Fehlende ATU Kulanz und Betrugsversuch beim Ölwechsel
Habe einen etwas älteren mit 64,90 bezahlten online Gutschein einlösen wollen. Wegen Fahrzeugwechsel und schwerer Krankheit nicht früher verwendet. Dies wurde von ATU mehrfach abgelehnt.
Ich bin (Entschuldigung ich war es) seit Jahrzehnten bzw. von Anfang an mit 2 Fahrzeugen ein ATU Kunde.
KEINERLEI KULANZ der neuern ATU LEITUNG!
Parallel dazu wurde am 19.09.2016 versucht an Stelle des vereinbarten Fass Öls 5W-40 ein Billig Öl 15W40 basic in meinen ASTRA H zu schütten. Offensichtlich ein Betrugsversuch. Dies kann von einer Begleiterin bezeugt werden.
Beste Antwort im Thema
Auch dieses Forum wimmelt von Oberkackern, die einen erfahrungslosen Neuling erstmal zerrupfen, statt ihn willkommen zu heißen und höflich und freundlich auf dies und das hinzuweisen.
Woher soll ein forumsunerfahrener Neuling wissen, dass es hier schon einen Thread gibt. Die meisten Neulinge wissen nicht einmal, was ein Thread ist.
Unterstellungen und "für doof verkaufen" sind eher abstoßend als einladend.
Der Themenstarter hat nicht über einen Krieg gegen ATU gesprochen, sondern sich über KEINERLEI KULANZ beklagt. Ich kann gut nachvollziehen, dass man sich ärgert, ATU knapp 70 € geschenkt zu haben. Wenn ATU angeboten hätte, inflationsbereinigt die Hälfte anzurechnen, hätte sie immer noch einen guten Schnitt gemacht. Das aktuelle Verhalten kommt einer Enteignung gleich.
Es gibt eben Firmen, die Verhalten sich zur Kundschaft wie das Sägewerk zum Wald.
Ich kann an der Einlassung weder etwas Falsches noch Unangemessenes entdecken.
Im Gegenteil, Sinn dieses Forums ist doch der Erfahrungsaustausch zwischen Autofahrern, oder?
107 Antworten
Ach die Geizkragen gehen auch so wieder zu ATU.
ATU sticht nicht mit tollen Service, nicht mit zufriedenen Kunden, sondern nur mit dem Preis. Und die Margen sind so niedrig, da kann man froh sein, wenn die im legalen Rahmen operieren und nicht dem Kunden Reparaturen verkaufen, wo gar nichts defekt ist. Und das hier mit dem Gutschein ist legaler Rahmen.
Ganz recht, es ist völlig legal, einen verfallenen Gutschein abzulehnen und das damals erhaltene Geld leistungslos zu behalten.
Hier wäre mal ein Beispiel für etwas, das legal, aber - für mich als Küchenjuristen - nicht legitim ist. Ich schlage eine Gesetzesänderung vor:
Alle Gutscheine, die heute unter die 3-Jahres-Regel fallen, bekommen eine Verlängerung auf zehn Jahre Gültigkeit (Kalenderjahre, die auf das Ausstellungsdatum folgen). Dabei gelten drei Phasen:
* Im Zeitraum nach Ausstellung einschließlich der folgenden drei Kalenderjahre ist der Gutschein ohne Wenn und Aber einzulösen.
* Im vierten und fünften Kalenderjahr hat der Aussteller das Recht, die Einlösung abzulehnen oder die Lieferung oder Leistung zu mindern, wenn er nachweisen kann, dass sich seine eigene Leistungs- oder Liefersituation seit Ablauf des dritten Kalenderjahrs(!) soweit verschlechtert hat, dass ihm die Erfüllung nicht oder nicht ohne erhebliche Nachteile möglich ist.
* Im sechsten bis zehnten Kalenderjahr kehrt sich die Beweislast um - hier kann der Gutscheinbesitzer die Einlösung oder Teileinlösung fordern, wenn er nachweist, dass dies dem Gutscheinaussteller ohne erhebliche Nachteile möglich ist; Vergleichsbasis ist auch hier die Leistungs- oder Liefersituation am Ende des dritten Kalenderjahrs.
