Falsche Anzahl der Vorbesitzer
Hallo liebe Gemeinde,
habe folgendes Problem: Mein Auto habe ich verkauft und dabei im Kaufvertrag versehentlich die Falsche Anzahl an Vorbesitzern eingegeben (3 anstatt 4 Vorbesitzer). Jetzt droht der Käufer mit Anwalt.
Habe mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert und die sind der Auffassung, das es sich zwar um ein Mangel handele aber kein wesentlicher. Ob 3 oder 4 Vorbesitzer ist nicht so schlimm als wenn es sich um den ersten Vorbesitzer handele.
Siehe Urteil: LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09
Kein Rücktrittsgrund bei falscher Anzahl der Vorbesitzer im Kfz-Kaufvertrag
Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer hatte, rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag.
Sieht ihr es genau so? Wie soll ich mich verhalten?
Mfg
Beste Antwort im Thema
@Dramaking
Der Name scheint Programm zu sein. 😁
41 Antworten
Ich denke mal der Käufer will nur noch ein wenig Geld raus handeln.
Ob sich damit jemand beeindrucken lässt oder stur bleibt ist Sache des Verkäufers.
Solche Drohgebärden würden bei mir fruchtlos abprallen, in den meisten Fällen kommt da nix nach.
Lass mich mal raten :
Du hast das Fahrzeug bei einer Internetplattform zum Verkauf angeboten und ein Käufer hat dir einen vorgefertigten Kaufvertrag zugeschickt wo die Anzahl der Vorbesitzer mit der Halteranzahl falsch angegeben wurde .
Sollte das der Fall sein könnte es um eine arglistige Täuschung des Käufers handeln
@TE: Hat der Käufer denn auch gesagt, was er möchte? Preisnachlass oder Rückgabe des Autos? Bei einem Preisnachlass könnte man sich ja vielleicht auch ohne Anwalt einig werden.
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 12:12:59 Uhr:
@TE: Hat der Käufer denn auch gesagt, was er möchte? Preisnachlass oder Rückgabe des Autos? Bei einem Preisnachlass könnte man sich ja vielleicht auch ohne Anwalt einig werden.
Auf gar keinen Fall sollte der TE irgendwas von sich aus anbieten, nach dem Motto "einig werden"
Das kommt ja einer Schuldanerkenntnis gleich
Ich würde gar nix machen.... Die übliche Preisdrückermasche
Gruss aus Kassel und viel Nerven und Geduld
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Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 17. April 2015 um 13:04:03 Uhr:
Auf gar keinen Fall sollte der TE irgendwas von sich aus anbieten, nach dem Motto "einig werden"
Das kommt ja einer Schuldanerkenntnis gleich
Die Schuld hat der TE im Eingangspost schon eingeräumt. Selbst wenn nicht, dürfte es für den Käufer ein Leichtes sein die Falschangabe zu beweisen.
Gerade deshalb würde ich versuchen ein gütliche Einigung zu erreichen. Der Gang vor Gericht kostet viel Zeit, Nerven und am Ende wohl so oder so Geld. Da kann man sich die Zeit + Nerven auch gleich sparen. Man muss zu seinen Fehlern stehen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. April 2015 um 11:14:06 Uhr:
Schön, dass dir offensichtlich noch nie ein Tippfehler unterlaufen ist.
Jeder, der schon mal irgendwie eine Schule besucht hat, sollte eigentlich wissen, dass unter gewissen Umständen Tippfehler uneingeschränkte Rechtskraft bekommen. Weiterhelfende Suchbegriffe sind "Diktat" oder "Mathe-Test".
So ein Kaufvertrag gehört zu diesen gewissen Umständen, die Einrede des Tippfehlers kann man immer machen, es wird jedoch zwei Leute nicht im geringsten interessieren: Der Gegenseite und einen Richter.
Zitat:
In manchen Verträgen steht halt "Vorbesitzer", in manchen "Vorbesitzer incl. derzeitigem Halter"
Ich persönlich halte es für extrem riskant, hart und eindeutig definierte Begriffe durch Zusätze modifizieren zu wollen. Ein Meter verändert sich auch nicht, wenn man noch dazu schreibt "bei mir sind der Meter schon nach 75 cm erreicht".
"Vorbesitzer" beinhaltet alle Besitzer.
Zitat:
So oft, wie das Anlass für eine Auseinandersetzung ist, ist das eben nicht so klar, wie du das darstellst.
Dass es hier oft zum Streit über die Sichtweise kommt, mag sicherlich so sein und basiert auf verschiedenen möglichen Sichtweisen. So ein Diktat ist aus gewisser Blickrichtung auch grundsätzlich fehlerfrei, da Schreibfehler nicht gelten.
