Falsche Restwertermittlung durch SV
Hallo,
ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SV Stoll
Hallo,was mir noch so nebenbei aufgefallen ist:
".......Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt......."
Mensch_Maier, da passt das doch nicht ganz, oder?
"Das bei dem hohen Schaden der ermittelt wurde nur noch übrig bleibt auf Totaschadenbasis abzurechnen ist klar, da hier auch keine 130% Regel mehr greift."
Wir haben hier einen eindeutigen Reparaturfall, die Rep.-Kosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert. Der Geschädigte könnte reparieren.
Bei 130% sogar bis zu 31460 Euro..........
Mfg.
SV Stoll
Hallo,
ich weiss das ich den Wagen noch reparieren lassen koennte aber wer kauft dann schon so einen Unfallwagen. Der Wagen sollte eigentlich in Mai in Zahlung fuer einen Neuwagen gehen aber wird natuerlich fuer den ausgehandelten Preis nicht mehr genommen. Ansonsten koennen wir den Wagen nur nach England bringen aber durch den schwachen Wechselkurs beim Pfund wuerden wir damit viel schlechter weg kommen.
@SV Stoll
Richtig, das ist ein Reparaturfall.
Ich davon ausgehe der der TE hier den Nettoschadensbetrag angegeben hat.🙂
Da eine Neuanschaffung eines Fahrzeuges auch eine Möglichkeit der Reparatur ist, könnte man nach Anschaffung des neuen Fahrzeugs die MwSt. für die Reparaturkosten geltend machen.
Mit Urteil vom 28.08.2007 Az 428 C 1261/07 hat das AG korrekt bestätigt, dass auch bei erfolgter Ersatzbeschaffung die im Gutachten enthaltene Mehrwertsteuer für die Reparatur seitens des Versicherers zu erstatten ist, zumal auch die Ersatzbeschaffung ein möglicher Weg der Schadenbehebung ist und hierbei tatsächlich Umsatzsteuer anfällt.
Solche Gutachten erfordern auch mal eine andere Art und Weise mit dem Versicherer abzurechnen😁
Scherz beiseite😁
Die Zahlen können so nicht stimmen und auch kaum vorstellbar, daß dann noch das Auto bei jemanden in der Garage steht bei solch einer enormen Schadenshöhe.🙂
Ich habe eigentlich gedacht das der TE ausversehen die Zahlen gedreht hat und 24200 Euro Schadenhöhe und WBW 20900 Euro meinte😉
@ dane-gavin93
Es wäre mal schön, wenn du mal ein oder zwei Bilder von dem zerstörten Fahrzeug hier rein setzen könntest🙂
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
@SV StollRichtig, das ist ein Reparaturfall.
Ich davon ausgehe der der TE hier den Nettoschadensbetrag angegeben hat.🙂
Da eine Neuanschaffung eines Fahrzeuges auch eine Möglichkeit der Reparatur ist, könnte man nach Anschaffung des neuen Fahrzeugs die MwSt. für die Reparaturkosten geltend machen.
Mit Urteil vom 28.08.2007 Az 428 C 1261/07 hat das AG korrekt bestätigt, dass auch bei erfolgter Ersatzbeschaffung die im Gutachten enthaltene Mehrwertsteuer für die Reparatur seitens des Versicherers zu erstatten ist, zumal auch die Ersatzbeschaffung ein möglicher Weg der Schadenbehebung ist und hierbei tatsächlich Umsatzsteuer anfällt.
Solche Gutachten erfordern auch mal eine andere Art und Weise mit dem Versicherer abzurechnen😁
Scherz beiseite😁
Die Zahlen können so nicht stimmen und auch kaum vorstellbar, daß dann noch das Auto bei jemanden in der Garage steht bei solch einer enormen Schadenshöhe.🙂
Ich habe eigentlich gedacht das der TE ausversehen die Zahlen gedreht hat und 24200 Euro Schadenhöhe und WBW 20900 Euro meinte😉
Nein kein Zahlendreher WBW 24200 Euro Bruttorep. 20900 und Restwert 11330.
Merkantinele Wertminderung 1200 Euro.
