Fahrzeugzulassung ohne neuen Brief?
Guten Tag,
Ich habe ein Problem und zwar: Ich will mir ein neues Auto kaufen. Allerdings hat dieser nur den Alten Fahrzeug Brief + Schein. Heisst der neue Schein Fehlt leider. Der jetzige Besitzer des Autos hat keinen neuen Schein beim Kauf dazu bekommen das heisst, dass der Wagen jetzt knapp 3 Jahre abgemeldet ist. Jetzt meine Frage: Kann ich den Brief irgendwie Beantragen oder vielleicht komplett umgehen? Hab gedacht der jetzige Besitzer könnte den vielleicht Beantragen aber der hatte den "neuen" Brief nie.
Danke in Vorraus??
50 Antworten
Also, ich fasse Mal zusammen.
Der Besitzer hat eine entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II, und eine Zulassungsbescheinigung Teil Außerbetriebgesetzt.
(Ältere Dokumente in alter Form kann es für das Fahrzeug nie gegeben haben)
D.h., es fehlt die aktuelle ZB II.
Entwertet wurde die mit Sicherheit, weil mehr als 2 Halter eingetragen waren. (Siehe Beispiel im Anhang)
Und bei der Außerbetriebgesetzung gibt es die ZB I wieder ausgehändigt, und dabei bedarf es ja keiner ZB II.
Um eine neubeantragung der Zulassungsbescheinigung wirst nicht drumherum kommen. Wahrscheinlich mit eidesstattlicher Erklärung ggf. Des Vorbesitzers usw. Alles Käse!
Hier auch ein schönes Beispiel wo obwohl vorhandene TSLnr trotzdem nicht die ABE nr in Feld K eingetragen wurde, beim Umtausch von Fahrzeugbrief in ZB2 bei der Umschreibung im Jahr 2006
Das liegt glaube ich an einer technischen Änderung zwischendurch.
Müßige Spekulationen. Bei einer vorübergehenden Stilllegung gibt es selbstverständlich die ZB I mit einem Stilllegungsvermerk zurück. Der alte Brief wurde entwertet, als die neue ZB II ausgestellt wurde. Diese ist jetzt verschollen.
Das ändert alles nichts daran, dass man für eine neue ZB II die Erklärung des letzten eingetragenen Halters braucht.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Januar 2023 um 20:16:19 Uhr:
Das liegt glaube ich an einer technischen Änderung zwischendurch.
Dann wäre kein E drin sondern ein A.
Bei E (Einzelgenehmigung) müsste 2.2 ausgenullt sein.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Januar 2023 um 19:54:31 Uhr:
Also, ich fasse Mal zusammen.Der Besitzer hat eine entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II, und eine Zulassungsbescheinigung Teil Außerbetriebgesetzt.
(Ältere Dokumente in alter Form kann es für das Fahrzeug nie gegeben haben)D.h., es fehlt die aktuelle ZB II.
Entwertet wurde die mit Sicherheit, weil mehr als 2 Halter eingetragen waren. (Siehe Beispiel im Anhang)
Und bei der Außerbetriebgesetzung gibt es die ZB I wieder ausgehändigt, und dabei bedarf es ja keiner ZB II.Um eine neubeantragung der Zulassungsbescheinigung wirst nicht drumherum kommen. Wahrscheinlich mit eidesstattlicher Erklärung ggf. Des Vorbesitzers usw. Alles Käse!
Ich glaube Du irrst hier.
Der TE har geschrieben, es handele sich um einen Brief in der alten Form von (vor August 2005 (?)), einen so schrieb er, WO MAN ViELE HALTER eintragen kann. Also meint er den alten weiß/grünen Fzg.Brief der Raum für 6 Halterwintragungen bot.
Und alte Dokumente in der Form wären schon möglich, daß Auto soll von 2005 sein, die Anderungen kamen auch 2005… war vielleicht eines der letzten die noch die Alten Vordrucke hatten.
Daß der Schein (ZB1) trotzdem da ist wurde ja erklärt, weil die mit dem Abmeldestempel drauf wieder ausgehändigt wird an den Halter.
Zwiachen 2005 und 2007 kann es nicht abgemeldet oder verwertet worden sein, da der TE schrieb:
Der TÜV sei seit 5 Jahren abgelaufen.
Ich würde empfehlen mit jemanden der sich besser mit den Zul.Dokumenten auskennt hinfahren und die genaue prüfen. Oder fahr alleine hin fotografiere alles von allen Seiten und zeigs mal hier her. Danke!
Er braucht doch nur mal Bilder einstellen oder einfach das abgleichen,was hier mindestens schon zweimal angesprochen wurde.
Wenn er noch einen Fahrzeugbrief hat dann muss er auch einen Fahrzeugschein haben.
Mischformen gibt's nicht.
[wilde Spekulationen von MT entfernt. Hier ist Motor-Talk und nicht die Trovatos.]
Beides kommt häufiger vor als man vermuten würde.
Deshalb macht es auch absolut Sinn, ein Fahrzeug nur mit vollständigen Papieren zu erwerben.
Die Verfügungsberechtigung weißt man nur mit der Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil 1 und 2) nach
Zitat:
@Pauliese schrieb am 27. Jan. 2023 um 21:33:43 Uhr:
Ich glaube Du irrst hier.
Der TE har geschrieben, es handele sich um einen Brief in der alten Form von (vor August 2005 (?)), einen so schrieb er, WO MAN ViELE HALTER eintragen kann. Also meint er den alten weiß/grünen Fzg.Brief der Raum für 6 Halterwintragungen bot.
Das kann sein, nichts genaues weiß man hier.
Denn er schreibt auch:
Zitat:
@Acerx8 schrieb am 27. Jan. 2023 um 18:14:36 Uhr:
Hab mit dem Verkäufer gesprochen. Dieser sagt dass halt nur der alte entwertete Brief also ZB2 und ZB1 vorliegt.
Hier ist die Rede von ZB I und II.
Ziemlich verworren, und die Forenteilnehmer orakeln sich was zurecht. 🙁
Aus dem Grund, ist es wirklich notwendig, dass der Verkäufer vorher Mal die Papiere abfotografiert und zusendet.
Dann hier reinstellen, natürlich mit geschwärzten persönlichichen Daten.
Der Verkäufer und angebliche! Besitzer muss für die Papiere sorgen. Der abgeschnittene Brief ist, ausser den dort entnehmbaren Daten, so viel wert wie eine Rolle Toilettenpapier.
Du selbst kannst keinerlei rechtsgültige Erklärung abgeben, um neue Papiere zu beantragen. Das kann nur der jeweilige
letzte Halter bzw. Eigentümer und dessen Erben.
Schade daß mein Beitrag entfernt wurde. Wäre für den TE vielleicht schon von Bedeutung un Interesse gewesen. Aber nochmals mach ich mir die Mühe nicht. Frage in die Runde: Was oder wer sind denn die TROVATOS ???
Die Trovatos – Detektive decken auf ist eine Pseudo-Doku-Soap des privaten Fernsehsenders RTL.