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Dringend... Privatmann aus Frankreich will mein Auto kaufen

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 11:48

Liebe Community,

Eine französische Familie möchte gerne meine B Klasse kaufen (Bj 2013). Sie kommen nach D und möchten mit dem Fahrzeug zurückfahren.

Wir reden hier bei einem Privat Kauf nicht mehr von MwSt etc. die habe ich ja bereits abgeführt, oder ?

Soll ich ihm meine Schilder für die Ueberfahrt von D nach F dranhängen ?

Was benötigt er, um das Fahrzeug in F zuzulassen ?

Gibt es bestimmte Modalitäten, um die ich mich vor deren Anreise kümmern muß ?

Über ein paar Informationen wäre ich total dankbar!

Viele Grüße

Micha

Beste Antwort im Thema

Wenn du keinen Ärger haben willst nur abgemeldet verkaufen.

Das Auto kann nur mit Papiere und Nummernschild in D abgemeldet werden, nicht in Frankreich.

Der Käufer kann bei einer deutschen Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen erwerben.

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Wenn du keinen Ärger haben willst nur abgemeldet verkaufen.

Das Auto kann nur mit Papiere und Nummernschild in D abgemeldet werden, nicht in Frankreich.

Der Käufer kann bei einer deutschen Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen erwerben.

Wohnst Du in Grenznähe? War der sooo günstig?

Was auch immer, sei bei der Übergabe nicht alleine.

Wär jetzt für mich kein Thema.

Kaufvertrag machen, Ausweis zeigen lassen und kopieren, Geld bar auf die Hand, Veräußerungsanzeige "Auto, Schilder und Papiere wurden übergeben"), beide unterschreiben, sofort bei der Zulassungsstelle in den Briefkasten werfen und er startet los. Nicht mehr dein Problem.

Na, ich denke, das Fahrzeug solltest du in diesem Fall vor der Übergabe abmelden. Ich habe schon oft angemeldete Fahrzeuge verkauft und keine Probleme damit gehabt, aber ich hatte auch noch keinen Verkauf ins Ausland und würde das im angemeldeten Zustand auch nicht empfehlen. Was ist, wenn der Käufer das Fahrzeug in Frankreich nicht ummeldet oder sich damit erst noch Zeit lässt? Und in der Zeit vielleicht noch das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird? Der Zugriff auf den Käufer bzw. auf das Fahrzeug oder seine Kennzeichen kann dann beliebig schwierig werden.

Der Käufer kann das Auto dann nach dem Erwerb eventuell per Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen nach Hause überführen oder (am sichersten, aber auch etwas aufwändig) auf einem Auto-Anhänger.

Dem Käufer übergibst du die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung, die entstempelten Kennzeichen (manche Zulassungsbehörden fragen danach bzw. ziehen sie dann ein, warum auch immer), die Schlüssel und natürlich das Auto selbst.

Du bekommst das Geld, und ihr solltet die Übergabe mit Datum, Uhrzeit, sowie mit vollständigem Namen und Anschrift von Käufer und Verkäufer protokollieren.

Solltest du das Fahrzeug doch angemeldet übergeben wollen, dann ist dieses Übergabeprotokoll wichtig und sollte unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung vorgelegt werden. Ist es abgemeldet, interesssieren sich diese beiden Organisationen nicht mehr für dein Auto.

Für dich wäre das dann alles. Was der gute Mann oder die Familie dann in F braucht, muss dich nicht interessieren. Aber sicherlich die bisherigen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (I natürlich entwertet durch das Abmelden). Vielleicht verlangen die französischen Behörden auch einen Kaufvertrag, um den Übergang des Eigentums zu dokumentieren.

Soweit das, was ich beitragen kann.

Grüße

SpyderRyder

EDIT: es fallen für keine Seite irgendwelche Steuern an. Zumindest keine Einfuhrumsatzsteuer und kein Zoll. Ob Frankreich beim Import von Gebrauchtwagen Zulassungsgebühren erhebt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber du hättest damit eh nix zu tun.

am 14. Oktober 2014 um 12:04

Hallo Micha,

da das Auto innerhalb der EU verkauft wird und du von Privat an Privat verkaufst hast Du mit der USt. nichts am Hut. Wie und ob er eine Steuer in Frankreich bezahlen muss, weiß ich nicht, ist aber grundsätzlich sein Problem.

Wenn Du das Auto mit deinen Nummern verkaufst ist es ja noch auf Dich zugelassen und versichert. Du stehst also als Erster in der Pflicht bzw. der Beweislast wenn was passiert - Du steckst auch dann in der Klemme wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet.

