Falsche Restwertermittlung durch SV

Hallo,

ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.

92 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige


Hallo dane-gavin93,

diese Angebote sind bindend und zur Not genügt oftmals eine Nachricht an die Onlinebörse das sich die Bieter versuchen rauszureden. Sollten sich die Bieter dennoch nicht bereit erklären das abgegebene Gebot zu erfüllen, so können diese aus diesen Börsen ausgeschlossen werden. Da das Prognoserisiko die gegnerische Versicherung zu tragen hat und es findet sich kein gleichwertiger Aufkäufer hat die Versicherung auch die Differenz zum Verkaufspreis zu tragen. In diesem Fall sollte Ihr Anwalt der Versicherung die Möglichkeit geben, und das gegen einhellige Rechtssprechung, Ihr Fahrzeug nochmals anzubieten. Notfall ist der von Ihnen beauftragte Sachverständige für Ihren "erweiterten" Schadenersatz in Haftung zu nehmen, da dieser unter Umständen einen Fehler (den er ja bereits durch das Einstellen in eine Onlinebörse begann) getätigt hat. Nachverhandlungen und unter dem Hinweis der ablaufenden Frist sind nicht zulässig. Abgesehen davon wurde mit Kontaktaufnahme der Fristablauf unterbrochen und sollte der Bieter der Meinung sein er müsse das "Spielchen" mehrere Monate ziehen... ist dieses seine Sache. Ebenfalls sind Abhol-, Zoll- und sonstige Kosten IMMER zu Lasten des Bieters. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf Ihr Recht der vollständigen Erfüllung des Schadenersatz.

Vielen Dank fuer die super Anwort. Warum weisst das mein Anwalt alles nicht. Ich habe mir von allen drei Bietern die Ansprechpartner notiert sowie die Tage an denen ich mit Ihnen in verbindung getreten bin. Wenigstens waren 2 der Bieter sofort so ehrlich zu sagen das Sie nicht Interressiert sind und das die Versicherung auch mit Ihnen in kontakt treten kann. Der Dritte versuchte es halt mit der hinhalte Methode.
Ich wollte ja noch nicht mal die Zoll oder Mehrwertsteuer gebuehren von den Bietern.
Im Gutachten wurde das schon so abgeaendert. Da wusste ich allerdings noch nicht das keiner sich an sein Gebot halten will. Ich kann ja auch keinen zwingen den Wagen zu nehmen und ich kann ja auch nicht beurteilen wie der SV den Wagen (ohne meine Zustimmung) eingestellt hat. 2 Anbieter sagten das er erst 28 Bilder eingestellt hat ohne eins vom Innenraum (haette man sonst Lenker sehen koennen) und dann erst im Text kurz vermerkt hatte. Achtung Rechtslenker / BFG Zulassung.

Hallo Hr. (?) xAKBx,

bei genau diesem Thema ist es kein "kleiner" Fahler mehr den das der beauftragte Sachverständige gemacht hat. Vielmehr zeigt es doch prägnant was für ein Schindluder zu Lasten der Geschädigten getrieben wird. Es werden utopische Angebote für, mehr oder weniger, einen Haufen Schrott abgegeben weil man weiß: "ich bekomme es eh nicht!" Auf Grund des damit erreichten Zahlenkontrukt wird auf Basis Totalschaden abgerechnet. Was dabei dem Geschädigten dann für Möglichkeiten bleiben sieht man ja jetzt offensichtlich: ein Verlust.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige


