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falscher Mangel im TÜV Bericht, Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten?

Hallo zusammen,

Mitte letzten Monats wurde mein Auto zwecks Hauptuntersuchung beim TÜV (Hessen) vorgeführt.
Es wurde ein "erheblicher Mangel" festgestellt, und zwar sollte der "Spurstangenkopf rechts innen ausgeschlagen" sein. Ich wies den Prüfer vor Ort darauf hin, daß beide Spurstangen erst vor kurzem in einer Fachwerkstatt des Herstellers ausgetauscht wurden und es mir daher sehr merkwürdig vorkommt, daß nun schon wieder eine Spurstange bzw. deren Axialgelenk defekt sein sollte. Der Prüfer stimmte mir zu, daß "die Spurstangen neu aussehen", blieb aber bei seiner Diagnose.
Dennoch habe ich mir aufgrund dieser Diagnose eine neue Spurstange bestellt und wollte diese nun letzte Woche wiederum in einer Fachwerkstatt einbauen lassen, im Rahmen der Dialogannahme wurde allerdings innerhalb weniger Minuten festgestellt, daß die Spurstangen und Spurstangenköpfe beiderseits in einwandfreiem, neuwertigen Zustand sind. Allerdings sei das Traggelenk vorn rechts verschlissen. Dieses musste ich in Anbetracht der ablaufenden Frist für die Nachuntersuchung sowie meiner Terminplanung nun vor Ort für teuer Geld beschaffen und wechseln lassen. Die Nachuntersuchung war dann erfolgreich und die Plakette wurde zugeteilt.

Habe ich einen Aspruch gegen den TÜV, die Mehrkosten erstattet zu bekommen? (Hätte der TÜV das Traggelenk überprüft, so hätte ich erheblich preisgünstiger ein Ersatzteil beschaffen können und mir den Aufwand sowie Rückversand für die unnütz bestellte Spurstange gespart.)

Danke für sachdienliche Hinweise 🙂

Beste Antwort im Thema

Der TÜV ersetzt nicht die genaue Fehlerdiagnose in einer Werkstatt.
Der TÜV stellt die Auswirkung eines Defekts fest (z.B. ein erhöhtes Spiel, oder z.B. mangelnde Bremswirkung) und nicht dessen Ursache.
Das klingt nun klugscheisserisch aber die richtige Reihenfolge nach nicht bestandenem TÜV wäre gewesen nach Fehlerdiagnose ein Ersatzteil zu bestellen und einzubauen und nicht auf gut Glück mal Teile zu bestellen, zumal die verbauten ja offenbar neuwertig waren.
Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

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38 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. September 2015 um 15:05:27 Uhr:



Zitat:

@ZfT schrieb am 8. September 2015 um 12:05:48 Uhr:



OK, wieder was gelernt. Umgangssprachlich wird dieses Teil wohl immer nur als "Traggelenk" bezeichnet.
Obwohl es nichts trägt, genau.

Deshalb gibt es bei uns auf den Untersuchungsberichten auch die Unterscheidung Trag- und Führungsgelenk nicht mehr, sondern die Textvorgabe ist "Trag-/Führungsgelenk". Sonst weiß hinterher selbst jeder zweite Fachmann nicht, was gemeint ist 🙁re

Was natürlich bei z.B. der VW-Vierlenkerachse nicht ganz unproblematisch ist, weil da unten ein Trag- und ein Führungsgelenk nebeneinander sind. Da wäre es schon hilfreich, wenn man einfach das betroffene Gelenk bei seinem richtigen Namen nennen könnte, und jeder wüsste gleich was gemeint ist...

Ja, und freu...

Ich bin schon recht sicher, dass ein Prüfingenieur schon sehr genau den Unterschied zwischen einem Traggelenk und einem Führungsgelenk unterscheiden kann. Das eine trägt halt und das andere führt nur. Da aber die Termini der Werkstätten immer wieder zu Irritationen geführt hatten, haben sich die ÜO'en wohl entschlossen, im amtlichen Mängelkatalog den irreführenden Begriff Trag,-Führungsgelenk zu verwenden, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Beides hat natürlich nichts mit den Axialgelenken der Lenkung zu tun. Obwohl es bei geringem Spiel beider Komponenten schwierig ist, das genau zu detektieren. Da muss man sich manchmal wirklich nen Helfer suchen, der am Rad wackelt, um es genau zu differenzieren. Manchmal hat auch beides Luft, und man findet es erst genau raus, wenn ein Gelenk erneuert wurde, dass das andere trotzdem noch Luft hat...

Zitat:

@gardiner schrieb am 8. September 2015 um 22:58:03 Uhr:


Beides hat natürlich nichts mit den Axialgelenken der Lenkung zu tun. Obwohl es bei geringem Spiel beider Komponenten schwierig ist, das genau zu detektieren. Da muss man sich manchmal wirklich nen Helfer suchen, der am Rad wackelt, um es genau zu differenzieren. Manchmal hat auch beides Luft, und man findet es erst genau raus, wenn ein Gelenk erneuert wurde, dass das andere trotzdem noch Luft hat...

und das genau ist der Punkt, der mich so ärgert. Ich kann absolut nachvollziehen, daß es nicht unbedingt immer einfach ist, das richtigte Teil zu detektieren und bei der Vielzahl an Fahrzeugen kann sich sicherlich nicht auch jeder TÜV-Prüfer mit den Spezialitäten eines jeden Fahrzeuges ganz genau auskennen, aber dann soll man das auch nicht vorgeben mit Sprüchen wie "es ist auf jeden Fall das Gelenk innen" und vor allem nicht dieses konkrete Teil so auf den Prüfbericht schreiben.

