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Falschparken in Frankreich

Hallo zusammen,

ich war im April 2007 in Nizza und erhalte heute, 15 Monate später (!), einen Bußgeldbescheid in Höhe von 33,00 Euro. Und zwar hatte ich mit einem Mietwagen wohl falsch geparkt. Ein Strafzettel hing gar nie an der Scheibe.
Ich bin abolut nicht gewillt, dies zu zahlen. Schon gar nicht nach so langer Zeit. Kann ich den Brief getrost da hinwerfen, wo er hingehört oder muss ich dann irgendwann mit einem Inkasso-Büro rechnen?
Wie ist die Rechtslage?

Markus

Beste Antwort im Thema

Ab sofort: "Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten." 🙂

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Die deutsche Autobahnpolizei greift auch durch.

Auf youtube gab es letztens einen Bericht von "Abenteuer Auto", in dem die Beamten einen Laster aus Litauen (?) angehalten haben.
Da waren noch Außenstände in Höhe von 700 Euro zu bezahlen.
Der unschuldige Fahrer der Spedition hatte nicht viel Geld dabei, so daß eine Blitzüberweisung veranlasst werden musste.

Mit der erneuten Einfahrt ins Ausland kann es also auch anderswo ein Risiko geben.

Bye

Tex

Es wird in Zukunft schwieriger für die Übeltäter werden, sich vor der fälligen Strafe zu drücken:

http://www.n-tv.de/.../...rbst-kann-es-teuer-werden-article740048.html

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