Falsche Feinstaubplakette erhalten
Moinsen
war am Freitag zwei Minuten vor Feierabend beim TÜV und wollte mir ne Feinstaubplakette für meinen E 270 T holen. Nicht das ich die Dinger schön finde. Im Gegenteil. Verunziert das Wägelchen doch nicht unerheblich. Allerdings bin ich nächstes Wochenende in Köln unterwegs und da gibt es ja angeblich schon seit dem 1.1. was auf die Mütze, wenn man keine Plakette hat. Ich hatte mich also schon seelisch darauf eingestellt mit einem gelben Punkt rumzufahren (Euro 3, kein DPF).
Nun war der gute man beim TÜV schon sichtlich genervt noch zwei Minuten vor Feierabend in Aktion zu treten, nahm meinen Fahrzeugschein und machte eine Kopie mitsamt der Plakette die er für mich vorgesehen hatte. Krickelte noch mein Kennzeichen drauf, nahm mir 5,-€ ab und drückte mir schließlich die Plakette mit der Bemerkung "Kleben sie's unten rechts an die Windschutzscheibe" in die Hand. Ich das Ding genommen und erst mal raus. Da hatte ich schon gesehen, dass mir der Gute ne grüne Plakette in die Hand gedrückt hat!!!!!
Ich hab mir das Ding jetzt an die Scheibe geklebt, aber wie sieht es bei ner Kontrolle aus? Krieg ich später Ärger oder Kontrolliert später keiner mehr die Richtigkeit. Macht der MB Kundendienst das Ding beim nächsten Service ab?
Im Prinzip muss ich mir ja keinen Kopf deswegen machen, aber das zeigt mal wieder wie unsinnig der ganze Mist ist.
Gruß,
Chatwalker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
Wenn das wirklich bei einer Kontrolle festgestellt werden würde, denke ich mal, dass du mit 40€ und einem Punkt dabei bist, da keine dem Fahrzeug entsprechende Plakette an deinem Auto ist.
Anhand der Feinstaubverordnung ist es jedem möglich, nachzuschauen, welche Farbe sein Auto bekommt. Da hilft auch das Argument Unwissenheit nichts (wobei dies meist nie hilft, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht😉).
Wenns blöd kommt könnte man dir noch mehr aufbrummen, da du nicht nur keine Plakette drauf hast, sondern ein falsche, was man als Täuschung (oder sowas in der Art) auslegen könnte.Ich würds, wie auch schon von f975260 vorgeschlagen, beim TÜVler reklamieren. Ist zumindest die sicherste und stressfreiste Variante.
Das was Du hier schreibst ist in meinen Augen totaler Quatsch.
Wenn ich zum TÜV fahre und die mir eine Plakette geben, ist das für mich in Ordnung. Schließlich sind das doch die Fachleute und ich nicht. Ich bin doch nicht verpflichtet einen Fachmann vom TÜV zu überprüfen. Was ist denn wenn der Bursche die TÜV Plakette klebt, dann fahre ich ja auch nicht nochmal zur DEKRA und lasse prüfen ob das alles richtig war und nicht doch etwas übersehen wurde.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chatwalker
Es scheint ja schon so, dass die Plakettenzuteilung irgendwo gespeichert oder registriert wird. Ich schätze mal, dass alle Ausgabestellen nachweisen müssen an welche KFZ welche Plaketten ausgegeben wurden. Sehe sonst keinen Grund dafür, warum sich der TÜV-Mokel den Fahrzeugschein hätte kopieren sollen !? Was meint Ihr?
Genau so ist es und spätestens beim einlesen der Daten fällt es auf und du wirst warscheinlich einen netten Brief vom Amt bekommen mit einer Neuen.
@hirsetier,
also,
zunächst sind für die Schlüsselnummer 44 zwei Plaketten freigegeben. Einmal mit Partikelfilter grün, einmal ohne, gelb.
Dann haben wir mal den § 267 Abs. 1 StGB:
Zitat:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass es sich bei der Plakette um eine Urkunde handelt und Vorsatz vorliegt.
Insbesondere letzteres muss dann nachgewiesen werden. Dieser kann max. dem TÜV vorgeworfen werden.
Da ich die Plakette nicht ausgestellt habe, kann man mich, in Mangelung der Kenntnis, nicht dafür Verantwortlich machen. Hier obliegt die Verantwortung beim Austeller, in dem Fall, der TÜV.
