Falsche Achslasten im Fahrzeugschein US Reimport
Hallo Zusammen,
fahre als Sommerfahrzeug einen MB CLK 430 als US Reimport.
Kurz: Warum US Reimport? Das Fahrzeug hat ab Werk ein AMG Paket (relativ selten), der Zustand ist top und das Auto ist auch schon seit 2011 in DE.
Aber darum soll es nicht gehen.
Ich möchte dem Fahrzeug Tieferlegungsfedern spendieren, da er doch dann sehr hoch ist, was nicht zur AMG Optik passt.
Nun steht im Gutachten:
VA zul. Achslast 1010 KG
HA zul Achslast 1070 KG
Für die V6 und V8 Motoren.
Schaue ich bei mir in den Fahrzeugschein (0000er Schlüsselnummer) steht dort 925 VA und 1000 HA.
Zusätzlich steht: Technische Daten Gem.Herstellerdatenblatt V.30.11.2010.
Sowas habe ich leider nicht dabei gehabt, obwohl ich einen großen Ordner an Rechnungen usw dabei habe (habe nur noch eine Herstellerbescheinigung über die AMG Räder).
Habe dann beim Freundlichen nachgefragt:
Was man mit "Herstellerdatenblatt" meine, wusste er auch nicht. Nach seinem Verständnis: das Herstellerdatenblatt sei nichts spezifisches bzw. offizielles und da stehen eben die bekannten 1010/1070kg Achslasten drin.
Sonst könnte man eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragen, kostet 250€ und man weiß gar nicht, ob man die überhaupt für das Fahrzeug bekommt (auf Grund des Baujahres).
Dann beim TÜV gefragt: das müsste man sich individuell anschauen, könnte man pauschal nicht sagen. Toll.
So, was nun?
250€ für diese Bescheinigung ist ja extrem happig, dafür, dass irgendwo ein Fehler gemacht wurde und ich ja nur die Achslasten brauche, welche eben bei jedem gleich sind.
Bevor ich jetzt das Fahrwerk einbaue und damit zum TÜV gehe, um am Ende eine Absage zu erhalten:
hat jemand Erfahrung damit? Was wäre jetzt am Besten möglich?
Vielen Dank!
16 Antworten
Im Fall des TE ist das ja auch so gelaufen:
Es gab ein Datenblatt vom Hersteller, und mit dem wurde eine Vollabnahme gemacht und das Fahrzeug so zugelassen. Mit genullten Schlüsselnummern.
Anders geht es bei US-Modellen nicht, weil die eben keinem genehmigten EG-Typ entsprechen. (ja ich weiß, es hat viele Fälle gegeben, in denen Prüfingenieure einfach so Datenbestätigungen entsprechend dem "am ehesten passenden" EG-Modell erstellt haben. Das ist ja auch der Grund, warum das Thema Datenbestätigungen durch PIs inzwischen quasi gestorben ist...)
Bei Modellen die für den EU-Markt gebaut wurden sieht das ganz anders aus, und da gibt es dann hinterher auch vollständige Schlüsselnummern (wenn es für das konkrete Modell mit Version und Variante einen KBA-Datensatz gibt, was mehrheitlich der Fall ist, aber halt auch nicht immer).
Zitat:
@Icewall schrieb am 27. April 2023 um 14:28:19 Uhr:
Wenn der CLK in Deutschland gebaut wurde (<- hier liegt für mich der Wurm im Acker) müssen Daten vorhanden sein, nämlich sowas wie ein COC. Den hätte er bei Mercedes als Hersteller anfordern können
Ein COC oder EG-'Übereinstimmungsbescheinigung liegt nur für Fahrzeuge vor, die in der EU zugelassen werden sollen.
Werden Fahrzeuge(auch von deutschen Herstellern) aus dem Ausland zurück importiert, läuft es in den meisten Fällen auf eine Einzelgenehmigung hinaus.
Wenn die Hersteller Lust haben gibt es ggf eine Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug evtl zum Teil einen genehmigten Typ entspricht und da kann dann der SV ein 21 er draus fertigen.
Viele Hersteller unterstützen bei RE Importen aber nicht.