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Fahrzeugveränderung etc. bei Ratenzahlung

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo,
vielleicht hat von euch jemand Ahnung. Also ich habe meinen Polo seit Okt. `09.
Nun möchte ich ein paar Veränderungen vornehmen (z.B. Rückfahrkamera, Schmutzfänger montieren). Ich habe das Fahrzeug aber erst in 3 Jahren komplett abbezahlt. Kann ich vorher trotzdem Veränderungen vornehmen, obwohl das Fahrzeug noch abbezahlt wird?
Vielen Dank für eure Antworten

24 Antworten

unter Tuning verstehe ich etwas anderes wie Schmutzfänger :D
Solange es rückrüstbar ist kann man es ruhig machen
Was meinst du genau mit dem nach 3 Jahren zurückgeben? Hast du einen garantierten Rückkaufswert? Für den Preis würde ich sowieso nichts zurückgeben;)

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Was meinst du genau mit dem nach 3 Jahren zurückgeben? Hast du einen garantierten Rückkaufswert? Für den Preis würde ich sowieso nichts zurückgeben;)

Er hat doch gar nichts von abgeben geschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von sir_d



Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Was meinst du genau mit dem nach 3 Jahren zurückgeben? Hast du einen garantierten Rückkaufswert? Für den Preis würde ich sowieso nichts zurückgeben;)
Er hat doch gar nichts von abgeben geschrieben?

da hat er den Text wohl bearbeitet...
Vorher stand dort das was ist wenn er nach 3 Jahren einen anderen haben möchte

Achso, alles klar...

Zu mir hat der Verkäufer gesagt,
-bei Leasing wollen sie das Fahrzeug im Originalzustand wieder,
-bei Finanziehrung und Rückgabe auch Originalzustand, aber bei bestimmten "normalen" Änderungen würde sich bestimmt ein Weg finden.
-bei Finanzierung mit Ablösung wäre es ihnen egal was man drann macht.

wenn ich sowas wissen will rufe ich dort an wo ich das fahrzeug geleast habe, die sagen einem dann was sache ist!

Zitat:

Original geschrieben von Black Series Polo V


wenn ich sowas wissen will rufe ich dort an wo ich das fahrzeug geleast habe, die sagen einem dann was sache ist!

Wäre die beste Lösung, nur bei Leasing würde ich auf was schriftliches beharren, nicht dass bei Abgabe keiner mehr was davon weiß

:o

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser



Zitat:

Original geschrieben von Black Series Polo V


wenn ich sowas wissen will rufe ich dort an wo ich das fahrzeug geleast habe, die sagen einem dann was sache ist!

Wäre die beste Lösung, nur bei Leasing würde ich auf was schriftliches beharren, nicht dass bei Abgabe keiner mehr was davon weiß :o

exakt, damit dürfte der threat dann wohl geschlossen werden ;-)

Black Series 4 Mod...i vote :D

Mh,...
eigentlich bin ich immer davon ausgegangen, dass bei dem heutigen Standard, dem AutoCredit, das Fahrzeug mein Eigen wäre und ich damit machen kann was ich will.
Schließlich schließe ich ja einen Kredit ab und bezahle damit ja dem Händler den Preis fürs Auto. Da haben die doch kein Mitspracherecht mehr was ich an meinem Wagen mache und was nicht!
Bei Leasing ists natuerlich was ganz anderes.
Irre ich mich im ersten Pkt?
Gruß
kaber

Leider irrst Du Dich. Bis der letzte Cent abgezahlt ist, gehört das Auto NICHT Dir, sondern der Bank. Ist in dem Sinne auch sinnvoll. Falls irgendetwas passiert (z.B. Todesfall) dann verbleibt das Auto im Besitz der Bank und diese trägt das "Risiko". Solange das Auto nicht Dir gehört, darfst Du eigentlich nichts ohne Absprache daran machen. Wenn Du allerdings das Auto sowieso übernimmst, dann wird das jemanden herzlich wenig jucken.

Gut zu wissen...
Aber da ich stark davon ausgehe den Wagen zu uebernehmen und dazu noch der Besitzer des Autohauses ein Freund meiner Famile ist :-D
werde ich wohl keine Probleme kriegen wenn ich was am Auto änder :-)
Aber Danke fuer ide Information

Zitat:

Original geschrieben von ed-o-mat


Leider irrst Du Dich. Bis der letzte Cent abgezahlt ist, gehört das Auto NICHT Dir, sondern der Bank. Ist in dem Sinne auch sinnvoll. Falls irgendetwas passiert (z.B. Todesfall) dann verbleibt das Auto im Besitz der Bank und diese trägt das "Risiko". Solange das Auto nicht Dir gehört, darfst Du eigentlich nichts ohne Absprache daran machen. Wenn Du allerdings das Auto sowieso übernimmst, dann wird das jemanden herzlich wenig jucken.

