Falsches Paket bestellt, was tun?

Das vermiest mir jetzt leider doch ein bisschen die Freude, endlich einen gut funktionierenden und erstmals eigens ausgestatteten Wagen zu bekommen. Heute kam mein geleaster Geschäftstransporter beim Händler an, der mir mitgeteilt hat, dass ein Ausstattungspaket vertauscht wurde. Leider ist das welches verbaut ist komplett unnütz für mich, während das von mir konfigurierte für den Berufsalltag fast essentiell ist(Rückfahrkamera etc.). In der Auftragsbestätigung steht es leider auch so drin in dem Fall Comfort, statt City pack und kostet mich dann um die 30 € im Monat. Ich hab das bei den gefühlt 100 pdf Seiten nicht wirklich bemerkt, auch weil die Austattung auf der Leasingseite und im Peugeot Konfigurator unterschiedliche Bezeichnungen hatte und die anderen Posten alle richtig waren. Dachte also das stimmt alles. Die Konfiguration mit der ich bestellt habe, war aber eine andere.

Jetzt bietet man mir für noch mehr Geld den nachträglichen Einbau von so einem Billo Amazon Display mit Rückfahrkamera an, laut Händler mit großem Rabatt. Finde ich ehrlich gesagt eine miese Lösung, vor allem dafür nochmal bezahlen zu müssen. Ich bin gerade bisschen Ratlos, rechtlich lässt sich wahrscheinlich nicht viel machen schätze ich. Hat jemand eine Idee oder ähnliche Erfahrungen?

8 Antworten

Steht denn das von dir gewünschte Paket in der Bestellung, die du unterschrieben hast, drin? Wenn schon in der Bestellung das falsche Paket steht, hast du ganz schlechte Karten.

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. Juli 2025 um 16:36:55 Uhr:
Steht denn das von dir gewünschte Paket in der Bestellung, die du unterschrieben hast, drin? Wenn schon in der Bestellung das falsche Paket steht, hast du ganz schlechte Karten.

Ja in der Bestellung steht das falsche drin, da der Verkäufer das falsch eingetragen hat. In der Informationsflut und wegen des ähnlichen Namens ist es mir aber nicht aufgefallen. Schmerzt halt schon ein bisschen einen nicht unerheblichen Betrag für etwas das man nicht braucht bzw. sogar teilweise schon in anderen Paketen hat zu bezahlen, während man die essentielle Ausstattung die man so konfiguriert und an den Händler geschickt hat nicht hat.

Ich würde das mit dem Händler besprechen und ihm klarmachen, dass ich dann zumindest die Nachrüstung kostenlos erwarte. Es ist ja zumindest zu einem erheblichen Anteil seine Schuld, dass die Konfiguration falsch übernommen worden ist.

Der Wagen wurde geliefert wie bestellt. Dann musst Du das ja auch in der AB übersehen haben. Jetzt ist es zu spät für eine Änderung und was Du unterschrieben hast, ist bindend. Dafür ist ja die Bestellung und Auftragsbestätigung, zum Prüfen ob alles i.O. Ist. Nimm das Angebot des Händlers für den Einbau mit Rabatt und sehe es Erfahrung fürs Leben. Klagen vor Gericht gebe ich Dir keine Chance. Ein Anwalt wird das sicherlich anders sehen, aber er bekommt auch sein Geld, ob du gewinnst oder verlierst.

Gruss

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.....

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......

Stand aber so alles in der Bestellung und der angefügten Liste der Ausstattung.

Sollte dies bei dir nicht der Fall sein sehe ich für dich dunkle Wolken.

Friedlich einigen wenn möglich...viel Erfolg.

Hast du eventuell dein der Bestellung zugrunde liegende Konfiguration ausgedruckt mit Angebot das zur Bestellung führte? Am besten noch mit Datum, so das eventuell dies ein Nachweis sein kann.

Das ist wohl so ein Grenzfall... Kannst Du noch nachweisen das Richtige an den Händler übermittelt zu haben? Dann versuche es dem Verkäufer klar zu machen, dass es an ihm liegt und du nicht jeden Tag ein Auto bestellst und wenn da ein Paket mit einem anderen Namen steht, als der, den du (richtig) übermittelt hast, dann liegt die Schuld nun mal nicht zu 100% bei dir, auch wenn du die Bestellung so unterschrieben hast... Klar der Händler wird an sich nichts machen müssen rein aus rechtlicher Sicht. Aber ich sehe es so, dass wenn du es absolut richtig übermittelt hast und das auch noch nachweisen kannst, dann sollte sich der Händler aber etwas mehr "Kulanzmühe" geben... mehr kannst ja eh nicht machen...

Ich würde auch sagen, dass da nur etwas aus Kulanz machbar ist. Die Kulanz ist wohl der Rabatt beim Einbau. Bitte klärt vorher, was bei Rückgabe des Autos mit dem nachträglichen Einbau geschieht.

PS: Bei mir hat der Händler statt einen Erdgasmotor einen stärkeren Benziner zum gleichen Listenpreis bestellt. In meinen Unterlagen stand aber überall TGI statt TSI. Das hat den Händler 2.300 € gekostet, der bei Abholung kalkulierte Mehrpreis von 60.000 km auf Benzin statt mit Erdgas. Ist ein Leasingfahrzeug mit Kaufoption, die ich aber trotz des falschen Motors wohl ziehen werde.

Zitat:
@automatik schrieb am 17. Juli 2025 um 02:14:54 Uhr:
Das ist wohl so ein Grenzfall... Kannst Du noch nachweisen das Richtige an den Händler übermittelt zu haben? Dann versuche es dem Verkäufer klar zu machen, dass es an ihm liegt und du nicht jeden Tag ein Auto bestellst und wenn da ein Paket mit einem anderen Namen steht, als der, den du (richtig) übermittelt hast, dann liegt die Schuld nun mal nicht zu 100% bei dir, auch wenn du die Bestellung so unterschrieben hast... Klar der Händler wird an sich nichts machen müssen rein aus rechtlicher Sicht. Aber ich sehe es so, dass wenn du es absolut richtig übermittelt hast und das auch noch nachweisen kannst, dann sollte sich der Händler aber etwas mehr "Kulanzmühe" geben... mehr kannst ja eh nicht machen...

Genau so sehe ich es auch und habe es so gehandhabt. Er kam mir dann nochmal entgegen indem er mir den Preis für das fehlende Paket quasi erstattet hat plus ein bisschen extra für zB. eine eigene aftermarket Lösung.

Zwar immer noch etwas ärgerlich, aber besser als den Vertrag anzufechten und womöglich x Monate ohne Fahrzeug dazustehen.

Jetzt hab ich halt ein Nutzfahrzeug mit 2 mal konfiguriertem beheizten Lenkrad und verchromten Luftauslässen statt einem Infotainment mit Rückfahrkamera. Bisschen sinnbefreit aber immerhin hat es Räder und einen Motor 😅

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