Falsch parken mit Roller

Hallo zusammen ich habe mit dem roller bei meiner Oma falsch geparkt ich dachte mir nix dabei und erwischte genau den Parkplatz eines Anwaltes der mir am nächsten Tag eine Rechnung von über 200euro geschickt hatt ist das nicht übertrieben und ist das gerechtfertigt außerdem stand ich an der ganz hintersten Parkplatz Linie und nicht genau drinnen

Beste Antwort im Thema

Nur mal so, Rechnungen schreiben kann er jeden Tag und an dich senden.
Ohne eine begründete Behinderung und Zeugen kann er gar nichts.
Und den Aufwand der die 200 Euro rechtfertigt muss er dir auch erbringen.

Am besten gar nicht reagieren, auch nicht auf Mahnungen.
Und auch nicht mit ihm in Kontakt treten, weder schriftlich noch mündlich.

Erst wenn ein gelber Brief vom Amtgericht kommen sollte, ab da musst du erst was unternehmen.
Die meisten machen nur Angst, oh,oh ein Brief von dem Herrn Anwalt.
Dabei ist er genau so viel oder wenig Wert wie ein Brief von deiner Freundin.

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Man nennt das "Verarscht"...

Nächstes mal vorm Zahlen fragen.

Aber ganz soweit daneben wird die auch nicht sein.

In Österreich.

Zitat:

@Alexandereg schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:18:17 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:12:20 Uhr:


Wieso zahlt man und fragt hinterher ob die Rechnung gerechtfertigt ist.

Mit der Zahlung wurde die Forderung anerkannt. Da kann man nichts mehr zurückholen und bei einem Anwalt schon gar nicht. Abhaken.

Weil ich keine Probleme möchte ein Kumpel hatt mich heute sowas ähnlich gefragt

Bitte jetzt am besten einen Mod die Bilder zu löschen! Du hast jetzt unter Umständen richtig Probleme, da du verschiedene Daten nicht geschwärzt hast. Ich bimmle mal.

ja ich würde auch den Namen und Anschrift des Anwalts löschen.

Das war für den Anwalt leichtverdientes Geld. Ähnlich wie bei den Abmahnanwälten. Auch da sollte man erstmal nicht blind zahlen. Erst wenn ein evtl. Mahnbescheid kommt muss man reagieren.

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Kann der TE die Bilder nicht innerhalb von 2 Stunden nach der Erstellung des Beitrags selbst löschen? 😕

Das muss er dann aber erst mal verstehen...

Einfach auf den Button mit dem Stift unten rechts im Beitrag klicken. Dann kann man editieren.

Aus dem Schreiben geht hervor, dass es sich aber nicht um den Parkplatz des Anwalts sondern eines Mandanten handelt oder ist der Anwalt der Vermieter der Wohnung mit Parkplatz?

So ist es - aber Du hast etwas wichtiges rausgefunden - ist ja in Ösiland...

Die Rechtssprechung wird nicht ganz anders als bei uns sein - aber meine Hand ins Feuer - eher nicht. 😁

Zitat:

@tomold schrieb am 9. Dezember 2019 um 20:59:45 Uhr:



Die Rechtssprechung wird nicht ganz anders als bei uns sein - aber meine Hand ins Feuer - eher nicht. 😁

Den Begriff "Besitzstandsstörung" kenne ich aus D aber nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Dezember 2019 um 21:33:04 Uhr:


Den Begriff "Besitzstandsstörung" kenne ich aus D aber nicht.

Das nennt sich in Deutschland "Hausfriedensbruch".

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatgrund

Wenn man es genau nehmen möchte ... § 862 BGB 🙂

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Dezember 2019 um 21:33:04 Uhr:


Den Begriff "Besitzstandsstörung" kenne ich aus D aber nicht.

Korrekt in D wäre Besitzstörung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Dezember 2019 um 21:39:58 Uhr:


Das nennt sich in Deutschland "Hausfriedensbruch".

Nein, das ist was ganz anderes.

Mal unabhängig davon, dass es Österreich ist, würde ich das Schreiben nicht so einfach ignorieren, man landet dann schnell in einer Situation, wo man dann doch betroffen ist. Für mich ist das vergleichbar mit Supermarkt-Parkplätzen. Auch da darf der Besitzer, wenn erkennbar ausgeschildert, eine Gebühr erheben, die soll sich aber an den ortsüblichen Gebühren orientieren. 200 € erscheinen mir hier etwas viel. Notfalls hilft nur ein eigener RA, eine Rechtsschutzversicherung ist Gold wert.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 10. Dezember 2019 um 09:07:52 Uhr:


Mal unabhängig davon, dass es Österreich ist, würde ich das Schreiben nicht so einfach ignorieren,....

Doch, das kann er jetzt.
Denn er hat die 200 € ja schon gleich gezahlt, und dann erst hier nachgefragt.

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