- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- falschgeparkt und 32€?? ist das rechtens?
falschgeparkt und 32€?? ist das rechtens?
hallo zusammen brauche eure hilfe. weiß aber nicht ob hier das richtige forum ist. letzten sonntag war ich im kino und auch vor diesem geparkt. dachte mir dass ich kein parkticket ziehen muss da es heut kein werktag ist und kurz vor 20 uhr war. die parkplaätze waren an der straße und sahen mir nach normal öffentlichen parkplätzen aus. als ich wieder kam ne knolle über 32€! Die firma contipark parkgaragen GmbH bittet mich diesen betrag innerhalb von 10 tagen auf ihr konto zu überweisen wenn nicht dann wird die forderung an ein inkassounternehmen abgetreten. also die üblichen 15€ würde ich ja verstehen aber 32€!!! nebenbei ich bin nicht der fahrzeughalter des wagens sondern mein vater. was hab ich da für chancen? ist das rechtlich ok von denen?
Beste Antwort im Thema
Das ganze ist etwas schwierig...
Wenn Du nicht ganz labil bist, kannst Du es auch aussitzen - bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem der "Falschparker" wirklich verklagt wurde. Aber, es dauert meistens seeeeehhhhr lange, bis man damit durch ist...
Eine wirkliche "Strafe" von Privat/Firma gibt es nicht, die Firma müsste Dich auf Zivilrechtlichem Wege verklagen. Davor schrecken die aber normalerweise zurück, weil eine Niederlage vor Gericht die komplette Geschäftsgrundlage zerstören würde...
Viele Grüße aus HH wo das ganze von "Aktivtrans" (früher Tötrans) praktiziert wird
milliway42
P.S.: Weitere Details sonst auch per PN
Ähnliche Themen
17 Antworten
Naja wenn klar ist wie die Gerichte urteilen was bringt dann das Nicht-Zahlen? Na gut man unterstützt ein Inkasso-Büro finanziell so gesehen ist Nicht-Zahlen zumindest eine mildtätige Sache :D
Parken auf Privatgrundstücken ist numnmal weitaus problematischer als auf öffentlichem Parkraum - wenn der Besitzer des Privatgrundstückes was unternimmt.
Dass selbst eine auf 30 Sekunden Parken auf Privatgrund basierende mit mehreren hundert Euro Kosten verbundene Abmahnung vor Gericht standhält zeigt ja wie ernst die Justiz ein Verstoß der Besitzstörung einstuft - zumindest vorerst in Bayern :D
Letztendlich ist immer nur der Weg empfehlenswert bei dem man mit der höchsten Wahrscheinlichkeit am wenigsten zahlen muss
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
In der aktuellen ADAC-Zeitung gibt es einen Artikel zu solchen Firmen... Und jeder der zahlt, unterstützt solche komischen Firmen auch noch...
Gruß
milliway42
Du meinst bestimmt die übliche Sache mit dem Abschleppen vom Kundenparkplatz eines Supermarkt in der Nacht oder ähnliches!
Der TE stand hier aber auf der öffentl. Straße mit Parkuhr!
Und die Contipark ist ein Unternehmen, welches deutschlandweit Parkplätze von der Stadt / Gemeinde / Unternehmen pachtet und dann die Einkünfte von Parkuhren / Parkscheinautomaten kassiert!
Somit hat die Contipark ein berechtigtes Interesse daran, dass du deinen Parkplatz bezahlst! Wenn nicht wird ein "Bussgeld" von dir kassiert!
Aus meiner Sicht alles i.O. zum Leidwesen des TE!
@rm320d: Lies dir mal diesen Artikel durch. Insbesondere der Absatz der sich mit der Halterhaftung, bzw. deren Nichtexistenz, beschäftigt könnte für deinen Fall von Interesse sein.