@Drahkke,
ich bin als Fahrzeughalter für mein Fahrzeug verantwortlich, aber nicht für die Richtigkeit ausgestellter, behördlicher Gutachten. Diese Plakette stellt in gewissem Sinne ein Solches dar. Dann könnte ich ja auch mein Auto selbst untersuchen und die Fahrttüchtigkeit nachweisen.
So ungefähr kann man es ausdrücken.
Bezüglich des Urteils mit dem BMW und dem Xenon-Licht kommt es noch auf viele weitere Details an, die man hier nicht vorliegen hat.
Grundsätzlich stimmen aber auch zwei Aussagen hier im Thread. Als Fahrzeugführer ist man verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges. Und auch die Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist in der deutschen Rechtsprechung korrekt.
Zu der zweiten Aussage möchte ich aber sagen, dass diese in diesem Zusammenhang nicht greifen wird. Unwissenheit liegt zB dann nicht vor, wenn man sich gerade bei den Stellen kundig gemacht hat, die in dem jeweiligen Fachbereich Entscheidungen treffen. Hier sind eindeutig die TÜV-Stellen und StVA's zuständig für die Vergabe der Plaketten. Und genau hier hat sich der TE auch kundig gemacht. Und darauf kann er zunächst vertrauen. Sollte zB ein Straftatbestand dadurch erfüllt werden, würde alleine schon ein Tatbestandsirrtum greifen.
Ein ähnliches Beispiel wäre hier zum Beispiel eine Demonstration. Wenn man diese durchführt genau nach Auflagen der Behörde (Anzahl der Ordner zB) und durch eine Fehleinschätzung der Behörde etwas passiert, kann der Anmelder auch nicht strafrechtlich belangt werden.
Etwas anderes zeigt sich durch das BMW-Beispiel, nämlich dass Zivilrecht und Straf- oder OWI-Recht ganz andere Ansatzpunkte haben. Es gibt zig Beispiele, wo ein verkehrsrechtlich korrekt handelnder Verkehrsteilnehmer trotzdem im zivilrechtlichen Prozess erhebliche Anteile am Schaden des Gegners tragen musste. Dementsprechend darf man das nicht vergleichen.
Auch wenn ich empfehlen würde, den Fehler korrigieren zu lassen, eine Strafe wird den TE sicher nicht treffen, sollte er mit dieser Plakette genau überprüft werden.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
@hirsetier,
also,
zunächst sind für die Schlüsselnummer 44 zwei Plaketten freigegeben. Einmal mit Partikelfilter grün, einmal ohne, gelb.
Dann haben wir mal den § 267 Abs. 1 StGB:
Zitat:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Vorraussetzung hierfür wäre aber, dass es sich bei der Plakette um eine Urkunde handelt und Vorsatz vorliegt.
Insbesondere letzteres muss dann nachgewiesen werden. Dieser kann max. dem TÜV vorgeworfen werden.
Da ich die Plakette nicht ausgestellt habe, kann man mich, in Mangelung der Kenntnis, nicht dafür Verantwortlich machen. Hier obliegt die Verantwortung beim Austeller, in dem Fall, der TÜV.@Drahkke,
ich bin als Fahrzeughalter für mein Fahrzeug verantwortlich, aber nicht für die Richtigkeit ausgestellter, behördlicher Gutachten. Diese Plakette stellt in gewissem Sinne ein Solches dar. Dann könnte ich ja auch mein Auto selbst untersuchen und die Fahrttüchtigkeit nachweisen.
Letztendlich werden die Richter in so einem Fall einmal- oder auch mehrmals entscheiden müssen. Vorher sind natürlich noch die unteren Instanzen, Bußgeldstelle usw. "dran".
