Falsche Angabe bei Autokauf
Hallo,
Ich bin grade richtig sauer, denn ich habe den Fahrzeugbrief von dem neuen Auto bekommen den ich bei Mercedes per Finanzierung gekauft habe und es von Anfang an die Rede war, es sei aus erster Hand. Nun sind im Brief aber 2 Halter eingetragen somit bin dann schon der 3. Halter. Das war mit persönlich schon sehr wichtig und habe nur nach gebrauchten gesucht die aus erster Hand stammen. Im Angebot stand auch „Halter laut Brief: 1“. Ich hab aber irgendwie jetzt auch keine Lust vom Kauf zurückzutreten für mich ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen. Aber denkt ihr ich kann vielleicht jetzt im Nachhinein noch was am Preis drücken? Würde mich über jede Nachricht freuen.
Schöne Grüße aus Hamburg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 14. April 2018 um 13:47:52 Uhr:
Was für ein Blödsinn!
So ein Kommentar wie dieses hier ist Blödsinn! Du scheinst wohl einer von der Sorte zu sein der mit Scheuklappen durch die Weltgeschichte rennt und nur seine eigene Meinung gelten lassen möchte. Durch ständiges wiederholen der eigenen Meinung überzeugst du niemanden. Mit so einem beschränkten denken kommt man allerdings nicht weit.
38 Antworten
Zitat:
@MercerMas schrieb am 14. Apr. 2018 um 13:22:42 Uhr:
Im Angebot stand auch „Halter laut Brief: 1“.
Wobei das für dich völlig irrelevant ist. Entscheidend ist, was im
Kaufvertragsteht. Bei den Angebotstexten steht in der Regel, dass die Angaben unverbindlich bzw. Irrtümer vorbehalten sind.
Ich denke ausschlaggebend ist leider das, was im Kaufvertrag steht. Sollte da "2 Vorbesitzer" drin stehen kommt er da sicher nicht mehr raus. In jedem Angebot steht doch der Text: Fehler und Irrtümer...
Zitat:
@w-schorsch schrieb am 14. Apr. 2018 um 17:36:16 Uhr:
Wobei das für dich völlig irrelevant ist. Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht. Bei den Angebotstexten steht in der Regel, dass die Angaben unverbindlich bzw. Irrtümer vorbehalten sind.
Da war einer schneller 🙂
Es steht aber auch in der Bestellung dass es erste Hand ist. Und da steht auch nichts mehr von wegen Irrtümer vorbehalten. Und das sollte eigentlich verbindlich sein was in der Bestellung steht. Wollte ich mal so erwähnt haben.
Ähnliche Themen
Selbst die Bestellung enthielt bei meinem Gebrauchtwagenkauf einen Irrtumsvorbehalt. Verbindlich ist nur der Kaufvertrag.
Was steht denn in deinem Kaufvertrag?
Zitat:
@w-schorsch schrieb am 14. April 2018 um 18:46:23 Uhr:
Selbst die Bestellung enthielt bei meinem Gebrauchtwagenkauf einen Irrtumsvorbehalt. Verbindlich ist nur der Kaufvertrag.
Was steht denn in deinem Kaufvertrag?
Scheint so als wäre das gleichzeitig der Kaufvertrag. Das ist nämlich das einzige was ich unterschrieben zurücksenden musste.
Ich würde an der Stelle des TE erstmal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und fragen wie er das sieht und warum das so geschrieben wurde. Er ist ja auch nur ein Mensch und leider passieren da Fehler. Vielleicht kommt er von selbst auf die Idee und bietet dir etwas an.
Ich bin manchmal auch gleich in die Luft gegangen und habe da wer weiß was überlegt nach paar Stunden durchatmen und überlegen war ich dann auch etwas ruhiger und habe mich in die Lage des anderen versetzt.
Ich halte es mit dem OLG Hamm (Urteil vom 21.07.2016 – 28 U 2/16). Anders als hier behauptet muss sich der Verkäufer natürlich an seinem Inserat festhalten lassen, es sei denn er distanziert sich ausdrücklich (!) im Kaufvertrag von den im Inserat versprochenen Eigenschaften. Tut er das nicht, ist dies eine garantierte Beschaffenheit (und damit bei Nicht-Vorliegen ein Sachmangel). Wörtlich heißt es:
"Angaben, die ein Kfz-Händler in einem Internetinserat zur Ausstattung eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs macht, führen zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB, wenn sich der Verkäufer davon vor Abschluss des Kaufvertrages nicht eindeutig distanziert. Der Hinweis „Irrtümer vorbehalten“ in dem Inserat ändert daran nichts.
An einer eindeutigen Distanzierung oder Richtigstellung fehlt es, wenn ein im Vorfeld des Vertragsschlusses (z. B. in einem Inserat) genanntes Ausstattungsmerkmal im schriftlichen Kaufvertrag schlicht nicht mehr erwähnt wird."
@Mondeo 2364 Hereinversetzen ist so eine Sache. Der Verkäufer hat halt falsche Angaben gemacht und dadurch mehr Geld erlangt. Dafür muss er geradestehen und gut ist es. Ist ja hier nicht die Inquisition.
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 14. April 2018 um 13:47:52 Uhr:
Was für ein Blödsinn!