Wir mussten den Wagen auf eigene Kosten von der Mitsubishi Werkstatt abschleppen lassen da sie keine sicheren Stellplaetze hatten und der Wagen vorher 14 Tage auf der Buehne stand aber Mitsubishi die Hebebuehne brauchte. Nachdem wir uns entschlossen hatten nicht zu reparieren haben wir sofort die Mitteilung bekommen (um 12.15 Uhr) das wir den Wagen sofort abholen muessen da Sie in jetzt nach draussen gestellt hatten und er Abends sonst um einiges erleichtert sein koennte. Also um 1300 Uhr Abschleppunternehmen organisiert. Sparkasse gefahren um die Rechnung ueber 781 Euro zu begleichen und dem Abschleppunternehmen auch noch 120 Euro zu bezahlen. Deswegen sagte ich ja das wir nur Stress mit diesem Wagen hatten. Nachdem ich Mitsubishi mitgeteilt hatte das das woll keine Art waere mit Kunden umzugehen sagten die nur das ich ja haette reparieren lassen koennen dann haette ich jetzt auch nicht so viel Stress.
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Was ist das für ein durcheinander? Die Werkstatt hätte die Abschleppkosten direkt von der Versicherung des Schädigers abrechnen können und nicht von euch verlangen. Die muß dein RA jetzt auch noch geltend machen bei der Versicherung, das du diese zurück bekommst.
Außerdem brauchst du nicht alles zietieren, das ist nicht so schön alles so weit zu scrollen zu müssen und wird unübersichtlich. Es reicht auch auf Antworten zu drücken😉
Zitat:
Original geschrieben von dane-gavin93
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
@SV StollRichtig, das ist ein Reparaturfall.
Ich davon ausgehe der der TE hier den Nettoschadensbetrag angegeben hat.🙂
Da eine Neuanschaffung eines Fahrzeuges auch eine Möglichkeit der Reparatur ist, könnte man nach Anschaffung des neuen Fahrzeugs die MwSt. für die Reparaturkosten geltend machen.
Mit Urteil vom 28.08.2007 Az 428 C 1261/07 hat das AG korrekt bestätigt, dass auch bei erfolgter Ersatzbeschaffung die im Gutachten enthaltene Mehrwertsteuer für die Reparatur seitens des Versicherers zu erstatten ist, zumal auch die Ersatzbeschaffung ein möglicher Weg der Schadenbehebung ist und hierbei tatsächlich Umsatzsteuer anfällt.
Solche Gutachten erfordern auch mal eine andere Art und Weise mit dem Versicherer abzurechnen😁
Scherz beiseite😁
Die Zahlen können so nicht stimmen und auch kaum vorstellbar, daß dann noch das Auto bei jemanden in der Garage steht bei solch einer enormen Schadenshöhe.🙂
Ich habe eigentlich gedacht das der TE ausversehen die Zahlen gedreht hat und 24200 Euro Schadenhöhe und WBW 20900 Euro meinte😉
Nein kein Zahlendreher WBW 24200 Euro Bruttorep. 20900 und Restwert 11330.
Merkantinele Wertminderung 1200 Euro.
Wir mussten den Wagen auf eigene Kosten von der Mitsubishi Werkstatt abschleppen lassen da sie keine sicheren Stellplaetze hatten und der Wagen vorher 14 Tage auf der Buehne stand aber Mitsubishi die Hebebuehne brauchte. Nachdem wir uns entschlossen hatten nicht zu reparieren haben wir sofort die Mitteilung bekommen (um 12.15 Uhr) das wir den Wagen sofort abholen muessen da Sie in jetzt nach draussen gestellt hatten und er Abends sonst um einiges erleichtert sein koennte. Also um 1300 Uhr Abschleppunternehmen organisiert. Sparkasse gefahren um die Rechnung ueber 781 Euro zu begleichen und dem Abschleppunternehmen auch noch 120 Euro zu bezahlen. Deswegen sagte ich ja das wir nur Stress mit diesem Wagen hatten. Nachdem ich Mitsubishi mitgeteilt hatte das das woll keine Art waere mit Kunden umzugehen sagten die nur das ich ja haette reparieren lassen koennen dann haette ich jetzt auch nicht so viel Stress.Ich muessten den Wagen in der Garage photographieren da er ja nicht fahrbereit ist. 16000 Euro von der Rechnung sind fuer auswechselbare Teile veranschlagt und der Rest fuer Lackierarbeiten und Arbeitsstunden.
