Falschparker in privater Tiefgarage
Guten Abend liebe Forianer,
aktuell gibt es bei uns ein kleines Ärgernis. Einer oder mehrere Eigentümer stellen ihre abgemeldeten Autos bei uns in der Tiefgarage widerrechtlich auf der Fahrspur (ohne konkrete Behinderung anderer) ab. Der / die Eigentümer sind nicht ausfindig zu machen.
Die Frage ist, was ich als Stellplatzeigentümer im betreffenden Objekt machen kann. Dürfte ich ein Abschleppunternehmen beauftragen und die KFZ auf deren Hof schleppen lassen? Wäre(n) der/die KFZ Eigentümer dann Schadenersatzpflichtig in Höhe der Abschlepp und Aufbewahrungskosten?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Ich weis jetzt nicht in welchen Threads das war. Aber ein MTler hat schon öfters geschrieben, dass unter Fahrzeugen die irgendetwas zuparkten oder blockierten, irgendwie plötzlich eine Öllache war.
Wie der Zusammenhang ist, habe ich bis jetzt nicht verstanden. 🙂
Gruß Frank,
der auch nicht alles weis. 😉
39 Antworten
Ich schlage eine Eigentümerversammlung vor, ein Punkt sollte dann dieses Problem sein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:51:39 Uhr:
Ich schlage eine Eigentümerversammlung vor, ein Punkt sollte dann dieses Problem sein.
Die muss aber der Verwalter einberufen.
Unterallfälliges kann diese Problem auch angesprochen werden.
Dazu braucht man halt die entsprechende Stimmenzahl hinter sich, dann muss der Verwalter einberufen. Die ganzen Details muss man hier aber nicht durchkauen. Der TE hat ja bereits geschrieben, wie er das Problem nun richtigerweise angehen wird.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 18. Dezember 2015 um 19:00:46 Uhr:
Die muss aber der Verwalter einberufen.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:51:39 Uhr:
Ich schlage eine Eigentümerversammlung vor, ein Punkt sollte dann dieses Problem sein.
Alter Verwalter.....der macht das schon.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2015 um 19:30:03 Uhr:
Alter Verwalter.....der macht das schon.Zitat:
@wkienzl schrieb am 18. Dezember 2015 um 19:00:46 Uhr:
Die muss aber der Verwalter einberufen.
Drum hab ich ja witer unten "unter Allfälliges" geschrieben.
Es wird bestimmt Punkte für eine Eigentümerversammlung geben.
Der Verwalter muß eine Versammlung einberufen, wenn mehr als ¼ der Wohnungseigentümer es schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangen.
@ TE: Warum will der Verwalter die Halter der Fahrzeuge nicht ansprechen, bzw. wegen dieses Problems nicht tätig werden?
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, sind die Halter/ Eigentümer der abgestellten Fahrzeuge bisher nicht bekannt. Da er die Fahrzeuge wohl auch nicht öffnen kann, kann er auch nicht die FIN finden, es sei denn sie sind an der Frontscheibe vorzufinden. Ich frage mich allerdings, wie der TE seine Kosten geltend machen will, wenn er die Halter/Eigentümer nicht kennt. Deshalb verstehe ich auch seine diesbezügliche Frage nicht.
Falls die Fahrzeuge werthaltig sind, wo wird/werden sich deren Eigentümer wegen des "Diebstahls" wohl melden und wessen Personalien werden dann festgestellt werden können? Genau, die des Verwalters, der da seine Karren für den Weiterverkauf abstellt. 🙂
Ich weis jetzt nicht in welchen Threads das war. Aber ein MTler hat schon öfters geschrieben, dass unter Fahrzeugen die irgendetwas zuparkten oder blockierten, irgendwie plötzlich eine Öllache war.