Hallo dane-gavin93,

Da das Prognoserisiko die gegnerische Versicherung zu tragen hat und es findet sich kein gleichwertiger Aufkäufer hat die Versicherung auch die Differenz zum Verkaufspreis zu tragen. In diesem Fall sollte Ihr Anwalt der Versicherung die Möglichkeit geben, und das gegen einhellige Rechtssprechung, Ihr Fahrzeug nochmals anzubieten. Notfall ist der von Ihnen beauftragte Sachverständige für Ihren "erweiterten" Schadenersatz in Haftung zu nehmen, da dieser unter Umständen einen Fehler (den er ja bereits durch das Einstellen in eine Onlinebörse begann) getätigt hat. Nachverhandlungen und unter dem Hinweis der ablaufenden Frist sind nicht zulässig. Abgesehen davon wurde mit Kontaktaufnahme der Fristablauf unterbrochen und sollte der Bieter der Meinung sein er müsse das "Spielchen" mehrere Monate ziehen... ist dieses seine Sache. Ebenfalls sind Abhol-, Zoll- und sonstige Kosten IMMER zu Lasten des Bieters. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf Ihr Recht der vollständigen Erfüllung des Schadenersatz.

Druck dir das aus hier was " die Sachverständige" hier geschrieben hat und leg deinem RA das auf dem Tisch. Dann weiß er hoffentlich wie es weitergeht🙄

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier



Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige


Hallo dane-gavin93,

Da das Prognoserisiko die gegnerische Versicherung zu tragen hat und es findet sich kein gleichwertiger Aufkäufer hat die Versicherung auch die Differenz zum Verkaufspreis zu tragen. In diesem Fall sollte Ihr Anwalt der Versicherung die Möglichkeit geben, und das gegen einhellige Rechtssprechung, Ihr Fahrzeug nochmals anzubieten. Notfall ist der von Ihnen beauftragte Sachverständige für Ihren "erweiterten" Schadenersatz in Haftung zu nehmen, da dieser unter Umständen einen Fehler (den er ja bereits durch das Einstellen in eine Onlinebörse begann) getätigt hat. Nachverhandlungen und unter dem Hinweis der ablaufenden Frist sind nicht zulässig. Abgesehen davon wurde mit Kontaktaufnahme der Fristablauf unterbrochen und sollte der Bieter der Meinung sein er müsse das "Spielchen" mehrere Monate ziehen... ist dieses seine Sache. Ebenfalls sind Abhol-, Zoll- und sonstige Kosten IMMER zu Lasten des Bieters. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf Ihr Recht der vollständigen Erfüllung des Schadenersatz.

Druck dir das aus hier was " die Sachverständige" hier geschrieben hat und leg deinem RA das auf dem Tisch. Dann weiß er hoffentlich wie es weitergeht🙄

Ich glaube das werde ich auch machen. Ich fuehle mich jetzt schon etwas besser und hoffe das ich heute nacht mal etwas schlaf finde.

Klar und mache dich nicht verrückt, denn alle Rechte stehen auf der Seite des Geschädigten😉

Immerhin mußt du ja wieder so gestellt werden von der gegnerischen Versicherung als wäre der Unfall nicht passiert!

Ich weiß schon, wie es bei solch einem durcheinander dann in einem vorgeht und man sich große Sorgen macht. Aber du siehst eigentlich jetzt, dass diese unbegründet sind und du auch wieder ruhig schlafen kannst😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Klar und mache dich nicht verrückt, denn alle Rechte stehen auf der Seite des Geschädigten😉

Immerhin mußt du ja wieder so gestellt werden von der gegnerischen Versicherung als wäre der Unfall nicht passiert!

Ich weiß schon, wie es bei solch einem durcheinander dann in einem vorgeht und man sich große Sorgen macht. Aber du siehst eigentlich jetzt, dass diese unbegründet sind und du auch wieder ruhig schlafen kannst😉

Ich habe einfach Angst das die nur sagen das ich das selber mit dem SV ausmachen muss oder das die ein ganz neues Gutachten erstellen wollen. Ich habe meinen Anwalt schon gesagt das er am Montag die Versicherung informieren muss. Dann kann ich nur abwarten was die sagen.