Eine solche Regelung würde in der Praxis angesichts des eher geringen Werts von Gutscheinen sicher nicht zu einer Prozesswelle führen, sondern, das hoffe ich zumindest, zu einem faireren Umgang mit alten Gutscheinen. Noch einmal: Der Aussteller hat für den Gutschein vor Jahren Geld bekommen und dafür noch nichts geleistet. Keine Firma sollte nun nach fünf oder acht Jahren verpflichtet sein, etwas zu liefern, das jetzt deutlich teurer ist. Aber sie kann dem Kunden eine faire Lösung anbieten, Zuzahlung oder Anrechnung auf was anderes oder was auch immer.
Das wäre für mich ein Fortschritt im Verbraucherschutz.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. September 2016 um 12:23:53 Uhr:
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 26. September 2016 um 11:07:47 Uhr:
Noch einmal. Die Viskosität ist keine Qualität, sondern VISKOSITÄT.Die Viskosität ist aber das Preisbestimmende am Öl. Und wenn ich 5W40 bestelle und bezahle, will ich auch 5W40 eingefüllt bekommen, egal ob es ein anderes Öl auch getan hätte.
Für das wissentliche Liefern von etwas anderem als dem, was bestellt und bezahlt wurde, fällt auch mir nur der Begriff Betrug ein...
Mittlerweile sind drei neue Seiten dazu gekommen. Da habe ich keine Lust mehr mich mit Leuten herumzuschlagen die nicht Lernen oder Lesen wollen.
Glaubt was ihr glaubt und macht was ihr wollt, aber ärgert euch dann nie wenn ihr einen Motorschaden habt und der Hersteller nicht zahlen will weil ihr die falsche Qualität genommen habt.
Und nochmals, die Qualität bestimmt den Preis nicht die Viskosität. Denn der Hersteller muss die Qualität in einem Test beweisen und kann sich dann das Zertifikat von VW oder wem auch immer kaufen damit er es in dieser Qualitätsklasse verkaufen kann.
Die Viskosität ist keine Klasse die er sich kaufen kann. Entweder ist das Oel so oder es ist nicht so.
Für mich ist hier Schluss, denn ich habe keine Lust mehr soviel meiner wertvollen zeit zu investieren und die ganzen Seiten zu Lesen. So wie im Thread mit dem Kraftstoffverbrauch während der Schubabschaltung. Meine Hoffnung ist nur das auch mal jemand mitliest der etwas lernen möchte und glaubt was man sagt und er dann so clever ist und das Betriebshandbuch rausholt wo genau drin steht was ich sage. Aber egal, ciao lieber Thread
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 26. September 2016 um 20:11:00 Uhr:
Und nochmals, die Qualität bestimmt den Preis nicht die Viskosität.
Und um es ganz kurz zu sagen, das 15W40 von ATU ist wesentlich billiger und erfüllt die Herstellernorm nicht. Wer da die gleiche Qualität erkennt, der macht was falsch! Nicht aufgrund der Viskosität, sondern aufgrund des Preises und der Freigabe.
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Klar, aber technisch gesehen kann eine höhere Viskosität unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehr Sinn machen als das "leichtlauföl".
Beispielsweise:
-Hohe Km Zahl. Das Nageln der Hydrostößel wird in den ersten paar sekunden vermindert. Andere altersbedingte Erscheinungen (Undichtigkeiten, Druckschwankungen usw...) werden etwas abgemildert.
Nicht, daß ich dem Mechaniker von ATU diese Absicht unterstellen will (denn daran hat er wahrscheinlich nicht gedacht), aber evtl hat er sogar was gutes für den Astra getan ohne es zu wissen... 🙂
Und ein 5W... vollsyn ist bei einer Standardmaschine ohne Mehrventiltechnik, hohen Drehzahlen oder Turbolader genau so gut wie das billigste Mineralöl. Aber es gibt immer noch Leute, die denken, daß ein 5W superhightech ÖL eine Mehrleistung bringt....
HTC
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. September 2016 um 17:23:15 Uhr:
Die Befristung ist zunächst einfach nur eine Festlegung, wie lange die Gültigkeit sein soll. Mit der Verjährung hat das zunächst einmal gar nichts zu tun. Verjährung heißt nicht, dass man der Verpflichtung aus dem Gutschein nicht mehr nachkommen darf (dann wäre das eine Ausschlussfrist, das ist es aber nicht).
