Fehlende ATU Kulanz und Betrugsversuch beim Ölwechsel
Habe einen etwas älteren mit 64,90 bezahlten online Gutschein einlösen wollen. Wegen Fahrzeugwechsel und schwerer Krankheit nicht früher verwendet. Dies wurde von ATU mehrfach abgelehnt.
Ich bin (Entschuldigung ich war es) seit Jahrzehnten bzw. von Anfang an mit 2 Fahrzeugen ein ATU Kunde.
KEINERLEI KULANZ der neuern ATU LEITUNG!
Parallel dazu wurde am 19.09.2016 versucht an Stelle des vereinbarten Fass Öls 5W-40 ein Billig Öl 15W40 basic in meinen ASTRA H zu schütten. Offensichtlich ein Betrugsversuch. Dies kann von einer Begleiterin bezeugt werden.
Beste Antwort im Thema
Auch dieses Forum wimmelt von Oberkackern, die einen erfahrungslosen Neuling erstmal zerrupfen, statt ihn willkommen zu heißen und höflich und freundlich auf dies und das hinzuweisen.
Woher soll ein forumsunerfahrener Neuling wissen, dass es hier schon einen Thread gibt. Die meisten Neulinge wissen nicht einmal, was ein Thread ist.
Unterstellungen und "für doof verkaufen" sind eher abstoßend als einladend.
Der Themenstarter hat nicht über einen Krieg gegen ATU gesprochen, sondern sich über KEINERLEI KULANZ beklagt. Ich kann gut nachvollziehen, dass man sich ärgert, ATU knapp 70 € geschenkt zu haben. Wenn ATU angeboten hätte, inflationsbereinigt die Hälfte anzurechnen, hätte sie immer noch einen guten Schnitt gemacht. Das aktuelle Verhalten kommt einer Enteignung gleich.
Es gibt eben Firmen, die Verhalten sich zur Kundschaft wie das Sägewerk zum Wald.
Ich kann an der Einlassung weder etwas Falsches noch Unangemessenes entdecken.
Im Gegenteil, Sinn dieses Forums ist doch der Erfahrungsaustausch zwischen Autofahrern, oder?
107 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. September 2016 um 09:56:21 Uhr:
Ach, da muss ich das wohl überlesen haben.
Ganz offensichtlich.
Ja, hier wurde viel Lärm um fast nichts gemacht. Der Versuch mit mehr Infos endlich da etwas mehr draus zu machen, geht eben seit 5 Seiten in die Hose.
Es macht null Unterschied, ob der Gutschein nun für Bremsen, für Öl oder für was zum Frühstücken gedacht war. Das ist eine Info, die niemandem weiter hilft. Es macht keinen Unterschied, ob das nicht gekaufte Öl für seinen Karren nun besser oder schlechter geeignet gewesen wäre.
Die zwei Sachverhalte sind mehr als simpel, sind zwar in keinem sonderlich guten Deutsch ausgeführt, aber alle Informationen stehen drin. Mir jedenfalls, ist seit dem Eröffnungsbeitrag durch Nachfragen, keine relevante Information mehr offenbart worden.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 11:22:14 Uhr:
Die zwei Sachverhalte sind mehr als simpel, sind zwar in keinem sonderlich guten Deutsch ausgeführt, aber alle Informationen stehen drin. Mir jedenfalls, ist seit dem Eröffnungsbeitrag durch Nachfragen, keine relevante Information mehr offenbart worden.
Mir ist da schon noch was per Nachfragen aufgefallen. Nämlich, dass der Gutschein verfallen war. Dieser Umstand war aber offensichtlich nicht mal dem TE bekannt. Trotzdem wurde es erwähnt, um seiner Empörung mehr Ausdruck zu verleihen.
Was bleibt denn noch übrig ? Eine Streitfrage ums Öl.
Welche allerdings , und da geb ich dir recht, sowas von banal ist, dass man darüber eigentlich kein Wort mehr verlieren muss.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 27. September 2016 um 11:02:57 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2016 um 10:02:11 Uhr:
Man kann es verstehen wie man will, einen tatsächlichen Zusammenhang bringt der Eingangspost wirklich nicht, der geneigte Leser, so auch ich stellt ihn aber automatisch her, kein Absatz, kein Punkt, kein Komma, kein Übergang.Draußen schüttet es aus Eimern.