Brauchst du keine Angst zu haben das die sowas sagen!!!😉

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Brauchst du keine Angst zu haben das die sowas sagen!!!😉

Ich war bis jetzt (zum Glueck) noch nie in einen Unfall verwickelt und weiss daher nicht wie das alles ablaeuft. Ich haette nie gedacht das es so kompleziert wird. Mein Anwalt sagt immer nur das er sowas auch noch nie gehabt hat. Hilft mir natuerlich auch nicht weiter. Seit dem Unfall habe ich nur noch Stress und verbringe den halben Tag nur noch am Telefon und das nur weil jemand das Stop auf einem STOP Schild nicht lesen kann

Nun es gibt soviele Unfälle und das wichtigste dabei ist, daß du unbeschadet geblieben bist und keine Verletzungen oder noch schlimmer bei dem Unfall zustande gekommen ist. Material läßt sich jederzeit ersetzen und da bekommst du auch alles ersetzt.
Wenn du das mal von der Seite siehst, dann hast du auch keinen Streß mehr und gehst alles viel lockerer an😉

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Nun es gibt soviele Unfälle und das wichtigste dabei ist, daß du unbeschadet geblieben bist und keine Verletzungen oder noch schlimmer bei dem Unfall zustande gekommen ist. Material läßt sich jederzeit ersetzen und da bekommst du auch alles ersetzt.
Wenn du das mal von der Seite siehst, dann hast du auch keinen Streß mehr und gehst alles viel lockerer an😉

Danke ich versuche mir das auch immer so zu sagen. Aber ich schaffe es einfach nicht einfach abzuschalten obwohl ich weiss das mich das krank macht. Ich moechte einfach dieses Auto aus meiner Garage weg haben und wissen das alles Glatt durchlaeuft.

Aber ich fuehle mich jetzt schon ein bisschen sicherer und das ist ja auch schon viel wert. Vielleicht ist die Versicherung auch hilfsbereit und die ganzen Horrorstories die ich immer lese seit ich den Unfall hatte bleiben in meinem Fall aus. :-)

Das wird schon alles gut aus gehen für dich. Ansonsten einen Psychater einschalten😁😁, dann werden wir mal sehen ob den nicht auch noch die gegnerische Versicherung bezahlen muß😉

Freut mich das es dir schon besser geht!🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Das wird schon alles gut aus gehen für dich. Ansonsten einen Psychater einschalten😁😁, dann werden wir mal sehen ob den nicht auch noch die gegnerische Versicherung bezahlen muß😉

Freut mich das es dir schon besser geht!🙂

Vielleicht bezahlen die mir ja auch eine Insel. Reif dafuer bin ich. {-;

Danke nochmal fuer die aufmunteren Worte fuehl mich jetzt wirklich besser und hau mich jetzt erst mal in die Federn und falls jemand einen englischen Mitsubishi Grandis noch nicht mal ein Jahr alt kaufen will einfach Bescheid sagen. Haha

Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93



Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Das wird schon alles gut aus gehen für dich. Ansonsten einen Psychater einschalten😁😁, dann werden wir mal sehen ob den nicht auch noch die gegnerische Versicherung bezahlen muß😉

Freut mich das es dir schon besser geht!🙂

Vielleicht bezahlen die mir ja auch eine Insel. Reif dafuer bin ich. {-;
Danke nochmal fuer die aufmunteren Worte fuehl mich jetzt wirklich besser und hau mich jetzt erst mal in die Federn und falls jemand einen englischen Mitsubishi Grandis noch nicht mal ein Jahr alt kaufen will einfach Bescheid sagen. Haha

So gefällst du mir wieder😁 Ansonsten alles weitere telefonisch*grins*😁 Wünsch dir schöne Träume!

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier



Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93


Vielleicht bezahlen die mir ja auch eine Insel. Reif dafuer bin ich. {-;
Danke nochmal fuer die aufmunteren Worte fuehl mich jetzt wirklich besser und hau mich jetzt erst mal in die Federn und falls jemand einen englischen Mitsubishi Grandis noch nicht mal ein Jahr alt kaufen will einfach Bescheid sagen. Haha

So gefällst du mir wieder😁 Ansonsten alles weitere telefonisch*grins*😁 Wünsch dir schöne Träume!