So ein Kommentar wie dieses hier ist Blödsinn! Du scheinst wohl einer von der Sorte zu sein der mit Scheuklappen durch die Weltgeschichte rennt und nur seine eigene Meinung gelten lassen möchte. Durch ständiges wiederholen der eigenen Meinung überzeugst du niemanden. Mit so einem beschränkten denken kommt man allerdings nicht weit.
Zitat:
@Eswareinmal schrieb am 14. April 2018 um 21:00:30 Uhr:
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 14. April 2018 um 13:47:52 Uhr:
Was für ein Blödsinn!So ein Kommentar wie dieses hier ist Blödsinn! Du scheinst wohl einer von der Sorte zu sein der mit Scheuklappen durch die Weltgeschichte rennt und nur seine eigene Meinung gelten lassen möchte. Durch ständiges wiederholen der eigenen Meinung überzeugst du niemanden. Mit so einem beschränkten denken kommt man allerdings nicht weit.
Einfach ignorieren und lieber dem TE antworten 🙂 wahrscheinlich haben welche langeweile...
@J.M.G. der Verkäufer ist von einem Autohaus so wie ich das gelesen habe und vielleicht macht er wie jeder Mensch einen Fehler, manchmal sollte man immer dran denken das wir Menschen Fehler machen, du machst wahrscheinlich keine Fehler... Wenn der TE mit dem Verkäufer spricht kann er es vielleicht auf ganz normalen Wege klären und der Verkäufer wenn er fair ist wird ihm versuchen durch ein Zugeständnis wieder ein wenig Freude zu bereiten.
Das ganze Leben müssen wir immer wieder Kompromisse eingehen.
@Mondeo 2364 Wir reden hier über signifikante Beträge und nicht über Pillepalle. Mercedes selbst stellt 2% des Kaufpreises pro Haltereintrag in Rechnung. Bei einem exemplarischen Kaufpreis von 40.000 € reden wir hier über 800 €. Wenn Du 800 € zu verschenken hast, nehme ich das zur Kenntnis. Für mich ist das sehr viel Geld. Darum würde ich kämpfen. Und natürlich - tausend Ausrufezeichen - würde ich dies zunächst auf dem kurzen Weg über den Verkäufer selbst bzw. nötigenfalls über den Leiter Verkauf Gebrauchtfahrzeuge klären. Erst wenn das nicht gelingt, würde ich prüfen lassen, ob ein Gestaltungsrecht vorliegt.
Quelle für die 2%: Junge Sterne Umtauschrecht: Hier kann man ohne Angabe von Gründen ein Fahrzeug binnen 10 Tagen zurückgeben UND einen neuen Wagen mitnehmen (nur dann gilt das Recht überhaupt!). Das ist Kostenlos, es sei denn, der Wagen wurde schon auf den Käufer zugelassen. Dann werden 2% vom Kaufpreis fällig. Ich denke, dass diese Hausnummer ganz gut passt...
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 14. April 2018 um 23:23:50 Uhr:
@Mondeo 2364 Wir reden hier über signifikante Beträge und nicht über Pillepalle. Mercedes selbst stellt 2% des Kaufpreises pro Haltereintrag in Rechnung. Bei einem exemplarischen Kaufpreis von 40.000 € reden wir hier über 800 €. Wenn Du 800 € zu verschenken hast, nehme ich das zur Kenntnis. Für mich ist das sehr viel Geld. Darum würde ich kämpfen. Und natürlich - tausend Ausrufezeichen - würde ich dies zunächst auf dem kurzen Weg über den Verkäufer selbst bzw. nötigenfalls über den Leiter Verkauf Gebrauchtfahrzeuge klären. Erst wenn das nicht gelingt, würde ich prüfen lassen, ob ein Gestaltungsrecht vorliegt.Quelle für die 2%: Junge Sterne Umtauschrecht: Hier kann man ohne Angabe von Gründen ein Fahrzeug binnen 10 Tagen zurückgeben UND einen neuen Wagen mitnehmen (nur dann gilt das Recht überhaupt!). Das ist Kostenlos, es sei denn, der Wagen wurde schon auf den Käufer zugelassen. Dann werden 2% vom Kaufpreis fällig. Ich denke, dass diese Hausnummer ganz gut passt...
Richtig so steht das auch beim Klausel für Umtauschrecht.
Zitat:
@Sulo69 schrieb am 14. April 2018 um 21:13:51 Uhr:
Zitat:
@Eswareinmal schrieb am 14. April 2018 um 21:00:30 Uhr:
So ein Kommentar wie dieses hier ist Blödsinn! Du scheinst wohl einer von der Sorte zu sein der mit Scheuklappen durch die Weltgeschichte rennt und nur seine eigene Meinung gelten lassen möchte. Durch ständiges wiederholen der eigenen Meinung überzeugst du niemanden. Mit so einem beschränkten denken kommt man allerdings nicht weit.
Einfach ignorieren und lieber dem TE antworten 🙂 wahrscheinlich haben welche langeweile...
Es scheinen sich genau die Richtigen gefunden zu haben. Bei so viel geballter Unwissenheit und Inkompetenz , bleibt mir noch in die Hände zu klatschen.
Nicht das es wichtig wäre, aber J.M.G. schreibt auch von "zurückgeben".
Nein, ich schreibe etwas anderes, s.o..
Und mit einem Rücktritt wäre dem Threadersteller offenkundig nicht geholfen, da er ja an dem Vertrag grundsätzlich festhalten will.