Fehler des Versicherungsmenschen - kann ich einen Forderungsausfall geltend machen?
Guten Abend! Ich brauche mal ne Antwort auf eine ziemlich spezielle Frage.
Die Vorgeschichte:
Für mein neues Auto habe ich eine Versicherung abgeschlossen - ganz normal Vollkasko mit allem Pi Pa Po.
Da ich "erst" 22 bin (, obwohl ich mit 18 den Führerschein gemacht hab), bin ich bei den meisten Versicherungen gekniffen und muss mit 140% einsteigen.
Nun fand ich zufällig eine Versicherung, die eine erweiterte Zweitwagenregelung anbietet, bei der ich mit 85% einsteigen kann - selbst wenn ich grad frisch mit 18 den Führerschein gemacht hätte. Das sind ganz gute Konditionen, denn ich hab ne richtige Fahrerversicherung und keine Kilometerbegrenzung.
Das ganze geht aber nur, wenn der Versicherungsnehmer (mein Vater) = Fahrzeughalter ist. Da es vollkommen egal ist, wer mit dem Zweitwagen (meiner) fährt, ist das kein Problem.
Die Problematik:
Mein Versicherungsmensch hat einen Fehler gemacht. Als er die Doppelkarte gedruckt hat, vergaß er, bei "abweichender Fahrzeughalter" ein "nein" einzutragen. Das Autohaus hat alles richtig gemacht und ihn auf mich zugelassen.
Die Versicherung bat mich dann mit viel höheren Kosten als vertraglich vereinbart zu Kasse.
Ich habe ihn darauf angesprochen. Wir haben uns so geeinigt, dass ich das Auto auf meinen Daddy ummelde, um in dieses Komfort-Paket reinzurutschen.
Das ganze hat auch ganz gut geklappt. Die Kosten für die Ummeldung trägt die Versicherung, das war so abgemacht. An sich kein Problem.
Die Sache ist nur, dass, wenn ich das Auto nun irgendwann verkaufen will/muss, dann verkaufe ich ihn ja durch die Ummeldung aus zweiter Hand, auch wenn er nur ca. 3 Wochen auf mich zugelassen war und sich eigentlich nichts geändert hat. Wenn ich nun in 3 Jahren oder so zum Händler gehe und der mein Auto kalkuliert, sind das (zumindest bei meinem Autohaus) 3% Abzug.
Ich mein gut, ich habe nicht vor, so früh zu verkaufen aber ich denke die Problematik ist klar: mir kann durch den Fehler des Versicherungsmenschen ein Schaden entstehen.
Dieser ist relativ gesehen konstant, aber absolut natürlich von vielen Faktoren abhängig, was eine Kalkulation des tatsächlichen Schadens nahezu unmöglich macht.
Daher meine Frage:
(Wie) kann ich meinen Versicherungsmenschen irgendwie damit belangen? Ich bin nicht auf einen Rechtssreit aus, so wild ist es dann auch nicht. Vielleicht kann ich aber aushandeln, dass ich etwas früher runtergestuft werde o.Ä.. Man muss das ja auch so sehen, dass man ja vielleicht irgendwann was von ihm will und nicht gleich mit dem Anwalt dohen sollte, was auch generell nicht mein Stil ist.
Also: gibt es Rechtsgrundlagen für sowas? Wie kann man das kalkulieren?
Wär schön, wenn ihr mir helfen könntet. danke schonmal im Voraus!
MfG Christopher
27 Antworten
Hmmm, nee, eigentlich sollte der immer auf meinen Vater zugelassen werden. Die Vollmacht hat definitiv nur mein Vater unterschrieben.
Is auch egal. Der Versicherungsmensch hat damals ja seinen Fehler zugegeben - ob es nun seiner war, oder nicht.
@RostockRockt,
Dein Verhalten ist eine geile Mischung zwischen dumm und dreist.
Dreist, weil alle Vorteile mitgenommen werden sollen, dumm weil doch wieder die einfachen Fehhler passieren und nochmals dreist weil für die eigenen Fehler wieder jemand anderes bezahlen soll.
Ist auch egal - Hauptsache möglichst viel abgezockt.
Wat is denn nu los?
Ich hab hier nur Rennereien, Kosten und einen mehr im Fahreugschein stehen und soll das so einfach hinnehmen?
Ich habe sinngemäß nur gefragt, ob das auch in der Praxis einen Schaden für mich bedeuten kann. Die Sache habe ich damit abgeschlossen, dass ich mich vernünftig mit ihm einigen will, ohne auf Konfrontation zu gehen.
Zitat:
dumm weil doch wieder die einfachen Fehhler passieren
Das musst du mir erklären. Du meinst, dass ich den Fehler gemacht hab, ja? Warum hat mein Versicherer denn sein Fehlverhalten selbst zugegeben? Soll ich sagen, dass bestimmt jemnd anders Schuld ist und fertig? Mir sind bereits Kosten von 15,00 + 26,20 € entstanden. Bin ich dreist, wenn ich diese unnötigen Ausgaben wiederhaben will? Vn den Fahrkosten und dem Zeitaufwand mal abgesehen.
Komm mal klar mein Freund!
Wie gesagt wurde die Karte im entscheidenden Punkt (Eintragung eines abweichenden Halters) verändert.
Zuständig ist entweder das Autuhaus oder aber Dein Vater bzw. Du. Hattest Du z.B. Deinen Personalausweis hinterlegt und der des Vaters fehlte so ist klar wie der Fehler zu Stande kam. 😁
Überschrift und Erstbeitrag von Dir haben einen sagenhaften Tonfall.
