Fastunfall in Wohnsiedlung durch Missverständnisse - Schuldfrage
Ahoi!
Ist gerade vorhin passiert und mich wurmt das so sehr, dass ich gerne von Fahrern mit unparteiischen Augen und hoffentlich mehr Erfahrung als ich, um eine Einschätzung erbeten möchte. 🙂
Wie's im Titel steht, ist letzten Endes nix passiert, außer erhitzten Gemütern. Aber um ein Haar hätte es auch anders kommen können.
Ich hab zur besseren Visualisierung eine Skizze des Ortes unten drangehängt.
Dies fand in einer Wohnsiedlung statt, Tempo 30-Zone. Rot sind geparkte Autos, Grün bin ich, Blau ist mein Vordermann, und Gelb ist ein entgegenkommendes Fahrzeug aus einiger Entfernung. Die schwarz-weißen Balken am Rande sind Bürgersteige.
Straße ist schmal genug, dass man bei geparkten Autos Slalom fahren muss.
Es ist auch schnell erklärt.
1. Blau sieht Gelb auf sich zukommen und hält rechts hinter das geparkte Auto. Es bleibt genug Platz, um an ihm vorbeizukommen.
2. Ich habe Gelb nicht gesehen weil Blau alles verdeckt hat und dachte, dass Blau hinter dem stehenden Auto parken will. Darum fahre ich weiter und befinde mich nun neben Blau.
3. Erst jetzt sehe ich Gelb und verzögere vor Schreck, aber er war noch weiter entfernt, sodass ein Rauskommen kein Problem war. Gelb gibt Lichthupe, was mir sagt, dass er mich fahren lässt. Dankeschön!
4. Plötzlich zieht Blau raus, übersieht mich und zwingt mich zum Ausweichen auf den Bürgersteig. Da dachte ich noch, dass er ohne zu blinken auf einen Parkplatz fahren will. Nach ein bisschen Gestikulieren lässt mich Blau raus und folgt.
Fragen:
1. Wenn's gekracht hätte, wie sähe es wegen der Schuldteilung aus? Könnte man das unter "Da hat jemand nicht aufgepasst" oder "Einfach blöd gelaufen" verbuchen?
2. Für die Zukunft, was wäre die richtige Rangehensweise? Egal wie, egal was, sobald der Vordermann rechts ranfährt, auch erstmal rechts ran?
3. Wie wärt ihr verfahren?
Vielen herzlichen Dank für eure Einsichten im Voraus. 🙂
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30 Antworten
Hat keiner behauptet, dass die Situation des TE ganz klar war.
Zitat:
@pido schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:20:22 Uhr:
Danke für die Erklärung, aber jetzt bin ich vollständig verwirrtZitat:
@UAZ-469 schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:03:13 Uhr:
Dafür gibt es eine einfache Erklärung:
Meine Zeichenskills sind ziemlich begrenzt, und der Pfeil sollte eigentlich aussagen, dass da oben, außerhalb des Bildes, noch Gegenverkehr kommt. 😉
Die Straße selbst ist schmal, sodass maximal zwei Fahrzeuge nebeneinander passen. Die sieht auf der Skizze größer aus als sie es eigentlich ist.
Sollte ich sagen, dass dat Ding die Ausgangssituation darstellt, und man anhand der Erklärungen einen Verlauf dessen bekommt? Editieren kann ich den Eröffnungsbeitrag leider nicht mehr.
Zitat:
@UAZ-469 schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:45:19 Uhr:
Sollte ich sagen, dass dat Ding die Ausgangssituation darstellt, und man anhand der Erklärungen einen Verlauf dessen bekommt? Editieren kann ich den Eröffnungsbeitrag leider nicht mehr.Zitat:
@pido schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:20:22 Uhr:
Danke für die Erklärung, aber jetzt bin ich vollständig verwirrt
Wird nichts nutzen. Manche haben die Fähigkeit entwickelt, sich die Situation vorzustellen und logisch zu denken, manche, aus welchen Gründen auch immer, nicht. Du hast es auch gut beschrieben.
Mein Kumpel hat damals Recht bekommen, da der vermeintlich Parkende sein Auto am Kotflügel getroffen hat. Es also klar war, dass "Blau " (in deinem Fall) keinen Schulterblick gemacht hat. Ich glaub, dass es recht ähnlich zu deinem Fall ist. Mein Kumpel war damals 18 und hatte erst seit drei Wochen seinen Führerschein, der Gegner hat versucht ihn einzuschüchtern um ein Schuldeingeständnis zu bekommen, dankenswerterweise waren die Polizisten aber recht gut.
Ausweichen auf den Gehweg, finde ich in so einer Situation etwas kritisch, wenn man nicht 100% weiss, dass man alles eingesehen hat. Theoretisch könnte da irgendein Mensch mit Roller/Fahrrad ankommen. Der Unfall an sich ist in so einer Situation ja nur Blechschaden.