Zitat:
Original geschrieben von dane-gavin93
Zitat:
Original geschrieben von dane-gavin93
Wo sollten wir den auch mit den Wagen hin ? Wegen der Schadenminderungspflicht haetten wir in ja auch nicht woanders hinbringen koennen (Standgebuehren). Also steht er jetzt in meiner Garage und erinnert mich jedesmal wenn ich daran vorbei gehe an den Unfall und den ganzen anderen Aerger damit.
Irgendwie bist du hier an die falschen Leute geraten.
Dein Sachverständiger lässt dich hängen
Dein Rechtsanwalt ist eine Oberpfeife
Deine Werkstatt ist alles andere als Kundenfreudlich
Dich muss man wirklich bedauern.... 🙁
Kopf hoch, dass wird schon werden, auch wenn es ein wenig kompliziert ist.
Das ist wohl wirklich wahr was du da geschrieben hast Delle.
Leider weiß man ja nichts über die Korrospondenz, die zwischen Anwalt und Versicherung bisher stattgefunden hat und ob da noch irgenwelche Sachen noch nicht so ganz geklärt sind.
Hat die Versicherung überhaupt schon eine Vorschußzahlung erbracht?
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Das ist wohl wirklich wahr was du da geschrieben hast Delle.Leider weiß man ja nichts über die Korrospondenz, die zwischen Anwalt und Versicherung bisher stattgefunden hat und ob da noch irgenwelche Sachen noch nicht so ganz geklärt sind.
Hat die Versicherung überhaupt schon eine Vorschußzahlung erbracht?
Nein die Versicherung wurde erst am Montag von meinen Anwalt kontaktiert. Das Gutachten ist erst am 02.04.08 fertiggestellt worden am 17.03.08 im Auftrag gegeben
das wird ja immer besser....
2 Wochen für ein Schadengutachten, herzlichen Glückwunsch. Ich glaube so langsam, dein SV sollte mal mit seiner Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung in Kontakt treten......
Der Gutachter musste das Gutachten noch einmal abaendern damit der Restbetrag auf 8655 Euro + 2675 Zoll und Mehrwertsteuer abgeandert wird und die Versicherung mir nicht den vollen Betrag von 11330 Euro als Restwert abzieht weil die Zoll und Mehrsteuer ja noch bezahlt werden muessen. Ich fand es nur unverschaemt das der Gutachter 1292,10 Euro fuer eine so unreife Leistung in Rechnung stellt.
wer hat dir denn diesen Sachverständigen empfohlen ?
Der Restwert des Fahzeugs beträgt 11330 Euro hattest du geschieben.😕
Zitat von dane-gavin93:
"Nein kein Zahlendreher WBW 24200 Euro Bruttorep. 20900 und Restwert 11330.
Merkantinele Wertminderung 1200 Euro."
Warum hat der Anwalt denn jetzt erst letzten Montag die Versicherung kontaktiert? Bist du etwa evtl. nicht direkt zu einem Rechtsanwalt gegangen und die Versicherung hat dir den Gutachter gschickt nachdem sie dich angerufen hat?
Also wäre der richtige Restwert jetzt 8655 Euro mit MwSt. Wenn dir der Sachverständige noch Zoll auf den Restwert setzt (was eigentlich doch gar nicht sein darf😕) Dann bekommst du doch weniger von der Versicherung wieder. Immerhin lautet die Rechnung doch immer noch Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Mit dem was du geschrieben hast bekommst du ja 2675Euro weniger von der Versicherung.
Die Abänderung des Gutachten verstehe ich überhaupt nicht😕. Kann mir das mal jemand richtig erklären?
Ich hab mir schon gedacht das da vieles im argen liegt! Deshalb hatte ich nach der Vorschußzahlung der Versicherung gefragt, weil der Unfall ja schon eine ganze Weile her ist.