falsches Unfallgutachten

Mazda CX-5 KF

Kann ein Unfallgutachten der DEKRA 320 Tage NACH dem lediglich behaupteten Unfall noch kompatible Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen obwohl das "Betrügerauto" nachweislich danach nocn 23000 km auf den Straßen des Landes unterwegs war? Der Betrüger behauptet mein silber-lackierter Mazda CX-5 sei aus der Nebenstraße linksabbiegend mit weniger als 20 km/h in seinen ebenfalls silbernen Mercedes A-170 "gekracht", welcher ahnungslos geradeaus fahrend mit 40 km/h auf de Hauptsraße fuhr. Nach dem Überholen wurde ich ausgebremst und dann hieß es, dass ich für seine Vorschadendellehinten links die schud trüge?
De Dekra-Gutachter bestätigte diese Lüge 320 Tge später und kassierte von mir knapp 3.000 Euro, obwohl es keinen Unfall gb!

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Delle-hinten links (Vorschaden)
Realer Linksabbiegevorgang
32 Antworten

Ich verstehe diese Geschichte nicht. Das Amtsgericht ist doch bereits involviert, also müssen doch beide Seiten bereits Gelegenheit gehabt haben, sich zu der Sache zu äußern? Da kommt doch nicht urplötzlich ein Gutachten?

Zitat:

@wowa99 schrieb am 19. Juli 2024 um 21:29:28 Uhr:


Er hat das Ganze frei erfunden. Ich war vor ihm ungehindert auf die Hauptstraße gefahren. Er erkannte hinter mir die identische Lackierung auf die er drei Monate nach dem Kauf des MB A-170 (180.000 km) mit Vorschaden (Delle) gewartet hatte. Jetzt fährt er mit Lichthupe aggressiv auf und überholt mich von rechts in der sich öffnenden Bustasche. Auf gleicher Höhe mit mit fordert er mich durch Handzeichten zum Anhalten auf und behauptet danach dreist ich hätte durch die eben erfolgte Kollision diese Delle verursacht! Er ruft die Polizei, die aber nicht ihren Dienstwagen verlässt wegen Bagatellschaden. Sie machte keine Bilder, keine Messungen verlangte nur die Papiere und vergab eine Vorgangsnummer.

Wenn du ihm beim Linksabbiegen hinten drauf gefahren wärst, dann hätte er ja vor dir fahren müssen und nicht wie du jetzt schreibst hinter dir.

Dann mit dem Gutachten verstehe ich nicht so ganz. Das Gutachten kam nach 320 Tagen. Wer hatte das in Auftrag gegeben ? Du oder der Unfallgegner ? Wenn es der Unfallgegner in Auftrag gegeben hat, dann wird es natürlich getürkt sein.

Hast Du die Summe von 3000 € denn bereits bezahlt ?

Wenn am Mercedes ein Schaden ist, am Mazda aber nicht, ist das schon sehr seltsam...

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 20. Juli 2024 um 09:53:27 Uhr:


Ich verstehe diese Geschichte nicht. Das Amtsgericht ist doch bereits involviert, also müssen doch beide Seiten bereits Gelegenheit gehabt haben, sich zu der Sache zu äußern? Da kommt doch nicht urplötzlich ein Gutachten?

Von Amtsgericht lese ich nichts. Es gibt keinen Unfall, ein Gutachten und der TE hat gezahlt. Mehr lese ich nicht raus. Oder hat seine Versicherung gezahlt?

Wieso wird kein Anwalt eingeschaltet oder eine Anzeige wegen Betrugs gestellt. Die erzählte Betrugsmasche ist doch nicht neu.

Vielleicht sollten vom TE mal verwertbare Infos kommen.

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Dann schau mal auf die Skizze vom Unfall, rechts unten. Die kommt nämlich vom Amtsgericht. Daraus geht neben dem Kaltnamen des TE auch hervor, dass eine Bußgeldsache deswegen anhängig ist.

Ok, stimmt.
Aber mit der Geschichte bin ich sofort beim Anwalt. Evtl. hole ich mir ein Gegengutachten, mache Anzeige wegen Betrug oder was auch immer.
Einfach zu behaupten, dass das Gutachten eine Lüge ist, ist nicht gerade hilfreich.

Ich verstehe auch überhaupt nichts. Vor/hinter fahren, links dabei, dabei reinkrachen. An anderer Stelle wird rechts überholt. Was ist denn nun geschehen?

