Falschparker vor Schwenk-Garagentor, Haftung bei Schäden durch 6x Öffnungsversuch?
Heute. Ein schöner Abend in unserer Dorf-Pizzeria mit Aussengastronomie. Neben unserem Tisch die Aus-/Einfahrt einer benachbarten Sammelgarage mit elektrischem Schwenktor. Ein Kunde parkt kurz davor, um seine Pizza abzuholen. Nach ca. 30 Sek. versuchte jemand von innen das Tor zu öffnen. Das Tor stösst gegen die Stoßstange, und schließt sich wieder (Sicherheitsmechanismus).
Unmmittelbar danach ein wildes Hupkonzert, und innerhalb einer Minute weitere 6x Öffnungsversuche mit KFZ-Kontakt.
Mir tat das Auto leid, und habe den Fahrer in der Pizzeria benachrichtigt. Er kam sofort, und bekam noch beim zurücksetzen noch einmal das Tor kräftig gegen seine Stoßstange geschlagen.
Das ältere Ehepaar, das mit ihrem Astra aus der Garage kam, war sich keiner Schuld bewusst. Der Falschparker wurde wild beschimpft. Als der Geschädigte sagte, er rufe die Polizei und habe uns als Zeugen, wurden auch wir verbal angegriffen mit den Worten " Ihr Arschlöcher, es ist eine Unverschämtheit dass ihr hier sitzt".
Und wenn ich angesprochen werde, gebe ich auch Antwort. Zwar mit ca 105 dB, aber ich habe eben ein kräftiges Organ. Meine Antwort: "was wollen Siiiiiie denn von mir".
Pappi bekam fast einen Herzanfall ob des Echos, und Mutti tat verwundert, worauf ich denn geantwortet hätte.
Als die Polizei kam, meinten sie, es war ja ihr gutes Recht, das Tor zu öffnen. Als die Polizei sagte, 1x Versuchen ist ja noch fahrlässig, und kann nicht bestraft werden, aber 6-7x ist mutwillig, verstanden sie die Welt nicht mehr. Zumindest dieser unverschämte Mensch mit der markanten Stimme (ich) gehöre bestraft. Als ich freundlich lächelnd auf eine Beleidigungsanzeige gegen sie verzichtete, wussten sie nicht mehr weiter.
Nach Austausch der Personalien wird die Schadenbegleichung wohl vor Gericht diskutiert. Die Herrschaften sind nach wie vor in dem Glauben, Falschparkern "mutwillig" das Auto demolieren zu dürfen.
Gruss, Günther.
25 Antworten
Re: Falschparker vor Schwenk-Garagentor, Haftung bei Schäden durch 6x Öffnungsversuch?
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Nach Austausch der Personalien wird die Schadenbegleichung wohl vor Gericht diskutiert. Die Herrschaften sind nach wie vor in dem Glauben, Falschparkern "mutwillig" das Auto demolieren zu dürfen.
Nach Begleichung der Reparaturkosten am Fahrzeug, dem Garagentor sowie der Gebühren, Auslagen, Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten werden sie es wohl verstehen.
Ich hatte auch mal zwei voneinander getrennte Garagen in der Innenstadt, die öfter mal zugeparkt waren. Die Leute mussten immer mal nur schnell zum Metzger, zur Bank, zum Reisbüro, etc.
Zum Politessendienst hatte ich nach kurzer Zeit einen guten Draht gehabt, weil ich mindestens ein Mal im Monat abschleppen lassen musste, weil ich nicht aus der Garage kam. Und das, trotz beschildertem "Absolutem" auf dem gesamten Vorplatz und zusätzlicher Hinweisschilder auf den Garagentoren!
Ein Mal war ich auch in der Garage am Auto-Schrauben und hatte das Tor geschlossen. Beim Öffnen gab es einen heftigen Widerstand - es stand ein Auto davor, das von der Metallkante des schweren Holztores eine deutlich sichtbare Delle trug.
In dem Fall zwängte ich mich ohne zusätzlichen Öffnungsversuch zu dem entstandenen Spalt ins Freie und ließ mal wieder abschleppen (wollte ja wegfahren).
Den Schaden musste ich nicht zahlen - ich konnte ja durch das Holztor nicht sehen, dass ein Auto davor steht. Fahrlässigkeit wurde mir keine angehängt.
