Falschparker vor Schwenk-Garagentor, Haftung bei Schäden durch 6x Öffnungsversuch?

Heute. Ein schöner Abend in unserer Dorf-Pizzeria mit Aussengastronomie. Neben unserem Tisch die Aus-/Einfahrt einer benachbarten Sammelgarage mit elektrischem Schwenktor. Ein Kunde parkt kurz davor, um seine Pizza abzuholen. Nach ca. 30 Sek. versuchte jemand von innen das Tor zu öffnen. Das Tor stösst gegen die Stoßstange, und schließt sich wieder (Sicherheitsmechanismus).

Unmmittelbar danach ein wildes Hupkonzert, und innerhalb einer Minute weitere 6x Öffnungsversuche mit KFZ-Kontakt.

Mir tat das Auto leid, und habe den Fahrer in der Pizzeria benachrichtigt. Er kam sofort, und bekam noch beim zurücksetzen noch einmal das Tor kräftig gegen seine Stoßstange geschlagen.

Das ältere Ehepaar, das mit ihrem Astra aus der Garage kam, war sich keiner Schuld bewusst. Der Falschparker wurde wild beschimpft. Als der Geschädigte sagte, er rufe die Polizei und habe uns als Zeugen, wurden auch wir verbal angegriffen mit den Worten " Ihr Arschlöcher, es ist eine Unverschämtheit dass ihr hier sitzt".

Und wenn ich angesprochen werde, gebe ich auch Antwort. Zwar mit ca 105 dB, aber ich habe eben ein kräftiges Organ. Meine Antwort: "was wollen Siiiiiie denn von mir".

Pappi bekam fast einen Herzanfall ob des Echos, und Mutti tat verwundert, worauf ich denn geantwortet hätte.

Als die Polizei kam, meinten sie, es war ja ihr gutes Recht, das Tor zu öffnen. Als die Polizei sagte, 1x Versuchen ist ja noch fahrlässig, und kann nicht bestraft werden, aber 6-7x ist mutwillig, verstanden sie die Welt nicht mehr. Zumindest dieser unverschämte Mensch mit der markanten Stimme (ich) gehöre bestraft. Als ich freundlich lächelnd auf eine Beleidigungsanzeige gegen sie verzichtete, wussten sie nicht mehr weiter.

Nach Austausch der Personalien wird die Schadenbegleichung wohl vor Gericht diskutiert. Die Herrschaften sind nach wie vor in dem Glauben, Falschparkern "mutwillig" das Auto demolieren zu dürfen.

Gruss, Günther.

25 Antworten

Wie oft könnte ich kotzen, weil wieder irgend so ein Dödel eine Feuerwehrzufahrt zuparkt. Es ist einfach die Faulheit der Leute, ein paar Meter mehr zu laufen.

Der Brüller:
Ich hatte einen Einsatz in einem Wohngebiet. Angekommen, Feuerwehrzufahrt aufgeschlossen reingefahren, und ab zum Patienten. Das Auto stand nicht mal 20 Meter von der Straße entfernt gut sichtbar. Wir kommen mit dem Patienten runter und da steht einer schicker 7er in der Zufahrt. Selbst mit Martinshorn war der nicht zum Auto zu kriegen. Also neuen RTW und die Polzei rufen und warten warten warten. Der Patient fuhr dann mit den zufriedenen Kollegen, die ihn nicht die vier Treppen runterschleppen mußten.

Und die ganze Zeit war das Blaulicht an (drei auf dem Dach und zwei im Kühlergrill). Kann man schon mal übersehen.....

Harte Sache... Dürft Ihr den nicht wegschieben 8ich meine mit dem RTW), wenn Not am Mann ist?

Ist ein heißes Eisen. Ich müßte dann den rechtfertigenden Notstand erklären. Der erlaubt mir, Straftaten straffrei zu begehn, um Gefahren für Leben, Gesundheit oder öffentliche Sicherheit abzuwenden, sofern es NUR durch Begehen DIESER Straftat möglich ist. Naja, wer weiß, ob der Richter bei einer Kopfplatzwunde oder so meiner Meinung wäre.... 😠

Da der Patient nicht wirklich vital bedroht war, konnte er durchaus mal sechs Minuten in unserer Gesellschaft auf den nächsten RTW warten. Ich kenne aber Fälle von der Feuerwehr, die einfach ein Stahlseil rangehangen haben und einfach Weg mit dem Ding. Weiß aber nicht, was daraus geworden ist. Hätten wir vier Schippen bei gehabt,. hätten wir ihn vielleicht per Hand weggekriegt, aber so´n 7er wiegt ´ne ganze Menge.

