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Falsches Kennzeichen

Themenstarteram 5. April 2019 um 9:30

Guten Tag zusammen,

2016 bin ich mein Roller gefahren und dann abgemeldet. Ein Kumpel von mir wollte ihn ne Zeitlang fahren und hat ihn dann für das Jahr 2017 angemeldet und gefahren..dann ging er kaputt und ist nicht mehr fahrbereit gewesen. Seit dem steht er auf einem Parkplatz. Vor ca. 4monaten habe ich diesen dann verkauft.

Allerdings ist er noch nicht abgeholt worden. Kaufvertrag habe ich!

Jetzt ruft die Polizei mich an das auf dem Roller ein Kennzeichen drauf ist was nicht zu dem Roller gehört und unterstellt mir Versicherungs mißbrauch bzw. Versicherungs Betrug.

Als ich den Roller verkaufte war das Versicherungs Kennzeichen von 2017 noch drauf.

Da der neue Besitzer den Roller nirgends angemeldet hat bin ich der letzte Besitzer.. passiert mir jetzt was? Was muss ich erwarten?

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15 Antworten

Kaufvertrag vorlegen u. zurück lehnen.

Du bist nicht der letzte Besitzer, da du ja einen Kaufvertrag vorweisen kannst.

Sicher mit Datum und rechtsgültiger Unterschrift von euch beiden.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 5. April 2019 um 11:46:22 Uhr:

Du bist nicht der letzte Besitzer, da du ja einen Kaufvertrag vorweisen kannst.

Sicher mit Datum und rechtsgültiger Unterschrift von euch beiden.

Besitz und Eigentum sind zweierlei. Aber auch allein durch den Kaufvertrag geht das Eigentum nicht auf den Käufer über. Da fehlt eventuell die Übergabe. Je nachdem, wie das hier gelaufen ist, könnte der TE noch immer Eigentümer des Rollers sein. Das dürfte nicht nur wegen des falschen Kennzeichens Ärger geben. Ohne Zulassung und Versicherung hat das Ding auf der Straße nichts verloren. Eventuell ist das Ding als Schrott einzustufen. Dann wird es noch lustiger. So leicht wird das mit dem Zurücklehnen nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Da steht ein nicht Versichertes Fahrzeug im Öffentlichem Verkehrsraum, das da nicht stehen darf und du bist laut Kenzeichen der letzte eingetragene Halter.

Du musst den Roller schnellstens aus dem Öffentlichem Verkehrsraum bringen, sonst bekommst du noch Post vom Örtlichen Ordnungsamt wegen Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen.

Laut Bußgeldkatalog kostet Moped oder Motorrad zwischen 50 - 2000 €, je nach Bundesland.

Das Problem mit dem Missbrauch der Versicherung könntest du eventuell anhand deines Kaufvertrages klären.

Ist ein bisschen verzwickt, aber was Ostelch schreibt ist richtig, erst wenn das veräußerte übergeben wurde, wechselt es den Besitzer.

am 5. April 2019 um 11:39

Naja, Käufer und Verkäufer auf der Straße gestanden haben, sie haben beide den Kaufvertrag unterschrieben, Verkäufer hat sein Geld belkommen und damit der Käufer über den abgeschlossenen Kaufvertrag das betreffende Fahrzeug erworben hat, halte ich es für sehr weit hergeholt, dass der Verkäufer dann für das weitere (Fehl)verhalten verantwortlich gemacht werden kann. Warum sollte da die Eigentumsübertragung fehlen?

Hätte der Käufer das Fahrzeug auch nur ein paar Meter geschoben und wieder (illegal) abgestellt, käme diese Frage gar nicht auf.

Die Frage ist nur, muss der Käufer nicht ein eigener Kennzeichen anbringen, der Verkäufer seines abnehmen? Ich bin reiner Autofahrer, da bin ich raus. Das wäre das einzige Fehlverhalten, dass ich erkennen könnte...

am 5. April 2019 um 11:52

Ohne Zulassung und Versicherung hat das Ding auf der Straße nichts verloren.

Son Roller hat keine Zulassung mit Versicherungskennzeichen sondern ne BE

Der neue Halter wird auch nicht dem Amt gemeldet.

Kennzeichen darf der neue Eigner auch so lange nutzen bis der Versicherungszeitraum noch aktuell ist.

Sieht man an der Farbe des Vesicherungskennzeichen.

B 19

am 5. April 2019 um 11:56

Dann ist das Kaufgeschäft abgeschlossen mit Unterschrift des Kaufvertrages und Übergabe des Kaufpreises. Ich wüsste nicht, weshalb man in dieser Situation für die fehlende Abholung durch den neuen Eigentümer haftbar sein sollte?!?

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 5. April 2019 um 13:52:38 Uhr:

Ohne Zulassung und Versicherung hat das Ding auf der Straße nichts verloren.

Son Roller hat keine Zulassung mit Versicherungskennzeichen sondern ne BE

Der neue Halter wird auch nicht dem Amt gemeldet.

