Falsche Restwertermittlung durch SV
Hallo,
ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.
92 Antworten
Also nocheinmal von vorne
Der Restwert betraegt 8655 Euro insgesamt wurden 11330 Euro geboten. Ich bekomme also mehr wenn vom wbw nur 8655 Euro abgezogen werden. Ich bekomme vom Aufkaeufer 11330 Euro (wenn die den Wagen dann gekauft haetten) und bezahle davon noch die 2675 Euro zoll und Steuern da der wagen sonst nicht in deutschland eingefuehrt werden darf und der kaeufer sonst keine Papiere fuer den Wagen bekommt. ( Wir haben den wagen aus England Steuerfrei gekauft und bekommen die Papiere nur fuer den Wagen wenn er wieder in England eingefuehrt wird oder wenn er in einem anderen Land normal versteuert und verzollt wird) Ich weiss das ist alles sehr kompleziert aber der Gutachter wusste davon und er hat schon oefters Englische Wagen begutachtet aber entweder hatten die Totalschaden oder wurden repariert und dadurch entstandt nie das Problem des Restwertes. Aber die Bieter in Autoonline bieten auf einen Bruttopreis. Wenn die Versicherung mir jetzt 11330 abziehen wuerde haette ich ja einen grossen Verlust .
wbw 24200 - restwert 11330 = 12870
wbw 24200 - restwert 8655 = 15545 bekomme von Kaufer 11330 bezahle davon allerdings 2675 Euro habe also nur dann 8655
Anwalt hatte ich schon am 18.03.08 wir mussten aber auf das Gutachten warten weil der Gutachter erst gar keinen Restwert eingetragen hat (er war sicher das wir reparieren wollten warum auch immer) und dann den falschen. Der Anwalt konnte ja ohne Gutachten auch nicht viel machen.
Dann das Problem das keiner das Auto mehr haben will. Mein Anwalt muss am Montag erneut die Versicherung informieren das ich den Restwert nicht erzielen kann. Ich habe mir alle Daten der Telefongespraeche mit den Autohaeusern genau aufgeschrieben und muss jetzt gucken wie es weiter geht.
Orginalzitat Gutachten
Restwert
Unter Beruecksichtigung der geschaedigten Fahrzeugteile, sowie der allgemeinen Marktlage, konnte bis zur Gutachtenerstellung fuer das zuvor beschriebene Fahrzeug ein Restwert von 11330 Euro erzielt werden. Dieser Betrag reduziert sich durch die von der Anspruchstellerin zu tragenden Kosten von 2674.54 Euro fuer die Verzollung sowie der gesetzlichen MwST. auf 8655.46 Euro. Der angegebene Restwert setzt voraus, dass die am Besichtigungstag vorhandenen und beschriebenen Fahrzeugteile und Zubehoerteile am Fahrzeug verbleiben.
Das Restwerthoechstgebot in Hoehe von 11330 Euro einschliesslich der Kosten fuer die Verzollung und der gesetzlichen MwST. wurde durch die Firma .......abgegeben und behaelt seine Gueltigkeit bis zum 15.04.2008.
Genauer kann ich es jetzt wirklich nicht mehr schreiben :-0
Hallo,
"om d`r Gottes Willa!!!" wie der Schwabe so schön sagt, das ist ja ein "heißer" Fall. So was ist mir, Gott sei Dank, noch nicht unter gekommen. Nicht, dass ich komplizierte Fälle scheue, aber das.........
Mich wundert es da nicht, dass SV und RA da ein bißchen ins Stolpern kommen.
Aber ruhig Blut: Solange man als Geschädigter alles richtig macht, bleibt man, wenn alles rechtens läuft, auf keinem Schaden sitzen (auser dem Ärger und den Nerven).
Mfg.
SV Stoll
Jetzt blicke ich da erst mal durch😎 Denn das war ja vorher alles gar nicht bekannt gegeben von dir. Alleine auf den Hinweis das es ein Rechtslenker ist konnte ja keiner ahnen das dieses Auto unverzollt auf deutschen Straßen fährt.