Deswegen dumm-dreist.
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Sehe ich genauso wie madcruiser.
Leider scheint es in D zur Mode zuwerden, dass die meisten Menschen planlos durchs Leben steuern und sich darauf verlassen, dass alles so läuft wie sie es sich vorstellen. Wenn dann was schief geht, sind die anderen Schuld.
So langsam sollten Einige realisieren, dass sie selbst für ihr Leben verantwortlich sind und man wichtige Dinge nicht einfach mal so laufen lassen kann.
Der Absatz ist ausdrücklich nicht speziell auf Dich (TE) bezogen sondern allgemein gehalten.
Peinlich...
1. Madcruiser hat recht.
2. Wieso dein Versicherungsmann gesagt hat daß er Schuld ist...ganz einfach...er hatte keine Lust mehr gehabt das Thema mit dir weiter auszudiskutieren.
3. Zu deiner Ausgabenauflistung mit 9,92€ hier und 12,34€ da-Lächerlich...Du hast den Fehler gemacht, also mußt du dafür gerade stehen.
4. Glaubst du ernsthaft, daß es irgendeinen Opel Corsa, Ford Ka, etc. Käufer nach 3 bzw.4 Jahren juckt ob in dem Fahrzeugbrief ein oder zwei Vorbesitzer stehen???Wo entseht da ein Schaden?
/Without words/
P.S.Bist du der Madcruiser aus dem A6-4F Forum?Hatte schonmal den Namen gehört. Gruß
In dem Forum habe ich bestenfalls mal einen "Gast"-Kommentar geschrieben.
AUDI ja, aber eben B3, B4 und aktuell B5.
Wenn 35€ für euch lächerlich sind, freut mich das für euch.
Gestern war ich bei der Versicherung. Wir haben das ganze nochmal durchgesprochen. Das AH ist Schuld, denn die haben nichts auf der Soppelkarte rumzuklaren. Es war auch nichts dergleichen abgesprochen.
Die Versicherung hat aber die Kosten übernommen. Den Rest verbuche ich unter Lehrgeld.
Zu Punkt 3: Wenn ein Händler ein KfZ kalkuliert, muss er die Anzahl der Vorbesitzer eingeben. Bei zwei sind das (zumindest bei meinem Händler) 3% Abzug. Bei mehr als zwei 5%.
@Rostockrockt,
Es ist vollkommen in Ordnung den Fehler zu suchen. Der Vorfall ist ärgerlich. Aber bitte nicht einfach einen Schuldigen aussuchen und draufhauen.
Sondern eben in Ruhe den Fehler suchen
Du hättest passend zur Versicherungsbestätigungskarte den Ausweis des Vaters hinterlegen müssen. Schwupps wäre der Wagen auf Deinen Vater zugelassen worden.
So hast Du die Doppelkarte auf den Namen Deines Vaters zusammen mit dem eigenen Ausweis hinterlegt. Das Autohaus hat den Wagen dann entsprechend der vorhandenen Papiere zugelassen.
Woher sollten die von der Versicherungsvereinbarung wissen?
Also kein Autohausfehler, sondern einer von Dir.
Es fehlte einfach eine klare und verständliche Anweisung sowie die richtigen Papiere (PA Vater).
35 EUR sind für keinen hier lächerlich.
Lächerlich ist Deine Show:
Forderungsausfall, km- Geld, Verlust von 3 Prozent durch den zusätzlichen Vorbesitzer.
Du versuchst hier einige hundert EUROs herauszuschlagen.
Das und die Art wie Du es machst hat für meine Beurteilung dumm-dreist gesorgt.
Selbst jetzt suchst Du den Fehler noch nicht bei Dir.
Hallo, bitte aufwachen.
Wie wäre es mit einem freundlichen und klaren Eingeständnis:
Mit meiner Überschrift habe ich dem Versicherungsagenten vollkommen Unrecht getan!
Und auch dem Autohaus habe ich Unrecht getan.
Nein!
Das AH hatte bereits die Ausweiskopien von mir durch den Kauf und meinem Daddy, weil der mein Bürge ist.
Die Doppelkarte habe ich bei der Sekretärin abgegeben, weil der Verkäufer im Gespräch war. Ich bin mir zu 90% sicher, dass mein Vater die Vollmacht zur zulassung unterschrieben hat. (und reite bitte nicht auf den 90% rum)
Ich versuche jetzt auch nicht, hunterte von € rauszuschlagen. Ich wollte einfach nur wissen, ob in der Praxis mit einem Nachteil zu rechnen ist. Dass ich keine Kilometerabrechnung machen wollte, habe ich auch ausdrücklich zum Ausdruck gebracht.
Nu ist die Sache auch gegessen. Hab keinen Bock, noch mehr Zeit in den Quatsch zu investerien. Wenn ich einen Fehler meinerseits erkennen könnte, dann hätte ich auch kein Problem damit, den auch zuzugeben. Dem ist aber nicht so, das scheint aber niemand rauszulesen.
Zur Zulassung müssen Originale vorgelegt werden.
So jedenfalls die Vorschrift.
Kredit- und Bürgschaftsvertrag, Eigentumsverhältnisse und Zulassung sind voneinander unabhängige Geschäfte, auch wenn Sie in einem Zusammenhang stehen.
Moin,
ich denke, hier ist alles geschrieben, was geschrieben werden musste und daher beende ich mal an dieser Stelle:
* * * c l o s e d * * *
Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet
Beste Grüße