falsche Angaben zum Auto, wer haftet?

Brabus SL R231

Folgende Situation : Man bekommt von einem EXCLUSIV Sportwagen Vertragshändler einen Gebrauchtwagen für knapp 100.000 Euro angeboten. Der Händler hat seine Sitz ca. 700km von dem. KÄUFER entfernt. Der Händler hat alle wichtigen Punkte(Anzahl Halter, Unfallfreiheit, Scheckheft gepflegt, nachvollziehbare Historie pp) an Telefon mündlich - mit Zeuge des Telefonats (da über Freisprecheinrichtung im Auto gesprochen wurde) bestätigt. Somit vereinbarten Käufer und Händler einen Termin um das Geschäft abzuschließen -am war sich quasi einig unter Beachtung der wichtigsten Punkte.
Der potentielle Käufer macht sich auf den Weg fährt 700km zu dem Händler, plant eine Übernachtung ein, dass die Rückfahrt mit dem neuen Wagen stattfinden soll(700km hin und dann woeder zurück sind an einem Tag zu viel). Vor Ort wurden jedoch alle Punkte seitens des Händlers widerrufen bzw. ausgeschlossen (Anzahl Halter konnten nicht zugesichert werden, Laufleistung ebenso ungewiss, Scheckheft unvollständig, Historie mit Lücke von mehreren Jahren, keine Bestätigung der Unfallfreiheit usw.)Natürlich kam das Geschäft nicht zu stande.nun aber die Frage :muss ein Händler dafur haften, wenn er jemanden mit falschen Angaben lockt(es gab auch Email Verkehr, wo die Punkte teilweise aufgeführt wurden) ? Es sind ja Anreisekosten entstanden, Übernachtungskosten usw. Oder kann ein Händler die Kunden mit falschen Aussagen locken und diese dann einfach widerrufen?

Beste Antwort im Thema

Wie meine Vorredner schon schrieben, du willst dir einen Wagen für 100K€ kaufen und machst dir einen Kopf wegen 300€ die du aufgrund fadenscheiniger mündlicher Versprechen eines dir unbekannten Gebrauchtwagenhändlers verloren hast?!? Hallo? Ehrlich gesagt frage ich mich immer warum man in diesem Preissegment nicht noch ein bisschen drauflegt und gleich einen Neuwagen nimmt, dann mit Null Risiko übers Ohr gehauen zu werden und 100% Möglichkeit der Wunschkonfiguration ... oder sprechen wir hier über einen 250K€ SL65? Nichts für ungut, nur meine Meinung.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Getreu dem Motto 'Warum gutes Geld schlechtem hinterherwerfen', würde ich die Aktion unter 'Erfahrung' verbuchen und beim nächsten Mal alles schriftlich bestätigen lassen!
Wer mir etwas von 15€/Beratungsgespräch gezählt, kann ich nicht für voll nehmen...

Ich suche aktuell einen 500 E und dachte letzte Woche, ich hätte mein Auto gefunden: Leider war der Verkäufer nicht im Stande, mir sämtliche Fragen per Mail schriftlich zu beantworten. Seine Zusicherungen am Telefon habe ich mir gern angehört, aber per Mail wollte/konnte der Verkäufer einfach nicht reagieren... Bzgl. der Nachvollziehbarkeit der Laufleistung lasse ich mir auch mal die DOT-Nummer der Reifen fotografieren. Ich denke, wenn es um mehrere 10t€ geht, kann ein seriöser Verkäufer ruhig auch mal einen Handstand machen. Wenn nicht, wie in diesem Fall, lasse ich einfach die Finger davon, auch wenn die Vorfreude einem die Sinne leicht benebelt!

Beste Grüße
hillebub

... verstehe nun auch nicht was daran verkehrt ist 15 EUR Beratungsgespräch Anwalt ...

Ich gebe schon lange nichts mehr auf das Geschwafel der heutigen Autoverkäufer.
Es gibt nur sehr wenige die ich aus heutiger Sicht empfehlen könnte.

Anfang Dezember 2017 habe ich mir auch einen R231 in Münster angeguckt - das der nachlackiert war habe ich erst nach der Fahrzeugwäsche gesehen - vorher war das kein Thema - 400 Kilometer für lulu.

Eine Woche später bin ich dann 840 Kilometer hin und zurück gefahren um meinen R231 anzugucken (1,5 Stunden) und über den Preis zu verhandeln (vier Minuten).

Gekauft habe ich ihn dann vier Tage später.

Verkäufern traue ich nur soweit wie ich sie auch werfen könnte.

Richtig. Lass Dir nix gefallen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@W220_Harz schrieb am 25. Juni 2018 um 12:40:05 Uhr:


... verstehe nun auch nicht was daran verkehrt ist 15 EUR Beratungsgespräch Anwalt ...

Ist bestimmt ne super Qualität und ein spitzen Anwalt, der auch schwierige Fälle durchboxen kann. Das Beratungsgespräch, bei 15€.

LOL

*** IRONIE OFF *** ???

Es hat doch nichts mit Qualität des Anwalts zu tun der schwere Fälle oder einfache Fälle durchboxen kann.
Das ist eine ganz normale Pauschale, die fast jeder Anwalt berechnet?

