Falsch geblitzt, falsches Schild. Was würdet ihr machen?
Wurde geblitzt obwohl ich 100 Km/h schnell war, wie auch der Schild es vorgegeben hat!
Baustellen Bereich. A45 von Frankfurt nach Siegen!
Vor Baustelle Schild mit 100 Km/h angezeigt, dazwischen Blitzer und nach Blitzer erst 80 Km/h Schild (Sehe Bilder) Wurde trotzdem geblitzt "Es sei dem, Hinter man wurde geblitzt, der war aber meine Meinung zu weit für den Blitzer, also gehe ich davon erst aus, ich wurde geblitzt!
Habe Dashcam Video beweis, das ich alles richtig gemacht habe!
Wie würdet ihr handeln, ungefähr 18 Km/h zu schnell, zahlen um Ruhe zu haben oder aus Prinzip Widerspruch schreiben und erst danach, wenn wieder was kommt, mit Video beweis kontern?
91 Antworten
Dann hilft aber wirklich nur abwarten. Bei mir hat Anfang Mai ein Blitzer auf komplett freier Strecke ausgelöst (auch so ein Anhänger). Kein anderes Fahrzeug weit und breit, und mein Wagen ist eher von der flachen Sorte. Hatte angenommen, ein Schild übersehen zu haben...kam aber nie etwas (und die 3 Monate sind nun rum).
Man könnte vor einem etwaigen Schreiben, die zuständige Straßenverkehrsbehörde für den "Blitzer" ist, anrufen, um
zu erfahren, ob man geblitzt wurde, wieviel man zu schnell gefahren ist bei welcher vorgegebenen Geschwindigkeit.
Ich habe immer, wenn ich geblitzt wurde, bei der Behörde angerufen, um zu erfahren, wieviel ich zu schnell war.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 9. August 2023 um 17:39:48 Uhr:
Ich habe immer, wenn ich geblitzt wurde, bei der Behörde angerufen, um zu erfahren, wieviel ich zu schnell war.
Da verstehe ich jetzt nur nicht den Sinn dahinter. Warum sollte man das tun?
Man wird doch angeschrieben.
Zumal die betreffende Behörde diese Informationen aus Datenschutzgründen gar nicht rausrücken darf. Da könnte ja sonst wer anrufen.
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Damit man sich als Fahrer zu erkennen gibt und diesen Joker damit verwirkt.
Also ich habe es schon häufig bei verschiedenen Straßenverkehrsbehörden gemacht und habe i m m e r telefonische
Auskünfte erhalten, die auch immer mit der schriftlichen Maßnahme der Behörde, die danach später an mich versandt
wurde, identisch war.
Da ich nicht immer genau wußte, wieviel ich über die vorgegebene Geschwindigkeit lag, war dieses immer für mich hilfreich, zumal meine gefühlte Geschwindigkeitsüberschreitung immer höher lag, als sie von der Behörde festgestellt wurde.
Datenschutzrichtlinien seitens der Behörde werden hiermit nicht verletzt, zumal ich immer mein Kennzeichen und den Ort
des Blitzers angeben mußte.
Auch hätte ich einen sogenannten "Joker" nicht verwirkt !!!
Es ist doch immer so, daß der der "erwischt " wurde, sich mehr oder weniger Gedanken macht, was auf ihn zukommt.
So kann er vor dem amtlichen Schreiben herausfinden, was auf ihn zukommen wird und gegebenenfalls entsprechend sich darauf einrichten.
Auch der TS hätte die Möglichkeit dieser Informationsanforderung und könnte vielleicht "ruhiger schlafen" bzw. hätte Klarheit, was die Behörde ihm später schriftlich vorwirft.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 9. August 2023 um 20:20:32 Uhr:
Damit man sich als Fahrer zu erkennen gibt und diesen Joker damit verwirkt.
Nein, damit man die Verfolgungsverjährung beginnen lässt. Wenn man das richtig machen will, fragt man noch an Ort und Stelle die jeweiligen Messbeamten, die es natürlich nicht protokollieren, aber ggf. im Verfahren als Zeuge sich daran erinnern werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich das aus naheliegenden Gründen nicht öffentlich vertiefen will. Aber jedes Prozessrecht hat seine Fallen und Tücken...
Ich kann überhaupt nicht erkennen, daß man einen "Joker" verspielt, wenn man sich, wie von mir geschildert, "vordem"
telefonische Auskunft bei der Behörde einholt.
Die Behörde hat meistens ein paar Tage nach dem Blitzen die Daten ausgelesen und nach Kennzeichen den Namen
identifiziert. Dann kann es einige Woche noch dauern, bis der schriftliche Bescheid versandt wird.
Mit meiner telefonischen Abfrage habe ich mich zwar zu erkennen gegeben, was aber rechtlich überhaupt keine Handhabe, die gegen mich gerichtet werden könnte, ausmacht.
Ich biete die andere Richtung bei Dillenburg an.
Bin da am Dienstag über die Brücke, 100 kmh ausgeschildert bzw 60 für Lkw. Genau mit Tempomat 100 gefahren, Blitz.
Ist zwar ein Sprinter, allerdings wird er sonst nie als LKW erkannt. Naja, Dashcam ist vorhanden, Video gesichert, mal gucken was kommt.
Irgendwie scheint da aktuell ein Praktikant in der Region die Blitzer einzustellen.
Hi,wollte nur melden, heute sind 3 Wochen, hab immer noch nichts bekommen, mal gucken ob es doch noch kommt!
... und selbst wenn Du nicht guckst ... wenn es kommt, dann kommt es 😉
scnr
Zitat:
@verso33 schrieb am 20. August 2023 um 12:02:22 Uhr:
Hi,wollte nur melden, heute sind 3 Wochen, hab immer noch nichts bekommen, mal gucken ob es doch noch kommt!
Ich hab 6 Wochen gewartet für 20,- Euro
Tom
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 10. August 2023 um 22:33:16 Uhr:
Ich biete die andere Richtung bei Dillenburg an.Bin da am Dienstag über die Brücke, 100 kmh ausgeschildert bzw 60 für Lkw. Genau mit Tempomat 100 gefahren, Blitz.
Ist zwar ein Sprinter, allerdings wird er sonst nie als LKW erkannt. Naja, Dashcam ist vorhanden, Video gesichert, mal gucken was kommt.
Irgendwie scheint da aktuell ein Praktikant in der Region die Blitzer einzustellen.
Liegt der Sprinter bis 3,5 Tonnen - dann PKW, liegt er darüber dann LKW
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Darum ging es nicht. Es ging darum, dass die heutigen modernen Blitzer LKWs erkennen und diese den Blitz bei 80 auslösen auch wenn die Höchstgeschwindigkeit 100 kmh ist.
Da wird auch nichts kommen.
Der Blitzer hätte früher stehen müssen, da wo der TE die Ordnungswidrigkeit begangen hat. (130km/h anstatt 100km/h)
Das hat er ja selber nachgewiesen, nur nicht die Behörde 😁
Eigentlich fragt man sich hier, wozu das Thema? Es ist nichts gekommen, und wird auch nicht kommen.
Dass Blitzer bei gewissen Konturen und Geschwindigkeiten vorsorglich auslösen, bedarf keiner 4 Seiten, sondern 5s Google.