Sorry, aber an dem Post stimmt leider überhaupt nichts

;)

Bei einer Finanzierung, egal ob mit Schlußrate oder ohne, bist du Eigentümer des Fahrezeugs. Wäre es nicht so, sondern die Bank könntest du dein Auto z.B. garnicht als Halter oder Ehegatte versichern sondern müßtest es teuer als Fremdbesitzer versichern. Der KFZ Brief bleibt nur als Sicherheit bei der Bank bis das Auto abbezahlt ist. Das ist nur eine Art bürgschaft, ähnlich wie der Grundbucheintrag bei Der Hypothek oder ähnliches. Es dient nur zur Kredit absicherung bei Zahlungunfähigkeit. Einige Banken geben auch die möglichkeit andere Sicherheiten zu hinterlegen, bei unserer Hausbank z.B. hätten wir einen Sparbrief als "Pfand" hinterlegen können wenn wir das Auto dort finanziert hätten. Dann hätte ich den KFZbrief gleich ganz behalten.

Da es DEIN Auto ist darfst du auch umbauten an diesem vornehmen ohne das du gefahr läufst Vertragsbruch zu begehen und das OHNE dei Bank zu fragen. Warum auch ist doch mein Auto. Im Schadensfalle bzw.bei Finanzielentotalschaden wird spätestens sowieso mindestnes ein Gutachter hinzugeszogen der die Werte des Fahrzeugs ermittelt für die Versicherung. Denn eigentlich ist die KFZ Vrsicherung ja nicht gleichzeitig die Finanzierende Bank, nichtmal bei VW

;)

Bank ist die Volkswagenbank und die KFZ-Versicherung organisiert man privat oder über den VVD von VW. Das sind zwei völlig verschieden Sparten. Es wird also der Schaden von der VVD bei der Volkswagenbank beglichen...

Sollten es jetzt so gravierende Änderungen sein das das Fahrzeug wirklich weniger wert ist, das muß man erstnmal schaffen denn wer macht das schon freiwillig, önnte es passieren das du trotz GAP (Unterdeckungsschutz bei Totalschaden) auf einem Rest sitzen bleibst. Es gibt versicherungen die ensprechende Klauseln im Vetrag haben, sind aber eher selten...

Bei einer Schlußraten finanzierung ist das sowieso egal, das diese Schlußrate ja schon zu beginn vereinbart wurde und nur der Differenz des noch offenen Kreditbetrages des Neuwagens darstellt.

Auch hier gilt, sollte man das Auto doch zurückgeben wollen KÖNNTE es bei vielen umbauten weche das Auto verschlechtern zu einer Neubewertung kommen, sollte das Auto aufgewertet werden wird sich der Händler hüten mehr dafür zu bezahlen als vorher vereinbart wurde.

(sorry für viele Fehler, sitze in der Sonne mit dem Schleppi, un die Tastatur mag micht nicht

;)

)

Sorry, aber ich kann meinen Darlehensvertrag der VW Bank lesen... ;)
"Der Darlehensnehmer, (...), überträgt das Eigentum an dem (...) bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. (...). Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwischen dem Darlehensnehmer, (...), und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht."
Das heißt ganz klar: KFZ gehört der Bank, ich darf es benutzen. Dann steht da noch so was wie dass alles auf mich zurückübertragen wird, sobald alles bezahlt ist. Klare Ansage.

"Der Darlehensnehmer ist nicht befugt, über das Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank zu verfügen, soweit dadurch ihre Sicherheit beeinträchtigt wird."
Jetzt ist es natürlich Definitionsfrage, was "die Sicherheit der Bank beeinträchtigt", aber im Zweifelsfall kann man dazu auch Änderungen am Fahrzeug zählen, sie u.U. Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs hat. Das ist halt viel zu schwammig formuliert, als dass man da wirklich alles in die Hand kriegt... Im Allgemeinen wird ein Umbau sicherlich nicht sonderlich schwierig, im Zweifelsfall aber kann es trotzdem rechtlich problematisch werden, wenn man nicht bei der Bank nachfragt.
So, wer hat jetzt einen Post geschrieben, in dem gar nichts stimmt? ;)

EDIT: Aus Wikipedia: "Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt."
Soll heißen, ich kann sehr wohl die Versicherung auf mich nehmen, obwohl ich nicht der Besitzer des Fahrzeugs bin, da ich es auf eigene Rechnung im Gebrauch habe und auch die Verfügungsgewalt darüber besitze (Leihverhältnis)

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