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Polizia Municipale, oder: Zahlungsaufforderung vor der Zustellung

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 20:00

Servus!

Ich habe gestern eine "Zahlungsaufforderung vor der Zustellung" aus Italien erhalten!

Ich darf 94 EURO für eine "Fahrt durch die Verkehrsbegrenzte Zone ohne Genehmigung" zzgl. 0,65 EURO Porto :D zahlen!

Nun meine Frage: Das Schreiben trägt das Datum 27.06.2008, geschehen ist die Geschichte am 19.06.2007; d.h. ein Jahr und wenige Tage nach der "Tat" wurde das Schreiben verschickt!

Muss ich nun zahlen, oder ist die Geschichte verjährt?

Gruß

weflydus

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2008 um 16:12

die zahlungsmoral mancher leute kann ich echt nicht verstehen. jetzt wird mir klar warum so viele kleine handwerker aufgeben müssen. da werden lieber gesetztesbücher gelwälzt anwälte aufgesucht, als den mum zu haben und zu zahlen.

hast du dir was zu schulden kommen lassen, ja oder nein??? falls ja trag es wie ein mann und zahl.

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am 3. Juli 2008 um 18:38

Ich würde bei solchen Fragen spontan den ADAC anrufen. Die werden dir das sicher sagen können. Spontan würde ich denken, dass es verjährt wäre.

frag da lieber beim ADAC nach, da gibts sicher wieder n haufen sonderregelungen, und ja andere gesetzt in italien.

vergleich das nicht mit uns.

wenn das jetzt erst rausging dann is die sache kritisch.

dann hätten sie sich mehr beeilt.

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

 

dann hätten sie sich mehr beeilt.

Noch mehr beeilt?

Das sind doch Italiäääna :D;):D;)

War doch nur etwas mehr als ein Jahr dazwischen ;)

Gruß

weflydus

verjährungsfrist in italien beträgt 5 jahre.

Bußgelder über 70€ können mittlerweile eu weit vollstreckt werden, allerdings erst ab diesem jahr.

es gelten dabei die verjährungsfristen des landes, in der die OWi begangen wurde.

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

verjährungsfrist in italien beträgt 5 jahre.

Bußgelder über 70€ können mittlerweile eu weit vollstreckt werden, allerdings erst ab diesem jahr.

es gelten dabei die verjährungsfristen des landes, in der die OWi begangen wurde.

Im Klartext also: Eine Vollstreckung ist nicht möglich, da die Sache bereits letztes Jahr passiert ist? Richtig?

Gruß

weflydus

genau das ist die frage, ich nicht beantworten kann.

So einfach ist das in Italien nicht.Eine Kollegin hatte Anfang des Jahres auch eine  Erinnerung an ein Knöllchen bekommen das sie sich knapp 2 Jahre vorher eingefangen hat.Laut dem was ich und Andere rausbekommen haben hat Italien 2 Jahre Zeit den Strafzettel zuzustellen und dann noch 5 Jahre Zeit bis die Vollstreckung verjährt ist.

 

Sie können das Geld zwar nicht Deutschland kassieren aber so bald du wieder nach Italien kommst solltest du in keine Kontrolle kommen da sie dann sofort Bares sehen wollen und dabei ist es ihnen egal ob der Fahrer für das Knöllchen verantwortlich war oder jemand Anderes.

Wenn man also in den nächsten Jahren wieder nach Italien will sollte man besser zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Sie können das Geld zwar nicht Deutschland kassieren aber so bald du wieder nach Italien kommst solltest du in keine Kontrolle kommen da sie dann sofort Bares sehen wollen

...plus Verwaltungskosten (in ITA horrend), Zinsen und sonstigen Gebühren...

~

am 4. Juli 2008 um 14:04

Auch wenn der Tatzeitpunkt länger zurückliegt kann eine Vollstreckung erfolgen wenn es ein Gesetz zuläßt.

Einzige Ausnahme: Eine Vorschrift regelt ausdrücklich, daß das Gesetz auf Bußgeldbescheide, die vor Verkündung des Gesetzes ausgestellt worden sind, nicht anzuwenden ist.

Desweiteren muß noch keine Verjährung eingetreten sein.

