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Falsche SFK

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 14:11

Hallo liebe Forum Mitglieder,

hab mal eine Frage an Euch.

Ich habe mit meinen beiden Autos die Versicherung gewechselt, weil diese vermeintlich günstiger sein sollte (nach einem Angebot).

Habe der neuen Versicherung auch die beiden Versicherungsscheine zugeschickt, auf denen die SFK stehen.

Hab auch schon die erste Rechnung erhalten.

Nun hat die Versicherung mir mitgeteilt, dass die SFK vom Vorversicherer nicht bestätigt wurde und dass die neue Versicherung von einer höheren SFK ausgegangen ist.

Die Rechnung hatte noch den günstigen SFK.

Und jetzt soll ich mehr bezahlen, obwohl die Versicherung einen Fehler gemacht hat.

Ich hätte gar nicht gewechselt, wenn ich dies vorher gewußt hätte.

Habt ihr einen Tipp?

Beste Antwort im Thema

Vermutlich hast du dich vorher nicht ausreichend danach erkundigt, welche Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer bestätigt wird.

Eventuell hattest du eine Sondereinstufung, einen Rabattschutz oder Rabattretter.

Kläre das mit der alten Versicherung, denn ohne exakte und detaillierte Angaben kann man das nicht klären.

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Vermutlich hast du dich vorher nicht ausreichend danach erkundigt, welche Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer bestätigt wird.

Eventuell hattest du eine Sondereinstufung, einen Rabattschutz oder Rabattretter.

Kläre das mit der alten Versicherung, denn ohne exakte und detaillierte Angaben kann man das nicht klären.

Zitat:

@telearbeiter schrieb am 19. Januar 2016 um 15:11:00 Uhr:

Hallo liebe Forum Mitglieder,

hab mal eine Frage an Euch.

Ich habe mit meinen beiden Autos die Versicherung gewechselt, weil diese vermeintlich günstiger sein sollte (nach einem Angebot).

Habe der neuen Versicherung auch die beiden Versicherungsscheine zugeschickt, auf denen die SFK stehen.

Hab auch schon die erste Rechnung erhalten.

Nun hat die Versicherung mir mitgeteilt, dass die SFK vom Vorversicherer nicht bestätigt wurde und dass die neue Versicherung von einer höheren SFK ausgegangen ist.

Die Rechnung hatte noch den günstigen SFK.

Und jetzt soll ich mehr bezahlen, obwohl die Versicherung einen Fehler gemacht hat.

Ich hätte gar nicht gewechselt, wenn ich dies vorher gewußt hätte.

Habt ihr einen Tipp?

Nicht die Versicherung hat einen Fehler gemacht, sondern vermutlich Du.

Siehe Kommentar von Oetteken.

Ich würde an Deiner Stelle bei der alten Versicherung anrufen und fragen, warum nur SF xx an den Nachversicherer bestätigt wurden. Das sind die einzigen, die wissen, warum.

Du solltest mal auf der letzten Beitragsrechnung deiner alten Versicherung nachschauen, viele Versicherer schreiben da auch mit rein, wie hoch der SF ist, wenn man wechselt.

am 19. Januar 2016 um 15:23

Die meisten aber nicht.

Fehler liegt ganz klar beim TE.

Vorher erkundigen, was übertragen wird.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2016 um 16:11:06 Uhr:

... viele Versicherer schreiben da auch mit rein, wie hoch der SF ist, wenn man wechselt.

Ist das so?

Mir ist nicht bewußt, dass ich das schon mal gesehen hätte.

z.B. die AXA, zumindest dann, wenn der VN ein Sonderkündigungsrecht hat

am 19. Januar 2016 um 16:35

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2016 um 16:11:06 Uhr:

Du solltest mal auf der letzten Beitragsrechnung deiner alten Versicherung nachschauen, viele Versicherer schreiben da auch mit rein, wie hoch der SF ist, wenn man wechselt.

Das würde "ich" als Versicherer nicht machen. Da kommt der Kunde eventuell ja auf dumme Ideen. :)

Gruß Frank,

der das bis jetzt noch nicht gesehen hat. ;)

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 13:20

Hallo und danke für die vielen Antworten.

Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.

Ich habe der neuen Versicherung den Versicherungsschein der alten Versicherung geschickt.

Dort stand SF1/2 für den Zweitwagen und SF28 für den Erstwagen drauf.

Die neue Versicherung hatte ich gewählt, weil die mir gesagt haben, das der Zweitwagen genauso eingestuft wird wie der Erstwagen.

Also habe ich Anträge für beide Fz. dort gestellt.

Ich habe danach sogar noch mal nachgefragt, ob meine Tochter auch den Zweitwagen fahren kann.

Die Antwort war: Nein, es geht nicht, weil der Zweitwagen eine Sondereinstufung bekommen hat.

Natürlich hab ich diese Aussagen nur telefonisch erhalten.

Vor ein paar Tagen habe ich dann die erste Rechnung von dem Zweitwagen erhalten, dort war auch alles soweit ok (also Berechnung für SF28).

Zwei Tage später erhielt ich dann ein neues Schreiben, mit der Info: Die SF28 wurde von der alten Versicherung nicht bestätigt.

Das kann es ja wohl nicht sein. Was ist das für eine Vorgehensweise?

Was meint Ihr dazu?

LG Reiner

am 20. Januar 2016 um 13:29

Tja, da hilft nur bei der Versicherung nachzufragen warum SF28 nicht bestätigt wurde.

Gruß Frank,

wir hier können nur vermuten oder in die Glaskugel schauen.

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 13:36

Zitat:

@Frank128 schrieb am 20. Januar 2016 um 14:29:27 Uhr:

Tja, da hilft nur bei der Versicherung nachzufragen warum SF28 nicht bestätigt wurde.

Gruß Frank,

wir hier können nur vermuten oder in die Glaskugel schauen.

Hallo Frank128

bei der Vorversicherung hatte ich ja auch nicht 28 sondern 1/2

LG

am 20. Januar 2016 um 13:38

Zitat:

@telearbeiter schrieb am 20. Januar 2016 um 14:20:50 Uhr:

Was meint Ihr dazu?

LG Reiner

Direktversicherungen nur dann wählen, wenn man sich damit auch auskennt.

Du hast also gewechselt, weil du dachtest, dass der Zweitwagen bei der neuen Versicherung plötzlich SFK 28 hat? Weil man dir gesagt hat, der Zweitwagen wird wie der Erstwagen eingestuft?

Du bist ja lustig. Du kannst doch nicht allen ernstes glauben, dass du von SFK 1/2 in SFK 28 kommst. Einfach so?

Um welche Versicherung und um welche Vertragsart handelt es sich und wurde das Erstfahrzeug korrekt in SF 28 eingestuft, sodass hier nur die Zweitfahrzeugeinstufung zu Problemen führt?

Eventuell klärt sich das dann schon, wenn du in die AKB schaust.

Ansonsten kann ich noch den Hinweis für die Zukunft geben, alles vorher schriftlich bestätigen zu lassen.

Hier ein nicht allgemeingültiges Beispiel für Zweitwageneinstufung:

https://www.huk24.de/selfservice.do?get=1&docid=4747&rating=true

Eine Sondereinstufung (Zweitwagen oder verbesserte Zweitwagenversicherung) findet i.d. R. nicht statt, wenn eine SF vorhanden ist. So wie in deinem Fall.

Man sollte sich doch Rat holen, ist ja nicht so einfach das Versicherungsgeschäft

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