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Fehler des Versicherungsmenschen - kann ich einen Forderungsausfall geltend machen?

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 18:39

Guten Abend! Ich brauche mal ne Antwort auf eine ziemlich spezielle Frage.

 

Die Vorgeschichte:

Für mein neues Auto habe ich eine Versicherung abgeschlossen - ganz normal Vollkasko mit allem Pi Pa Po.

Da ich "erst" 22 bin (, obwohl ich mit 18 den Führerschein gemacht hab), bin ich bei den meisten Versicherungen gekniffen und muss mit 140% einsteigen.

Nun fand ich zufällig eine Versicherung, die eine erweiterte Zweitwagenregelung anbietet, bei der ich mit 85% einsteigen kann - selbst wenn ich grad frisch mit 18 den Führerschein gemacht hätte. Das sind ganz gute Konditionen, denn ich hab ne richtige Fahrerversicherung und keine Kilometerbegrenzung.

Das ganze geht aber nur, wenn der Versicherungsnehmer (mein Vater) = Fahrzeughalter ist. Da es vollkommen egal ist, wer mit dem Zweitwagen (meiner) fährt, ist das kein Problem.

 

Die Problematik:

Mein Versicherungsmensch hat einen Fehler gemacht. Als er die Doppelkarte gedruckt hat, vergaß er, bei "abweichender Fahrzeughalter" ein "nein" einzutragen. Das Autohaus hat alles richtig gemacht und ihn auf mich zugelassen.

Die Versicherung bat mich dann mit viel höheren Kosten als vertraglich vereinbart zu Kasse.

Ich habe ihn darauf angesprochen. Wir haben uns so geeinigt, dass ich das Auto auf meinen Daddy ummelde, um in dieses Komfort-Paket reinzurutschen.

Das ganze hat auch ganz gut geklappt. Die Kosten für die Ummeldung trägt die Versicherung, das war so abgemacht. An sich kein Problem.

Die Sache ist nur, dass, wenn ich das Auto nun irgendwann verkaufen will/muss, dann verkaufe ich ihn ja durch die Ummeldung aus zweiter Hand, auch wenn er nur ca. 3 Wochen auf mich zugelassen war und sich eigentlich nichts geändert hat. Wenn ich nun in 3 Jahren oder so zum Händler gehe und der mein Auto kalkuliert, sind das (zumindest bei meinem Autohaus) 3% Abzug.

Ich mein gut, ich habe nicht vor, so früh zu verkaufen aber ich denke die Problematik ist klar: mir kann durch den Fehler des Versicherungsmenschen ein Schaden entstehen.

Dieser ist relativ gesehen konstant, aber absolut natürlich von vielen Faktoren abhängig, was eine Kalkulation des tatsächlichen Schadens nahezu unmöglich macht.

 

Daher meine Frage:

(Wie) kann ich meinen Versicherungsmenschen irgendwie damit belangen? Ich bin nicht auf einen Rechtssreit aus, so wild ist es dann auch nicht. Vielleicht kann ich aber aushandeln, dass ich etwas früher runtergestuft werde o.Ä.. Man muss das ja auch so sehen, dass man ja vielleicht irgendwann was von ihm will und nicht gleich mit dem Anwalt dohen sollte, was auch generell nicht mein Stil ist.

Also: gibt es Rechtsgrundlagen für sowas? Wie kann man das kalkulieren?

 

Wär schön, wenn ihr mir helfen könntet. danke schonmal im Voraus!

MfG Christopher

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27 Antworten

Möglichkeit A: Du hast dem Händler nicht gesagt dass dein Vater der Halter ist --> Du schuld

Möglichkeit B: Du hast Deinem Händler gesagt er soll auf Deinen Vater zulassen --> Händler schuld

Der "Versicherungsmensch" hat keinen abweichenden Halter eingetragen. Wäre das Straßenverkehrsamt pingelig gewesen, wäre die Zulassung auf dich garnicht möglich gewesen.

Dass Du einen vorerst fiktiven Wertverlustausgleich bekommst, halte ich für ausgeschlossen.

P.S. Bei einer späteren Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes oder beim Wechsel des Versicherers wirst Du mit einer "Kürzung" leben müssen, da der Versicherer die Sondereinstufung nicht weitergeben wird. Ich weiß jetzt nicht wie alt Du genau bist, aber wenn Du gewartet hättest bis Du die 23 voll hast, wäre das Ganze einfacher gewesen...

