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FAQ Versicherung eröffnet

Themenstarteram 15. November 2008 um 17:38

Hallo zusammen,

soeben habe ich die FAQ des Versicherungsbereiches eröffnet - ihr findet Sie ganz oben über den Threads unter "Häufig gestellte Fragen".

Danke an die Autoren der FAQ, welche diese in den letzten Wochen erarbeitet und ergänzt haben - gute Arbeit :)

Die FAQ soll leben - es kann und soll also in diesem Thread hier diskutiert werden, was evtl. noch fehlt, was ergänzt werden sollte und wo Ihr evtl. auch Fehler gefunden habt.

Sie ist ja ein Sammelsurium der Forenbeiträge, soll Neulingen etwas auf die Sprünge helfen.

In diesem Sinne - viel Spaß damit :)

Grüße

Schreddi

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12 Antworten

Hallo.

 

Man könnte noch ergänzen wie man sich verhalten soll/ muss wenn ein ausländischer Verkehrsteilnehmer einen Schaden hier in DE verursacht hat!

als ausländischer fahrer eines in D versicherten fahrzeugs?

du meinst vermtl. bei einem ausländischen kennzeichen?

die idee ist gut, mir faellt da aber nicht so dolle viel zu ein, ausser polizei auch ohne personenschaden und der hinweis auf gruene kartebuero (DGKB).

Harry

am 19. November 2008 um 8:57

4.2. Vertrag rückdatieren / Versicherungsbeginn 01.07.xx

 

ist noch ausbaufähig :). Ist halt noch im Beta Stadium :D. Ob das genutzt wird, und ob nicht viele Fragen trotzdem immer wieder aufkommen werden bleibt fraglich, von der Grundidee und Umsetzung aber ok.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

4.2. Vertrag rückdatieren / Versicherungsbeginn 01.07.xx

ist noch ausbaufähig :). Ist halt noch im Beta Stadium :D. Ob das genutzt wird, und ob nicht viele Fragen trotzdem immer wieder aufkommen werden bleibt fraglich, von der Grundidee und Umsetzung aber ok.

*done*

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

du meinst vermtl. bei einem ausländischen kennzeichen?

Harry

Hallo Harry.

 

Genau so ist es;)

 

Habe dazu was gefunden.

 

 

 

Zitat:

Wie wird ein Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer abgewickelt, der eine Grüne Karte vorweist?

Wenden Sie sich an das Grüne Karte Büro in Hamburg (Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon: 040 334400). Dadurch wird gewährleistet, dass der Ihnen entstandene Schaden nach deutschem Recht reguliert wird.

 

Quelle: http://www.avd.de/.../

 

Und was macht man wenn er diese Karte nicht vorweisen kann??

 

Polizei ist meines erachtens in so einem Fall Pflicht! Wäre es in so einem Fall nicht am besten direkt einen Anwalt zu beauftragen?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Ob das genutzt wird, und ob nicht viele Fragen trotzdem immer wieder aufkommen werden bleibt fraglich, von der Grundidee und Umsetzung aber ok.

Um nicht wieder alles zu posten bräuchte man nur im Thread den Link zu den FAQs setzen!

die karte MUSS er imho nicht mitfuehren ( sofern bei einreise nicht pflicht) ansonsten reicht das kennzeichen bzw der versicherer dazu.

das buero nennt dir anhand des landes einen versicherungspartner in deutschland der fuer den schädiger eintritt.

sollte es keinen partner geben, uebernimmt das www-gruene-karte.de die funktion/pflicht des haftpflichtversicherers.

so verstehe ich die infos zumindest aus dem webauftritt.

da ich selber mal familiaer einen sollten fall hatte, wuerde ICH in so einem fall auch zur unfallaufnahme durch die polizei raten.

ich denke ich werde einfach auf deren seite verlinken, da inhaltlich aenderungen kommen koennten .

Harry

PS

*done*

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die karte MUSS er imho nicht mitfuehren ( sofern bei einreise nicht pflicht) ansonsten reicht das kennzeichen bzw der versicherer dazu.

das buero nennt dir anhand des landes einen versicherungspartner in deutschland der fuer den schädiger eintritt.

sollte es keinen partner geben, uebernimmt das www-gruene-karte.de die funktion/pflicht des haftpflichtversicherers.

so verstehe ich die infos zumindest aus dem webauftritt.

