Fahrzeugumwandlung

Saab 9-3 YS3F

Hallo,
ich fahre seit 12/2004 einen Saab 9-3 mit 110KW TID.
Der Wagen steckt in einem Leasingvertrag, der noch einige Zeit läuft. In den 30 Monaten die ich den Wagen jetzt fahre mußte mein Wagen schon 3mal abgeschleppt werden weil kein weiterfahren möglich war. Heut ewurde die defekte Sitzheizung ausgetauscht.

Ich möchte den Wagen an Saab zurückgeben. Wer hat den Erfahrung damit oder weiß wie so etwas abläuft.

Angeblich, wenn Saab einlenkt bekomme ich das ganze Geld zurück und im Gegenzug wird pro gefahrenen Kilomter ein gewisser Betrag abgezogen. Kann mir jemand diesen Betrag nennen?

Es war mein erster Saab, er hat mir optisch und leistungstechnisch sehr gut gefallen aber es wird wohl wenn es klappt den Wagen zurück zu geben der letzte gewesen sein.

Ich hoffe Ihr habt ein paar Neuigkeiten für mich und könnt mir damit etwas helfen.

Gruß Danny

12 Antworten

Hallo,

Rückgabe wird schwierig bis unmöglich, da zum einen Leasing und zum anderen ist die Gewährleistungsfrist schon abgelaufen, so dass kein Rücktritt (=Wandlung) mehr möglich ist. Sieht nicht gut aus...

Viele Grüße

Celeste

ist Gewährleistung nicht die Garantie oder ist das wieder was anderes? Ich habe beim Kauf des Saab eine Garantieverlängerung abgeschlossen, welche noch bis Ende diesen Jahres läuft.

sowas kannst Du eh nur mit anwaltlicher Begleitung durchziehen-sonst hast Du 0 Chance. Wird schon mit Anwalt schwer genug.

Zitat:

Original geschrieben von Sakic#19


ist Gewährleistung nicht die Garantie oder ist das wieder was anderes? Ich habe beim Kauf des Saab eine Garantieverlängerung abgeschlossen, welche noch bis Ende diesen Jahres läuft.

Hallo,

Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Bei der Gewährleistung muß der Fehler bei Übergabe vorliegen. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen, dass der Fehler nach der Übergabe entstanden ist, danach muß der Käufer beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Jetzt muß also z.B. der Käufer nach 1 Jahr und 11 Monaten beweisen, dass das Auto schon bei Übergabe defekt war, obwohl es aber noch fast 2 Jahre lief. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich für den Käufer.

Bei den üblichen Herstellergarantien, die eine freiwillige Leistung sind, spielt diese Problematik keine Rolle, so dass man mit der Garantie grundsätzlich besser fährt.

Allerdings gibt es den Rücktritt vom Vertrag nur bei der gesetzlichen Gewährleistung, so dass ich hier keine Chance sehe. Genaueres kann natürlich nur ein Anwalt sagen.

Viele Grüße

Celeste

0,67 % Kaufpreis/1000km bei Rückerstattung Lesingraten.

Dracke

Danke Dracke,
das klingt doch schon mal sehr interessant.
Kannst Du mir sagen ob die Anzahlung da mit einberechnet wird oder nicht.
Sagen wir mal:
Neupreis 36000.-
Anzahlung 8000.- (macht 28000.-)

Restzahlwert rund 19000.-

Das heißt ich habe 17000.- gezahlt.

0,67% von 36000.- sind 241,20.-

241,20.- x 55000KM sind 13266.-

Das würde bedeuten das ich 3734.- bekommen würde nach dieser Rechnung? Ist das richtig?
Was ist mit den Kosten für Inspektionen, bekommt ,man diese auch wieder?