Allerdings, wie auch bei einem Diktat, sind die Varianten der möglichen Sichtweisen doch deutlich eingeschränkt worden, sodass die Vorträge zwar immer noch uneinheitlich sind, die entscheidenden Ergebnisse jedoch recht einheitlich sind.
Zitat:
Nun, wenn ich weiß, dass mein Auto 3 Besitzer vor mir, also 3 Vorbesitzer, hatte, dann schreib ich da halt schnell mal 3 rein, obwohl da 4 stehen müsste, weil ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja auch schon Vorbesitzer bin.
Kann man ja machen, allerdings sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass man über den Schreib-, Verständnis- oder was auch immer -Fehler oder -Irrtum mit der 3 statt einer 4 bei einem 7jährigen Fahrzeug sich herzhaft streiten kann, jedoch seit 2002 als erheblich wertbeeinflussend gilt und regelmäßig zur Rückgabe führt.
So ganz spontan würde ich sagen das der Käufer Bescheid wusste und nur darauf gewartet hat um noch einige Hundert Euro raus zu holen. 😁
Zitat:
@där kapitän schrieb am 17. April 2015 um 11:05:05 Uhr:
[.....]
Und dann als unfehlbarer Klugscheißer hingestellt, weil man das angesprochen hat.
Klar machen Menschen Fehler, aber... mei... muss man denn deswegen gleich schludern...
[.....]
Wenigstens erkennst du selber, wie du auf andere wirkst. Ich hätte mich nicht getraut dich so zu nennen. 😁
@ dramaking: Ich weiß nicht, wie du jetzt auf Mathe-Test oder Diktat kommst, aber es wäre sicher hilfreich, wenn du dir meinen Beitrag erst mal durchliest und versuchst, ihn zu verstehen, bevor du einzelne Dinge völlig aus dem Zusammenhang reißt und zitierst und 75 cm mit 1 m gleichsetzt. Aber jeder wie er halt kann …
Der Käufer droht mit Anwalt ... und was möchte er damit erreichen?
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. April 2015 um 13:40:43 Uhr:
...
Ich kann ja nachvollziehen, wenn man dem Wunsch eines TE folgen und etwas zu seiner Beruhigung beitragen möchte, aber mit klar falschen oder auch gewollt missverständlichen Beiträgen mag man eine Beruhigung bewirken, dennoch gehören Deine Geschichten in den Bereich Zahnfee und Weihnachtsmann und sind auch unter Berücksichtigung des TE-Wunsches ein wenig sehr weit zu Munde geschrieben.
Schnell anfügen, dass Deine Beiträge sarkastisch gemeint waren und ein paar Idioten dies nicht erkannt haben - das könnte funktionieren.
Wen nennst du hier Idioten? 😕
Zitat:
@Letar schrieb am 17. April 2015 um 14:01:47 Uhr:
Der Käufer droht mit Anwalt ... und was möchte er damit erreichen?
Nichts, reines aufblähen ohne rechtliche Wirkung, ich kann auch mit meinem Kampfhund drohen !!!
Man braucht nichts zu unternehmen.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 17. April 2015 um 14:06:15 Uhr:
Ich kann ja nachvollziehen, wenn man dem Wunsch eines TE folgen und etwas zu seiner Beruhigung beitragen möchte, aber mit klar falschen oder auch gewollt missverständlichen Beiträgen mag man eine Beruhigung bewirken, dennoch gehören Deine Geschichten in den Bereich Zahnfee und Weihnachtsmann und sind auch unter Berücksichtigung des TE-Wunsches ein wenig sehr weit zu Munde geschrieben.Zitat:
@birscherl schrieb am 17. April 2015 um 13:40:43 Uhr:
...Schnell anfügen, dass Deine Beiträge sarkastisch gemeint waren und ein paar Idioten dies nicht erkannt haben - das könnte funktionieren.
Welche "Geschichten" denn? Und was an meinen posts hätte sarkastisch sein sollen? Du redest wirres Zeug.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. April 2015 um 14:37:19 Uhr:
Nichts, reines aufblähen ohne rechtliche Wirkung, ich kann auch mit meinem Kampfhund drohen !!!Zitat:
@Letar schrieb am 17. April 2015 um 14:01:47 Uhr:
Der Käufer droht mit Anwalt ... und was möchte er damit erreichen?Man braucht nichts zu unternehmen.
Hä? Warum?
Die Angabe im Vertrag war doch falsch, oder nicht?
Gruß Metalhead