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Falschparken in Frankreich

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 18:13

Hallo zusammen,

ich war im April 2007 in Nizza und erhalte heute, 15 Monate später (!), einen Bußgeldbescheid in Höhe von 33,00 Euro. Und zwar hatte ich mit einem Mietwagen wohl falsch geparkt. Ein Strafzettel hing gar nie an der Scheibe.

Ich bin abolut nicht gewillt, dies zu zahlen. Schon gar nicht nach so langer Zeit. Kann ich den Brief getrost da hinwerfen, wo er hingehört oder muss ich dann irgendwann mit einem Inkasso-Büro rechnen?

Wie ist die Rechtslage?

Markus

Beste Antwort im Thema

Ab sofort: "Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten." :)

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Ich bin momentan nicht sicher, ob das länderübergreifende Verfahren (wie D / A) inzwischen auch auf andere Länder wie z.B. F ausgeweitet wurde.

Falls Du allerdings die Absicht haben solltest, in den nächsten Jahren noch mal nach F zu fahren, solltest Du die vergleichsweise lächerlichen 33 Euronen lieber zahlen.

Und zwar lächerlich im Vergleich zu dem Theater, das Du anderenfalls in F erwarten kannst, wenn Du zufällig mal dort kontrolliert wirst.

Uups!

Habe hier: http://www.motor-talk.de/.../...erung-vor-der-zustellung-t1886616.html eine recht ähnliche Frage!

Gruß

weflydus

am 3. Juli 2008 um 8:51

Warum bist Du nicht gewillt zu zahlen? Hast Du falsch geparkt oder nicht? Verstehe ich nicht ...

darum gehts nicht.

es geht darum, von seinen rechten gebrauch zu machen.

die behörden machens ja auch nicht anders, daher wüßte ich nicht, wieso man die möglichkeiten nicht ausnutzen sollte.

@Onlinemarki:

Mittlerweile können Geldbußen aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Es gelten die Verjährungsfristen des Landes, in dem die OWi begangen wurde. Du brauchst allerdings nichts zu befürchten, denn es werden nur Geldbußen ab 70€ vollstreckt!

Zur Verjährungsfrist:

In Frankreich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 1 Jahr, die Vollstreckungsfrist beträgt 2 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung.

heißt das jetzt 1 oder 2 Jahre?

@weflydus:

Du wirst vermutlich zahlen müssen, da du die 70€ überschritten hast. In Italien verjährt sowas erst nach 5 Jahren.

Allerdings gilt dieses neue Abkommen erst seit 2008. Daher bin ich mir nicht sicher, ob OWis, die 2007 begangen wurden, ebenfalls vollstreckt werden.

Ab sofort: "Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten." :)

und zwar über die Ardennen :D

am 3. Juli 2008 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

darum gehts nicht.

es geht darum, von seinen rechten gebrauch zu machen.

die behörden machens ja auch nicht anders, daher wüßte ich nicht, wieso man die möglichkeiten nicht ausnutzen sollte.

DU hast Dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten und willst jetzt Deine Rechte in Anspruch nehmen ?

Hmmm. Du hast das Recht zu zahlen oder das Recht Dich an die Verkehrsregeln zu halten.

Anders würde es eher Sinn machen.

Die Behörde wirft Dir etwas vor, was Du gar nicht begangen hast.

Sorry. Ich verstehe es einfach nicht.

Ich will mich ja nicht als perfekten Autofahrer darstellen. Aber wenn ich Bockmist gebaut habe, dann stehe ich dazu und fertig und versuche mich nicht mit irgendwelchen Tricks rauszureden.

Wenn ich mich auf einen Parkplatz stelle, der kostenpflichtig ist und ich gehe einfach weg ohne Parkschein, dann kann ich mich im Nachhinein nicht beschweren, daß ich ein Knöllchen bekomme.

Gerade in Ländern wie Frankreich ist es doch bekannt, daß auch nur die geringsten Verkehrsverstöße streng geahndet werden.