Nur aus Interesse: Weißt Du, ob ein TÜV-Prüfer grundsätzlich die Möglichkeit hat, auch (lediglich) sowas wie z.B. "Lenkungs/Fahrwerksteile rechte Seite ausgeschlagen" auf den Prüfbericht zu schreiben? Oder MUSS der sich zwingend auf konkrete Teile festlegen?

Meine persönliche Meinung dazu:

Für eine Einstufung als "EM" möchte ich schon konkret benennen, was kaputt ist. Auch ggf. mit dem Hinweis, nach Erneuerung des als ausgeschlagen erkannten Teils weitere Teile erneut zu überprüfen, über die wegen des einen defekten Teils keine abschließende Aussage gemacht werden konnte.

Wenn ich kein wirklich kaputtes Teil identifizieren kann, ist es im Zweifelsfall auch kein EM sondern ein "Lenkung/Radführung 1. Achse rechts mit beginnendem Spiel, Zustand bitte beobachten" als Hinweis. Dann i.d.R. mit der Überlegung, dass wenn kein einzelnes Teil erkennbar kaputt ist die erkannte Beweglichkeit sich vermutlich aus der Summe mehrerer Bauteile mit geringem, aber noch zulässigem Spiel ergibt. Das kommuniziere ich dann aber auch genau so.

Rein technisch kann ich aber auch z.B. "Lenkung/Radführung 1. Achse rechts Spiel zu groß" als EM aufschreiben.
Dieser Fall als "da ist auf jeden Fall etwas kaputt, ich kann aber nicht sagen was" spielt in der Praxis (bei mir) aber eigentlich keine Rolle.

Zitat:

und das genau ist der Punkt, der mich so ärgert. Ich kann absolut nachvollziehen, daß es nicht unbedingt immer einfach ist, das richtigte Teil zu detektieren und bei der Vielzahl an Fahrzeugen kann sich sicherlich nicht auch jeder TÜV-Prüfer mit den Spezialitäten eines jeden Fahrzeuges ganz genau auskennen, aber dann soll man das auch nicht vorgeben mit Sprüchen wie "es ist auf jeden Fall das Gelenk innen" und vor allem nicht dieses konkrete Teil so auf den Prüfbericht schreiben.
Nur aus Interesse: Weißt Du, ob ein TÜV-Prüfer grundsätzlich die Möglichkeit hat, auch (lediglich) sowas wie z.B. "Lenkungs/Fahrwerksteile rechte Seite ausgeschlagen" auf den Prüfbericht zu schreiben? Oder MUSS der sich zwingend auf konkrete Teile festlegen?

Och, so schlimm ist es nun auch wieder nicht. In aller Regel findet man das "richtige" Teil schon recht eindeutig raus, notfalls halt mit nem Helfer, dass man z.B. während des Wackelns am Rad mal an der Spurstange ziehen kann. Ansonsten hat der Kollege hk_do schon die richtige Aussage gemacht: Wenn ich was nicht sauber detektieren kann, dann schreib ich es nicht auf. Aber das ist super selten, ich habe schon den sportlichen Ehrgeiz, es genau rauszufinden, was nun ausgeschlagen ist.

Um deine abschließende Frage zu beantworten: Ich MUSS mich nicht festlegen, könnte meine Aussage auch allgemein treffen, aber ich SOLLTE es schon genau tun und im Zweifel auch eine Reparaturempfehlung geben (erneuern, nachstellen etc.).

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so, es gibt Neuigkeiten, ich bin vorhin vom TÜV angerufen worden und habe nächste Woche einen Termin, der Vorgesetzte vom Prüfer möchte sich mein Auto angucken. Wenn die Spurstange in Ordung ist, soll ich meine Mehraufwendungen bei Vorlage der Belege erstattet bekommen 🙂

Prima :-) Bleibt nur die Frage, was der TÜV als "Mehraufwendungen" ansieht … ;-)

Finde ich gut nicht einfach klein beizugeben. Der TÜV hier in unserer Gegend geilt sich seit ein paar Jahren an der Dicke der Motorradbremsscheiben auf "Die sind 1/10 unter Maß...". Gemessen wird mit einer popligen Schieblehre (Meßschieber). Bei ALLEN beanstandeten Freunden von mir waren diese Scheiben noch im Sollbereich (gemessen mit dem Mikrometer (Bügelmeßschraube). Um weiterem Theater aus dem Weg zu gehen wurden halt lieber die Bremsscheiben gewechselt.
Aber im Grunde soll man sich wirklich wehren. Die Frage ist nur wie.

@ZfT
Respekt, ich hätte nicht die Eier gehabt den Vorgesetzten anzurufen...

so, heute war ich dann wieder beim TÜV und mein Auto wurde nochmal begutachtet. Wobei "begutachtet" kann man eigentlich nicht sagen, der TÜV-Chef hat es zwar nochmal kurz auf die Hebebühne genommen, kurz die Spurstange rechts angeguckt und meinte, das die tatsächlich neuwertig wäre. Zurückerstattet bekommen habe ich dann insgesamt 63 Euro, für die Differenz zwischen eigenem- und dem Querlenker von der Werkstatt sowie die unnütz bestellte Spurstange. Während er den Beleg für die Kasse schrieb, brabbelte er noch was von wegen "falscher Weg, eigentlich sollte Geld in die Kasse kommen und nicht heraus" 😁 Entschuldigt für die Umstände hat er sich dann auch noch, insofern, Ende gut, alles gut 🙂

o.k., wo und wann steigt die Party, bei der Du die 63,- € mit uns verprassen willst?

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