Somit hat das Fahrzeug auch noch englische Kennzeichen gehabt, weil ohne Papiere kann man den doch nicht hier anmelden😕
Ähnliche Themen
Zitat von dane-gavin93:
"Wenn die Versicherung mir jetzt 11330 abziehen wuerde haette ich ja einen grossen Verlust .
wbw 24200 - restwert 11330 = 12870
wbw 24200 - restwert 8655 = 15545 bekomme von Kaufer 11330 bezahle davon allerdings 2675 Euro habe also nur dann 8655"
Warum sollte euch die Versicherung den Zoll bezahlen oder entschädigen, wenn ihr den Zoll selber nicht bezahlt habt?
Die Rechnung von dir geht nicht auf, denn das wäre ja Bereicherung.
@Mensch_Maier
falls unbekannt: man kann einen beitrag auch bis zu 2h bearbeiten und braucht keinen neuen post (nicht boes gemeint; zur info)
Harry
war das nicht mal nur eine Stunde ? 😕
Hallo,
ja der Wagen hat englische Kennzeichen. Was meinen Sie mit man kann den Fall noch 2 Stunden bearbeiten ?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
war das nicht mal nur eine Stunde ? 😕
kann sein das es mal eine stunde war..aber selbst die haette gereicht und nun sind es imho 2
teste delle?
harry
@dane-gavin93
das ging nur an Mensch-Maier
Zitat:
Original geschrieben von dane-gavin93
Hallo,
ja der Wagen hat englische Kennzeichen. Was meinen Sie mit man kann den Fall noch 2 Stunden bearbeiten ?
Er meinte das ich meinen Text noch 2 Stunden editieren kann! Danke für den Tip🙂
Was du da versuchst mit der Versicherung abzuziehen funktioniert nicht😉
Was meinst Du damit ? Ich versuche garnichts mit der Versicherung abzuziehen. Haette ich den Unfall nicht gehabt waere der Wagen im Mai nach England gegangen. ~Wenn er in England angemeldet wird fallen dort keine Steuern oder Zoll an. Durch den Unfall kann ich den Wagen nicht mehr nach England bringen weil keiner einen Unfallwagen kaufen moechte oder auf jeden Fall nicht fuer den Preis den wir vorher erzielt haetten. Einen unreparierten KfZ nach England zu bringen geht auch nicht da die Loehne in England viel hoeher sind und es sich fuer keine Werkstatt damit lohnt. Also bleibt es uns nur den Wagen in Deutschland zum Restwert zu verkaufen. Das ist ja nicht meine Schuld
Nein das war falsch ausgedrückt von mir! OK, sorry!
Dein Rechtsverständnis funktioniert so nicht. Die Versicherung muß nur den Schaden ersetzen der tatsächlich entstanden ist!
Das heißt, erst wenn du den Zoll bezahlt hättest dann hättest du ein Recht evtl. das Geld zurückerstattet zu bekommen.
Aber was du nicht bezahlt hast, braucht die Versicherung auch nicht für dich bezahlen! Was gewesen wäre und in der Zukunft liegt spielt dabei keine Rolle.
Das mag ja sein aber ich muss ja auch irgendwie auf meinen Wiederbeschaffungwert von 24200 Euro kommen.
Wuerde ich jetzt
24200 - 11330 = 12870 nehmen dann nochmal ca 2750 Euro steuern bezahlen = 10120 Euro von restwert ankaeufer 11330 Euro bekommen wuerde ich ja nur 21450 #Euro bekommen. Ich dachte die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert ausgleichen
Und wenn du dann die Steuern bezahlt hast und der RA diese dann wieder von der Versicherung geltend macht und zurückfordert, dann kommst du wieder auf deinen Wiederbeschaffungswert.🙂
In dem Fall wie du vorher gerechnet hast, hättest du dich um die 2750 Euro bereichert.😉 Verstanden?
Aber so muss ich ja erst in vorkasse gehen. Die Versicherung wuerde mir ja auch nicht die Steuern laut Gutachten erst abrechnen und Sie mir dann nochmal auszahlen. Auf so einen Gedanken bin ich noch nichtmal gekommen. Wenn die Versicherung den angegebenen Restwert auszahlt ist das ja fuer sie erledigt ( jetzt allerdings noch nicht da ich den Wagen ja gar nicht fuer 11330 Euro verkaufen kann) Aber der Ankaeufer bietet brutto also muss die Steuer vorher bezahlt werden