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Fehler im Kaufvertrag

Hallo,

habe einem Käufer beim Verkaufsgespräch meinen letzten TÜV- Report gezeigt, wo drinsteht, dass die hinteren Bremsbeläge verschlissen sind. Habe ihm dann auf dem Handy die Rechnung gezeigt, dass diese Bremsklötze erneuert wurden.
Die Originalrechnung habe ich ihm am nächsten Tag zugesandt.

Jetzt habe ich leider den Kaufvertrag nicht genau durchgelesen, in den der Käufer eingetragen hat: Bremsen komplett gemacht. Rechnung wird nachgereicht.

War natürlich mein Fehler.

Nun behauptet der Käufer, dass ich ihm gesagt hätte, dass alle Bremsen erneuert worden sind.
Mein Zeuge, der dabei war bestätigt aber, dass ich dieses nicht gesagt hätte, sondern eben nur auf TÜV- Bericht und dazugehörige Rechnung hingewiesen hätte.

Kann der Käufer jetzt irdendwelche Regressansprüche stellen?

Vielen Dank für Antworten.

26 Antworten

Zitat:

@roseho schrieb am 13. Oktober 2021 um 17:25:26 Uhr:


habe einem Käufer beim Verkaufsgespräch meinen letzten TÜV- Report gezeigt, wo drinsteht, dass die hinteren Bremsbeläge verschlissen sind.

Genau darauf würde ich mich beziehen, dass die Bremse komplett gemacht wurde. Sie wurde komplett mängelfrei gemacht. Genaueres befindet sich auf der Rechnung.

auf gar nichts beziehen. Einfach nicht reagieren. Keinerlei Kommunikation mit dem Käufer. Dann muss er eine Klage erheben, was er eh nicht tun wird. Aufwand und Kosten stehen für den Käufer nämlich in keinem Verhältnis. Und wenn könnte man dann immer noch einen Anwalt ein Antwortschreiben aufsetzen lassen.

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 14. Oktober 2021 um 15:03:56 Uhr:



Zitat:

@roseho schrieb am 13. Oktober 2021 um 17:25:26 Uhr:


habe einem Käufer beim Verkaufsgespräch meinen letzten TÜV- Report gezeigt, wo drinsteht, dass die hinteren Bremsbeläge verschlissen sind.

Genau darauf würde ich mich beziehen, dass die Bremse komplett gemacht wurde. Sie wurde komplett mängelfrei gemacht. Genaueres befindet sich auf der Rechnung.

Unter gemacht würde ich als Käufer auch verstehen, dass Belag und ggf. Scheibe erneuert wurde.
Gemacht ist eben nicht nur angeschaut oder auf Verschleiß überprüft.

Dann ist das aber imho nicht "gemacht", sondern nur "überprüft". Als naiver Privatkäufer heißt "gemacht" für mich "neu gemacht".

Zitat:

@Quasselstripp schrieb am 15. Oktober 2021 um 10:02:35 Uhr:


Warum sollte denn Belag und ggfs. Scheibe erneuert werden, wenn sie laut TÜV und Inspektion in Ordnung sind?

Weil "gemacht" nicht nur "geprüft und nichts dran gemacht" heißt.

In diesem Fall hat der TE "hinten erneuert" gesagt, der schriftliche Vermerk "komplett gemacht" kam aber vom Käufer.

Hallo,
schönen Dank für die zahlreichen Antworten.

Hat eigentlich in meinem Fall der Käufer auch noch bis zu 24 Monate Zeit, den Kaufvertrag anzufechten und auf Rückabwicklung zu klagen?

Dies würde ja dann für mich bedeuten, dass ich den Kaufpreis evtl. auch nach 24 Monaten zurückzahlen müsste.

Letztlich ist ja immer noch nicht klar, wie es zu dem Eintrag in den Kaufvertrag kommen konnte...

Zitat:

@motor_talking schrieb am 16. Oktober 2021 um 08:44:13 Uhr:



Zitat:

@Quasselstripp schrieb am 15. Oktober 2021 um 10:02:35 Uhr:


Warum sollte denn Belag und ggfs. Scheibe erneuert werden, wenn sie laut TÜV und Inspektion in Ordnung sind?

Weil "gemacht" nicht nur "geprüft und nichts dran gemacht" heißt.
In diesem Fall hat der TE "hinten erneuert" gesagt, der schriftliche Vermerk "komplett gemacht" kam aber vom Käufer.

Der Verkäufer hat ja nicht "hinten erneuert" gesagt, sondern durch Rechnung belegt und durch anschließende Inspektion wurde bezeugt, dass Bremsen hinten sowie vorne ohne Fehler sind. Darauf hat der Verkäufer das "gemacht" bezogen.

Zitat:

@roseho schrieb am 16. Oktober 2021 um 18:05:02 Uhr:


Der Verkäufer hat ja nicht "hinten erneuert" gesagt, sondern durch Rechnung belegt und durch anschließende Inspektion wurde bezeugt, dass Bremsen hinten sowie vorne ohne Fehler sind. Darauf hat der Verkäufer das "gemacht" bezogen.

Ok, dann wurde wohl doch etwas mehr gesagt, als ich nur aus dem Eröffnungsbeitrag allein entnommen habe.

Zitat:

@roseho schrieb am 13. Oktober 2021 um 17:25:26 Uhr:


... dass die hinteren Bremsbeläge verschlissen sind. Habe ihm dann auf dem Handy die Rechnung gezeigt, dass diese Bremsklötze erneuert wurden.

Möchte mich mal für alle bisherigen Beiträge bedanken.

Zitat:

@roseho schrieb am 18. Oktober 2021 um 13:01:02 Uhr:


Möchte mich mal für alle bisherigen Beiträge bedanken.

Dann halte uns doch mal auf dem Laufenden, wie ist aktuell der Stand? Welche Ansprüche stellt der Käufer aktuell?

Und wie kam es zu dem Nachtrag im KV?

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