Zum Thema Knöllchen an der Windschutzscheibe.

Ein Autofahrer, der von seinen Rechten Gebrauch gemacht hat, hat sich beschwert, daß das Papierknöllchen an der Scheibe befestigt war und nach einem Regenschauer die gesamte Scheibe verschmiert hat und der Wischer auch noch hinüber war.

Dann ist die Überrachung natürlich umso größer wenn das Knöllchen per Brief ins Haus flattert.

Was für eine Frechheit.

Zunächst mal würde ich herausfinden, ob Präsident Sarkozy nicht zufällig nach seiner Ernennung eine Generalamnestie für offene Verkehrsvergehen verhängt hat. So ist es in Frankreich nämlich üblich.

Ansonsten würde ich die Strafe einfach bezahlen. In Frankreich ist es ja leider so, dass nur sofortiges Bezahlen der Buße 11 Euro kostet. Wartet man zu lang, sind es 22 Euro, und kommt der Brief, 33 Euro. So habe ich es in Erinnerung.

War es ein französischer Mietwagen? Mit einem deutschen Kennzeichen hätte man wahrscheinlich nicht mal die Mühe auf sich genommen, Deine Adresse herauszufinden.

am 4. Juli 2008 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von onlinemarki

Ein Strafzettel hing gar nie an der Scheibe.

Das hängt von den Vorschriften in Frankreich ab. Wenn das so dort ist, dann bekommst kein Ticket ans Auto, sondern direkt nach Hause. Mit der Rechtmäßigkeit hat das nix zu tun. Das wäre in D genauso, wenn das Ticket jemand vom Auto genommen hätte. Dann bekommste auch in D ein paar Wochen später ne Zahlungsaufforderung.

Zitat:

Ich bin abolut nicht gewillt, dies zu zahlen. Schon gar nicht nach so langer Zeit.

Hängt auch vom Gesetz und den damit verbundenen Verjährungsfristen ab. In Deutschland wäre sowas nach 15 Monaten nicht mehr möglich. Würde mich da mal schlau machen.

Zitat:

Kann ich den Brief getrost da hinwerfen, wo er hingehört oder muss ich dann irgendwann mit einem Inkasso-Büro rechnen?

Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aber ein Inkassobüro dürfte da wohl kam bei dir auftauchen. Es gibt z.B. zw. D/CH ein Abkommen, bei dem ein Ermittlungsersuchen an die dt. Staatsanwaltschaft geschickt wird und die die Ermittlungen dann an die Polizei vor Ort abgibt. Allerdings kenne ich das nur von Geschwindigkeitsverstößen.

Das hängt also auch von bilateralen Abkommen ab. Wie das in deinem Fall ist, weiß ich nicht.

Es gibt derzeit aber noch kein EU-Regelung, die überall in Kraft getreten wäre. Noch gelten größtenteils die bilateralen Abkommen. Aber das wird nicht mehr lange dauern. Das genaue Datum hab ich aber nicht greifbar.

Zitat:

Original geschrieben von F213

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

darum gehts nicht.

es geht darum, von seinen rechten gebrauch zu machen.

die behörden machens ja auch nicht anders, daher wüßte ich nicht, wieso man die möglichkeiten nicht ausnutzen sollte.

DU hast Dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten und willst jetzt Deine Rechte in Anspruch nehmen ?

Hmmm. Du hast das Recht zu zahlen oder das Recht Dich an die Verkehrsregeln zu halten.

Anders würde es eher Sinn machen.

Die Behörde wirft Dir etwas vor, was Du gar nicht begangen hast.

Sorry. Ich verstehe es einfach nicht.

Ich will mich ja nicht als perfekten Autofahrer darstellen. Aber wenn ich Bockmist gebaut habe, dann stehe ich dazu und fertig und versuche mich nicht mit irgendwelchen Tricks rauszureden.

Wenn ich mich auf einen Parkplatz stelle, der kostenpflichtig ist und ich gehe einfach weg ohne Parkschein, dann kann ich mich im Nachhinein nicht beschweren, daß ich ein Knöllchen bekomme.