Für Deutsche gibts das Ausfuhrkennzeichen (roter Rand rechts), damit kannst DU das Auto ins Ausland überführen. Ob das ein EU-Ausländer bei uns bekommt oder ob es in Frankreich ein "Import" Kennzeichen gibt weiß ich leider nicht. Meiner Kenntnis nach ist die Ausfuhr mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) untersagt.

Sind alles nur Vermutungen, keine persönliche Erfahrungen.

Zitat:

...

Wenn Du das Auto mit deinen Nummern verkaufst ist es ja noch auf Dich zugelassen und versichert. Du stehst also als Erster in der Pflicht bzw. der Beweislast wenn was passiert - Du steckst auch dann in der Klemme wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet....

Keineswegs: da du eine vollständige, von beiden unterschriebene Veräußerungsanzeige gemacht hast, diese unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung zukommen gelassen hast, bis du ab der Übergabeuhrzeit aus dem Schneider.

In Frankreich kann man kein in Deutschland angemeldetes Auto abmelden.

Das geht nur hier, natürlich nur mit Papiere und Schilder.

@Handschweiß: Trotzdem abmelden, Bargeld und tschüss. Dann kann das Auto später eine Straße weiter oder in Timbuktu auftauchen. Und man hat null Streß. Es sei denn, man hat - aus welchem Grund auch immer - ausreichend Vertrauen zum Käufer.

Zitat:

@Tillamook schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:04:44 Uhr:

Hallo Micha,

da das Auto innerhalb der EU verkauft wird und du von Privat an Privat verkaufst hast Du mit der USt. nichts am Hut.

...

Nur zur allgemeinen Info: Beim gewerblichen Warenverkehr müssen dazu beide Vertragspartner über die sog. USt-Identifikationsnummer verfügen und der Exporteur benötigt die sog. "Gelangensbestätigung" (d.h. Nachweis-Erklärung des Importeurs über die tatsächliche Ankunft im Zielstaat).

am 14. Oktober 2014 um 12:52

Also, wie immer im Leben hat man die Wahl............

Sicher

Abmelden - > Ausfuhrkennzeichen (kann/sollte auch der ausländische Käufer beantragen, wäre ja sonst auch unsinnig)

+ Versicherungsbestätigung

+ Kfz Steuer Einzugsermächtigung (Danke SEPA, ja kein großes Problem mehr)

Die Steuer wird, glaube ich, erst ab einer Frist von 3 Monaten Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens erhoben.

Fahrzeug muss üblicherweise vorgeführt werden und TÜV muss noch einige Zeit Gültigkeit haben.

Ist bei einem 2013 Modell ja gegeben.

 

Unsicher

Angemeldet übergeben und hoffen, das er die Kennzeichen und Zulassungdokumente zurückschickt, auf das du die Kiste hier abmelden kannst.

Er muss dann darauf hoffen, das du ihm die Sachen, nach Erledigung, wieder zurück sendest.

Zitat:

@FabJo schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:22:43 Uhr:

In Frankreich kann man kein in Deutschland angemeldetes Auto abmelden.

Das geht nur hier, natürlich nur mit Papiere und Schilder.

...und das ist bitte wo nachzulesen?

Ich habe schon öfters in D zugelassene Autos in in Italien auf italienische Kennzeichen umgemeldet, und je nachdem wurden die dt. Kennzeichen/Papiere von der ital. Behörde eingezogen und nach D geschickt oder vernichtet und ich bekam eine Vernichtungsurkunde mit, die ich an die dt Zulassungsstelle schicken musste.

Sollte mich wundern, wenn das in F nicht genauso ist!

Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei der Zulassungsstelle...;)

am 14. Oktober 2014 um 13:32

Du konntest, also früher, das Auto auch beim dt. Konsulat abmelden.

Das geht nicht mehr, du musst zur zuständigen französischen Präfektur.

Theoretisch, aber auch nur theoretisch, ist die Abmeldung in jedem EU Land möglich, manchmal sogar mit Online-Anbindung.

Es gibt nur diverse Fallstricke...

 

- Er meldet die Kiste nicht um, sondern fährt munter auf D-Kennzeichen weiter

- Die Übermittlung der Abmeldedaten klappt nicht, da die französische Behörde schludert/sich quer stellt

- Deine französische Abmeldebescheinigung wird hier nicht anerkannt

usw.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 13:34

Super vielen Dank !!!

Eine Frage noch:

Ich habe den Wagen als Halbjahreswagen gekauft und damals so viel ich weiß, keine COC Bescheinigung mitbekommen. Braucht die der Käufer aus Frankreich und wenn ja muss ich diese bestimmt irgendwo beantragen, oder?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe !!!

VG

Micha

ja die braucht der Käufer. Kannst Du bei jedem Markenhändler beantragen.

Hat mich damals bei Ford rund 100€ gekostet...

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