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 19:41

Möglichkeit A:

doch, war ja so vereinbart, dass er explizit auf meinen Vater zugelassen werden sollte als Zweitwagen. Im Prinzip tauche ich bei der Versicherung nirgendwo, außer beim abweichenden Kontoinhaber auf.

Möglichkeit B:

dem Händler hab ich nur die Doppelkarte in die Hand gedrückt. Da stand nur mein Vater drin als Versicherungsnehmer. Da ich das Auto aber gekauft habe, haben die mich eingetragen, weil die nichts von der erweiterten Zweitwagenregelung wussten und weil bei "abweichender Fahrzeughalter" kein "nein" einzgeragen war. Die haben also alles richtig gemacht. Was die bei der Zulassung machen sollten, steht alles auf der Doppelkarte. Da kann man von mir nicht erwarten, dass ich denen alles nochmal erklären muss - was interessieren die meine Versicherungskonditionen.

Zitat:

P.S. Bei einer späteren Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes oder beim Wechsel des Versicherers wirst Du mit einer "Kürzung" leben müssen, da der Versicherer die Sondereinstufung nicht weitergeben wird. Ich weiß jetzt nicht wie alt Du genau bist, aber wenn Du gewartet hättest bis Du die 23 voll hast, wäre das Ganze einfacher gewesen...

Also ich bin 22, brauche/wollte aber ein Auto, konnte also nicht länger warten. Das tut also in dem Fall gar ncihts zur Sache.

Dass ich nachhaltig keine Vorteile in Form von höheren SF-Klassen haben werde, dachte ich mir schon. Nur habe ich einen definitiven Schaden, der sich nur nicht kalkulieren lässt.

Hmmm, gar nicht so einfach. Ich werde ihn wohl einfach damit konfrontieren und sehen, was er sagt. er meinte, dass man sich schon Mitte nächsten Jahres über eine Zurückstufung von 85% auf 70% unterhalten kann - das soll dann aber auch so sein.

Re: Fehler des Versicherungsmenschen - kann ich einen Forderungsausfall geltend machen?

 

Zitat:

Original geschrieben von RostockRockt

Die Problematik:

Mein Versicherungsmensch hat einen Fehler gemacht. Als er die Doppelkarte gedruckt hat, vergaß er, bei "abweichender Fahrzeughalter" ein "nein" einzutragen. Das Autohaus hat alles richtig gemacht und ihn auf mich zugelassen.

Das Autohaus hat eine Veränderung der Versicherungsbestätigungskarte vorgenommen.

Woher kam die Weisung einen abweichenden Halter einzutragen?

Dort ist dann tatsächlich die "Schuld" zu suchen - alles andere ist juristisch nicht haltbar und Goodwill.

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 19:53

Hmm, interessant.

Dann soll sich der Versicherer mit dem AH auseinandersetzen.

Wie geschrieben, wurde die Versicherungsbestätigungskarte (VBK) von einem Menschen einer Versicherung falsch ausgedruckt und von dem eingetragenen VN beim Händler ab gegeben.

Eine einfache zumutbare Prüfung hätte diesen Fehler aufgedeckt und die nachteiligen Folgen verhindert. Für die Weitergabe der unrichtigen Einträge ist m. E. der Ausgeber nicht in Verantwortung zu nehmen. Der „Versicherungsmensch“ hätte im Falle der Feststellung schlicht eine neue geänderte VBK ausgedruckt.

Hinzu kommt, dass dem „Versicherungsmenschen“ das alleinige Verschulden noch zu beweisen wäre.

Man hat eben auch Mitwirkungspflichten – ich denke, dass das unter Dazugelernt ab zu heften ist.

Die Geschichte mit den Vermögensnachteilen kann man abhaken. Die Übernahme der Umschreibegebühren scheint mir eine reine Kulanzangelegenheit zu sein.

Das mit der der " erweiterte Zweitwagenregelung " interessiert mich nun wirklich seeeeehr.

Gibt es Möglichkeiten mit der " Kinder " unter 23 mit der Zweitwagenregelung fahren können?

@Nordeos,

das gibt es, sogar SF 2 BS 85% und unter 23 J. Referenz- Eltervertrag mindesten SF 5 und einen Sachvertrag. Neu!

@Beukeod

Seit wann ist das neu?

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 20:23

@Beukeod:

Naja, er hat das ja selbst zugegeben, dass er den Fehler gemacht hat. BZW. er hat es ganz stark vermutet.