Im Fall des alten Ehepaars aus Günthers Beitrag kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das erste Öffnen eine Fahrlässigkeit darstellen soll. Vor Garagentoren parkt man nicht. Dazu wäre mir mein eigenes Auto viel zu schade. Denn ich rechne damit, dass sich so eine Garage von innen öffnen kann.
Das mehrfache Öffnen ist natürlich schon nicht nett und wird auch geahndet werden, denke ich. Im speziellen Fall scheint es ja einen zweiten Eingang zur Garage zu geben und der Fahrer oder seine Beifahrerin hätte sich ja auf diesem Wege "befreien" können.
Dennoch ist und bleibt das Zuparken von Fahrzeugen, egal ob in einer Garage oder außerhalb, nicht erlaubt...
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Im Fall des alten Ehepaars aus Günthers Beitrag kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das erste Öffnen eine Fahrlässigkeit darstellen soll. Vor Garagentoren parkt man nicht. Dazu wäre mir mein eigenes Auto viel zu schade. Denn ich rechne damit, dass sich so eine Garage von innen öffnen kann.
Das stellt sich doch die Frage, ob das Ehepaar sehen konnte, dass jemand vor dem Tor stand? Wenn nicht, dann ist es für mich auch keine Fahrlässigkeit (bei einmal natürlich).
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Das stellt sich doch die Frage, ob das Ehepaar sehen konnte, dass jemand vor dem Tor stand? Wenn nicht, dann ist es für mich auch keine Fahrlässigkeit (bei einmal natürlich).
Eben. Denn so war es bei mir auch und ich denke mal, dass ich mich darauf verlassen kann, dass da keiner so nahe dran parkt.
Wenn der Fahrer dann allerdings wirklich noch nachsetzt und das Tor ein paar Mal betätigt, dann finde ich das schon dumm. Weil man das ja schließlich merkt, wenn's nicht aufgeht...
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Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Eben. Denn so war es bei mir auch und ich denke mal, dass ich mich darauf verlassen kann, dass da keiner so nahe dran parkt.
Wenn der Fahrer dann allerdings wirklich noch nachsetzt und das Tor ein paar Mal betätigt, dann finde ich das schon dumm. Weil man das ja schließlich merkt, wenn's nicht aufgeht...
Das ist auch die Frage, konnte das Ehepaar nach dem ersten Stoß bei leicht geöffneten Tor sehen das ein Auto vor der Tür steht?
Wenn nicht, könnte man ja auch denken, dass das Tor hakt und man versucht es noch ein paar Mal.
Obwohl man in diesem Fall aufgrund der Reaktion des Ehepaars ab dem zweiten Mal von Absicht ausgehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
......Wenn nicht, könnte man ja auch denken, dass das Tor hakt und man versucht es noch ein paar Mal......
Ja, klar. Man kann dann schon denken, dass es technisches Versagen sein könnte. Ich vergleiche halt mit meiner Situation von damals, da war mir sofort klar, dass das Tor gegen Blech geknallt war. Das hatte eine mordsmäßige Federspannung drauf...
Hihihi, das wäre mal ein spaßiges Mandat...
Im Ernst: Selbst bei meiner eigenen Garage (bei der niemand davor parken kann, da das Grundstück durch ein Tor abgetrennt ist) parke ich immer so vor dem Tor, dass meinem Auto nichts passieren kann. Man weiß ja nie was Frauchen und Sohnemann so in den Sinn kommt.
@günther
Kannst du mir dann bitte das Urteil mitteilen, wenn's soweit ist (wenn möglich mit Aktenzeichen). Das wird der Brüller bei unserem nächsten Kommilitonentreffen... 😉
Gruß
SWISS
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Ja, klar. Man kann dann schon denken, dass es technisches Versagen sein könnte. Ich vergleiche halt mit meiner Situation von damals, da war mir sofort klar, dass das Tor gegen Blech geknallt war. Das hatte eine mordsmäßige Federspannung drauf...
Es war deutlich zu hören, dass das Tor anstösst, und dann wieder schließt. Das Hupen zeugt auch von "Wissen", dass etwas im Weg ist. Was es war, konnte das Ehepaar wohl nicht ohne weiteres sehen. Aber egal. Denen muss bewusst gewesen sein, dass sie etwas/jemanden beschädigen.
