Fahrzeugveränderung etc. bei Ratenzahlung
Hallo,
vielleicht hat von euch jemand Ahnung. Also ich habe meinen Polo seit Okt. `09.
Nun möchte ich ein paar Veränderungen vornehmen (z.B. Rückfahrkamera, Schmutzfänger montieren). Ich habe das Fahrzeug aber erst in 3 Jahren komplett abbezahlt. Kann ich vorher trotzdem Veränderungen vornehmen, obwohl das Fahrzeug noch abbezahlt wird?
Vielen Dank für eure Antworten
24 Antworten
beim Auto Credit muß ich den Wagen ja auch nicht bei dem Händler zurückgeben wo er gekauft wurde.
Ich kann zu jedem VW-Händler und fragen was er mir für den Wagen gibt.Wenn es zufällig mehr ist wie der Rückkaufswert hat man gleich mehr Anzahlung für den neuen.
Es besteht ja keine Pflicht bei der Verhandlung anzugeben das er noch finanziert ist.Genauso kann man auch einfach die Restsumme beim einen bezahlen und woanders in Zahlung geben.
Der Wagen wird dann in dem Zustand in Zahlung genommen wie er ist
@ ed-o-mat
Merkwürdig... Ich habe unseren Vertrag (Auto-Credit) ja auch hier und da ist das anders Formuliert.
Eben das das Fahrzeug in meinem Besitz übergeht, der Brief zur absicherung bei der Finanzierenden Bank verbelibt bis die Finanzierung in beiderseitigen Einvernhemen aufgelöst oder abgegolten wird.
Kann doch eher nicht sein das es da unterschiede gibt, oder doch ?
Hängt das vieleicht mit dem Finanzierenden Betrag zusammen, also verhältniss zwischen Anschaffung zur Anzahlung?
Oder ist das eines dieser Bonusfeatures wenn man bei VW schon erfolgreich Fahrzeuge finanziert hat ?
Soll ja sowas geben bei der VW-Bank.. Wie das genau aussieht weiß ich nicht, nur das wir für die neue Finanzierung nur 10 sekunden für die Anfrage gebraucht haben (Anfrgae abgeschickt und angenommen da alle alten Daten unverändert) , da wir schon registriert sind und 2 autos erfolgreich abbezahlt haben ohne eine Verzögerung oder so..
Sonst kann ich mir das nicht erklären...
Daran kanns sehr wohl liegen. Bei mir wars die erste Finanzierung... also beide recht gehabt 🙂
Im Endeffekt zählt das, was im Vertrag steht. Alles andere ist schnuppe.
Zitat:
Original geschrieben von ed-o-mat
Daran kanns sehr wohl liegen. Bei mir wars die erste Finanzierung... also beide recht gehabt 🙂
Im Endeffekt zählt das, was im Vertrag steht. Alles andere ist schnuppe.
Okay, das könnte es dann wirklich sein...
Gut, habe ich wieder was dazu gelernt 😁
Sehr interessant eure Diskussion :-)
Muss mir gleich erstmal meinen Vertrag zur Brust nehmen...
So mal ne Frage die in die ähnliche Richtung geht...
Bekomme mein Auto erst in 3 Monaten :'-( Heißt bis das Auto hergestellt wird ist noch genug Zeit.... LEIDER
Wenn ich jetzt was ändern möchte an der Zusammenstellung... Muss ich dann den ganzen Papierkram nochmal abarbeiten?
Also alles unterschreiben etc?
Sicher kannst du noch ändern
Wenn er teurer wird halt den Rest in Bar zahlen,ansonsten muß der Vertrag wohl noch einmal geändert werden
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Sicher kannst du noch ändernWenn er teurer wird halt den Rest in Bar zahlen,ansonsten muß der Vertrag wohl noch einmal geändert werden
War bei uns genauso als wir das Radio geändert haben. Allerdings gab es für die Zusätzliche Austattug dann nicht mehr den ausgehandelten Neuwagenrabatt.
Deshalb beträgt die in Bar zu zahlende differenz jetzt 140 € und nicht 122 € wenn ich es gleich mitbestellt hätte. Kann ich aber gerade noch verschmerzen, bei größeren änderungen würde ich aber mit dem 🙂 nochmal sprechen und versuchen den Vertrag ganz zu ändern...
Also wenn ich das Tagfahrlicht dazu buche und die Differenz von 50€ bar zahle muss nichts neu unterschrieben werden?
Mein Vater hat für mich den Vertrag unterschrieben weil halt der Wagen über ihn laufen wird...
Dann muss er nicht nochmal mit und ich kann einfach mit dem Händler sprechen... richtig?
Danke
Zitat:
Original geschrieben von kaber
Also wenn ich das Tagfahrlicht dazu buche und die Differenz von 50€ bar zahle muss nichts neu unterschrieben werden?Mein Vater hat für mich den Vertrag unterschrieben weil halt der Wagen über ihn laufen wird...
Dann muss er nicht nochmal mit und ich kann einfach mit dem Händler sprechen... richtig?Danke
Also es kann sei das dein Vater als Unterzeichner des Kaufvertrages mit muß zum 🙂
Ich mußte für meine änderung auch nochmal kurz persönlich hin und mein 🙂 hat einen kurzen 2-Zeiler aufgesetzt in dem eben die änderungen standen und wir beide ( der 🙂 und ich) haben den Wisch dann unterschrieben.
Dient zur absicherung für beide seiten. Auf der einen für mich das ich was in der Hand habe wenn diese änderung nicht ausgeführt wird oder worden ist und auf der anderen Seite für den 🙂 falls ich später mal behaupten würde das ich diese änderung nie bestellt hätte.... Aus meiner Sicht also nichts dramatisches und eben auch eine Absicherung für mich. Anschlißend bekommt man eh eine neue AB von der ganzen Bestellung incl. der Änderungen...