Wahrscheinlich gar nichts. Wohl ein Fall von Unfallbetrug bzw. Versicherungsbetrug. Der vermeintlich Geschädigte behauptet, der TE ist ihm eingefahren, was aber nicht so ist.
So versteh ich die Geschichte.

Zitat:

@Holger-TDI [url=https://www.motor-talk.de/.../...hes-unfallgutachten-t7795425.html?...]So versteh ich die Geschichte.

So wird sie jedenfalls vom TE erzählt.

Der vermeintlich Geschädigte erzählt etwas anderes.

Die Frage ist, was davon beweisbar ist.

Ein Gutachten, welches einen Schaden dem Anstoß durch das Fahrzeug des TE feststellt ist ein starker Beweis gegen den TE.

Deshalb ein Fachanwalt, der sich mit derartigen Fällen auskennt.
Wenn ein Gutachten erst nach 320 Tagen und 23000 gefahrenen Kilometern erstellt wird, fehlt mir irgendwie der starke Beweis.
Letztendlich kennen wir den Inhalt des Gutachtens auch nicht und der TE spart mit Infos.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Juli 2024 um 22:28:30 Uhr:


Eine Frage hätte ich trotzdem:
Wurde denn eine Fahrzeuggegenüberstellung durchgeführt?
(Und ja, die kann auch im Nachgang noch durchgeführt werden, um zu schauen, ob der Schaden plausibel sein kann)

@TE

Magst du meine, und viele andere Fragen nicht beantworten, obwohl du gestern hier online warst?

Sonst kann ja das Thema geschlossen werden, oder ich bin einfach raus.

Solche Threads, die einfach hingerotzt werden und auf Nachfragen von Hilfewilligen keine brauchbaren Antworten vom TE kommen, könnte man auch einfach entfernen.

Die tauchen sonst irgendwann mal in der SuFu auf ohne Ergebnis.

Der hat sich auch nur für diesen einen Thread hier angemeldet. Der weiß nach 2 Tagen gar nicht mehr, wo er sich überall angemeldet hat und wie die Passwörter waren. Deswegen kommt wahrscheinlich auch nichts mehr.

Ich habe auch manchmal das Gefühl, dass sich so mancher Fragesteller eine bestimmte Antwort erhofft und wenn die nicht kommt, sich schnell wieder verabschiedet. Vielleicht wird sich auch erhofft, "den" Tipp zu bekommen, um aus einer verbockten Sache wieder rauszukommen. Bei dieser Geschichte hier wurden uns jedenfalls so einige wichtige Infos vorenthalten.

Ich wage mal aus eigenem Erleben vorsichtig einzuwerfen: es soll ja Gutachter geben, die ausschließlich oder zumindest hauptsächlich davon leben, Gerichtsaufträge zu bekommen. Insofern auch der Unfallgegner (in dem Fall als Kläger auftretend?) bekannt ist - ist unterschwellig vorgegeben, in welche Richtung das Gutachten bitte laufen möge.
Und falls die Klägerseite gar eine Versicherung mit im Boot hat (bzw dort eine Kanzlei involviert ist, von der besagter Gutachter gerne auch ab und zu einen Auftrag erhält) - dann ... Problem: es zählen allein BEWEISE.
Anwälte diskutieren zudem auch darüber, dass selbst vom Gericht beauftragte Gutachter gerne einzuordnen sind in zwei Gruppen: solche, die gern die Kläger unterstützen, und solche - die bevorzugt die Beklagtenseite unterstützen.
Ohne eigenes teures Gutachten wird man vermutlich vor Gericht nicht drumherum kommen ---- aber aufpassen, dass der nicht namentlich vom Gericht vorgeschlagen wird und Kumpel vom Kumpel ist. Man trifft sich bekanntlich zweimal ...:-)
Also braucht man einen Fachanwalt, der selbst einen geeigneten Namen (Gutachter) benennt und nicht nur brav abnickt.
Widersprechen sich die beiden Gutachter dann wesentlich - kann das Gericht ohne dritten Gutachter den einen ablehnen - oder man besteht auf einem Obergutachter (leider wieder vom Gericht bestimmt).
Linksabbieger haben eben IMMER die A-Karte. So wörtlich einst in der Fahrschule gelernt ... Mit lauter Stimme - unvergessen.

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