Ich werd ihn einfach darauf anhauen. Mal sehn was er sagt. Ansonsten ist das wohl Lehrgeld. Vielleicht bring ich noch die Spritkosten ins Gespräch. Immerhin musste ich ein paar Mal ins AH deswegen. Aufrechnen wäre aber kleinlich, da das alles in meiner Umgebung liegt.

@Nordeos:

Ich bin bei der Mecklenburgischen Versicherung versichert. Hört sich ziemlich regional an, aber die versichern auch Leute aus München u.s.w., also nicht nur hier in Dunkeldeutschland. Ich glaube "OD" ist in Schleswig-Holstein, oder? Ginge ja noch, aber wohl nur per Telefon/E-Mail.

Also jedenfalls gibt es da so ein Komfort-Paket mit einer erweiterten Zweitwagenregelung. D.h. es ist egal, wer damit fährt, wie alt der ist und wieviel er /sie fährt. Und ich steige bei SF1/2 (Erstauto) nicht bei 140% oder schlimmer, sndern bei 85% ein. Relativ schnell ist man dann schon bei 70%. Da ich einen Italiener fahre, zahle ich immernoch viel, aber doch deutlich weniger, als bei den "üblichen Verdächtigen", wie der HUK Coburg. Würde ich ein deutsches Auto fahren, würde ich auch deutlich weniger zahlen, das ist aber glaube ich überall so.

Der Erstwagen war vorher bei der HUK Coburg. Da 10 Jahre alt, nur Haftpflicht. Hier zahlen wir bei der Mecklenburgischen immernoch weniger, wobei nach der Kündigung nochmal ein ganz gutes Angebot kam.

Das Gute ist auch, dass sämtliche Wildunfälle versichert sind und nciht nur Haarwild. Dann habe ich auch noch eine "echte" fahrerversicherung. D.h. wenn ich gegen den baum fahre und mein Beifahrer ist verletzt, ist das natürlich versichert - ich aber auch. Wenn ich mir also den Arm breche, zahlt die Versicherung - ich glaube bis 8 Millionen. Bei anderen Versicherungen (er nannte die Allianz) soll das wohl so sein, dass du auf Deutsch mit dem Kopf unterm Arm kommen musst, um Kohle von der Versicherung zu kassieren.

Hier mal ein Link

http://www.mecklenburgische.de/

 

Ich kam durch Zufall auf die, weil ich der Verwalter seines Gewerberaumes bin, also bei dem Vermieter arbeite. Ich hatte einen termin bei ihm und schwupps, kam man ins Gespräch. Ich brauchte sowieso ne Versicherung für private Haftpflicht und Auto.

Bei der priv. Haftpflicht zahle ich übrigens 66€ p.a. und habe eine Forderungsausfalldeckung. D.h. wenn mich einer aus Versehen umhaut, den Arm bricht und nicht versichert ist, kann ich ab 2.500€ Schadenssumme meiner Versicherung die Forderung "verkaufen". Die müssen dann zusehen, wie sie ihr Geld eintreiben.

Zitat:

Original geschrieben von RostockRockt

D.h. wenn ich gegen den baum fahre und mein Beifahrer ist verletzt, ist das natürlich versichert - ich aber auch. Wenn ich mir also den Arm breche, zahlt die Versicherung - ich glaube bis 8 Millionen. Bei anderen Versicherungen (er nannte die Allianz) soll das wohl so sein, dass du auf Deutsch mit dem Kopf unterm Arm kommen musst, um Kohle von der Versicherung zu kassieren.

Moin,

sei mir nicht böse, aber das sind mal wieder Behauptungen eines Vertrieblers, die der Schadenabteilung sicher nicht mehr so leicht über die Lippen kommen.

Deine Fahrerversicherung scheint eine Insassenunfallversicherung zu sein und auch bei der Mecklenburgischen wird es dazu eine sogenannte Gliedertaxe geben - ein Blick in die Bedingungen sollte da also hilfreich sein.

Ansonsten zahlt jede normale Haftpflichtversicherung den Schadenersatz für einen von Dir verschuldeten Unfall an Deine Mitfahrer.

Im Hinblick auf die Sache mit der Doppelkarte ist diese ganz und gar keine "Anweisung" an die Zulassungsstelle, sondern einzig eine Bestätigung der Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den zu bestimmenden Halter des KFZ - aus diesem Grunde heisst das Ding auch Versicherungsbestätigung und nicht Arbeitsanweisung für die Zulassungsstelle ;)

Ich habe gerade keine VB mehr hier liegen, aber aus der Erinnerung heraus wird auf ihr auch i.d.R. seitens der Versicherung nicht der Halter (Extrafeld) sondern der Versicherungsnehmer eingetragen, so dass der entstandene Fehler aus meiner Sicht entweder bei Dir oder dem zulassenden Händler gelegen haben muss.

