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falscher Mangel im TÜV Bericht, Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten?

Hallo zusammen,

Mitte letzten Monats wurde mein Auto zwecks Hauptuntersuchung beim TÜV (Hessen) vorgeführt.
Es wurde ein "erheblicher Mangel" festgestellt, und zwar sollte der "Spurstangenkopf rechts innen ausgeschlagen" sein. Ich wies den Prüfer vor Ort darauf hin, daß beide Spurstangen erst vor kurzem in einer Fachwerkstatt des Herstellers ausgetauscht wurden und es mir daher sehr merkwürdig vorkommt, daß nun schon wieder eine Spurstange bzw. deren Axialgelenk defekt sein sollte. Der Prüfer stimmte mir zu, daß "die Spurstangen neu aussehen", blieb aber bei seiner Diagnose.
Dennoch habe ich mir aufgrund dieser Diagnose eine neue Spurstange bestellt und wollte diese nun letzte Woche wiederum in einer Fachwerkstatt einbauen lassen, im Rahmen der Dialogannahme wurde allerdings innerhalb weniger Minuten festgestellt, daß die Spurstangen und Spurstangenköpfe beiderseits in einwandfreiem, neuwertigen Zustand sind. Allerdings sei das Traggelenk vorn rechts verschlissen. Dieses musste ich in Anbetracht der ablaufenden Frist für die Nachuntersuchung sowie meiner Terminplanung nun vor Ort für teuer Geld beschaffen und wechseln lassen. Die Nachuntersuchung war dann erfolgreich und die Plakette wurde zugeteilt.

Habe ich einen Aspruch gegen den TÜV, die Mehrkosten erstattet zu bekommen? (Hätte der TÜV das Traggelenk überprüft, so hätte ich erheblich preisgünstiger ein Ersatzteil beschaffen können und mir den Aufwand sowie Rückversand für die unnütz bestellte Spurstange gespart.)

Danke für sachdienliche Hinweise 🙂

Beste Antwort im Thema

Der TÜV ersetzt nicht die genaue Fehlerdiagnose in einer Werkstatt.
Der TÜV stellt die Auswirkung eines Defekts fest (z.B. ein erhöhtes Spiel, oder z.B. mangelnde Bremswirkung) und nicht dessen Ursache.
Das klingt nun klugscheisserisch aber die richtige Reihenfolge nach nicht bestandenem TÜV wäre gewesen nach Fehlerdiagnose ein Ersatzteil zu bestellen und einzubauen und nicht auf gut Glück mal Teile zu bestellen, zumal die verbauten ja offenbar neuwertig waren.
Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2015 um 15:16:47 Uhr:


NEIN! Der verlinkte Fall liegt ganz anders. Dort gibt es gar keinen Mangel.

Das Kfz des TE hatte aber tatsächlich einen erheblichen Mangel. Spurstangenkopf und Traggelenk sitzen dicht beieinander und das resultierende Spiel der Radaufhängung durch das Traggelenk ist auch an der Spurstange fühlbar, wenn der TÜV'ler die seitlich verschiebbaren Platten unter der Vorderachse hin- und herbewegt. Die HU ist keine Fehleranalyse sondern eine Feststellung zur Frage der Verkehrssicherheit. Letztere war zutrffend verneint worden.

Es geht hier aber um das Axialgelenk der Spustange innen an der Lenkung. Das im Prüfbericht "Spurstangenkopf" steht, hat mir der Prüfer so erklärt, als das in seinem Katalog dies der vorgesehene Text ist. Für "Axialgelenk innen an der Spurstange" oder so ähnlich gibt's wohl keinen Textbaustein und Freitext ist wohl nicht möglich?

Der Spurstangenkopf (außen) ist bei meinem Auto ein separates Teil und der war und ist in Ordnung und wurde auch nicht beanstandet. Der Prüfer hat auch nicht mit den verschiebbaren Platten gearbeitet sondern am hochgebockten Auto am Rad gewackelt und sogar noch einen Mechaniker aus der Werkstatt gebeten, ihm zu helfen. (Wenn ich mich recht erinnere, hat der Werkstattmitarbeiter dann weiter das Rad bewegt während der TüV-Mann hinterm Rad geguckt hat.)

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. September 2015 um 15:51:16 Uhr:


Der verlinkte Fall liegt nicht ganz anders. In beiden Fällen hat der TÜV einen Mangel an der Spurstange attestiert, der nicht bestand.

richtig 🙂

Das Anstoßen/Klacken überträgt sich zwischen diesen Teilen und wie gesagt, HU ist keine Fehleranalyse

Dann sollen die eben auf den Bericht z.B. "Lenkung ausgeschlagen" oder irgendwas vergleichbar vages draufschreiben, dann wäre ich auch niemals auf die Idee gekommen, ein konkretes Teil zu ordern.

