Fakten zum Kurzzeitkennzeichen
Guten Tag,
nachdem die Umfrage einem voll aufs Auge springt hoffe ich, ich kann etwas Klarheit bringen.
Fakten:
1. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht Fahrzeuge ins Ausland zu bringen.
2. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht ein Fahrzeug mehrmals mit Kurzeitkennzeichen (ohne echten Grund) zu bewegen.
3. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht im Ausland eine Fernzulassung vorzunehmen.
4. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht mehrere Fahrzeuge (auf ein Kurzzeitkennzeichen) probezufahren.
5. Keine HU:
Man bekommt schon Kurzzeitkennzeichen.
Nur darf man damit eben nicht mehr durch ganz Deutschland fahren.
Wie ich in der Umfrage lesen konnte wenden sogar hier einige gerne 2. und 4. an.
Und 2. haben einige Mitglieder auch schon bei Schrottsammlern (die sicher keine HU mehr zusammenkriegen würden) gesehen.
Man vermeidet mit der Regel also:
- "Ketten/Mehrfach" Zulassungen des gleichen Fahrzeugs.
- gleichzeitige "Nutzung"/Probefahrten an mehren Fahrzeugen bei Samstagskäufen.
- Fern-Zulassungen im Ausland
Weiterhin ist zu sagen, daß die Links zur jetzigen Regelung wenig bringen, da der Bundesrat doch über eine Änderung abgestimmt hat.
Die (mit Änderungen des Bundesrats) wohl so durchgehen wird.
Kann man gern hier nachlesen
http://www.bundesrat.de/.../0335-14.html
Im Vergleich dazu die aktuelle Regel
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
Diese wurde von einige Zulassungsstellen auch schon so ausgelegt, daß die Fahrgestellnummer "unverzüglich" anzugeben/einzutragen war.
Also direkt vor Augen der Mitarbeiterin.
Ob das so 1000 % korrekt war? - Aber hat sich ab neuem § erledigt.
Bei diesen Zulassungsstellen ändert sich also wenig.
...............................x
Alternativen:
1. Richtig zulassen.
Wenn man schon HU und dazu den Brief hat - wozu noch Kurzzeitkennzeichen?
(außer man hat nur die Fg-Nr. per Briefkopie)
2. Vorab zugeteilte Kennzeichen.
Siehe Gesetz. Man kann sich Kennzeichen vorab zuteilen lassen. Auch ohne HU.
Im Prinzip fast ähnlich wie die Kurzzeitkennzeichen ohne aktuelle HU.
3. Hänger.
Fazit:
Gut, für wirklich Samstagskäufer, die sich mehrere Fahrzeuge ansehen - und diese nicht "illegal" gleich fünffach mit 1 Kurzzeitkennzeichen fahren - ist die Regel nicht so gut.
Aber Vorteil - man bekommt als Mensch mit deutschem Wohnsitz die Kurzzeitkennzeichen auch wieder in anderen Zulassungsstellen, nicht nur Zuhause.
.........................
persönliches Fazit:
Ich finde, man sieht hier im Forum, (beide Themen durchgelesen) die Änderung ist durchaus notwendig.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Aber wegen einer Handvoll illegalen Auslandsüberführungen wurde nun so ein riesen Trara gemacht.
das Missbrauchsthema ist schon bedeutender. Wie oft wurden die Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge geschraubt. Wie viele Fahrzeuge existieren ohne Betriebserlaubnis (Umbauten, TÜV abgelaufen, etc.), die völlig unkontrolliert mit KZK auf Treffen gefahren werden. Ich habe mich immer gewundert, dass ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich solche Anarchie geduldet wird.
69 Antworten
Zitat:
@rooster45 schrieb am 8. Oktober 2014 um 23:58:31 Uhr:
Ist das künftig weiterhin möglich oder nicht??
nein. Ohne TÜV darfst Du nur noch direkt zur HU fahren. Möglich wäre mit Kurzzeitkennzeichen eine Werkstatt anzusteuern, die ihn TÜV fit macht und dort direkt die Abnahme durchführt. Wie weit diese Werkstatt entfernt sein darf steht nicht im Gesetz, aber sicher nicht zu weit.
Ansonsten bleibt der Transport per Trailer. Wenn Du ihn nicht selbst ziehen kannst gibt es Firmen, die man damit beauftragen kann. Wird halt etwas teurer, aber bestimmt nicht unmöglich.
Zitat:
Wer kauft denn als Privatmann beim Händler ein Fahrzeug und fährt es dann mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Hof?
Standard ist, daß die Käufer sich die Papiere gegen den Kaufpreis aushändigen lassen und dann beim Straßenverkehrsamt eine "normale" Zulassung durchführen.
Hmmm....dann sind ALLE meine Autokäufe abweichend vom Standard gewesen. Ebenso die aller meiner Freunde.
(Zumindest in Bezug auf Gebrauchtwagen)
Wir haben uns stets am Tag 1 die KZKZ besorgt, sind dann am Tag 2 quer durch die Republik gefahren, weil wir im Netz ein für uns in frage kommendes Fahrzeug gefunden haben. Diese Fahrzeuge stammten immer von Gebrauchtwagenhändlern.
Das Fahrzeug wurde vor Ort besichtigt, bar bezahlt und mit nach Hause genommen und erst dort korrekt angemeldet. Anders geht es ja auch nicht. Kann ja als z.B. Münchner, der in Köln ein Fzg. erwirbt, dieses nicht in Köln zulassen, ich muss also irgendwie mitsamt Fahrzeug und Papieren erstmal zu meiner Heimatstadt zurückfahren.
Wie mache ich das zukünftig?