Erst seit der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 wurde die Regelverjährunsgfrist von vorher 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt (§ 195 BGB) und das gesamte Verjährungssystem überarbeitet. Und, wie schon oben geschrieben: Man KANN sich auf Verjährung berufen, man MUSS es aber nicht.
Ach so, dann ist die Funktion der Verjährung einzig die, bei einer fehlenden Beschränkung eine Standardbeschränkung auf 3 Jahre zu setzen, damit der Gutschein nicht unendlich lang gültig ist.
Die Verjährung kann also durch eine längere Fristsetzung ausgehebelt werden.
Vielen Dank für die Infos!!!!!! Und natürlich für die Erläuterungen 🙂
HTC
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. September 2016 um 08:26:47 Uhr:
Ich seh hier keinen Betrugsversuch. Man kann das ganze auch zugunsten von ATU sehen. Der Gutschein war so nicht mehr gültig. Trotzdem hat er(TE) noch Öl bekommen. Dass es nun nicht mehr das Premium-Zeugs war, ist nur logisch.
Und da ich mal annehme, dass der Wagen auch nicht taufrisch war, passt es doch.
Oder ist der TE mit einem nagelneuen Turbomotor vorgefahren ?
Das ist leider völlig daneben, denn der Bremsen Erneuerungsgutschein hatte absolut nichts mit dem Ölwechsel zu tun und außerdem wenn 5W Öl gekauft ist kann kein 15W geliefert werden. Das Öl mit der höheren Viskosität ist ein "Billigöl" und wird kaum noch verwendet. Erst Recht nicht bei einem 7 Jahe alten ASTRA. Zu bezahlen war das deutlich teurere 5er Öl. Ich habe in all den Jahren bei ATU viele sehr negative Erlebnisse erfahren dürfen und bin selber Schuld noch Kunde gewesen zu sein.
Zitat:
@Kulanzlos schrieb am 27. September 2016 um 02:43:05 Uhr:
Das ist leider völlig daneben, denn der Bremsen Erneuerungsgutschein hatte absolut nichts mit dem Ölwechsel zu tun und außerdem wenn 5W Öl gekauft ist kann kein 15W geliefert werden. Das Öl mit der höheren Viskosität ist ein "Billigöl" und wird kaum noch verwendet. Erst Recht nicht bei einem 7 Jahe alten ASTRA. Zu bezahlen war das deutlich teurere 5er Öl. Ich habe in all den Jahren bei ATU viele sehr negative Erlebnisse erfahren dürfen und bin selber Schuld noch Kunde gewesen zu sein.
Dann lies dir mal deinen eigenen Eingangspost durch. Dort steht kein Ton, dass es bei dem Gutschein um die Bremse ging. Vielmehr hast uns in dem Glauben gelassen, dass es sich um einen Ölwechsel handelt. Und du hast offenbar auch vergessen, uns mitzuteilen, welches Öl nun geliefert bzw. bezahlt wurde.
Du hattest auch weder das Fahrzeugalter noch den Fahrzeugtyp genannt.
Aber sich später drüber mokieren, wenn Vermutungen angestellt werden.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. September 2016 um 08:07:24 Uhr:
Dann lies dir mal deinen eigenen Eingangspost durch. Dort steht kein Ton, dass es bei dem Gutschein um die Bremse ging. Vielmehr hast uns in dem Glauben gelassen, dass es sich um einen Ölwechsel handelt. Und du hast offenbar auch vergessen, uns mitzuteilen, welches Öl nun geliefert bzw. bezahlt wurde.
Du hattest auch weder das Fahrzeugalter noch den Fahrzeugtyp genannt.
Aber sich später drüber mokieren, wenn Vermutungen angestellt werden.
Alles Wesentliche steht im Eingangspost drin.
Bei der ganzen Geschichte handelt es sich um zwei unabhängige Geschichten (kann man schon im Titel nachlesen).
1. Der Gutschein: Der war verjährt und rechtlich ist da alles sauber. Ob der nun für Bremsen war, einen Lolly oder was auch immer, tut nichts zur Sache. Klar kann man jetzt daher kommen und darüber klagen, dass es nicht besonders nett ist, die Annahme des Gutscheins zu verweigern, aber zum Skandal taugt das nicht.