Und muss ein TÜV-Prüfingenieur nicht in der Lage sein, das differenzieren zu können?

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Das hängt vom Auftrag ab. HU-Auftrag ist wie gesagt keine Fehleranalyse. Der Prüfer wird auch nicht auf die Idee gekommen sein, dass Du das so handhabst, wie Du es gehandhabt hast. Im Normalfall geht man mit dem Auto doch bei so einer Beanstandung in die Werkstatt und lässt dort erstmal nachsehen. Und wenn es um spürbar viel Geld gehen sollte, dann solltest Du das mit einem Anwalt in einer Erstberatung besprechen.

seit wann gibt es Mechaniker in einer Prüfstelle, oder hat sich das ganze in einer Kfz-Werkstatt abgespielt.
Gruß

@Günter: man kann bei einem TÜV/DEKRA usw. Stützpunkt eine Fehlersuche machen lassen. Da freuen die sich auch mal über so eine Abwechslung. Wenn man selbst nicht so ganz weiter weiß oder man von der Diagnose in der Werkstatt nicht überzeugt ist, ist das eine gute Möglichkeit für eine in der Regel qualifizierte Zweitmeinung.

Vorliegend klingt die Schilderung des TE danach, dass er zuerst in einem Prüfstützpunkt wegen der HU war.

Nein ich war in einer Werkstatt an meinem Arbeitsort zur TÜV-Vorführung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2015 um 16:48:56 Uhr:


Wenn man selbst nicht so ganz weiter weiß oder man von der Diagnose in der Werkstatt nicht überzeugt ist, ist das eine gute Möglichkeit für eine in der Regel qualifizierte Zweitmeinung.

DAS kann ich nach dieser Erfahrung leider absolut nicht bestätigen 😉 Aber ich will auch nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt sicherlich auch fähig(ere) Prüfer.

Im Gegensatz zu vielen Vorschreibern bin ich der Meinung, dass ein Prüfer im Rahmen der HU grundsätzlcih durchaus in der Lage sein muss, zwischen einem ausgeschlagenen Spurstangengelenk und einem ausgeschlagenen Führungsgelenk (oder war es wirklich ein Traggelenk; um was für ein Auto geht es denn eigentlich?) zu unterscheiden. Tatsächlich wird ja auch im Untersuchungsbericht das defekte Teil konkret benannt.

Sollte (was in der Praxis durchaus vorkommt) auch mit einer Hilfsperson die Ursache für das erkannte Spiel in der Radführung nicht eindeutig zu identifizieren sein, dann muss das auch genau so kommuniziert werden.

Inwiefern jetzt allerdings juristisch nachweisbar ein Anspruch entstanden ist, das ist eine ganz andere Frage.

Vermutlich wäre es einen Versuch wert, hier eine gütliche Einigung mit dem Prüfer bzw. dessen Chef anzustreben. Dafür muss natürlich der behauptete Sachverhalt auch irgendwie zumindestens glaubhaft gemacht werden können, nur auf Zuruf wird bestimmt kein Geld fließen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. September 2015 um 16:53:22 Uhr:


Im Gegensatz zu vielen Vorschreibern bin ich der Meinung, dass ein Prüfer im Rahmen der HU grundsätzlcih durchaus in der Lage sein muss, zwischen einem ausgeschlagenen Spurstangengelenk und einem ausgeschlagenen Führungsgelenk (oder war es wirklich ein Traggelenk; um was für ein Auto geht es denn eigentlich?) zu unterscheiden. Tatsächlich wird ja auch im Untersuchungsbericht das defekte Teil konkret benannt.

Danke. 🙂 Ich versuche es mal zu beschreiben: Es ist das Gelenk, welches in den Querlenker eingepresst ist und das Radlagergehäuse verbindet. Es geht um einen Renault Megane II.

Zitat:

Sollte (was in der Praxis durchaus vorkommt) auch mit einer Hilfsperson die Ursache für das erkannte Spiel in der Radführung nicht eindeutig zu identifizieren sein, dann muss das auch genau so kommuniziert werden.

Tja das wurde es leider nicht, im Gegenteil, der war sich seiner Diagnose sogar ziemlich sicher, bzw. tat zumindest so. o-Ton: "Es ist auf jeden Fall das innere Gelenk der Spurstange". Deshalb bin ich auch einigermaßen verärgert.