Danke wuensch ich Dir auch ich logg mich auf jeden Fall morgen nochmal ein vielleicht gibt es ja dann schon Kaeufer *grins*

Hallo,

wie schon angeraten, würde ich einmal Autoonline kontaktieren. Die können ja schwerlich folgendes auf der Homepage veröffentlichen

"Abholgarantie für noch mehr Sicherheit.
Als besonderen Service bietet AUTOonline eine Abholgarantie für Fahrzeuge bis zu einem Wert 10.000 Euro. Kommt ein Käufer trotz verbindlich abgegebenem Angebot seinen Verpflichtungen nicht nach, stellen wir sicher, dass dem Versicherungsnehmer kein Schaden und keine Unannehmlichkeiten entstehen."

und dann nicht einhalten.

Der SV, der das Fahrzeug eingestellt hat, kann den Umfang seiner Einstellung (Schaden-/Fahrzeugbeschreibung etc.)nachweisen, da dies in seinem persöhnlichen Kundebereich gespeichert bleibt. Dies ist nachträglich nicht veränderbar. Wenn da in der Beschreibung des Fahrzeugs "Rechtslenker" steht, ist es das Problem der Aufkäufer bzw. Bieter, wenn sie nicht lesen können, wollen oder nicht genügend Zeit aufbringen.

Kann der SV das nachweisen, ist er wenigstens "technisch" aus der Sache raus. Anders verhält es sich aber meines Erachtens damit, dass er die Rechte des Geschädigten insofern beschnitten hat, dass er den Restwert nicht nach den Maßgaben des BGH am örtlichen Markt ermittelt hat. Somit ist das Gutachten klar falsch erstellt.

Der Geschädigte muss so gestellt werden, wie vor Eintritt des Schadens. Bekommt er den Restwert am örtlichen Markt nicht zu dem genannten Wert verkauft, muss ihm die Versicherung die sich ergebende Differenz ausgleichen. Das Prognoserisiko liegt beim Schädiger bzw. dessen Versicherung. Die kann sich ja an den SV halten. Rein theoretisch hat sie da gute Chancen, müsste aber dann gegen die Börsen und für den regionalen Markt plädieren. Was sie sicherlich nicht tun wird. So ein Urteil, wo sie für den regionalen Markt plädiert, würde sie über das Internet bis ins letzte Dorf verfolgen 😁.

Also Zusammenfassung:

- bekommt der Geschädigte das Fahrzeug zu dem im Gutachten benannten Wert nicht verkauft, muss im der Schädiger bzw. dessen Versicherer die Differenz erstatten

- der Geschädigte muss keine überobligatorischen Anstrenungen zu Gunsten des Schädigers unternehmen

Was wichtig ist: Alles sauber dokumentieren. Also wann man wen angerufen hat, was der gesagt hat etc. pp.

Letztlich muss halt der Geschädigte nachweisen, das er normal vernünftig, in einem zumutbaren Rahmen, versucht hat die Sache in den Griff zu bekommen. Was hier unstrittig der Fall ist.

In der Hoffnung, das andere Geschädigte dies nicht wiederfährt

Mfg.

SV Stoll

Hallo,

was mir noch so nebenbei aufgefallen ist:

".......Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt......."

Mensch_Maier, da passt das doch nicht ganz, oder?

"Das bei dem hohen Schaden der ermittelt wurde nur noch übrig bleibt auf Totaschadenbasis abzurechnen ist klar, da hier auch keine 130% Regel mehr greift."

Wir haben hier einen eindeutigen Reparaturfall, die Rep.-Kosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert. Der Geschädigte könnte reparieren.

Bei 130% sogar bis zu 31460 Euro..........

Mfg.

SV Stoll

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