2. Der Ölwechsel: Kauft man ein bestimmtes Produkt, hat man dieses auch zu bekommen. Fahrzeugtyp und Fahrzeugalter tun da nichts zur Sache. Alles andere nennt der Volksmund "über´s Ohr hauen" ...zu recht, sofern dies vorsätzlich geschieht. Wäre hier der Verkäufer der Meinung gewesen, dass ein anderes Produkt besser geeignet gewesen wäre, hätte er natürlich dieses empfehlen dürfen. Aber einfach machen geht nicht.
Allerdings wissen wir hier nicht, ob es vorsätzlich geschehen ist oder ob es ein Versehen war. Keine der beiden Varianten ist nahezu ausgeschlossen, daher taugt auch das nicht wirklich zum Skandal, denn ein Versehen ist kein Skandal.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 09:20:58 Uhr:
Alles Wesentliche steht im Eingangspost drin.
Ach, da muss ich das wohl überlesen haben. Ich lese da nur was von einem -,,etwas älteren Gutschein...- und was mit einem Öl, wo nicht mal klar geschrieben steht, was er bezahlt und was er bekommen hat.
Dass der Gutschein abgelaufen ist, kam erst durch unser Nachfragen hinzu. Und dass der Gutschein für die Bremsanlage und gar nicht fürs Öl lautet, hat der TE erst in einem der letzten Postings erwähnt.
Das alles wären aber wesentliche Dinge für eine Beurteilung. Aber das käme dann vermutlich nicht so reisserisch und für einen heraufbeschworenen ,,Skandal,, reichts dann auch nicht mehr.
Das Einzige, was man hier so erstmal ATU ankreiden könnte: Der TE hat 5W40 verlangt und wohl nur 15W40 erhalten. Das kann ein Betrugsversuch gewesen sein, könnte aber auch sein, dass es ein Versehen war.
Und da man dem TE alles aus der Nase ziehen musste, gibts logischerweise Vermutungen.Diese müssen natürlich nicht zwangsweise zutreffen, aber wenn der TE mit wichtigen Infos hinterm Berg hält...
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. September 2016 um 09:56:21 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 09:20:58 Uhr:
Alles Wesentliche steht im Eingangspost drin.
Ach, da muss ich das wohl überlesen haben. ...
Man kann es verstehen wie man will, einen tatsächlichen Zusammenhang bringt der Eingangspost wirklich nicht, der geneigte Leser, so auch ich stellt ihn aber automatisch her, kein Absatz, kein Punkt, kein Komma, kein Übergang.
Draußen schüttet es aus Eimern.
Mein Keller steht unter Wasser.
.......
Es ist aber ein Rohr geplatzt. Der geneigte Leser dachte aber mit Sicherheit es liegt am starken Regen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2016 um 10:02:11 Uhr:
Man kann es verstehen wie man will, einen tatsächlichen Zusammenhang bringt der Eingangspost wirklich nicht, der geneigte Leser, so auch ich stellt ihn aber automatisch her, kein Absatz, kein Punkt, kein Komma, kein Übergang.Draußen schüttet es aus Eimern.
Echt jetzt? 😁
(Obwohl du alles wesentliche geschrieben hast muss man als Leser auch lesen (wollen), ich hab's zur Verdeutlichung hier mal weggelassen).
Zum Missverständnis:
Der TE schrieb:
Zitat:
Habe ... Gutschein einlösen wollen. ... KEINERLEI KULANZ der neuern ATU LEITUNG!
Parallel dazu wurde am 19.09.2016 versucht an Stelle des vereinbarten Fass Öls 5W-40 ein Billig Öl 15W40 basic in meinen ASTRA H zu schütten. Offensichtlich ein Betrugsversuch. Dies kann von einer Begleiterin bezeugt werden.
Ich finde, die 2 Sachen sind doch klar getrennt und der Betrug im zweiten Absatz klar als solcher zu erkennen. Keine Ahnung, warum die auf der ersten Seite angekündigte Schließung des Threads so lange auf sich warten lässt.
Edit/P.S.: Welches Öl benutzt ihr denn so? arrrgh