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FairEOS Finanzierung

Themenstarteram 18. Mai 2006 um 20:39

Hallo

neben dem neuen Prospekt habe ich heute auch ein kleines Faltblatt zur FairEOS Finanzierung bekommen.

Findet ihr auch unter www.poeschko.net/eos

Interessant ist der Entfall der Selbstbeteiligung in VK und TK bei Bestellung von PDC.

Frage hierzu ist die Händlerbeiteligung an dieser Finanzierung eine andere wie bei der bisher im System eingesteuerten 1,9% Finanzierung.

Interessanterweise hab ich was gehört die Beteiligung sei unterschiedlich, ob der Kunde PDC ordert oder nicht ?!?

Ändert sich die Händlerbeteiligung an der Finanzierung eigentlich auch mit / ohne RSV (plus) ? Denn leider geht ja PrämieLightPlus nur mit RSV, aber die treibt ja wieder den Kaufpreis hoch oder rechne ich da falsch ?

Wir waren die Tage noch bei einem anderen Händler, der Verkäufer dort rechnete mit unseren Daten einmal eine Monatsrate von 140 € aus (Prämie Light Plus und RSV), als er auf Prämie Light ohne RSV stellte war die Rate auf einmal 154 € ...

Welche Tricks und Kniffe gibt es denn da ?

ciao

Axel

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20 Antworten
Themenstarteram 23. Mai 2006 um 11:38

naja und da ich von meiner mutter die SF25 "geliehen" bekomme habe ich noch nichtmal einen nachteil das die SF Klasse nicht weiter runter läuft.

Gut dann werde ich nochmal neu rechnen lassen. Dann kann das sein, das der Herr nur nicht fähig war das System zu bedienen. Denn einmal kamen 140 und einma 154 euro raus. denke mal das die 14 euro die RSV auf 48 monate umgerechnet war

am 7. Juni 2006 um 19:10

Hallo,

was bedeutet denn SF25 geliehen. Heisst das der VN darf selbst auch noch ein KfZ auf sich versichert haben oder nicht?

Kann mir das jemand beantworten?

Danke und Gruss

am 7. Juni 2006 um 21:07

Zu "SF25 geliehen" habe ich auch noch eine Frage. Mein Versicherungsfuzzi hat gesagt ich könnte nur die SF Stufe übernehmen die ich erreichen würde wenn ich seit ich den Führerschein habe Unfallfrei gewesen wäre. Also Führerschein seit 10 Jahre = SF10 (oder 9) und nicht SF25. Was habt Ihr da an Infos?

Themenstarteram 7. Juni 2006 um 21:49

also wenn zB deine Mutter Ihre Prozente auf die Überträgt bekommst du maximal den SF wie lange du den Führerschein hast.

Diesen Begriff hat ein Händler bei mir benutzt und gesagt: Ja, dass ist kein Problem, dann geben wir an das die SF ihrer Mutter geliehen werden." Es kann auch sein, dass meine Mutter Versicherungsnehmerin wird, aber wie das der Händler nun macht ist seine Sache. In den Angebotsanfragen ist das genau definiert, wer fährt, wer die SF hat usw.

am 8. Juni 2006 um 9:03

@CactusJo

das ist korrekt du kannst maximal die SF Kalsse bekommen die du selbst hättest erfahren können.

@Poeschko

ja das hatte ich eben nicht verstranden. Deine Mutter selbst fährt aber doch weiterhin Auto oder etwa nicht. Dann könnte ich das verstehen aber sonst würde hier ja einfach eine Zweitwagen Regelung in Kraft treten von wegen SF2 odeer so...das verstehe ich nicht. Mein Händler ist da weniger einfallsreich...habe selbst nur SF10 und das ist mir zu teuer

mein Händler sagt mir das mit der Versicherung wäre bei der 1,9% Finanzierung Pflicht aber wenn ich das im Internet bei der VW Bank konfiguriere kann ich das Prämie Light weglassen und am Ende stehen trotzdem 1,9% da. Das ist alles sehr merkwürdig!

am 8. Juni 2006 um 12:50

@Poeschko

also hab jetzt die Info bekommen dass das eben nur funktioniert wenn deine Mutter keinen Wagen mit dieser FS25 fährt. Oder eben eine gegenseitige Übertragung der SF Klassen vorgenommen wird. Also deine Mutter fährt mit Ihrem Auto dann mit deiner SF Klasse und umgekehrt.

Jetzt hab auch ich das verstanden.

 

Gruss

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