Und hey...... ICH FAHRE DOCH NICHT MEIN PURZELCHEN KAPUTT !!!! 😁

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Da gibts doch ein System, was auch die Feuerwehr verwendet. Heisst "Gojack". Das sind Plattformen, die unter die Reifen geschoben und dann hochgepumpt werden. Dann kann man das Auto bequem zur Seite schieben.

Das wird wohl leider nicht in jedem Einsatzwagen platz finden, könnte ich mir vorstellen...

Möglich, ich weiss auch nicht genau wie gross die sind. Ich denke so 40x40cm

Versicherung zahlt nicht

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


... Aber beim 2. bis 7. mal innerhalb einer Minute geht die Polizei von Vorsatz aus....
...Aber ich denke, die Haftpflicht der blockierten Rentner muss zahlen....
.

HAFTPFLICHT? Da werden sich die Leutchen aber noch sehr die Augen reiben. Bei Vorsatz zahlt natürlich keine Versicherung der Welt (nicht mal bei 'grober Fahrlässigkeit'😉.

Das geht an den eigenen Geldbeutel....und sie werden's kapieren!

Gruss untuned

Re: Versicherung zahlt nicht

Zitat:

Original geschrieben von untuned


HAFTPFLICHT? Da werden sich die Leutchen aber noch sehr die Augen reiben. Bei Vorsatz zahlt natürlich keine Versicherung der Welt (nicht mal bei 'grober Fahrlässigkeit'😉.
Das geht an den eigenen Geldbeutel....und sie werden's kapieren! Gruss untuned

Das nächste mal gebe ich denen eine leckere Pizza aus, damit sie ruhiger werden.

Habe ich mir schon fast gedacht, dass dessen Versicherung nicht unbedingt Beifall klatscht.

Jetzt habe ich erst einmal den Schrieb des Rechtsanwalts vom Kläger (Geschädigten) bekommen, und darf Berichten, was ich beobachtet habe.

Gruss, Günther.

Re: Re: Versicherung zahlt nicht

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Das nächste mal gebe ich denen eine leckere Pizza aus, damit sie ruhiger werden.

Habe ich mir schon fast gedacht, dass dessen Versicherung nicht unbedingt Beifall klatscht.

Jetzt habe ich erst einmal den Schrieb des Rechtsanwalts vom Kläger (Geschädigten) bekommen, und darf Berichten, was ich beobachtet habe.

Gruss, Günther.

Bin gespannt, was noch kommt.

Ich denke allerdings, dass sich der Autofahrer eine Teilschuld ankreiden lassen muss mit dem entsprechenden Kostenanteil.
So in etwa wird das wohl soviel sein, wie der Schaden, der mutmaßlich beim ERSTEN Öffnen des Tors bereits entstanden ist .

Untuned

Re: Re: Re: Versicherung zahlt nicht

Zitat:

Original geschrieben von untuned


Bin gespannt, was noch kommt.

Ich denke allerdings, dass sich der Autofahrer eine Teilschuld ankreiden lassen muss mit dem entsprechenden Kostenanteil.
So in etwa wird das wohl soviel sein, wie der Schaden, der mutmaßlich beim ERSTEN Öffnen des Tors bereits entstanden ist .
Untuned

Teilschuld? Mit Sicherheit!

Wer so blöd ist, vor einem Garagentor zu parken, das auch von innen geöffnet wird, muss mit Schäden rechnen.

Über den Anteil lässt sich streiten. Da wir nur ein Gutachter Sicherheit schaffen.

Beim ersten (unbeabsichtigten) Öffnungsversuch ist bestimmt nur ein kleiner Lackschaden entstanden, der mit Spucke, Lackstift, oder Lackierarbeit für 100.- € beseitigt worden wäre.

Die weiteren "deftigen" Öffnungsversuche haben aber an der Stoßstange einen Schaden hinterlassen, der zum kompletten Austausch und einer Neulackierung zwingt.

Auf Abzug von 100.-€ für Eigenverschulden wird sich der Geschädigte sicher gerne einlassen. Zumal (falls vom Gegner gefordert), so ein Gutachter mal ruck zuck 1500,-€ zusätzlich kostet.

Gruss, Günther.

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