Gruß Danny

Zitat:

Original geschrieben von Sakic#19


Danke Dracke,
das klingt doch schon mal sehr interessant.
Kannst Du mir sagen ob die Anzahlung da mit einberechnet wird oder nicht.
Sagen wir mal:
Neupreis 36000.-
Anzahlung 8000.- (macht 28000.-)

Restzahlwert rund 19000.-

Das heißt ich habe 17000.- gezahlt.

0,67% von 36000.- sind 241,20.-

241,20.- x 55000KM sind 13266.-

Das würde bedeuten das ich 3734.- bekommen würde nach dieser Rechnung? Ist das richtig?
Was ist mit den Kosten für Inspektionen, bekommt ,man diese auch wieder?

Gruß Danny

Inspektionskosten gibts keine zurück. Auch solltest Du Deinen Leasingvertrag lesen, ob überhaupt Gewährleistungsansprüche existieren (bzw. bis 12/2006 existiert haben). Mich würde dann aber die Antwort von Saab auf diesen Anspruch interessieren. Falls eine kommt... 😁 Vielleicht machen die es ja auf Kulanz...

Viele Grüße

Celeste

Okay,

ich danke Euch erstmal für Eure Hilfe.
Ich habe mit meinem Händler gesprochen und der meinte eben das es diese Möglichkeit gäbe. Zu entscheiden hat das aber nicht er sondern natürlich Saab.

Ich weiß nicht wie Kulant Saab in dieser Beziehung ist aber wenn das so ungefähr wäre wie erläutert und am Ende in etwa diese Summe rausspringt dann könnte ich zufrieden sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sakic#19


Okay,

ich danke Euch erstmal für Eure Hilfe.
Ich habe mit meinem Händler gesprochen und der meinte eben das es diese Möglichkeit gäbe. Zu entscheiden hat das aber nicht er sondern natürlich Saab.

Ich weiß nicht wie Kulant Saab in dieser Beziehung ist aber wenn das so ungefähr wäre wie erläutert und am Ende in etwa diese Summe rausspringt dann könnte ich zufrieden sein.

Doch, der Händler hat über den Rücktritt "zu entscheiden", da nur ihm gegenüber als Verkäufer Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden (s.o.). Was anderes gilt nur, falls Saab in seinen Garantiebedingungen einen Rücktritt einräumt. Dann gelten aber nicht die 0,67% sondern das, was in den Garantiebestimmungen steht und Anspruchsgegner ist Saab selbst.

Viele Grüße

Celeste

Das heißt,
der Händler hat das Recht zu entscheiden ob er das Fahrzeug zurücknimmt oder nicht?
Wenn das so ist, dann paßt das auch mit den 0,67%?
Dann wäre dies ein Grund für mich den Wagen sofort abzugeben zumal er mir ja den Vorschlag unterbreitet hat es so zu tun.

Hatte sich aber so angehört als das er da erst fragen muß ob er das Auto nehmen darf?
Werde Ihm nachher gleich mal ne Email schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Sakic#19


Das heißt,
der Händler hat das Recht zu entscheiden ob er das Fahrzeug zurücknimmt oder nicht?
Wenn das so ist, dann paßt das auch mit den 0,67%?
Dann wäre dies ein Grund für mich den Wagen sofort abzugeben zumal er mir ja den Vorschlag unterbreitet hat es so zu tun.

Hatte sich aber so angehört als das er da erst fragen muß ob er das Auto nehmen darf?
Werde Ihm nachher gleich mal ne Email schreiben.

Nein, der Händler kann es bei berechtigen Gewährleistungsansprüchen nicht entscheiden (daher auch die ""😉. Zusätzlich kann der Händler ja freiwillig alles anbieten, ob er das mit der Rücknahme aber so meint...

Da es beim Rücktritt oft streitig zugeht würde ich empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Aber wie gesagt, aufgrund des Zeitablaufs sind alle Gewährleistungsansprüche schon verjährt, daher sind auch die 0,67% irrelevant.

Viele Grüße

Celeste

sorry, Doppelpost!

Deine Antwort