Zitat:
@manvo schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:01:05 Uhr:
Gute Fahrer blinken auch links wenn sie hinter einem Fahrzeug warten damit der Hintermann nicht denkt, der parkt.
Absolut korrekt - blinken beim Warten schafft Klarheit und hätte die Situation womöglich garnicht erst entstehen lassen. Auch für den/die entgegenkommenden Fahrzeugführer ein Zeichen, dass man wartet/ihn durchlässt …und dieser vielleicht auch nicht trödelt ("sanfte Nötigung"🙂)
Erlebe jedoch sehr selten, dass diese Art und Intention des Blinkens angewandt wird. Aber generell wird (viel) zu wenig per Fahrtrichtungs- und Spurwechselanzeiger (ebenso die Absicht, zu Parken!) mitgeteilt, was beabsichtigt wird - weshalb auch, reicht schließlich, wenn man selbst weiß, wohin und was man will🙄
@TE: nochmal Glück gehabt. Das hätte, v.a. mit dem Ausweichversuch gen Bürgersteig, auch ganz anders enden können. Mit etwas (mehr) Abstand und Ruhe sowie dieser Erfahrung passiert das bestimmt nicht mehr.
Dennoch: stark, dass die Frage hier selbstreflektiert gestellt wird!
Und: keiner ist perfekt. Solche und ähnliche Dinge/Situationen können jedem im Autofahrerleben mal passieren.
Ich wäre mir garnicht so sicher, dass TE hier die höchste Schuld bekommen würde. Klar wenn man das Konzept überholen ansetzt kann ich die Gedankengänge nachvollziehen.
Wenn man aber rangeht, dass das Auto vor ihm den Anschein gemacht hat zu Parken oder zumindest zu halten(kein Blinken links), dann ist es kein Überholen sondern ein Vorbeifahren an ruhendem Verkehr und der "parkende" Vordermann hat beim Anfahren dem Fließenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren.
Der TE wäre eher dran wenn es mit dem Gegenverkehr zum Unfall kommen würde.
Je nach Ansatz und Argumentationsgeschick eines Anwalts läufts aber dann vermutlich doch auf eine Teilschuld für beide raus. Aber welche Aufteilung? Besser nicht herausfinden.
Ich warte in solchen Situationen lieber ne Sekunde um sie klar überblicken zu können. Hatte aber eben auch schon genau den Fall, dass ich mich hinter den Vordermann gestellt habe, weil ich dachte er lässt Gegenverkehr durch und er dann doch da geparkt hat.
Zitat:
@UAZ-469 schrieb am 14. Dezember 2022 um 17:16:07 Uhr:
Ich habe Gelb nicht gesehen weil Blau alles verdeckt hat und dachte, dass Blau hinter dem stehenden Auto parken will. Darum fahre ich weiter und befinde mich nun neben Blau.
Dazu gibt es unzählige Videos auf YouTube. Man sollte nur überholen, wenn man sicher weiß, dass das funktioniert. Jetzt hast du ja daraus gelernt und die Sache ging gut aus.
Die Schuldfrage wäre sehr kompliziert gewesen und ggf. hätte sogar der Entgegenkommer eine Teilschuld, da seine Lichthupe ja missverstanden werden muss.
Bin ich der einzige, der hier die Hauptschuld bzw. die ganze Schuld bei Blau sieht?
Blau hält am rechten Straßenrand, ohne Blinken, aber das ist auch nicht mehr erforderlich (ich weiß auch nicht, wer das warum abgeschafft hat).
Grün fährt (mit Blinker links?) vorbei.
Als Grün auf gleicher Höhe ist, zieht Blau ohne Blinker und Schulterblick raus.
Für mich ziemlich eindeutig.
Warum Blau gehalten hat, spielt keine Rolle. Vermuten kann man vieles.
Dass Grün mit Gelb jetzt eine Vorrangfrage hat, geht Blau auch nichts an.
Blau muss sich nur an die Regeln halten und die sind: Beim Losfahren vom Fahrbahnrand blinken und Schulterblick.
Hätte er das getan, wäre (beinahe) nichts passiert.
Grün hatte vielleicht ein höheres Risiko, weil er mit der D...heit von Blau rechnen muss, aber das ist ja irgendwie immer so.
Blau hätte in der Situation auch sofort links blinken können, dann wäre seine Absicht klar zu erkennen. In der LKW-Fahrschule habe ich gelernt sofort den linken Blinker zu setzen, weil gerade bei LKWs der Hintermann nicht immer sieht was vor mir ist. Seit dieser Zeit blinke ich auch mit dem PKW sofort links, nicht erst beim Anfahren.
Zitat:
@coolhh schrieb am 15. Dezember 2022 um 10:02:49 Uhr:
Bin ich der einzige, der hier die Hauptschuld bzw. die ganze Schuld bei Blau sieht?
Blau hält am rechten Straßenrand, ohne Blinken, aber das ist auch nicht mehr erforderlich (ich weiß auch nicht, wer das warum abgeschafft hat).
Grün fährt (mit Blinker links?) vorbei.
Als Grün auf gleicher Höhe ist, zieht Blau ohne Blinker und Schulterblick raus.
Für mich ziemlich eindeutig.Warum Blau gehalten hat, spielt keine Rolle. Vermuten kann man vieles.
Dass Grün mit Gelb jetzt eine Vorrangfrage hat, geht Blau auch nichts an.
Blau muss sich nur an die Regeln halten und die sind: Beim Losfahren vom Fahrbahnrand blinken und Schulterblick.
Hätte er das getan, wäre (beinahe) nichts passiert.
Grün hatte vielleicht ein höheres Risiko, weil er mit der D...heit von Blau rechnen muss, aber das ist ja irgendwie immer so.
Warum Blau angehalten hat, spielt im Gegenteil sogar eine gewichtige Rolle.
Hält er zum Beispiel an, um anschließend zu parken oder einen Mitfahrer aussteigen zu lassen, dann trifft beim Wiederanfahren in der Folge § 10 StVO zu. Nur dann fährt er vom Fahrbahnrand an und muss eine Gefährdung anderer ausschließen und den Blinker setzen. Der folgende Verkehr fährt an dem Fahrzeug vorbei. § 10 StVO trifft gar nicht zu, so dass die darauf aufgebaute Begründung hinfällig ist. Blau fuhr nicht vom Fahrbahnrand an.
Hier musste Blau verkehrsbedingt warten.
Die nachfolgenden Fahrzeuge überholen dann gem. § 5 StVO. Es bleibt ein Überholen bei unklarer Verkehrslage. Da Blau seine Sorgfaltspflichten verletzte, dürfte ihm eine Teilschuld zukommen.
Ich habe das schon genauso gehabt. Nur dass ich blau war, im Feuerwehrauto (LF 10) gesessen und geblinkt habe und grün ein Bus. Grün hat dann allerdings durchgezogen und gelb rückwärts vor sich her gescheucht...
Vermutlich hätte blau in Deinem Fall Teilschuld bekommen, weil nicht geblinkt.
Zitat:
@vollkommenegal schrieb am 14. Dezember 2022 um 20:38:39 Uhr:
So ganz klar ist die Situation nicht, bei einer ähnlichen Situation in der ein Kumpel ein aufgrund Gegenverkehr vermeintlich parkendes Auto überholt hat und der Parkende dann rausgefahren ist und es zum Unfall gekommen ist, hat mein Kumpel recht bekommen.
Parken <=> Warten. Da im Falle des TE blau nicht geparkt, sondern verkehrsbedingt gewartet hat, ist die Rechtslage eine andere.
Zitat:
@guennei schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:58:03 Uhr:
Warum Blau angehalten hat, spielt im Gegenteil sogar eine gewichtige Rolle.
Hält er zum Beispiel an, um anschließend zu parken oder einen Mitfahrer aussteigen zu lassen, dann trifft beim Wiederanfahren in der Folge § 10 StVO zu. Nur dann fährt er vom Fahrbahnrand an und muss eine Gefährdung anderer ausschließen und den Blinker setzen.
Der Unterschied ist für den nachfolgenden Verkehr nicht zu erkennen. Daher bin ich für Blinken in beiden Fällen, rechts oder links.
Sei es aber, dass Blau nur verkehrsbedingt hält, muss er beim Spurwechsel (und der liegt hier definitiv vor) blinken und Schulterblick machen.
Im Ergebnis hat sich Blau in beiden Fällen regelwidrig verhalten und daher die Hauptschuld gegenüber dem, der regelkonform an einem haltenden Fahrzeug vorbei gefahren ist.
Daher spielt es im Ergebnis auch keine Rolle, warum Blau angehalten hat.
Dass Blau seine Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen hat, war nie zweifelhaft. Er wird sich natürlich eine Teilschuld anrechnen lassen müssen. Leider hast du die Tragweite der rechtlichen Beurteilung und deren Rechtsfolgen nicht erfasst. Es wird nur nach geltendem Recht und nicht nach einem Empfinden geurteilt.
Nach deiner Interpretation hätte der TE gar keinen Verstoß begangen. Inwieweit das Schuldverhältnis aufgeschlüsselt würde, entspricht einzig und allein deiner persönlichen auf falschen Grundlagen beruhenden Einschätzung. Ich wäre da mit einer Hauptschuld-Behauptung vorsichtig.
Zitat:
@guennei schrieb am 15. Dezember 2022 um 14:10:13 Uhr:
Es wird nur nach geltendem Recht und nicht nach einem Empfinden geurteilt.
Zum Glück ist es in diesem Fall zu keinem Zusammenstoß gekommen, über dessen Schuldfrage nun ein Gericht urteilen müsste.
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