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:04:12 Uhr:
Wie mache ich das zukünftig?
So wie bisher auch. Hinfahren, kaufen, heimfahren
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:04:12 Uhr:
Wie mache ich das zukünftig?
lass Dir eine Briefkopie faxen oder schreib die Fahrgestellnummer auf. Diese Daten trägt die Zulassungsstelle ein. Dann wieder so wie beschrieben. TÜV muss das Auto dafür haben.
Alternativ fahr an einem Werktag und hole die KZK am Standort des Fahrzeugs. Das soll nämlich wieder möglich gemacht werden.
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Zitat:
@dodo32 schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:07:22 Uhr:
So wie bisher auch. Hinfahren, kaufen, heimfahrenZitat:
@MartinSHL schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:04:12 Uhr:
Wie mache ich das zukünftig?
Nö, du mußt beim Beantragen des Kennzeichens eine FIN angeben.
@Martin: Genauso mache ich das auch und die Neuerung ist absoluter Schwachsinn (steht auf gleicher Stufe mit dem Wechselkennzeichen).
Keine Ahnung was unsere Politiker zwischen den Ohren haben?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:21:51 Uhr:
Nö, du mußt beim Beantragen des Kennzeichens eine FIN angeben.
..das steht wo?
HierZitat:
@dodo32 schrieb am 9. Oktober 2014 um 14:17:18 Uhr:
..das steht wo?Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:21:51 Uhr:
Nö, du mußt beim Beantragen des Kennzeichens eine FIN angeben.
Gruß Metalhead
http://www.motor-talk.de/.../...uer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.htmlZitat:
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen.
Originalbeschluss: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ok. Ich hab den ganzen Beschluss gelesen. Ich sehe dennoch nicht, wo das Problem liegt? Es ist etwas aufwändiger, ja. Möglich ist es jedoch nach wie vor ein Auto zu überführen. Es spricht doch nichts dagegen, beim Amt die Daten eintragen zu lassen?
Zitat:
@dodo32 schrieb am 9. Oktober 2014 um 15:27:05 Uhr:
Es spricht doch nichts dagegen, beim Amt die Daten eintragen zu lassen?
Außer man kauft das Auto dann doch nicht und geht zum nächsten Händler.
Erst kürzlich wieder gehabt (Händler angerufen):
- Ich: Wie sieht's mit Beschädigungen aus?
- Händler: Der steht top da, nur ein paar Steinschläge auf der Motorhaube?
- Ich: Mietwagen war das keiner, oder?
- Händler: Nein!
- Ich: Unfälle
- Händler: Kleiner Rempler vorne rechts, wurde repariert.
260km hingefahren und das Gefährt begutachtet:
Völlig runtergeranzter Mietwagen mit etlichen Dallen, die Haube sah aus wie sandgestrahlt, kein Arsch hatte sich die Karre angesehen (der Unterboden total verölt weil 'nen Servoschlauch undicht war). Colaflecken an der Decke im Innenraum. Die Radhäuser beide brutal eingedellt (war ein Transporter).
Unfallschaden nicht definierter Höhe.
Tja, dann stehste da mit deinem Nummernschild mit eingetragener FIN.
Bislang bist du zum nächsten Händler und hast dir irgendein anderes Auto gekauft.
Und was machste mit dem tollen neuen KZKZ? Abgesehen von dem Händler ordentlich auf den Tisch scheißen?
Gruß Metalhead
musst Du halt so planen dass Du erst besichtigst und dann die Kennzeichen holst. Ist auch eher ein persönliches Problem als das des Gesetzgebers. An roten Ampeln muss man auch anhalten. Grün wäre einfacher, hilft aber nichts.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Oktober 2014 um 16:03:17 Uhr:
musst Du halt so planen dass Du erst besichtigst und dann die Kennzeichen holst.
Na klar, gehen tut irgendwie alles. Allerdings muß ich dann die Strecke 4x anstatt 2x fahren.
Zitat:
Ist auch eher ein persönliches Problem als das des Gesetzgebers.
Naja, bislang hat es ja funktioniert.
Irgendwelche Spassemacken haben damit Schindluder getrieben und desswegen müssen alle darunter leiden.
Harz4 könnte man ja auch abschaffen weil es da viel Betrug gibt (Genauso Haftpflichtversicherungen).
Ich meine so 'nen Duschvorhang kann man vernuddeln lassen, muß man natürlich nicht. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Oktober 2014 um 08:58:55 Uhr:
nein. Ohne TÜV darfst Du nur noch direkt zur HU fahren. Möglich wäre mit Kurzzeitkennzeichen eine Werkstatt anzusteuern, die ihn TÜV fit macht und dort direkt die Abnahme durchführt. Wie weit diese Werkstatt entfernt sein darf steht nicht im Gesetz, aber sicher nicht zu weit.Zitat:
@rooster45 schrieb am 8. Oktober 2014 um 23:58:31 Uhr:
Ist das künftig weiterhin möglich oder nicht??Ansonsten bleibt der Transport per Trailer. Wenn Du ihn nicht selbst ziehen kannst gibt es Firmen, die man damit beauftragen kann. Wird halt etwas teurer, aber bestimmt nicht unmöglich.
.
Also hat die "wohl genährte Polit-Beamtenschaft" mal wieder zu einer guten Lösung Handlungsbedarf bzw das passende Problem gesucht.
Eine Frechheit was diese überversorgten Nichtsnutze mit ihrem Regulierungswahn anderen zumuten 😠
Ab wann tritt der Käse eigentlich in Kraft? Oder ist das alles noch nicht sicher?
Gruß Metalhead
Ist meines Wissen bereits in Kraft getreten.