Deshalb hat die Polizei ja auch gesagt, 1x hätte gereicht, um nach dem Hindernis zu schauen. Und der Geschädigte wäre eindeutig leer ausgegangen (eigene Dummheit). Aber beim 2. bis 7. mal innerhalb einer Minute geht die Polizei von Vorsatz aus.
Die Polizei war nach eigenem Bekunden besonders sauer, weil der Widerstand ja auch ein spielendes Kind hätte sein können, was die 6 weiteren, blindwütigen Öffnungsversuche sicher nicht ohne schwere Verletzungen überlebt hätte.
Und die "freundliche Reaktion" des Herren ließ schon auf eine gewisse Agression schließen.
Beim 1. Bums habe ich ja auch noch gedacht, "das hat er jetzt davon, die Ausfahrt zuzuparken".
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Kannst du mir dann bitte das Urteil mitteilen, wenn's soweit ist (wenn möglich mit Aktenzeichen). Das wird der Brüller bei unserem nächsten Kommilitonentreffen...
Da ich wohl im Zivilprozess des Geschädigten Zeugnis ablegen darf, bin ich selber auf das Urteil gespannt. Aber ich denke, die Haftpflicht der blockierten Rentner muss zahlen.
PS. Strafe musste übrigens keiner zahlen, da es ein "Privatgrundstück" ist. Nur bei Personenschaden hätte die Polizei etwas unternommen.
Gruss, Günther.
Das mit dem Garagen oder Einfahrten zuparken ist so ne Sache. So wie im vorliegenden Fall zu handeln nach dem Motto "Das ist mein Garagentor und das mach ich auf wann ich will egal was oder wer davorsteht" ist sicherlich falsch und keine angemessene Reaktion.Andererseits summieren sich für Garagen-/Einfahrtbesitzer etc. sicherlich diejenigen, die wirklich mal aus Parkplatz-/Zeitmangel kurz mal irgendwo parken um irgendetwas abzuholen. Hinzu kommen noch andere Leute so wie heute anner Tanke: Wollte nur kurz was kaufen, nicht tanken und deswegen extra auf für solche Leute vorgesehene Parkplätze gestellt anstatt ne Zapfsäule zu blockieren. Komme zurück, gehe zu meinen Wagen...Es fährt jemand an mir vorbei und stellt sich einfach quer vor meinen Wagen anstatt direkt daneben inne Parklücke rein. Er steigt aus, sieht mich mit Schlüssel in der Hand direkt auf meinen Wagen zugehen....0 Reaktion. Ich dann immer noch freundlich "Ich will wegfahren....." Reaktion "Ey kommste da nich vorbei ?" Ja klar....muss nur erstmal das halbe Auto über ne Bordsteinkante wuchten. Wenn ich mir vorstelle als Garagenbesitzer an ner unpassenden Ecke (Videothek/Pizzabude/Apotheke daneben etc.) mich dann regelmäßig mit solche uneinsichtigen Kollegen rumärgern zu müssen. Nett auch die Mitmenschen, die sich ihre (Nicht-)Parkplätze danach aussuchen, wo ihre megafieses Prollschüssel am besten zu sehen ist.... Lieber anner Bushaltestelle direkt vor der Videothek als 3 Meter um die Ecke aufm Parkplatz.
Yo,
hatte da auch mal eine ähnliche Situation. War mal ein Auto dass sich einfach vor unser Garagentor gestellt hat. Zum Glück war die Garage auf einem kleinen Nebenhof. Und das Tor musste man auch manuell bedienen. Da wir es ziemlich eilig hatten, versuchten wir den Wagen wegzuschieben. Ging aber nicht, da die Handbremse angezogen war. Darauf hin haben wir dann die Polizei und einen Abschlepper angerufen. Tja, als das Auto dann kurzerhand "stibitzt" wurde, hat sich der Eigentümer des Autos darüber beklagt, was wir gemacht haben. Man hätte ja mal Bescheid sagen können. Wir darauf, wie das gehen soll, wenn wir nicht wissen, wem der Wagen gehört? Etwa mit nem Megafon durch die Straßen ziehen und dauernd reinbrüllen: Der Wagen mit dem Kennzeichen ......
Also da haben wir das Auto auch nicht beschädigt um aus der Garage zu kommen. Ich hätte ja auch noch kurz die Artillerie auspacken können und das Auto mit dem nächsten Bagger, der um die Ecke stand, wegschieben können.