Gerade in Ländern wie Frankreich ist es doch bekannt, daß auch nur die geringsten Verkehrsverstöße streng geahndet werden.

1. Ich schonmal gar nicht, sondern der TE

2. nach einem Jahr muss ich mich nicht einmal daran erinnern, überhaupt in F gewesen zu sein ;)

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Zitat:

Original geschrieben von onlinemarki

Ein Strafzettel hing gar nie an der Scheibe.

Das hängt von den Vorschriften in Frankreich ab. Wenn das so dort ist, dann bekommst kein Ticket ans Auto, sondern direkt nach Hause. Mit der Rechtmäßigkeit hat das nix zu tun. Das wäre in D genauso, wenn das Ticket jemand vom Auto genommen hätte. Dann bekommste auch in D ein paar Wochen später ne Zahlungsaufforderung.

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Zitat:

Ich bin abolut nicht gewillt, dies zu zahlen. Schon gar nicht nach so langer Zeit.

Hängt auch vom Gesetz und den damit verbundenen Verjährungsfristen ab. In Deutschland wäre sowas nach 15 Monaten nicht mehr möglich. Würde mich da mal schlau machen.

Wie bereits beschrieben, verjährt eine OWi in Frankreich erst nach einem Jahr, die Vollstreckungsfrist nach 2 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Zitat:

Kann ich den Brief getrost da hinwerfen, wo er hingehört oder muss ich dann irgendwann mit einem Inkasso-Büro rechnen?

Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aber ein Inkassobüro dürfte da wohl kam bei dir auftauchen. Es gibt z.B. zw. D/CH ein Abkommen, bei dem ein Ermittlungsersuchen an die dt. Staatsanwaltschaft geschickt wird und die die Ermittlungen dann an die Polizei vor Ort abgibt. Allerdings kenne ich das nur von Geschwindigkeitsverstößen.

Das hängt also auch von bilateralen Abkommen ab. Wie das in deinem Fall ist, weiß ich nicht.

Es gibt derzeit aber noch kein EU-Regelung, die überall in Kraft getreten wäre. Noch gelten größtenteils die bilateralen Abkommen. Aber das wird nicht mehr lange dauern. Das genaue Datum hab ich aber nicht greifbar.

1. es gibt seit diesem Jahr sehr wohl eine EU Regelung, also immer schön aufmerksam fahren, auch wenn ihr im Ausland seid ;)

2. das Abkommen gilt nur für Bußgelder, die die 70€ überschreiten!

3. hab ich bereits oben geschrieben, lesen hilft meistens ;)

am 28. Februar 2010 um 12:35

:rolleyes:Hallo zusammen,

 

habe am 27 Februar 2010 einen Einkaufsbumel in Venlo gemacht,zog einen Parkschein für 2 Std, leider überzog ich denselben um 18 Minuten-infolgedessen kassierte ich dafür ein Knöllchen in Höhe von 48,70€

 

Frage:Wie ist zur Zeit als (2010) der aktuelle Stand? Kann die Stadt Venlo den Betrag bei mir erfolgreich eintreiben, wenn ich nicht zahle?

 

Besten Dank im Voraus.

 

 

 

Gruß

 

Guido

 

Zitat:

Original geschrieben von milzbrand

 

Frage:Wie ist zur Zeit als (2010) der aktuelle Stand? Kann die Stadt Venlo den Betrag bei mir erfolgreich eintreiben, wenn ich nicht zahle?

Spätestens bei deinem nächsten Einkaufsbummel in Venlo.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

Spätestens bei deinem nächsten Einkaufsbummel in Venlo.

Die Niederländer scannen an der Grenze die Kennzeichen (überall wohl nicht, aber zumindest auf den Autobahnen). Wird ein Kennzeichen erfasst, zu dem noch "Außenstände" vorliegen, kriegt die holländische Rennleitung automatisch bescheid.

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