Echt jetzt? 😁
(Obwohl du alles wesentliche geschrieben hast muss man als Leser auch lesen (wollen), ich hab's zur Verdeutlichung hier mal weggelassen).Zum Missverständnis:
Der TE schrieb:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 27. September 2016 um 11:02:57 Uhr:
Zitat:
Habe ... Gutschein einlösen wollen. ... KEINERLEI KULANZ der neuern ATU LEITUNG!
Parallel dazu wurde am 19.09.2016 versucht an Stelle des vereinbarten Fass Öls 5W-40 ein Billig Öl 15W40 basic in meinen ASTRA H zu schütten. Offensichtlich ein Betrugsversuch. Dies kann von einer Begleiterin bezeugt werden.
Ich finde, die 2 Sachen sind doch klar getrennt und der Betrug im zweiten Absatz klar als solcher zu erkennen. Keine Ahnung, warum die auf der ersten Seite angekündigte Schließung des Threads so lange auf sich warten lässt.
Edit/P.S.: Welches Öl benutzt ihr denn so? arrrgh
Ich bedanke mich fürs Verständnis. Übrigens: Gute Kaufleute hätten bezüglich der Ende 2012 angebotenen und von mir bezahlten Bremsen Erneuerung etwas Kulanz gezeigt. Vielleicht nur ein Wenig, zur Kundenpflege. Für meine beiden sieben jährigen PKW,s Opel Astra und Combo müssen die noch ersten Winterreifen dringend erneuert werden. Auch die Sommereifen besitzen kaum noch Profil. ATU wäre eine Option gewesen. Wäre!
Zitat:
@Kulanzlos schrieb am 27. September 2016 um 11:54:58 Uhr:
. Übrigens: Gute Kaufleute hätten bezüglich der Ende 2012 angebotenen und von mir bezahlten Bremsen Erneuerung etwas Kulanz gezeigt. Vielleicht nur ein Wenig, zur Kundenpflege. Für meine beiden sieben jährigen PKW,s Opel Astra und Combo müssen die noch ersten Winterreifen dringend erneuert werden. Auch die Sommereifen besitzen kaum noch Profil. ATU wäre eine Option gewesen. Wäre!
Hast du denn ATU bezüglich der Winter- und Sommereifen angesprochen ? Oder ist dir das erst im Nachhinein eingefallen ?
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Zitat:
@Kulanzlos schrieb am 27. September 2016 um 11:54:58 Uhr:
Gute Kaufleute hätten bezüglich der Ende 2012 angebotenen und von mir bezahlten Bremsen Erneuerung etwas Kulanz gezeigt.
Nein, das ist zu kurz gesprungen.
Ein guter Geschäftsmann entwickelt ein Konzept, welches Kunden in die Läden lockt, denen er etwas verkaufen kann. Dabei kann man sowohl mit Preis, wie auch mit Leistung überzeugen. In beidem ganz vorne zu sein, das funktioniert in der Regel nicht.
Also gibt man sich eine Ausprägung und generiert damit sein Klientel.
ATU kann die Leistungsschraube nicht groß nach oben drehen, das funktioniert bei den Preisen nicht. Brauchen sie aber auch nicht, bei ihrer Klientel braucht es nur das Preisargument.
Und du gehörst zu dieser Klientel. Du hast oft schlechte Leistung erfahren, der Preis war dir aber wichtiger.
Und warte ab, wenn der Ärger verflogen ist, ATU bei den Reifen den besten Preis macht, dann bist du wieder Kunde dort.
Ich habe jetzt alle 6 Seiten gelesen.
Ihr könnt jetzt denken was ihr wollt. Ich versteh immernoch nicht, was beim Betrugsversuch passiert ist.
@Kulanzlos : nur für mich.
Du und deine Begleitung habt gesehen, wie versucht wurde das falsche Öl, welches auch immer, in deinen
Motor zu kippen. Das habt ihr dann unterbunden?
Oder wurde tatsächlich das falsche Öl in den Motor gekippt, ihr habt das gesehen und erst an der Kasse die Problematik angesprochen, da da doch dann das teurere Öl auf der Rechnung stand?
Wegen dem Gutschein wurde ja schon einiges gesagt. Aber, hast du bei Auftragserteilung erwähnt, daß du mit dem Gutschein zahlen möchtes?