 

da ich selber mal familiaer einen sollten fall hatte, wuerde ICH in so einem fall auch zur unfallaufnahme durch die polizei raten.

 

ich denke ich werde einfach auf deren seite verlinken, da inhaltlich aenderungen kommen koennten .

Harry

 

PS

*done*

Danke:)

Ich haette da noch was lustiges fuer die FAQ. Keine Ahnung ob ihr das so wusstest... ich wusste es bis jetzt nicht und musste leider die Erfahrung selbst machen..

2002 im Oktober: Zum 1. Mal ein Auto auf eigenen Namen angemeldet.

2002: SF 1/2, da Fahranfaenger (07.10.-31.12.) (weniger als 6 Monate versichert, demnach keine Runterstufung)

2003: SF 1/2 von 01.01. bis 31.12. (mehr als 6 Monate, also Runterstufung)

2004: von 01.01. bis 31.03. kein Auto angemeldet

2004: SF 1 von 01.04. bis 30.11. Auto angemeldet (mehr als 6 Monate demnach Runterstufung)

2004: am 30.11. Auto abgemeldet.

 

2005-2008: Auto laeuft auf Versicherung der Mutter (SF21).

Jetzt im November 2008 musste ich mein Auto wieder auf meinen Namen versichern.

Also denkt man sich gut, ich hab in 2004 vom 01.04. bis zum 30.11. in SF1 ein Auto angemeldet gehabt, demnach muesste ich die SF1 "erfolgreich" abgeschlossen haben und in SF2 kommen.

Denkste!

Wenn man eine SF erfolgreich beendet hat und dann im selben Jahr sein Auto abmeldet und im neuen Jahr dann nicht innerhalb von 6 Monaten wieder ein Auto anmeldet, dann verfaellt diese SF!!

D.h. fuer mich:

2004: SF1 von 01.04. bis 30.11.

2008: 04.09. bis 31.12. -> SF1 !!!! (weniger als 6 Monate demnach keine Runterstufung)

2009: voraussichtlich 01.01. bis 31.12 -> immer noch SF 1 !!!!

Wenn ich in 2005 mein Auto fuer eine Woche auf mich zugelassen haette, dann waere die SF 2 von meinem Altversicherer an meine jetzige Versicherung weitergeleitet worden, und nicht die SF 1.

Nur sowas sagt einem ja keiner.

 

Ich komm mir grad irgendwie sehr verarscht vor.

Haben mir uebrigens unabhaengig von der Telefonhotline noch 2 weitere Versicherungsvertreter (andere Unternehmen) so bestaetigt.

Gruss

yo-chi

Moin,

zu 1.3 Gewährleistung / Garantie

Dieses "Nein, kann er nicht" ist ein wenig verwirrend ohne den Thread zu kennen!

Ansonsten ist die Gewährleistung immer 2 Jahre wenn der Verkäufer gar nichts in den Vertrag schreibt! Er kann bei Gebraucht-wagen (oder -waren) auf 1 Jahr verkürzen, er muss dies aber im Zweifelsfall halt beweisen, was ohne Schriftform schwierig ist ;)

Auch kann es sein das zb ein unseriöser Händler die Klausel Reinschreibt: "Keine Gewährleistung", dann wird die vor Gericht gestrichen und der gleiche Händler ist plötzlich sogar bei 2 Jahren GW weil er ja nicht auf 1 Jahr verkürzt hat ;)

Zur Garantie steht leider nix drin, was ja auch schwer ist da reines Vertragsrecht, was bedeutet: fast alles ist Möglich und fast alle Klauseln sind machbar: Von Selbstbehalten bis zur Prozentualen Kostenübernahmen oder Auflagen wie zb: Bestimmte Additive benutzen usw.

Grüße

Steini

leicht veraendert eingebaut, steini.

(so ganz gefaellts mir noch ned ;) )

Mir auch ned...:p

Entweder ich schreibs komplett neu, oder ich such mal....irgendwann hab ich das mal beschrieben.....nur wann und wo :eek:

Ich dachte eh, das du (ihr) das nochmal "redaktionell" überarbeitet!

Grüße

Steini

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