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fehlende Zulassungsbescheinigung Oldtimer - evt. bereits vergeben

Themenstarteram 31. Dezember 2020 um 8:01

vor ca. 5 Jahren wurde ein teilrestaurierter Oldtimer erworben und nach Jahren erst aus Platzgründen abgeholt. Der Eigentümer und auch der ursprüngliche Restaurtor waren längst verstorben. Der Wagen stand bei den Erben circa 5 Jahre herum und hatte schon wieder Patina angesezt.......

 

Papiere existierten nicht mehr und auch die Anfang der 60er Jahre "angenieteten" Fahrgestell- und Firmenschilder waren nicht mehr auffindbar. Im Rahmen der Restauration wurden diese vermutlich entfernt, um alle Bereiche zu lackieren. Verbleib danach - unbekannt.

Im Rahmen meiner weiteren Teilsammlung + Restauration wurde aktuell von einem Experten dieses Modells anhand der Werksunterlagen die FIN des Rahmens und die Fabriknummer der Karosse ermittelt. Jeder Hersteller markiert anscheinend noch andere Stellen, so dass anhand der Nationale des Herstellers das identifiziert werden kann. so kenne ich die Werksauslieferung und den ersten Halter 1963.

Es hielt sich bei der Überprüfung das "Gerücht", dass diese Nummern bereits anderweitig von einem identischen Fahrzeug genutzt werden...

Der letzte Besitzer hatte 2 dieser Modelle. Es mag sein, dass etwas vertauscht wurde es mag aber auch sein, dass die Unterlagen von meinem Wagen der Käufer des anderen Wagen mitgenommen/angeeignet hat. Dieser Kauf fand vermutlich zeitlich früher statt, mindestens wurde der "andere Wagen" deutlich vor meinem Wagen abgeholt.

Was macht man nun? Der andere könnte längst fertig restauriert und zugelassen sein, derartige Hinweise gibt es in der kleinen überschaubaren Szene.

Was kann passieren, wenn ich nun eine formelle Auskunft beantrage? Das kann man wohl beim KBA unter Angabe der Gründe in Auftrag geben...

Vermutlich könnte vor Ort auch das andere Kfz identifiziert werden. Auch hier gibt es einen Verdacht der denkbaren Identität, da e sich um nur ein paar Tausend produzierte Fahrzeuge von diesem Modell handelt und in dieser Ausführung in Deutschland damals keine 100 ausgeliefert wurden.

Bin für jeden Tipp, Ratschlag dankbar.

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56 Antworten

Natürlich wollen wir das Ergebnis erfahren.

Geht auch schon alles aus dem Eröffnungsbeitrag und dem zweiten Beitrag des TE hervor.

Letztendlich sollten ihm die Auswirkungen für den anderen Wagenbesitzer egal sein,schließlich geht es um seinen Wagen.

Laut TE ist die FIN eindeutig seinem Wagen zuzuordnen,da ist es nebensächlich um welche Marke oder Modell es sich handelt.

Also TE stell den Antrag beim KBA mit den Unterlagen und warte auf Antwort.

Alles weitere wirst Du dann sehen,auch wenn es für den anderen Wagenbesitzer nicht so schön werden würde.

Aber auch der könnte anhand seiner Identifikationsmerkmalen ja eine neue FIN bekommen,und hätte dann vielleicht sogar Wertsteigenrd endlich die originale FIN.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Januar 2021 um 18:08:49 Uhr:

 

Laut TE ist die FIN eindeutig seinem Wagen zuzuordnen,

Eben nicht!

Die Teile des TE sind der Fin zuzuordnen, die der TE für seinen Rahmen zu liegen hat.

Auf seinem Rahmen ist aber keine Nummer.

Und der andere hat wohl ein Gutachten erstellen lassen, wo die technischen Daten und die Fin bestätigt wurde.

TE:

Im Rahmen meiner weiteren Teilsammlung + Restauration wurde aktuell von einem Experten dieses Modells anhand der Werksunterlagen die FIN des Rahmens und die Fabriknummer der Karosse ermittelt. Jeder Hersteller markiert anscheinend noch andere Stellen, so dass anhand der Nationale des Herstellers das identifiziert werden kann. so kenne ich die Werksauslieferung und den ersten Halter 1963.

1. Da ist jemand, der die Nationale des Herstellers ausgewertet hat und damit lässt sich jedes produzierte KFz verfolgen und jegliche Doppelvergabe ausschließen. Trotzdem wird es schon wieder angezweifelt.

 

2. Wenn nun jemand in der Lage ist, Karosserie und Rahmen (nicht den Motor, Getriebe oder sonstige wechselbare Anbauteile) aufgrund von eindeutigen Herstellerkennzeichen zu identifizieren, warum gibt es da Zweifel?

Der Hersteller hat beispielhaft ABC12345xyz an diversen Stellen eingeschlagen und hieraus ist aus der Nationale des Herstellers abzulesen, das es die FIN 4711 ist. Punkt. Das mag ungewöhnlich sein, so war es aber bei diesem Hersteller und/oder Modell.

3. und ja, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichbkeit hatte der Besitzer "Ringo" vor ca. 20 Jahren beide Fahrzeuge. Was er oder sein Erfüllungsgehilfe = Restaurator gemacht haben, ist mir nicht bekannt, beide sind lange verstorben.

4. Wenn es interessiert, werde ich nach Erkenntnisgewinn gerne zur Aufklärung beitragen.

Er schrieb auch nichts davon das es ein Gutachten des anderen gibt.

Er schrieb,dass die andere Karre zugelassen ist und das mit seiner Fin.

Wenn dem nicht so ist,was soll das KBA für eine Auskunft erteilen?