Das ältere Ehepaar hätte sich ja auch mit der Polizei und dem Abschleppdienst wehren können. Aber nein, sie mussten es ja mit Gewalt versuchen. Und dann haben die Leute selbst Schuld. Aber die Leute begreifen es sowieso erst, wenn sie ein Richter dann wegen Sachbeschädigung verurteilt und sie zahlen müssen.
Ein Auto vor meinen oben erwähnten Garagen selbst zu entfernen, hatte ich auch mal versucht. Ich musste dringend meine damalige bessere Hälfte wegen starker Schmerzen ins Krankenhaus fahren und konnte mit keinem meiner beiden Autos aus der Garage fahren, weil ein C-Kadett City so parkte, dass beide blockiert waren. Ich bekam zwar das Tor auf, konnte aber nicht raus fahren. Ich hätte ihn aus Verzweiflung fast schon mit meinem Wagen quer weggeschoben, habe ihn dann aber an den hinteren Kotflügeln gemeinsam mit einem Passanten "weggehoppelt". Als wir ihn weit genug hatten, um rauszufahren, kam der Depp mit seinen Einkaufstüten an und moserte rum, was mir einfallen würde, sein Auto anzufassen und so weiter. Ich hatte ihn aus Wut dann so dermaßen angeschrien, dass er nur noch schnell seine Tüten ins Auto packte und abdampfte... Da hätte ich echt zum Tier werden können, weil es wirklich um Leben und Tod ging 😠
Zitat:
, weil es wirklich um Leben und Tod ging
In solchen Fällen lieber auf die 112 zurückgreifen, wenn Du nicht gerade im hintersten Dorf lebst, dann sind die meist auch dar, bevor Du das Auto "weggehoppelt" hast. Ein Unding ist es alle mal vom dem Einkaufspenner, keine Frage! - Besonders wenn die noch rummosern, hätte ja auch wesentlic teurer für ihn kommen können.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
In solchen Fällen lieber auf die 112 zurückgreifen, wenn Du nicht gerade im hintersten Dorf lebst, dann sind die meist auch dar, bevor Du das Auto "weggehoppelt" hast......
Ich musste handeln. Und Handy war zu der Zeit noch nicht gängig in Deutschland (Garage war relativ weit weg vom Haus). Das Weghoppeln ging ratz fatz. Keine Minute. Die Karre wog ja fast nichts...
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
...... Ein Unding ist es alle mal vom dem Einkaufspenner, keine Frage! - Besonders wenn die noch rummosern, hätte ja auch wesentlic teurer für ihn kommen können.
Ich hätte ihm damals fast Gewalt angetan! Heute bin ich viel ruhiger 😉
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Ich musste handeln. Und Handy war zu der Zeit noch nicht gängig in Deutschland (Garage war relativ weit weg vom Haus). Das Weghoppeln ging ratz fatz. Keine Minute. Die Karre wog ja fast nichts...
Ich hätte ihm damals fast Gewalt angetan! Heute bin ich viel ruhiger 😉
Ich hätte sicherlich, auch wenn heute ruhiger, in einer Notsituation genauso gehandelt. Im Notfall handelt ein Mensch eben nicht mehr rationell Denkend. Er denkt nur an das Leben seines liebsten.
Meine Frau hat beim Herzinfarkt meines Schwiegervaters (leider damals verstorben) auch in Panik nicht mehr die Notrufnummer gewusst. In der Panik rief Sie mich im Büro (Nachbarstadt) an. Ich, automatisch 112 gewählt!. Leider mit mäßigem
Erfolg.
Antwort der Rettungsleitzentrale: der Notfall ist in Dortmund? Sie sind hier in Essen. Da müssen sie schon direkt dort anrufen!!
Also, Anruf bei der Auskunft, und zügig eine Tel.-Nr. der Feuerwehr in Dortmund bekommen.
Anruf bei der Feuerwehr Dortmund. Pförtner belehrt mich. Wenn sie den den Rettungsdienst benötigen, müssen Sie die 112 wählen! Nach für mich unendlich lange dauernden Erklärungen (ich in Essen, Notfall in Dortmund), hat her mich endlich zur Rettungsleitstelle durchgestellt.
Resultat. Als ich ankam, war die Polizei vor Ort, und wartete auf die Kripo zur Todesfallermittlung.
Gruss, Günther.