Kennzeichen darf der neue Eigner auch so lange nutzen bis der Versicherungszeitraum noch aktuell ist.

Sieht man an der Farbe des Vesicherungskennzeichen.

B 19

Was schreibst du denn da jetzt, du wiedersprichst dir selber.

fplgoe: Hier kommt zu tragen, dass der TE laut Kennzeichen immer noch Halter ist und allein daran halten die Behörden fest.

...hat ihn für 2017 angemeldet und gefahren, dann ging er kaputt und steht seitdem auf einem Parkplatz...

...ich hab ihn vor vier Monaten verkauft...

...allerdings ist er noch nicht abgeholt worden...

...als ich den Roller verkaufte (Dez. 2018/Jan. 2019), war das Versicherungskennzeichen für 2017 noch drauf...

Gibt gleich mehrere Fragen

a) öffentlicher oder privater Parkplatz

b) Kaufpreis schon erhalten?

c) kann der Käufer das Teil selbstständig abholen, hat er also Schlüssel und Fahrzeugpapiere erhalten?

Wenn b) und c) mit ja beantwortet, wären Einigung und Übergabe vollzogen, denn die sind (§ 929 BGB) für den Eigentumsübergang erforderlich.

Falls nein, hast du ein Problem.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 5. April 2019 um 13:56:43 Uhr:

Dann ist das Kaufgeschäft abgeschlossen mit Unterschrift des Kaufvertrages und Übergabe des Kaufpreises. Ich wüsste nicht, weshalb man in dieser Situation für die fehlende Abholung durch den neuen Eigentümer haftbar sein sollte?!?

Weil es das Gesetz so vorsieht. Mal etwas juristischer gesagt, besteht so ein "Verkauf" aus zwei Rechtsgeschäften. Einmal dem Verpflichtungsgeschäft (§§433ff BGB), also dem Kaufvertrag, und dem Verfügungsgeschäft (§§929ff BGB).

Zitat:

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

 

Erst mit dem Verfügungsgeschäft geht das Eigentum an der verkauften Sache auch auf den Käufer über. Der Käufer ist zwar aufgrund des Kaufvertrags verpflichtet, dem Käufer die Sache abzunehmen und damit auch das Eigentum übertragen zu bekommen (worauf wiederum auch de Kufer einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer hat). Solange aber die Übergabe nicht erfolgt ist, bleibt das Eigentum beim Verkäufer. Ganz gleich, ob der den Kaufpreis schon bekommen hat oder nicht.

Grüße vom Ostelch

Und wenn er den Kaufpreis nicht bekommen, das Fahrzeug aber schon übergeben hätte, fehlt es (meistens) an der erforderlichen Einigung, dass das Eigentum übergehen soll. Sollte was dazu im Kaufvertrag stehen.

Themenstarteram 5. April 2019 um 15:39

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2019 um 14:19:18 Uhr:

...hat ihn für 2017 angemeldet und gefahren, dann ging er kaputt und steht seitdem auf einem Parkplatz...

...ich hab ihn vor vier Monaten verkauft...

...allerdings ist er noch nicht abgeholt worden...

...als ich den Roller verkaufte (Dez. 2018/Jan. 2019), war das Versicherungskennzeichen für 2017 noch drauf...

Gibt gleich mehrere Fragen

a) öffentlicher oder privater Parkplatz

b) Kaufpreis schon erhalten?

c) kann der Käufer das Teil selbstständig abholen, hat er also Schlüssel und Fahrzeugpapiere erhalten?

Wenn b) und c) mit ja beantwortet, wären Einigung und Übergabe vollzogen, denn die sind (§ 929 BGB) für den Eigentumsübergang erforderlich.

Falls nein, hast du ein Problem.

Ich habe den Kaufpreis erhalten und im gleichen Atemzug die Schlüssel übergeben.

Er steht aktuell am Straßenrand.

Nur darf ich ihn ja nicht mehr bewegen da es in meinen Augen nicht mehr mein Roller ist..

Themenstarteram 5. April 2019 um 15:44

Danke für eure Hilfe.. kann jetzt bestimmt besser schlafen..

Kaufvertrag unterschrieben!

Geld bekommen !

Schlüssel übergeben!

Damit bin ich raus..

Das Kennzeichen ist ja jetzt ab..die Polizei hat es eingesagt..

Darf es mir jetzt egal sein wo er steht??

Zitat:

@Mr.Hey schrieb am 5. April 2019 um 17:44:28 Uhr:

Danke für eure Hilfe.. kann jetzt bestimmt besser schlafen..

Kaufvertrag unterschrieben!

Geld bekommen !

Schlüssel übergeben!

Damit bin ich raus..

Das Kennzeichen ist ja jetzt ab..die Polizei hat es eingesagt..

Darf es mir jetzt egal sein wo er steht??

Wenn es so gelaufen ist bist du raus.

Grüße vom Ostelch

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