Falsch parken mit Roller
Hallo zusammen ich habe mit dem roller bei meiner Oma falsch geparkt ich dachte mir nix dabei und erwischte genau den Parkplatz eines Anwaltes der mir am nächsten Tag eine Rechnung von über 200euro geschickt hatt ist das nicht übertrieben und ist das gerechtfertigt außerdem stand ich an der ganz hintersten Parkplatz Linie und nicht genau drinnen
Beste Antwort im Thema
Nur mal so, Rechnungen schreiben kann er jeden Tag und an dich senden.
Ohne eine begründete Behinderung und Zeugen kann er gar nichts.
Und den Aufwand der die 200 Euro rechtfertigt muss er dir auch erbringen.
Am besten gar nicht reagieren, auch nicht auf Mahnungen.
Und auch nicht mit ihm in Kontakt treten, weder schriftlich noch mündlich.
Erst wenn ein gelber Brief vom Amtgericht kommen sollte, ab da musst du erst was unternehmen.
Die meisten machen nur Angst, oh,oh ein Brief von dem Herrn Anwalt.
Dabei ist er genau so viel oder wenig Wert wie ein Brief von deiner Freundin.
30 Antworten
Was steht auf der Rechnung?
Wie ist er überhaupt auf dich gekommen? Vielleicht hat den Roller auch sein Klient dort geparkt oder dein Freund oder oder oder?*
Erzähl doch mal mehr dazu und ja... auch was da drin steht.
* Oh Oh. Moralpredigt in 3, 2, 1....
Nur mal so, Rechnungen schreiben kann er jeden Tag und an dich senden.
Ohne eine begründete Behinderung und Zeugen kann er gar nichts.
Und den Aufwand der die 200 Euro rechtfertigt muss er dir auch erbringen.
Am besten gar nicht reagieren, auch nicht auf Mahnungen.
Und auch nicht mit ihm in Kontakt treten, weder schriftlich noch mündlich.
Erst wenn ein gelber Brief vom Amtgericht kommen sollte, ab da musst du erst was unternehmen.
Die meisten machen nur Angst, oh,oh ein Brief von dem Herrn Anwalt.
Dabei ist er genau so viel oder wenig Wert wie ein Brief von deiner Freundin.
Das wird bestimmt eine Unterlassungsaufforderung nebst Kostenaufstellung sein.
Ob der Anwalt dafür mal eben 200€ aufrufen kann, sollte das Schreiben klären.
Möglicherweise hat er einen Termin verpasst, oder hat einen anderen Parkplatz genutzt und ist mit dem Taxi in die Kanzlei gefahren, oder oder oder.
Ohne das Schreiben und die Kostenaufstellung bleibt es Rätselraten.
Wenn er seinen Parkplatz nicht nutzen kann, ist es egal wo der Roller stand.
Foto vom Roller machen, Unterlassungsaufforderung und Kostenaufstellung an den Halter schicken.
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War der private Parkplatz überhaupt als solcher erkennbar ?
War da nicht mal die Rede von der Verhältismäßigkeit, und das man dafür nicht mehr als 25 Euro berechnen darf?
Wenn der Roller wirklich gestört hat, dann hätte er ihn abschleppen lassen sollen.
Zitat:
@MvM schrieb am 09. Dez. 2019 um 19:37:23 Uhr:
Wenn der Roller wirklich gestört hat, dann hätte er ihn abschleppen lassen sollen.
Dann hat der Anwalt aber nichts für die eigene Tasche. Wollen wir nicht erstmal auf weitere Infos warten und sich nicht nur jemanden ins Fäustchen lachen lassen?
Steht ja schon alles oben - Brief wegwerfen (oder auch behalten als Partyspaß).
Vor einem Mahnbescheid würde ich alles ignorieren.
Ich habe die Rechnung leider scho beglichen ich suche den Zettel in der Mappe dann stell ich ihn rein kann ich das Geld zurückfordern
Zitat:
@Alexandereg schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:07:18 Uhr:
Ich habe die Rechnung leider scho beglichen ich suche den Zettel in der Mappe dann stell ich ihn rein kann ich das Geld zurückfordern? Danke an alle für die antworten das Moped haben meine Freundin und ich ausgeliehen vom schwiegerpapa um zur Oma zu fahren für den der gefragt hatt
Wieso zahlt man und fragt hinterher ob die Rechnung gerechtfertigt ist.
Mit der Zahlung wurde die Forderung anerkannt. Da kann man nichts mehr zurückholen und bei einem Anwalt schon gar nicht. Abhaken.
Ich liege doch nicht ganz richtig mit meiner Aussage.
Hier ein Urteil
https://www.damm-legal.de/...echnung-stellt-noch-kein-anerkenntnis-dar
Der BGH hat entschieden, dass die Bezahlung einer Rechnung ohne Vorbehalt nicht zwangsläufig bedeutet, dass die der Rechnung zu Grunde liegenden Forderung anerkannt wird. Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthalte über seinen Charakter als Erfüllungshandlung (§ 363 BGB) hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen.
Mehr als worte
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Diese hab ich in die Tonne geschoben.
Moorteufelchen
MT-Moderation
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:12:20 Uhr:
Wieso zahlt man und fragt hinterher ob die Rechnung gerechtfertigt ist.Mit der Zahlung wurde die Forderung anerkannt. Da kann man nichts mehr zurückholen und bei einem Anwalt schon gar nicht. Abhaken.
Weil ich keine Probleme möchte ein Kumpel hatt mich heute sowas ähnlich gefragt
Ich sehe gerade hier geht es um Österreich, Salzburg. Da kann man wohl deutsche Rechtsprechung nicht anwenden.