.

Schriftliche Verträge aufzusetzen (beziehungsweise Anmerkungen hinzuzufügen) dauert länger, man kann sich während der Zeit Gedanken dazu machen, man kann das Niedergeschriebene noch einmal in Ruhe durchlesen. Deshalb ist für bestimmte Verträge auch die Schriftform vorgeschrieben, für andere sogar ein Notar.

Der Käufer hatte zudem keine Möglichkeit, die Rechnung über die Bremsenreparatur vor Vertragsabschluß einzusehen. Hätte er die vor oder mit Vertragsabschluß erhalten würde er sich vorhalten lassen müssen, das Ausmaß der Reparaturen gekannt zu haben. Rechnung und Kaufvertrag enthielten dann unterschiedliche Angaben, die ein Gericht bewerten müsste - mit guten Karten für reseho.

Die sehe ich nach seiner Beschreibung aber nicht mal ansatzweise. Auch wenn er Zeugen haben sollte.

Dabei muss der Käufer nicht mal böswillig gehandelt haben. Zumal er damit rechnen musste das reseho sich die schriftlichen Hinzufügungen direkt durchliest, wie es ja üblich ist. Der wird die kaum bis nach der Unterschrift abgedeckt haben.

Ich habe schon viele Gespräche erlebt, bei denen zwei Teilnehmer aneinander vorbeigeredet haben, ohne sich dessen bewußt zu sein. Ein Beispiel ist auch dieser (und viele andere) Thread, in denen Hilfswillige etwas lesen, was der Fragesteller nicht geschrieben hat. Da steckt auch keine böse Absicht hinter.

Sehe es wie MrMurphy. Erst einmal abwarten, ob sich überhaupt wer beschwert.

Der Satz "Bremsen komplett gemacht." erfüllt auch nicht unbedingt der Anforderung, juristisch einwandfrei oder zumindest technisch einwandfrei formuliert worden zu sein.

"komplett gemacht" heisst FÜR MICH: angeguckt und wenn's was zu tauschen gab, getauscht.

"Gemacht" heisst auch nicht "ausgetauscht" oder "erneuert".

Ich sehe da erst einmal keine Probleme.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 14. Oktober 2021 um 04:06:47 Uhr:

Ich verstehe die Geschichte so ...

Ich auch. Und eigentlich ist das kaum misszuverstehen.

Nur ist die Formulierung "Bremsen komplett gemacht" alles andere als irgendwie eindeutig.

Das kann alles und nichts bedeuten. Man hat wohl vereinbaren wollen:

Alle Bremsscheiben und Klötze auf beiden Achsen erneuern.

Nur stehts eben so nicht da.

Themenstarteram 14. Oktober 2021 um 9:45

Schönen Dank für die sachliche Antwort.

Möchte aber noch einmal erwähnen, daß dem Käufer die Rechnung vor Vertragsabschluß auf meinem Handy gezeigt wurde. Er konnte also das Ausmaß der Bremsreparatur nachlesen.

Außerdem habe ich ihm einen nach der Reparatur erstellten Inspektionsbericht vorgelegt, in dem Bremsklötze und Bremsscheiben sowohl vorne als auch hinten in einwandfreiem Zustand gekennzeichnet sind.

Also, dann sieht es doch sowieso sehr gut für dich aus.

Beherzige das, was ich ganz oben schon schrieb:

Zitat:

Bleib einfach erstmal locker und sag/schreib/maile ihm "Unsinn, Sie wissen genau, daß nur von den hinteren Bremsen die Rede war. Das bestätigt auch der Zeuge XY."

Ende. Und zwar wirklich Ende. Laß dich auf KEINERLEI weitere Diskussionen ein. Gar keine. Keine Telefonate annehmen, keine Mails beantworten, nichts.

Deine Antwort
Ähnliche Themen