Oder es liegt am Wetter, das meine Leitung heute etwas länger ist.

:-)

So, wie Du es beschrieben hast, brauchst Du keinen"Spitzenanwalt" Die Sachlage ist Eindeutig. Lass Dich nicht in's "Boxhorn " jagen.
Hier ne Nummer, Der boxt das durch. War bei mir immer Erfolgreich. Und ich meine IMMER!!!
***Name und Telnummer von MT entfernt***

Zitat:

@berlininn schrieb am 25. Juni 2018 um 18:06:43 Uhr:


So, wie Du es beschrieben hast, brauchst Du keinen"Spitzenanwalt" Die Sachlage ist Eindeutig. Lass Dich nicht in's "Boxhorn " jagen.
Hier ne Nummer, Der boxt das durch. War bei mir immer Erfolgreich. Und ich meine IMMER!!!
***Name und Telnummer von MT entfernt***

Geschwätz! Was ist hier bitte eindeutig? Nichts. Du kennst doch den Standpunkt der Gegenseite überhaupt nicht.

Zitat:

@W220_Harz schrieb am 25. Juni 2018 um 12:40:05 Uhr:


... verstehe nun auch nicht was daran verkehrt ist 15 EUR Beratungsgespräch Anwalt ...

Mal ganz ehrlich, Ihr geht allen Ernstes vom einem Beratungshonorar von 15€ aus?
Habt Ihr selbst diese Erfahrung gemacht?
Ich kenne niemanden, der für 15€ berät.
Der normale Kurs ist ab 150-200€ aufwärts...
Und das ist auch vollkommen korrekt!
15€ bekommt meine Putzfrau in der Stunde...

Grüße hillebub

Zitat:

@hillebub schrieb am 26. Juni 2018 um 18:23:07 Uhr:



Zitat:

@W220_Harz schrieb am 25. Juni 2018 um 12:40:05 Uhr:


... verstehe nun auch nicht was daran verkehrt ist 15 EUR Beratungsgespräch Anwalt ...

Mal ganz ehrlich, Ihr geht allen Ernstes vom einem Beratungshonorar von 15€ aus?
Habt Ihr selbst diese Erfahrung gemacht?
Ich kenne niemanden, der für 15€ berät.
Der normale Kurs ist ab 150-200€ aufwärts...
Und das ist auch vollkommen korrekt!
15€ bekommt meine Putzfrau in der Stunde...

Grüße hillebub

... dann liegst du falsch.

Das ERSTE BERATUNGSGESPRÄCH wird mit ca. 15,- EUR abgerechnet.

Dort wird dann sondiert, geklärt, wie was wo die Sachlage ist.
Ob es sich lohnt oder nicht und so weiter.

Was dann DANACH kommt, mit vollmacht und allen Gedöns, DAS schlägt dann dem entsprechend des Streitwertes zu buche.
Dafür gibt es Tabellen, wo ein Anwalt nach Schadenshöhe seine "Gebühr" berechnet.

Und ja, ich kenne das aus einigen Erfahrungen.

mfg

Gott wie albern. Zeugen wollen über Freisprechanlage alles genau gehört haben. Als Richter würde ich dir 100€ oder so ausurteilen. Bring doch deine Fragen zu Papier und schicke es als Fax. Und 700km. Klingt alles nach ... ich telefoniere vor der Dönerbude und kauf zum ersten Mal ein Auto für 100k.

Zitat:

@W220_Harz schrieb am 26. Juni 2018 um 18:57:43 Uhr:



Das ERSTE BERATUNGSGESPRÄCH wird mit ca. 15,- EUR abgerechnet.

Ganz schön teuer für ein Telefongespräch ...

Als ich vor 2 Jahren eine Pagode gesucht habe hätte ich eigentlich jeden Anbieter verklagen müssen, soll man dann 10 Prozesse gleichzeitig führen ?
Es wird nun mal gelogen das sich die Balken biegen, im Liebhaber und Oldtimerbereich wohl fast immer .

Zitat:

@GLK350-4Matic schrieb am 27. Juni 2018 um 06:56:28 Uhr:



Zitat:

@W220_Harz schrieb am 26. Juni 2018 um 18:57:43 Uhr:



Das ERSTE BERATUNGSGESPRÄCH wird mit ca. 15,- EUR abgerechnet.

Ganz schön teuer für ein Telefongespräch ...

... immer dieses blöde unwissende rumgeblubber.

Wie meine Vorredner schon schrieben, du willst dir einen Wagen für 100K€ kaufen und machst dir einen Kopf wegen 300€ die du aufgrund fadenscheiniger mündlicher Versprechen eines dir unbekannten Gebrauchtwagenhändlers verloren hast?!? Hallo? Ehrlich gesagt frage ich mich immer warum man in diesem Preissegment nicht noch ein bisschen drauflegt und gleich einen Neuwagen nimmt, dann mit Null Risiko übers Ohr gehauen zu werden und 100% Möglichkeit der Wunschkonfiguration ... oder sprechen wir hier über einen 250K€ SL65? Nichts für ungut, nur meine Meinung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen