Falschparker in privater Tiefgarage

Guten Abend liebe Forianer,

aktuell gibt es bei uns ein kleines Ärgernis. Einer oder mehrere Eigentümer stellen ihre abgemeldeten Autos bei uns in der Tiefgarage widerrechtlich auf der Fahrspur (ohne konkrete Behinderung anderer) ab. Der / die Eigentümer sind nicht ausfindig zu machen.

Die Frage ist, was ich als Stellplatzeigentümer im betreffenden Objekt machen kann. Dürfte ich ein Abschleppunternehmen beauftragen und die KFZ auf deren Hof schleppen lassen? Wäre(n) der/die KFZ Eigentümer dann Schadenersatzpflichtig in Höhe der Abschlepp und Aufbewahrungskosten?

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Ich weis jetzt nicht in welchen Threads das war. Aber ein MTler hat schon öfters geschrieben, dass unter Fahrzeugen die irgendetwas zuparkten oder blockierten, irgendwie plötzlich eine Öllache war.
Wie der Zusammenhang ist, habe ich bis jetzt nicht verstanden. 🙂

Gruß Frank,
der auch nicht alles weis. 😉

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Wer ist Eigentümer der Tiefgarage?

Zitat:

@wkienzl schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:10:15 Uhr:


Wer ist Eigentümer der Tiefgarage?

Hallo wkienzl,

Eigentümer bin u.a. ich und weitere Privatpersonen (Aufteilung in WEG).

Viele Grüße

Wenn Du Eigentümer der Tiefgarage bist, kannst Du erstmal auf deine Kosten unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen lassen, die Kosten müsstest Du dann versuchen vom Fahrzeughalter / Eigentümer zu bekommen.

Aber oben schreibst Du, Du wärst Stellplatzeigentümer und im Kommentar Eigentümer der Tiefgarage ?

Klingt nach einer WEG-Anlage. Dann ist es allein Sache des WEG-Verwalters, Störungen die Gemeinschaftsflächen betreffend zu verfolgen und beseitigen zu lassen. Den musst Du informieren und er muss handeln. Sinnvoll wäre ein Aushang, dass unbefugt abgestellte Fahrzeuge nach 14 Tagen entfernt werden. Anhand der FIN kann der letzte Halter über das KBA ermittelt werden.

Du machst mal besser nichts, weil Du dann nicht als Agressionsfläche nach außen in Erscheinung trittst.

edit: aha, also WEG. Dann ist es so wie hier beschreiben.

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Hallo Kai70,

als Stellplatzeigentümer bin ich Mitglied der WEG und damit auch an der Tiefgarage beteiligt.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob ich die Kosten komplett erstattet bekommen kann. Bisher habe ich gelesen, dass die Rechtsprechung Verhältnismäßigkeit voraussetzt. Ich würde also das günstigste Abschleppunternehmen beauftragen. Da die Wagen abgemeldet sind, kann ich leider keinen Halter ausfindig machen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:25:33 Uhr:


Klingt nach einer WEG-Anlage. Dann ist es allein Sache des WEG-Verwalters, Störungen die Gemeinschaftsflächen betreffend zu verfolgen und beseitigen zu lassen. Den musst Du informieren und er muss handeln. Sinnvoll wäre ein Aushang, dass unbefugt abgestellte Fahrzeuge nach 14 Tagen entfernt werden. Anhand der FIN kann der letzte Halter über das KBA ermittelt werden.

Du machst mal besser nichts, weil Du dann nicht als Agressionsfläche nach außen in Erscheinung trittst.

edit: aha, also WEG. Dann ist es so wie hier beschreiben.

Danke berlin-paul. Der Verwalter ist informiert, sträubt sich jedoch leider davor aktiv zu werden.

Zitat:

@chris88_net schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:27:56 Uhr:


Der Verwalter ist informiert, sträubt sich jedoch leider davor aktiv zu werden.

Was spricht dagegen, daß sich die WEG von diesem Verwalter wegen dessen Untätigkeit trennt und die Stelle neu ausschreibt?

Du bist als WEG Mitglied auch nicht an der Rücklage beteiligt, obwohl Du sie mitbezahlst. Was der Gemeinschaftsfläche zugeordnet ist, ist allein vom WEG-Verwalter zu besorgen. Auch um die abgestellten Kfz muss er sich kümmern und die nötigen Ermittlungen anstellen.

Der Verwalter ist weisungsgebunden. Beschluss der WEG-Gemeinschaft herbeiführen - geht auch schriftlich. Bei vielen Fahrzeugen findet man die FIN inzwischen auch in der Frontscheibe.

Zitat:

@chris88_net schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:27:56 Uhr:


...sträubt sich jedoch leider davor aktiv zu werden.

Die potenziellen Gefahren bzw. die daraus resultierenden Kosten die von einem abgemeldeten und somit nicht versichertem Fahrzeug ausgehen sind dem Verwalter bekannt?

Ansonsten wäre es brandschutzrechtlich zu prüfen, ob Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen überhaupt abgestellt werden dürfen.

Ach je, der Verwalter will nicht. Das ist dann schon etwas blöd. Ich würde mir andere Miteigentümer an die Seite holen und eine Versammlung einberufen lassen mit dem TOP "Beschluss über die Beseitigung der illegal abgestellten Kfz in der Tiefgarage". Wenn sich da keine Mehrheit findet, dann kannst Du selbst abschleppen lassen, musst aber auf Privatgrund verwahren lassen und die Eigentümer ermitteln. Da stehen die Chancen, auf den Kosten sitzen zu bleiben ziemlich hoch (falls die Autos eher in Richtung Schrott einzustufen sind).

Vielen Herzlichen Dank für all die informativen Antworten! Zunächst werde ich der WEG-Verwaltung eine angemesse Frist setzen tätig zu werden und danach weitere Schritte überlegen (angelehnt an berlin-paul).

Frohes Fest Euch allen!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:30:55 Uhr:



Zitat:

@chris88_net schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:27:56 Uhr:


Der Verwalter ist informiert, sträubt sich jedoch leider davor aktiv zu werden.
Was spricht dagegen, daß sich die WEG von diesem Verwalter wegen dessen Untätigkeit trennt und die Stelle neu ausschreibt?
http://www.thumm-siegen.de/inhalte/wechsel.htm

Ein Verwalter der nicht's taugt muss ausgetauscht werden.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:36:07 Uhr:



Zitat:

@chris88_net schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:27:56 Uhr:


...sträubt sich jedoch leider davor aktiv zu werden.
Die potenziellen Gefahren bzw. die daraus resultierenden Kosten die von einem abgemeldeten und somit nicht versichertem Fahrzeug ausgehen sind dem Verwalter bekannt?

Ansonsten wäre es brandschutzrechtlich zu prüfen, ob Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen überhaupt abgestellt werden dürfen.

Der Gedanke mit der erhöhten Brandlast hat was für sich.

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