Fahrzeugzulassung ohne neuen Brief?

Guten Tag,

Ich habe ein Problem und zwar: Ich will mir ein neues Auto kaufen. Allerdings hat dieser nur den Alten Fahrzeug Brief + Schein. Heisst der neue Schein Fehlt leider. Der jetzige Besitzer des Autos hat keinen neuen Schein beim Kauf dazu bekommen das heisst, dass der Wagen jetzt knapp 3 Jahre abgemeldet ist. Jetzt meine Frage: Kann ich den Brief irgendwie Beantragen oder vielleicht komplett umgehen? Hab gedacht der jetzige Besitzer könnte den vielleicht Beantragen aber der hatte den "neuen" Brief nie.

Danke in Vorraus??

50 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2023 um 14:23:36 Uhr:



Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 14:04:22 Uhr:


Der alte brief ist bereits entwertet und TÜV ist schon 5 Jahre her (bin selber Kfz-mechatroniker falls was dran ist kriege ich das selber wieder hin) war jetzt nur nicht sicher ob ich den neuen brief unbedingt brauche oder ob ich das irgendwie umgehen kann, da ich keine Möglichkeit habe an den alten Brief zukommen

Ist eine Ecke abgeschnitten vom alten Brief oder sprichst Du von einer ZB2.

Um das Fahrzeug wieder anzumelden brauchst Du eine vollständige Zulassungsbescheinigung(bestehend aus Teil 1 und 2)

Für den Fall, dass der Wagen vor 2005 zugelassen wurde, gibt es einen alten bundesdeutschen Fahrzeugbrief und -Schein.
Bei einer Abmeldung vor August 2005 wurde der Fahrzeugschein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Mit Einführung der Zulassungsbescheinigung 2005 ist die Abmeldebescheinigung entfallen und es gibt bei der Außerbetriebsetzung die ZB1 oder den Fahrzeugschein zurück. In der ZB1 wird neben dem Feld H das Datum der Außerbetriebsetzung vermerkt.

Wenn Du einen Fahrzeugbrief oder ZB2 hast, wo ein ungültig Stempel drauf ist,sind das nicht die aktuellen Dokumente zu dem Wagen und Du solltest vom kauf Abstand nehmen.
Wenn das Fahrzeug noch keine 7 Jahre abgemeldet ist, kann der Verkäufer Ersatzpapiere beantragen.

Das Auto ist aus 2005 und hat diesen Brief noch also noch einen Brief auf dem man viele Halter eintragen kann

Wenn die Ecke abgeschnitten wurde, ist eine neue ZB2 ausgefertigt worden.

Ist der Verkäufer auch der letzte Halter?

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 15:29:10 Uhr:


Bei dem alten Brief wurde eine Ecke abgeschnitten. Meines Wissens bach müsste ja dann ein neuer Brief vorliegen, allerdings hat der jetzige Verkäufer des Wagens diesen nicht und sagt auch sie würde nicht dran kommen. (Weiss natürlich nicht in wiefern er schon alles versucht hat)

dann Haken dran. Ohne eine Verlusterklärung des letzten eingetragenen Halters wird es sehr schwer, eine neue ZB II zu bekommen. Als Käufer hast Du da keine Chance.

Ist in dem Brief mit der Ecke eine endgültige Stilllegung vermerkt?

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Meinst Du eine Verwertung?

Mit Einführung der FZV gibt es nur noch die Außerbetriebsetzung.
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) und einer gültigen HU jeder Zeit wieder in Betrieb genommen werden, auch wenn das Fahrzeug nach 7 Jahren aus dem Bestand des KBA gelöscht wurde.

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 15:21:26 Uhr:



Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 14:04:22 Uhr:


Der alte brief ist bereits entwertet
und wie kommt es, das der Schein noch dabei ist?

Irgendwie will der TE den Sachverhalt nicht aufklären.😕🙁

Liegt auch daran,weil man Fahrzeugschein - Brief - Zulassungsbescheinigung nicht unterscheidet.

Eine ZB1 und ein Fahrzeugbrief gehören bspw nicht zusammen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2023 um 16:59:14 Uhr:


Liegt auch daran, weil man Fahrzeugschein - Brief - Zulassungsbescheinigung nicht unterscheidet.

Was meinst du damit? Für mich gab es früher immer einen gewaltigen Unterschied zwischen Fahrzeugbrief (jetzt ZB 2) und Fahrzeugschein (jetzt ZB 1) und wenn ein Fahrzeug abgemeldet war, dann hatte man nur noch den Fahrzeugbrief.

Daher ist es für mich ungewöhnlich, dass der TE sagt

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 10:29:52 Uhr:


Allerdings hat dieser nur den Alten Fahrzeug Brief + Schein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. Januar 2023 um 15:57:08 Uhr:


Ist in dem Brief mit der Ecke eine endgültige Stilllegung vermerkt?

Vermerkt ist da nichts, nein. Finde das alles etwas seltsam

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2023 um 15:31:02 Uhr:


Wenn die Ecke abgeschnitten wurde, ist eine neue ZB2 ausgefertigt worden.

Ist der Verkäufer auch der letzte Halter?