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...und in unserer Richterrepublik entscheidet der eine tolle Richter dann so und drei Städte weiter entscheidet der andere Richter dann so und in drei Jahren werfen dann die obersten Richter dann ihren ganzen Dummfug von vor zwei Jahren über den Haufen und entscheiden dann das genaue Gegenteil und alle sind so schlau wie vorher.Wetten ?🙄
Moin,
Ähh ... Doch ... die Plaketten werden REGISTRIERT 😉 Also so einfach iss des nicht ... zusätzlich ist ja das Fahrzeugkennzeichen notiert 😉
Und ... Ähh ... das ist in der Tat ein Bankirrtum zu deinen Gunsten 😉 Du bist ja im Normalfall gar nicht in der Lage nachzuvollziehen, was da gemacht wird und hast im Gegensatz zu z.B. den Reifen keine Kontrollpflicht. Du darfst dich an der Stelle auf die Kompetenz des TÜV Prüfers verlassen. Nur sollte man nicht sagen, dass man vom Fehler wusste 😁
Natürlich hast Du RECHT, das man das im Grunde machen müßte, wenn man sich des Fehlers denn ÜBERHAUPT bewußt ist. Aber das ist wieder ein Fall ... den man dir im Grunde nicht wird nachweisen können. Das geht in die GLEICHE Richtung ... wie z.B. die defekten Nachrüstpartikelfilter ... Du musst dich an der Stelle auf die Kontrollorgane etc.pp. verlassen. Da von dir in solchen Fällen die Sachkenntnis nicht verlangt werden kann.
Ethisch Moralisch bist Du definitiv auf der richtigen Seite ... juristisch wird man dem TE dafür kaum einen drehen können. Schlimmstenfalls kratzt man ihm die aktuelle Plakette ab ... und packt ne gelbe drauf.
Zitat:
Original geschrieben von f975260
Könnte man da nicht pö a pö eine grüne Plakette nach der nächsten holen (und nicht draufkleben) und dann bei Ebay verscheuern? Schließlich wird das doch nirgendwo eingetragen, wenn Du eine Plakette kaufst.Wenn das wirklich so wäre, daß die Plakette Dich bei der Kontrolle des Fahrzeugscheins schützt, dann könnte man ein prima Geschäft daraus machen.
Ich wette, daß bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" demnächst ganz genau nachgeschaut wird, ob die Plakette zur Schadstoffklasse im Schein passt. Wenn nicht - Knöllchen und die Plakette wird abgeschrubbt.
Die Plakette ist ja nur eine Vereinfachung für die Kontrolleure, damit die nicht jeden anhalten müssen. Aber Stichproben wirds wohl auch geben.
Mein Tip: Fahr zu dem Tüv-Heini wieder hin, reklamiere und lass Dir für lau eine neue gelbe Plakette geben - sonst zahlst Du deine neue gelbe Plakette nämlich auch noch selbst...
Mort
PS: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (zum letzten Kommentar von Rotherbach)
Doch ... für die Anbringung bist Du verantwortlich 😉 Die Plakette muss der Mensch nicht kleben. Er hat seine Pflicht mit Papierabgleich, Eintragen des Kennzeichens und Erfüllung der Buchhaltung getan.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Hebe die Quittung auf und gut ist es. Normal hätte der TÜV Onkel das Ding selbst kleben müssen. Er darf Dir das Ding gar nicht in die Hand drücken. So ist das.
Klar können sie ... ABER ... woher wollen die Wissen, ob das Auto X was nun eine Grüne anstelle einer Gelben Plakette hat, weil da mal z.B. nachträglich ein Partikelfilter eingebaut wurde ? Der steht zwar in deinem Brief drin ... aber eben nicht in der Grund-BE, weil ja entweder per ABE oder Zusatzeintragung ins Auto gekommen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von 4033
Nun ja, bei der zuvor besagten Onlinebestellung reicht die Angabe des Kennzeichens aus😕Zitat:
Original geschrieben von Chatwalker
Es scheint ja schon so, dass die Plakettenzuteilung irgendwo gespeichert oder registriert wird. Ich schätze mal, dass alle Ausgabestellen nachweisen müssen an welche KFZ welche Plaketten ausgegeben wurden. Sehe sonst keinen Grund dafür, warum sich der TÜV-Mokel den Fahrzeugschein hätte kopieren sollen !? Was meint Ihr?Ok - Hilft nicht weiter bzgl der Frage der Speicherung, aber...
...aus meiner Sicht stellt sich vielmehr die Frage (wg. "Kennzeichen reicht aus), ob nicht auch die freundlichen Beamten aus ihrem Streifenwagen heraus die gleiche Abfrage auf Basis den Nummernschildes machen koennen.
Zum Thema vielleicht noch etwas zum nachlesen: www.umwelt-plakette.de
Da gibt es auch einen Verweis auf die Ausgabe.