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. September 2016 um 19:03:53 Uhr:
Ganz recht, es ist völlig legal, einen verfallenen Gutschein abzulehnen und das damals erhaltene Geld leistungslos zu behalten.Hier wäre mal ein Beispiel für etwas, das legal, aber - für mich als Küchenjuristen - nicht legitim ist. Ich schlage eine Gesetzesänderung vor:
Alle Gutscheine, die heute unter die 3-Jahres-Regel fallen, bekommen eine Verlängerung auf zehn Jahre Gültigkeit (Kalenderjahre, die auf das Ausstellungsdatum folgen). Dabei gelten drei Phasen:
* Im Zeitraum nach Ausstellung einschließlich der folgenden drei Kalenderjahre ist der Gutschein ohne Wenn und Aber einzulösen.
* Im vierten und fünften Kalenderjahr hat der Aussteller das Recht, die Einlösung abzulehnen oder die Lieferung oder Leistung zu mindern, wenn er nachweisen kann, dass sich seine eigene Leistungs- oder Liefersituation seit Ablauf des dritten Kalenderjahrs(!) soweit verschlechtert hat, dass ihm die Erfüllung nicht oder nicht ohne erhebliche Nachteile möglich ist.
* Im sechsten bis zehnten Kalenderjahr kehrt sich die Beweislast um - hier kann der Gutscheinbesitzer die Einlösung oder Teileinlösung fordern, wenn er nachweist, dass dies dem Gutscheinaussteller ohne erhebliche Nachteile möglich ist; Vergleichsbasis ist auch hier die Leistungs- oder Liefersituation am Ende des dritten Kalenderjahrs.
Eine solche Regelung würde in der Praxis angesichts des eher geringen Werts von Gutscheinen sicher nicht zu einer Prozesswelle führen, sondern, das hoffe ich zumindest, zu einem faireren Umgang mit alten Gutscheinen. Noch einmal: Der Aussteller hat für den Gutschein vor Jahren Geld bekommen und dafür noch nichts geleistet. Keine Firma sollte nun nach fünf oder acht Jahren verpflichtet sein, etwas zu liefern, das jetzt deutlich teurer ist. Aber sie kann dem Kunden eine faire Lösung anbieten, Zuzahlung oder Anrechnung auf was anderes oder was auch immer.
Das wäre für mich ein Fortschritt im Verbraucherschutz.
Warum so ein Aufwand? Wenn du etwas kaufst, kaufst Du auch die Bedingungen des Herstellers / Vertreibers. Und wenn der Gutschein abgelaufen ist, weil Du gepennt hast, Pech gehabt. Ist mir sogar mal mit nem Kinogutschein passiert, und der galt ein Jahr. Na und? So ist das Leben.
Wenn man einen Kunden behalten will, dann ist es sicher nicht clever so zu handeln, aber hier von Betrug zu sprechen ist ja wohl ein Witz.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. September 2016 um 16:32:17 Uhr:
@Kulanzlos : nur für mich.
Du und deine Begleitung habt gesehen, wie versucht wurde das falsche Öl, welches auch immer, in deinen
Motor zu kippen. Das habt ihr dann unterbunden?
Oder wurde tatsächlich das falsche Öl in den Motor gekippt, ihr habt das gesehen und erst an der Kasse die Problematik angesprochen, da da doch dann das teurere Öl auf der Rechnung stand?
Der TE wollte hier seine Erfahrung mit ATU zum besten geben.
In Bezug auf das Öl lautet diese, die kippen einem, sofern man nicht selbst aufpasst, gerne das falsche Öl rein. Wann man dieses, je nach eigener Form ggf. bemerkt, ist auch dabei nebensächlich.
Falls es dich trotzdem interessiert, er hat es unterbunden bevor das Öl reingekippt wurde. Rate mal, woher ich das weiß 😉.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 27. September 2016 um 16:56:31 Uhr:
Wenn man einen Kunden behalten will, dann ist es sicher nicht clever so zu handeln, aber hier von Betrug zu sprechen ist ja wohl ein Witz.
Er hat zu keinem Zeitpunkt bzgl. des Gutscheins von Betrug gesprochen, nur von einem, seiner Meinung nach schlechtem Kulanzverhalten.
Kann denn kaum einer hier lesen was geschrieben steht?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 17:09:01 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. September 2016 um 16:32:17 Uhr:
@Kulanzlos : nur für mich.
Du und deine Begleitung habt gesehen, wie versucht wurde das falsche Öl, welches auch immer, in deinen
Motor zu kippen. Das habt ihr dann unterbunden?
