Fehler im Glühsystem -Kunden Reparatur empfehlen!

BMW 5er F10

Hallo Forum-Gemeinde!

ich habe vor kurzen eine Fehlermeldung bekommen (Fussgägerschutzsystem) war zum Glück nur eine lockere Steckerverbindung.

Jedenfalls habe ich beim 🙂 vor Ort mein Auto auslesen lassen. Der Händler hat mir den Ausdruck mitgeben und mir ist gerade erst aufgefallen, dass dort noch zwei Fehlermeldungen standen....
Für die lose Verbindung bin ich dann zum 🙂 gefahren wo ich den Wagen gekauft habe...dort wurde mir dann aber nichts von den anderen Meldungen gesagt!
Komisch oder?

Hat da vielleicht wer ein paar Infos?

DTS Code 242600 57864688 M47,M57,N47,N57 Fehler im Glühsystem!- Kunden Reparatur empfehlen!

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Mich hat der Service-Mitarbeiter angerufen. BMW übernimmt den Kulanz-Antrag.

Freitag habe ich einen Termin.

Dann darf jetzt auch gerne Ruhe sein. Habe das Auto seit Anfang Juni und bin jetzt Freitag das dritte mal da.
Erst war das Fußgängerschutzsystem defekt und jetzt das...

Naja wir werden sehen.

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Du bist atürlich verpflichtet, dorthin zu fahren, wo Du das Auto gekauft hast.
Aber Du bist nicht verpflichtet, unendlich Reparaturen in Kauf zu nehmen.
Nach dem 3. Mal ist schluss und Du kriegst das Geld zurück.

Zitat:

@mattes91 schrieb am 25. September 2018 um 12:18:55 Uhr:


ich habe keinen Reparaturauftrag ausgehändigt bekommen!?

Die solltest du nachfordern - darauf hast du ein Recht - Und ich gehe davon aus, dass du Diese auch brav unterschrieben hast 🙂

Zitat:

@mattes91 schrieb am 25. September 2018 um 12:18:55 Uhr:


Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Entschädigung? Ich muss immer eine gewissen Strecke fahren und was ich noch viel schlimmer finde, das dieses Problem wenn ich es selber nicht angesprochen hätte verschwiegen worden wäre!

Nein, einen Entschädungsanspruch hast du erst mal nicht.
Und was die Fahrten betrifft, die musst du selbst übernehmen.

Der Händler hat das Recht, das Fahrzeug von Dir dort hingestellt zu bekommen.
(Kulanz von Diesem wäre was Anderes - z.b. dass er es abholt und zurückbringt)

Des Weiteren hat der Händler das Recht dreimal an ein und dem gleichen Fehler erfolglos zu basteln , bevor du von deinem Kauf zurücktreten kannst.
Deshalb benötigst du dringend die oben genannten Unterlagen. Darin muss die Fehlerbeschreibung jedesmal detailliert aufgeführt sein.

Auch hätte er das Recht , das Fahrzeug bei dir um die Ecke reparieren zu lassen.
Aber nur dann, wenn er den Auftrag gibt - Nicht du.

Und zu guter Letzt hast du auch eine Schadensminderungspflicht.
Kurzum : Du musst auch alles tun, damit die Reparaturkosten nicht höher werden.
Der Händler übernimmt keine Verantwortung dafür, dass du etliche Kilometer entfernt wohnst. Das war deine persönliche Entscheidung vor dem Kauf.

Alles klar, vielen Dank 🙂

ich werde mir die Reparaturaufträge besorgen. Und ja natürlich brav unterschrieben 😁

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