Beste Grüße

Mal von der Fahrerei abgesehen, die der TE nun hatte, ist meines Erachtens gar kein Schaden eingetreten...

Erstens ist es bei einem relativ neuen Fahrzeug mittlerweile gängige Praxis, dass der erste private Besitzer der zweite eingetragene Halter ist, das oftmals das Fahrzeug ein paar Wochen oder zwei, drei Monate auf das Autohaus zugelassen war, um dem Käufer mit den Prozenten etwas entgegenkommen zu können.

Das ändert am Verkaufspreis in ein, zwei Jahren nichts. Im Gegenteil, ich würde das sogar erwarten und für ein Fahrzeug mit nur einem eingetragenen Halter nicht mehr bezahlen.

Zweitens liegt hier ja sogar eine Sondersituation vor, nämlich ein familieninterner Wechsel. Wenn das Autohaus dafür in drei Jahren, wenn das Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, 3% abzieht, dann soll der TE zu einem anderen Autohaus gehen. Der zweite Eintrag ist völlig problemlos erklärbar.

Drittens ist spätestens ab dem vierten oder fünften Zulassungsjahr davon auszugehen, dass das Fahrzeug einmal den Besitzer gewechselt hat.

Lediglich bei einem sehr alten Fahrzeug ist es durchaus wieder interessant, ob es sich in erster oder zweiter oder achter Hand befindet.

Aber auch da ist der familieninterne Wechsel belegbar.

Grüße

Andreas

Themenstarteram 16. Dezember 2006 um 8:24

Danke schonmal für die zahlreichen Meldungen.

Ich werd Montag einfach mal sehen, was der Versicherungstyp dazu sagt.

Die Sache ist auch die, dass, wenn ich nun irgendwann verkaufe, der erste Eintrag von mir wohl verschwindet. Dann lässt sich nicht mehr (ohne Weiteres) nachvollziehen, dass innerhalb von 3 Wochen ein Wechsel innerhalb der Familie stattgefunden hat.

... wobei, dann sieht man ja auch, dass zwischen Erstzulassung und Umschreibung 3 Wochen liegen - man sieht nur nicht, wer die Nr. 1 war.

Hmmm, najs egal, dann haben wir einein kleinen Exkurs ins Versicherungswesen gamacht.

 

edit:

Bei unserem gespräch hat er aber eindeutig einen Fehler seinerseits eingeräumt. Fällt mir grad ein.

Dann hat er in der Hinsicht keine Ahnung...

Wenn kein abweichender Halter eingetragen ist, kann das Fahrzeug streng genommen nur auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden. In Deinem Fall war die Zulassungsbehörde einfach kulant :)

Der Fehler liegt meines Erachtens bei Dir und dem Händler. Wie kann man nur einfach mal einen Neuwagen zulassen ohne vorher zu klären wer der Halter sein soll?

Mal davon abgesehen benötigt der Händler doch eine Vollmacht und eine Ausweiskopie vom neuen Halter. Spätetens dann muss man doch mal eindeutig klären auf wen das Auto zugelassen werden soll!

@wuge:

genau, irgendwoher muß das kommen.

Das Autohaus benötigt zur Zulassung eben auch eine Ausweiskopie. Hatten die eine von dir und deinem Vater, oder nur von dir?

Wer hat eigentlich die Vollmacht unterschrieben?

 

Also, Möglichkeit A:

Du hast die Zulassungsvollmacht selbst blanko unterschrieben und nichts von Zulassung auf deinen Vater gesagt.

Das wäre zum Großteil deine Schuld. (ok, bis auf die Eintragung als abweichender Halter, aber anders geht die Zulassung dann legal nicht)

 

Möglichkeit B:

Dein Vater hat die Zulassungsvollmacht blanko unterschrieben und das Autohaus hat dich in die Vollmacht geschrieben und in der Doppelkarte abweichenden Halter eingetragen.

Schuld beim Autohaus.

 

Aber die Versicherung kann nichts dafür, wenn in der Doppelkarte rumgeschmiert wird. Auch wenn abweichender Halter nicht gestrichen wurde - einige Versicherer bieten das immer noch an, gegen guten Aufpreis.

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