Oder wurde tatsächlich das falsche Öl in den Motor gekippt, ihr habt das gesehen und erst an der Kasse die Problematik angesprochen, da da doch dann das teurere Öl auf der Rechnung stand?Der TE wollte hier seine Erfahrung mit ATU zum besten geben.
In Bezug auf das Öl lautet diese, die kippen einem, sofern man nicht selbst aufpasst, gerne das falsche Öl rein. Wann man dieses, je nach eigener Form ggf. bemerkt, ist auch dabei nebensächlich.
Falls es dich trotzdem interessiert, er hat es unterbunden bevor das Öl reingekippt wurde. Rate mal, woher ich das weiß 😉.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 17:09:01 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 27. September 2016 um 16:56:31 Uhr:
Wenn man einen Kunden behalten will, dann ist es sicher nicht clever so zu handeln, aber hier von Betrug zu sprechen ist ja wohl ein Witz.
Er hat zu keinem Zeitpunkt bzgl. des Gutscheins von Betrug gesprochen, nur von einem, seiner Meinung nach schlechtem Kulanzverhalten.Kann denn kaum einer hier lesen was geschrieben steht?
Ok. Es ist nicht das falsche Öl ins Auto gekommen. Und dann? Falsche Rechnung?
Wenn nicht, ist doch alles ok!? U d selbst wenn die Rechnung falsch war, Betrug oder Versehen?
Kapier es immernochnicht!
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 25. September 2016 um 12:23:09 Uhr:
Nebst einer Frage, dem Hinweis auf das Alters des Gutscheins, fehlt mir auch den Hinweis auf die Qualität des Oeles.
Zwar nennst du die Viskosität, aber die interessiert nicht und ist für unsere breitengrade absolut ok. Die Qualität ist wichtig und dessen Angabe fehlt.Also, was willst du hiermit bezwecken, ausser das der Thread vermutlich noch heute wieder geschlossen wird?
in dem Fall würde es mich aber schon interessieren, wenn ein hochwertiges Öl in Auftrag gegeben wurde und ein günstigeres eingefüllt wird und das in Auftrag gegebene hochwertigere öl dann abgerechnet wird.
Völlig unabhängig davon, ob das Öl für unsere Breitengrade her geeignet ist oder nicht, bzw. in dem Fall keinen Einfluß hat.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. September 2016 um 18:04:59 Uhr:
Ok. Es ist nicht das falsche Öl ins Auto gekommen. Und dann? Falsche Rechnung?
Wenn nicht, ist doch alles ok!? U d selbst wenn die Rechnung falsch war, Betrug oder Versehen?Kapier es immernochnicht!
Hätte er nicht drauf geachtet, dann hätte er wohl das nicht freigegebene Billig-Öl jetzt drin und das Teure bezahlt.
Ist es ein Versehen, dann ist das nicht schön. Ist es Vorsatz, dann ist es Betrug und noch unschöner.
Sprich schön reden braucht man das auch nicht.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. September 2016 um 19:13:07 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. September 2016 um 18:04:59 Uhr:
Ok. Es ist nicht das falsche Öl ins Auto gekommen. Und dann? Falsche Rechnung?
Wenn nicht, ist doch alles ok!? U d selbst wenn die Rechnung falsch war, Betrug oder Versehen?Kapier es immernochnicht!
Hätte er nicht drauf geachtet, dann hätte er wohl das nicht freigegebene Billig-Öl jetzt drin und das Teure bezahlt.
Ist es ein Versehen, dann ist das nicht schön. Ist es Vorsatz, dann ist es Betrug und noch unschöner.
Sprich schön reden braucht man das auch nicht.
Na, dann aber von Betrugsversuch zu reden ist schon , naja, sag wir etwas überzogen.
Bin ja auch kein Fan von ATU, aber den Beweis für einen Betrug oder Betrugsversuch seh ich nicht.
Gruß,
der_Nordmann
Jep und das ist schon drei mal gesagt worden ... dafür, dass du alles gelesen hast, hat es ja lange gedauert.
Mag sein, dass es hier im Thread schon so geschrieben wurde.
Hab ich entweder überlesen oder nicht verstanden.
Was es auch sein mag, bei so einer Überschrift lieber zwei mal Nachfragen, als falsche Schlüsse ziehen.
Aber wie gut ds es den Jupp gibt. 😉
Gruß,
der_Nordmann