Nein, das ist leider das Problem. Er hat das Auto gekauft und der neue Brief dazu hat wohl schon gefehlt. Der alte wurde entwertet (was mich zu der Annahme führt dass ein neuer ausgestellt worden sein müsste?). Dass heisst der jetzige Verkäufer war nie Halter...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Januar 2023 um 15:49:40 Uhr:



Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 15:29:10 Uhr:


Bei dem alten Brief wurde eine Ecke abgeschnitten. Meines Wissens bach müsste ja dann ein neuer Brief vorliegen, allerdings hat der jetzige Verkäufer des Wagens diesen nicht und sagt auch sie würde nicht dran kommen. (Weiss natürlich nicht in wiefern er schon alles versucht hat)

dann Haken dran. Ohne eine Verlusterklärung des letzten eingetragenen Halters wird es sehr schwer, eine neue ZB II zu bekommen. Als Käufer hast Du da keine Chance.

Hmm okay, schade drum, eigentlich ein Top Auto. Doof dass sowas dann nur schwer geht.

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 17:21:58 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2023 um 16:59:14 Uhr:


Liegt auch daran, weil man Fahrzeugschein - Brief - Zulassungsbescheinigung nicht unterscheidet.
Was meinst du damit? Für mich gab es früher immer einen gewaltigen Unterschied zwischen Fahrzeugbrief (jetzt ZB 2) und Fahrzeugschein (jetzt ZB 1) und wenn ein Fahrzeug abgemeldet war, dann hatte man nur noch den Fahrzeugbrief.
Daher ist es für mich ungewöhnlich, dass der TE sagt

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 17:21:58 Uhr:



Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 10:29:52 Uhr:


Allerdings hat dieser nur den Alten Fahrzeug Brief + Schein.

Ja, wundert mich auch sehr. Hab mit dem Verkäufer gesprochen. Dieser sagt dass halt nur der alte entwertete Brief also ZB2 und ZB1 vorliegt. Normalerweise muss nach einer Entwertung doch ein neuer Brief ausgestellt werden oder?

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 16:37:08 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 15:21:26 Uhr:


und wie kommt es, das der Schein noch dabei ist?
Irgendwie will der TE den Sachverhalt nicht aufklären.😕🙁

Warum der Schein noch dabei ist kann ich nicht beantworten. Mir wurde nur gesagt dass sie diese Sachen mitbekommen hat, als der Verkäufer den Wagen gekauft hat. Mehr weiss ich leider nicht

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 18:14:36 Uhr:



Normalerweise muss nach einer Entwertung doch ein neuer Brief ausgestellt werden oder?

Nicht unbedingt.

Die endgültige Außerbetriebsetzung gibt es auch noch in der FZV, in §15. Es könnte also z.B. sein, dass für das Fahrzeug ein Verwertungsnachweis vorgelegt wurde um eine Abwrack- oder andere Prämie zu beantragen. Dann dürfte das Fahrzeug regulär in Deutschland überhaupt nicht mehr zulassungsfähig sein (eigentlich sogar in der ganzen EU). Trotzdem würden dem Halter nach meinem Verständnis beide Teile der ZB (bzw. Schein und Brief) entsprechend entwertet wieder ausgehändigt.

Außerdem wäre es ja noch möglich, dass das Fahrzeug nach Oktober 2005, aber vor März 2007 endgültig außer Betrieb gesetzt wurde (nach §27(5) StVZO a.F.). Dann müsste es auch heute noch zulassungsfähig sein.

Letztendlich bin ich mir fast sicher, dass man mehr ergründen könnte wenn man die Papiere (Brief und Schein) tatsächlich mal sehen würde....

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 18:14:36 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 17:21:58 Uhr:


Was meinst du damit? Für mich gab es früher immer einen gewaltigen Unterschied zwischen Fahrzeugbrief (jetzt ZB 2) und Fahrzeugschein (jetzt ZB 1) und wenn ein Fahrzeug abgemeldet war, dann hatte man nur noch den Fahrzeugbrief.
Daher ist es für mich ungewöhnlich, dass der TE sagt

Zitat:

@Acerx8 schrieb am 27. Januar 2023 um 18:14:36 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 27. Januar 2023 um 17:21:58 Uhr:

Ja, wundert mich auch sehr. Hab mit dem Verkäufer gesprochen. Dieser sagt dass halt nur der alte entwertete Brief also ZB2 und ZB1 vorliegt. Normalerweise muss nach einer Entwertung doch ein neuer Brief ausgestellt werden oder?

Dann guck Dir doch mal die beiden Dokumente an.
Wenn auf der ZB1 die außerbetriebsetzung vermerkt ist(neben Feld H auf der Rückseite) dann guckst Du vorn in Feld 16 nach der ZB2 Nummer.
Wenn diese zur ZB2 passt,die Dir vorliegt,dann ist das schon mal die Zulassungsbescheinigung komplett.
Da es vor 3 Jahren keine Abwrackprämie gab, wäre es unwahrscheinlich,dass jemand die Verwertung beantragt obwohl das Fahrzeug noch nicht so durch ist.

Wenn allerdings die Verwertung beantragt und eingetragen wurde, stellt sich die Frage,wer den Verwertungsnachweis ausgefüllt hat,obwohl das Fahrzeug noch intakt ist.

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