Zitat:

Inwiefern jetzt allerdings juristisch nachweisbar ein Anspruch entstanden ist, das ist eine ganz andere Frage.
Vermutlich wäre es einen Versuch wert, hier eine gütliche Einigung mit dem Prüfer bzw. dessen Chef anzustreben. Dafür muss natürlich der behauptete Sachverhalt auch irgendwie zumindestens glaubhaft gemacht werden können, nur auf Zuruf wird bestimmt kein Geld fließen...

Wie schon gesagt, ich werde mich deshalb nicht vor Gericht rumstreiten, aber ich habe parallel bereits dem TÜV eine Mail geschrieben, die Situation geschildert und um Erstattung der zusätzlichen Kosten gebeten. Belege sind natürlich vorhanden.

Ich habe hier im Forum geschrieben, um mal zu sehen ob hier andere User schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben bzw. um Tipps und Hinweise zum Vorgehen zu bekommen. Mal sehen, ob und was der TÜV antwortet.

Zitat:

@ZfT schrieb am 7. September 2015 um 17:20:28 Uhr:


Ich versuche es mal zu beschreiben: Es ist das Gelenk, welches in den Querlenker eingepresst ist und das Radlagergehäuse verbindet. Es geht um einen Renault Megane II.

Ich bin mir eigentlich sicher, dass der eine McPherson-Achse hat; damit ist es dann wohl ein Führungsgelenk.

Allerdings sind die Franzosen allgemein nicht ganz unproblematisch in der Vorderachse: eine gewisse Beweglichkeit im inneren Bereich der Spurstangen ist da nicht unbedingt ein Zeichen für einen Defekt...

Zitat:

@ZfT schrieb am 7. September 2015 um 13:59:43 Uhr:



kein Problem, dann war mein Fehler wohl, den Untersuchungsbericht, auf dem sehr konkret draufsteht: "Spurstangenkopf vorne rechts innen ausgeschlagen (EM)" als gesicherte Diagnose anzusehen. 😉

Richtig, genau

das

war dein Fehler.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. September 2015 um 21:02:54 Uhr:



Ich bin mir eigentlich sicher, dass der eine McPherson-Achse hat; damit ist es dann wohl ein Führungsgelenk.

OK, wieder was gelernt. Umgangssprachlich wird dieses Teil wohl immer nur als "Traggelenk" bezeichnet.

Zitat:

Allerdings sind die Franzosen allgemein nicht ganz unproblematisch in der Vorderachse: eine gewisse Beweglichkeit im inneren Bereich der Spurstangen ist da nicht unbedingt ein Zeichen für einen Defekt...

Also ich hab es mir in der Werkstatt dann ja genau zeigen und erklären lassen, da konnte selbst ich sehen, daß das

Trag

Führungsgelenk 😉 rechts deutliches Spiel hatte. Im Vergleich dazu haben wir uns auch die linke Seite angeguckt, das hatte keinerlei (sichtbares/spürbares) Spiel.

Ebenso die Spurstangen, da hat sich auch nichts dran bewegt.

Nunja, mal sehen ob ich die Tage was vom TÜV höre...

Zitat:

@ZfT schrieb am 8. September 2015 um 12:05:48 Uhr:



OK, wieder was gelernt. Umgangssprachlich wird dieses Teil wohl immer nur als "Traggelenk" bezeichnet.

Obwohl es nichts trägt, genau.

Deshalb gibt es bei uns auf den Untersuchungsberichten auch die Unterscheidung Trag- und Führungsgelenk nicht mehr, sondern die Textvorgabe ist "Trag-/Führungsgelenk". Sonst weiß hinterher selbst jeder zweite Fachmann nicht, was gemeint ist 🙁

Was natürlich bei z.B. der VW-Vierlenkerachse nicht ganz unproblematisch ist, weil da unten ein Trag- und ein Führungsgelenk nebeneinander sind. Da wäre es schon hilfreich, wenn man einfach das betroffene Gelenk bei seinem richtigen Namen nennen könnte, und jeder wüsste gleich was gemeint ist...

Zitat:

@ZfT schrieb am 7. September 2015 um 13:59:43 Uhr:


...

Zitat:

Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

Die sehe ich da eher nicht in der Verantwortung, schließlich war "damals" eine Spurstange tatsächlich ausgeschlagen. (Das ausgebaute Teil hab ich hier und daran kann man es deutlich sehen.)

Aber vielleicht hätte die Werkstatt bei der Montage der Spurstange auch erkennen können (müssen?), dass das Traggelenk seine besten Tage auch schon hinter sich hat ...

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