Wenn der andere nicht zugelassen ist,hat der TE doch überhaupt keine Probleme. Muss er sich nur ein Gutachten mit seiner Fin fertigen lassen.

Er schrieb von der Wahrscheinlichkeit und Hinweisen darauf das er zugelassen sein könnte.

Was das KBA ihm mitteilen wird weiß ich nicht,nur das es ohne diese Abfrage keine Klarheit geben wird.

Und welche Möglichkeiten es für ihn gibt das eventuell zu ändern,falls der andere zugelassen ist, wird ihm auch nur das passende Amt verraten können.

Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten nicht.

Um vom KBA eine Auskunft zu erhalten,muss er aber erstmal sein berechtigtes Interesse begründen.

Wenn er das kann und seine Fin tatsächlich beim KBA gespeichert ist, wird man ihn an die Zulassungsstelle verweisen,wo der Wagen zugelassen bzw registriert ist.

Den Namen des Halters wird er vom KBA nicht erhalten.

Das hätte er ja mit seinen Unterlagen begründet.

Wenn seine FIN dort gespeichert ist bleibt zu klären wie weiter vorgegangen werden kann.

Das er wegen Datenschutz keine Personenebezogene Daten bekommt ist klar,aber einen offiziellen Weg für sowas muss es ja geben.

Im Eröffnungspost zweiter Absatz schreibt der TE,dass keine Papiere mehr existieren und von außen angebrachte Schilder mit der fin nicht existieren.

Eingeschlagen ist die Fin wohl auch nicht.

Woran ein Experte fest macht,dass die andere Fin zum Rahmen des TE gehört, wäre mal zu erfragen.

Wenn dem so wäre,dann kann nach der Fertigstellung ein 21er erstellt werden mit der Fin, die der TE gerne hätte. Der Konflikt mit der vermutlich doppelten Fin würde beim KBA auffallen und die beiden Zulassungsstellen in Kenntnis gesetzt eine Prüfung der Fin durchzuführen.

Wurde hier auch schon mal erwähnt,dass das bei Anhänger öfter vorkommt. Dem ist auch so.

Tja, deshalb ist der Fachexperte auch Fachexperte und nicht du.

 

Ist ja eigentlich auch egal.

Das ist in diesem Thread auch nicht festzustellen. Die Fragen waren andere.

 

Also einfach mal an die Fakten halten. Der TE kann nachweisen dass die fehlende FIN zu seinem Fahrzeug gehört.

Wenn Du meinst!

Frage wie Du zu der Annahme kommst.

Dann hat der TE ja kein Problem.

Gutachten machen und anmelden, fertig. Gibt's kein Problem für den TE.

Zumindest bei mir nicht.

Fakt ist im Rahmen des TE ist die Fin nicht eingeschlagen.

Nein, aber der Hersteller hat weitere unverwechselbare Daten in den Rahmen geschlagen, die die Zuordnung der FIN nachweisen. So hat der TE es beschrieben.

Und das hat der Fachexperte ermittelt.

Wie, steht hier ja nicht zur Debatte.

Da der TE ja die FIN braucht, stellt sich die Frage was mit der alten passiert ist. Das Schild wurde ja entfernt.

 

Den Rest kann man nachlesen.

Möglicherweise ist das Problem des TE ja auch kleiner als hier allgemein angenommen:

Wenn sich für sein Fahrzeug tatsächlich die FIN eindeutig belegen lässt, dann müsste das ja auch für das andere Fahrzeug gelten. Dann sollte es im Interesse beider Eigentümer liegen, dass ihr jeweiliges Fahrzeug die korrekte FIN hat, Stichwort "nachvollziehbare Historie" und "matching Numbers", bei so seltenen Fahrzeugen würde das den Fahrzeugwert möglicherweise deutlich erhöhen.

Wenn die beiden sich "einig" sind müssten sie also "nur noch" die beiden beteiligten Zulassungsstellen mit an den Tisch bringen und einen Weg finden, mit dem alle vier einverstanden sind ;)

Dafür müsste aber in der Tat als erster Schritt der Eigentümer des anderen Fahrzeugs festgestellt werden, und dafür ist eine Halteranfrage über die Fahrgestellnummer sicherlich der erste Ansatzpunkt. Die spannende Frage ist dabei dann, ob die Zuteilung der "richtigen" Fahrgestellnummer ein öffentlich-rechtlicher Anspruch ist, denn nur dann käme (wenn ich §39 StVG richtig verstehe) eine entsprechende Registerauskunft in Frage.

Ich denke auch.

 

Wie die Chancen beim KBA stehen weiß ich nicht. Ich wünsche es dem TE.

Er hat ja auch erwähnt sich gütlich einigen zu wollen.

 

Wer weiß wo das Fahrzeug heute ist, und wer es besitzt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Januar 2021 um 22:27:35 Uhr:

 

Die spannende Frage ist dabei dann, ob die Zuteilung der "richtigen" Fahrgestellnummer ein öffentlich-rechtlicher Anspruch ist, denn nur dann käme (wenn ich §39 StVG richtig verstehe) eine entsprechende Registerauskunft in Frage.

Ich denke nicht,zumindest würde ich aus der Hüfte die Auskunft nicht erteilen.

Wenn seitens des TE mit seinem Fzg alles komplett ist, Matching Number's usw dann Gutachten machen , anmelden und dann wird beim KBA die doppelte Fin auffallen, womit das öffentlich rechtliche Interesse an der Aufklärung begründet wird und dann werden die entsprechenden Zulassungsstellen zur Klärung vom KBA aufgefordert.

Passiert nicht oft, kommt aber vor.

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