Fahrzeugverkauf - Frage zur Vertragsgestaltung wegen Vorschäden

Hallo Motortalker,

ich möchte in den nächsten Tagen/Wochen ein Fahrzeug privat verkaufen, im Auftrag meiner Schwiegermutter. Auf sie ist das Fahrzeug zugelassen, Vollmacht vorhanden.
Gefahren hat das Fahrzeug in den letzten Jahren mein Schwiegervater, der nun vor einiger zeit gestorben ist.
Die beiden hatten das Fahrzeug vor fünf Jahren als Gebrauchtwagen gekauft. Wie ich nun herausgefunden habe, wurde ihnen das Fahrzeug damals als Unfallfrei verkauft (Vertrag vorhanden). gehe davon aus, dass das auch so ok war.

Meine Schwiegereltern wohnen 100km von uns weg, das heisst, wir haben das Fahrzeug nicht regelmäßig gesehen. Ist auch nicht so schlimm, wenn mein Schwiegervater nicht so ein stolzer Mann gewesen wäre. Denn: In den letzten Jahren ist er das eine oder andere mal angeeckt und es gab verschiedene Schäden an der Karosse. Kein größere Unfall, nur hier mal ein Poller gestreift, dort mal ein wenig angeeckt.
Uns hat er nicht immer mitgeteilt was da so alles war. Die Firma, in der er den Wagen dann immer reparieren liess gibt es seit einigen Monaten nicht mehr. War eine alteingesessene Karosseriebau Firma.
Die Schäden sind, bis auf eine Kleinigkeit ordentlich beseitigt, soweit ich das beurteilen kann.

Kurz und bündig: Ich weiss nicht genau was mit dem Wagen so alles war und kann es auch nicht mehr herausfinden. Schwiegermutter hat von allem keine Ahnung.
Dass ich den Wagen nicht als Unfallfrei verkaufen kann ist mir klar.

Meine Frage: Was schreibe ich in den Kaufvertrag? Will niemanden über den Tisch ziehen und auch keinen Ärger bekommen.

Vielleicht kann mir jemand helfen - Danke im Voraus!!

15 Antworten

Ja, das ist mir schon klar und das ist auch alles geregelt. Das Auto gehört der Schwiegermutter, auf sie ist es auch angemeldet. Schwiegervater hat es nur gefahren.
Tut der Problematik grundsätzlich keinen Abbruch. Wenn ich falsche Angeben mache gibt es so oder so Probleme.

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