Wie der Zusammenhang ist, habe ich bis jetzt nicht verstanden. 🙂
Gruß Frank,
der auch nicht alles weis. 😉
Da die Fahrwege der Tiefgarage regelmäßig Gemeinschaftseigentum der WEG darstellen (siehe Aufteilungsplan in der Teilungserklärung), hat kein Miteigentümer oder dessen Mieter Ansprüche auf irgendwelche zweckfremde Nutzung dieser Fläche(n). Parken/Abstellen von Fahrzeugen muss daher nicht hingenommen werden. Daran würde wohl auch kein Beschluss einer WEG etwas ändern. Ein solcher wäre natürlich anfechtbar und würde vom Gericht mit ziemlicher Sicherheit für nichtig erklärt.
Ich würde den Verwalter nochmals mit Fristsetzung auffordern die Angelegenheit abschließend zu regeln (Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge durch die "Störrer", bei Nichtvornahme Entfernung, Veranlassung dessen durch die Hausverwaltung und in Regressnahme der Eigentümergemeinschaft gegenüber den widerrechtlich handelnden Personen für die entstandenen Kosten).
Sollte der Verwalter meinen nicht handeln zu müssen, sollte wohl mal ein Verweis auf seine vertraglichen Pflichten notwendig sein. Dann würde ich seine Kompetenz auch mal in Frage stellen, wenn er solche Kleinigkeiten nicht einmal geregelt bekommt. Aber vielleicht handelt es sich ja um eine der verbreiteten "Bettkanten-Hausverwaltungen". Oder wie ein Kumpel von mir zu sagen pflegt "Nix drauf ausser Zahnbelag" :-)
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 18. Dezember 2015 um 21:20:22 Uhr:
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, sind die Halter/ Eigentümer der abgestellten Fahrzeuge bisher nicht bekannt. Da er die Fahrzeuge wohl auch nicht öffnen kann, kann er auch nicht die FIN finden, es sei denn sie sind an der Frontscheibe vorzufinden. Ich frage mich allerdings, wie der TE seine Kosten geltend machen will, wenn er die Halter/Eigentümer nicht kennt. Deshalb verstehe ich auch seine diesbezügliche Frage nicht.
Der TE braucht weder die Daten der Halter/Eigentümer der illegal in der TG abgestellten Fahrzeuge zu kennen noch braucht er sich um die Geltendmachung der Abschleppkosten zu kümmern. Darum kümmert sich der Abschleppunternehmer. Die ganze Prozedur ist mittlerweile über ein BGH-Urteil abgesichert.
http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Zitat:
@chris88_net schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:40:21 Uhr:
Zunächst werde ich der WEG-Verwaltung eine angemesse Frist setzen tätig zu werden...
48 Stunden sollten hier vollkommen ausreichend sein.
Meiner Meinung nach wäre es ungeschickt hier selbst tätig zu werden (Entfernung/Abschleppung zu veranlassen). WEG sind seltsam empfindliche Konstrukte. Da sollte man als Anlaufstelle für Ungemach den Verwalter auswählen. Dafür wird der schließlich bezahlt und er hat für die Rechte und Pflichten aller WEG-Beteiligten einzutreten. Will er sich nicht kümmern, würde ich ihn zahrtfühlend auf seine Pflichten hinweisen. Reagiert er dann immer noch nicht, Infragestellung seiner Kompetenz und Eignung als Verwalter. Aber wir sind hier ja nicht in eine WEG-Forum ;-).
Mach doch sichtbar einen Zettel an die Autos und bitte um Umparken.
Bist du sicher dass die Autos im Weg stehen?
Der Weg über die Weg Versammlung ist der richtige.
Auf meinem Grundstück parkte mehrfach eine Lady ihren alten Golf. Da hab ich ihr einen Ausdruck ans Lenkrad geklebt. War eine Gerichtsentscheidung mit dem Leitspruch "Parken auf fremden Grund kann teuer werden". Seitdem steht der Golf auf einem öffentlichen Parkplatz.