Verschiedene Maßnahmen unterbrechen eine Verjährung. Dazu zählen auch interne Maßnahmen einer Behörde, die dem Sünder nicht bekanntgegeben werden.

am 4. Juli 2008 um 16:12

die zahlungsmoral mancher leute kann ich echt nicht verstehen. jetzt wird mir klar warum so viele kleine handwerker aufgeben müssen. da werden lieber gesetztesbücher gelwälzt anwälte aufgesucht, als den mum zu haben und zu zahlen.

hast du dir was zu schulden kommen lassen, ja oder nein??? falls ja trag es wie ein mann und zahl.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

So einfach ist das in Italien nicht.Eine Kollegin hatte Anfang des Jahres auch eine Erinnerung an ein Knöllchen bekommen das sie sich knapp 2 Jahre vorher eingefangen hat.Laut dem was ich und Andere rausbekommen haben hat Italien 2 Jahre Zeit den Strafzettel zuzustellen und dann noch 5 Jahre Zeit bis die Vollstreckung verjährt ist.

Sie können das Geld zwar nicht Deutschland kassieren aber so bald du wieder nach Italien kommst solltest du in keine Kontrolle kommen da sie dann sofort Bares sehen wollen und dabei ist es ihnen egal ob der Fahrer für das Knöllchen verantwortlich war oder jemand Anderes.

Wenn man also in den nächsten Jahren wieder nach Italien will sollte man besser zahlen.

bin im Sommer 2006 in der Schweiz mit 6km/h (3 km/h toleranz bereits abgezogen) zuviel geblitzt worden.

im Mai 2007 bekam ich dann Post mit der Bitte, 47€ zu zahlen.

Leider fahr ich jeden Sommer nach Italien, und immer durch die Schweiz. Hab daher gezahlt.

Gemusst hätte ich es nicht, allerdings hätte ich dann den Umweg über Österreich nehmen müssen.

Zuerst würde ich die Echtheit dieses Briefes prüfen lassen. Mit solchen Dingen besteht auch leider die Gefahr, an Betrüger zu gelangen.

Ansonsten ist ja alles von Vorrednern gesagt worden.

Hi,

prinzipiell besteht das Risiko einer Ahndung bei der nächsten Routinekontrolle im Land.

In der gelebten Praxis ist das natürlich immer unterscheidlich:

Die Polizia Municipale ist nicht die Polizia di Stato, die Polizia Stradale oder gar die GdF.

Bei letzteren dreien ist im eigenen Interesse bezahlen angesagt.

Unter Einheimischen allerdings erzeugen Strafmandate einer Polizia Municipale aus einer fremden Provinz keine übermäßige Hektik. Der Arm dieser "kommunalen Trachtengruppe" (teilweise haben die ja echt operettenhafte Uniformen) scheint also nicht allzuweit zu reichen und in meinen persönlichen Erfahrungen mit denen scheiterte eine Verfolgung der Mandate oft schon an der fehlerhaften Dokumentation des Fahrzeuges oder des Deliktes.

Als Highscore war einmal die Aufschrift meines Kennzeichenhalters "VAG Autocenter xy" als "numero die targa" im Formular eingetragen.

Sieh es sportlich und sollte es dir daher keine größere Mühe machen, das zu bezahlen (gibt es z.B. eine international verwendbare Bankverbindung auf der Zahlkarte), dann zahl es einfach. Wenn nicht und du kommst während der Haltedauer des betroffenen Kfz nicht mehr in dieser Provinz/Commune vorbei, wird das auch kein Beinbruch sein. Natürlich besteht ein Restrisiko und ich würde mal vermuten, je größer die Kommune in der es passiert ist, desto größer ihre potentielle Reichweite/informationstechnische Ausstattung etc.

bye

am 6. Januar 2010 um 14:14

hallo,

ich mach mal hier weiter....

hab ein gleiches problem, bin statt 50kmh 61 gefahren, 5km/h toleranz wurden abgezogen somit 6 Km/ zu schnell......

das alles ist am 27.07.2009 passiert strafzettel haben wir gestern bekommen (05.01.2010)

sind ca.5 monate vorbei

die strafe von 49€ haben die schon bei avis eingezogen, war nähmlich ein mietwagen....

verjährung ist 5 jahre das hab ich gelesen,

aber was ist hiermit

"Bußgelder über 70€ können mittlerweile eu weit vollstreckt werden"

habs net ganz verstanden...

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