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Fehlender Versicherungsschutz in der Vergangenheit - Problem?

Themenstarteram 14. September 2019 um 7:21

Hallo,

anfang des Jahres habe ich mein Kfz wiederzugelassen.

Nach knapp einem halben Jahr meldete sich der Altversicherer bei meiner neuen Versicherung und nahm das Ältere Recht in Anspruch. Ich war bis dahin der Meinung, wenn ein Kfz vor der nächsten Hauptfälligkeit außer Betrieb gesetzt wurde, es keiner Kündigung bedarf.

Somit wurde der Vertrag mit dem neuen Versicherer storniert. Da der Altversicherer aufgrund der Abmeldung mich nicht über einen Prämienanstieg von über 20% informierte, sondern ich das erst mit Zustellung der Police erfuhr, nahm ich widerrum von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und somit wurde auch der Vertrag storniert.

Da mein Neuversicherer mir nur einen Neuvertrag ohne Rückdatierung anbieten kann, habe ich ja keinen durchgehenden Versicherungsschutz. Kann ich hierdurch Probleme mit der Zulassungsstelle bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Genie21 schrieb am 14. September 2019 um 10:37:42 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. September 2019 um 10:31:22 Uhr:

Du solltest aber deinen neuen Versicherer darüber informieren und ihn auffordern eine eVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln, da ja der alte Versicherer seine storniert hat.

Braucht er nicht und kann er nicht ändern. Sinnlose Liebesmühe bei der KFZ Stelle sich zu melden. Die KFZ Stelle nimmt die evB als Zusage des Versicherers. Was nun danach passiert ist, dass Änderungen nur von einem Versicherer akzeptiert werden. Das geschieht digital im Hintergrund.

Anders herum. Für die KFZ Stelle ist das KFZ versichert.

Das er sich bei der Zulassungsstelle melden soll, hab ich nicht geschrieben.

Gehe mal davon aus, das die eVB des neuen Versicherers von Anfang des Jahres, vom alten Versicherer überschrieben wurde. Wenn der alte Versicherer jetzt den Vertrag storniert und die Deckung bei der Zulassungsstelle zurückzieht, ist das Fahrzeug ohne gültige Deckungszusage, bis der neue Versicherer wieder eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt

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Themenstarteram 28. September 2019 um 11:04

Zitat:

@lejockel schrieb am 25. September 2019 um 13:24:01 Uhr:

Die Meisten gehen aber nicht rückwärts in Deckung!!!

Ich würde sogar behaupten, dass es gar keinen gibt - zumindest habe ich noch keinen kennengelernt.

Selbst wenn man ausdrücklich die Versicherung von der Haftung im vor- oder nachdatierten Zeitraum befreit, macht da keiner mit (war bei mir wegen der Hochstufung der SF-Klasse).

Scheinbar taugt die neue Versicherung nichts, wenn die nicht wissen was man in so einem Fall zu muss

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