Fahrzeugübergabe: Käufer will mit meinen Kennzeichen zurückfahren und Auto abmelden

Hallo,

hab mal ne Frage zu einem Fahrzeug Verkauf.
Käufer will die Überführung des Autos mit meinen Kennzeichen machen und am folgenden Tag das Auto für mich abmelden.

Ich weiss, ist riskant...Er sagte, wenn er mir unterschreibt,d as Auto dann übernommen zu haben, trägt er die Verantwortung. Das glaube ich aber nicht ?!

Und wenn ich ihn einen Wisch unterschreiben lasse, des er für die Überführungsfahrt voll haftet etc ? Ich weiss, erstmal wäre ich wahrscheinlich im Ernstafll dran, denn für Versicherung etc bin ich ja der Ansprechpartner, aber was meint ihr dazu ?

Mit so einem Extrawisch oder gar nicht oder wie oder was? 😉
Danke!

69 Antworten

Zitat:

@UCKI schrieb am 13. Juli 2022 um 10:16:30 Uhr:


ACHTUNG ACHTUNG VORSICHT GROSSE VORSICHT
HAB ICH AUCH GEMACHT, VERKAUFT MIT KENNZEICHEN. HAB DAS FAHRZEUG SOGAR NOCH ANGELIEFERT, 60 KM UND BIN MIT DEM ZUG ZURÜCK NACH HAUSE. I KAUFVERTRAG VEREINBART, KÄUFER MELDET KFZ INNERHALB 10 WERKTAGEN AB ODER UM.
MEINKENNZEICHEN HATTE ICH ÜBER 20 JAHRE IN DER FAMILIE. NUN IST ES WEG, DENN DER KÄUFER HAT ERSTMAL DIE VOLLEN 10 TAGE AUSGENUTZT UND AM 10. TAG DAS FAHRZEUG
U M G E M E L D E T. VON KÖLN NACH NEUWIED. ER FÄHRT JETZT IN NEUWIED MIT EINEM KÖLNER KENNZEICHEN SPAZIEREN. IMN NACHHINEIN ERKANNT, BIS ZUR UM ODER ABMELDUNG BIN ICH VOLL IN DER HAFTUNG, STEUER UND VERSICHERUNG. DER KÄUFER FÄHRT TROTZ ALLER MÜNDLICHER UND SCHRIFTLICHER ABSPRACHEN AUF MEINEN NAMEN HERUM. WENN ES ARG KOMMT, MELDET ER DAS FAHRZEUG GAR NICHT UM: VIELEICHT FÄHRT ER JA ERST MAL NACH SPANIEN IN URLAUB ODER ZIEHT MIT DEM FAHRZEUG KOMPLETT WOANDERS HIN.

BIS ZUR AB ODER UM MELDUNG BIN ICH IN DER VOLLEN HAFTUNG

ALSO UNBEDINGT: N I E M A L S MIT KENNZEICHEN VERKAUFEN !!!!

Tastatur kaputt ? Mal abgesehen davon ist das Schwachsinn was du bzgl. der Versicherung schreibst.

Steuern zahlst du bis zu Ab-Ummeldung. Richtig. Versicherung geht auf den Käufer über beim Kauf. Bedingung dazu ist , das es im Kaufvertrag festgehalten wurde, du deine Versicherung darüber in Kenntnis setzt und die Personalien vom Käufer stimmen.

Und ja . Nie mit Kennzeichen verkaufen. Bin damit auch schon auf die Fresse gefallen.

Gruss

Zitat:

@UCKI schrieb am 13. Juli 2022 um 10:16:30 Uhr:


ACHTUNG ACHTUNG VORSICHT GROSSE VORSICHT
HAB ICH AUCH GEMACHT, VERKAUFT MIT KENNZEICHEN. HAB DAS FAHRZEUG SOGAR NOCH ANGELIEFERT, 60 KM UND BIN MIT DEM ZUG ZURÜCK NACH HAUSE. I KAUFVERTRAG VEREINBART, KÄUFER MELDET KFZ INNERHALB 10 WERKTAGEN AB ODER UM.
MEINKENNZEICHEN HATTE ICH ÜBER 20 JAHRE IN DER FAMILIE. NUN IST ES WEG, DENN DER KÄUFER HAT ERSTMAL DIE VOLLEN 10 TAGE AUSGENUTZT UND AM 10. TAG DAS FAHRZEUG
U M G E M E L D E T. VON KÖLN NACH NEUWIED. ER FÄHRT JETZT IN NEUWIED MIT EINEM KÖLNER KENNZEICHEN SPAZIEREN. IMN NACHHINEIN ERKANNT, BIS ZUR UM ODER ABMELDUNG BIN ICH VOLL IN DER HAFTUNG, STEUER UND VERSICHERUNG. DER KÄUFER FÄHRT TROTZ ALLER MÜNDLICHER UND SCHRIFTLICHER ABSPRACHEN AUF MEINEN NAMEN HERUM. WENN ES ARG KOMMT, MELDET ER DAS FAHRZEUG GAR NICHT UM: VIELEICHT FÄHRT ER JA ERST MAL NACH SPANIEN IN URLAUB ODER ZIEHT MIT DEM FAHRZEUG KOMPLETT WOANDERS HIN.

BIS ZUR AB ODER UM MELDUNG BIN ICH IN DER VOLLEN HAFTUNG

ALSO UNBEDINGT: N I E M A L S MIT KENNZEICHEN VERKAUFEN !!!!

Schrei nicht so...

Vielleicht wurde er ja umgemeldet und das Kennzeichen wurde beibehalten

Viel Wind um nichts ....

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Zitat:

@UCKI schrieb am 13. Juli 2022 um 10:16:30 Uhr:


... DENN DER KÄUFER HAT ERSTMAL DIE VOLLEN 10 TAGE AUSGENUTZT UND AM 10. TAG DAS FAHRZEUG
U M G E M E L D E T. ...

... DER KÄUFER FÄHRT TROTZ ALLER MÜNDLICHER UND SCHRIFTLICHER ABSPRACHEN AUF MEINEN NAMEN HERUM. WENN ES ARG KOMMT, MELDET ER DAS FAHRZEUG GAR NICHT UM ...

Ja was denn jetzt??

Gruß Metalhead

Moin
Das macht man einfach nicht!
wer ein auto kaufen will sollte entweder mit dem Hänger kommen
oder die Kennzeichen mitbringen.
Auch 3Tage rote Nummer ist eine Möglichkeit.
sofortiges Abmelden funktioniert nur bei seriösen Autohäusern!!

!!Zulassung I+ II nur rausgeben wenn Wagen bezahlt!!

Gruß

Zitat:

@Mike63471960 schrieb am 13. Juli 2022 um 14:01:06 Uhr:


wer ein auto kaufen will sollte entweder mit dem Hänger kommen
oder die Kennzeichen mitbringen.
Auch 3Tage rote Nummer ist eine Möglichkeit.

Man kann das Auto einfach abmelden und mit dem entsiegelten Kennzeichen am selben Tag zurück fahren.

Gruß Metalhead

Moin
Einfach abmelden??
geht bei uns in Homburg nur mit Termin
Es geht hier auch um den sicheren Verkauf eines Auto und nicht ums abmelden!
Gehe eigentlich davon aus dass das jeder auf die Reihe kriegt!
Es gibt auch absolut keinen Grund einem Fremden mit den eigenen Kennzeichen fahren zu lassen.

Wer das nicht versteht geht immer ein hohes Risiko ein.
Vor allem wenn man die Fahrer einzeln benannt hat, die den Wagen fahren.

Gruß Michel

Offengestanden verstehe ich die ganze Hysterie nicht.
Gemäß § 95 VVG geht der Versicherungsvertrag mit Erwerb der versicherten Sache auf den Erwerber über.
Wenn der Verkäufer sofort, also zeitgleich der Versicherung mit den relevanten Daten, die Veräußerung mitteilt, wird im Schadenfall sein Vertrag nicht belastet.
Der Verkäufer sollte genauso zeitgleich die Zulassungsstelle informieren.
So ist das Risiko minimiert. 🙂

Niemals ein Auto mit eigenem Nummernschild abgeben. Weißt Du ob der Fahrer überhaupt einen gültigen Führerschein besitzt?
Hab so ne Dummheit auch mal gemacht. nach 3 Wochen immer wieder täglichen erfolglosen Anrufen wurde das Auto endlich abgemeldet. Und es stellte sich heraus, daß der Käufer eine Führerscheinsperre hatte. der Polizei sei Dank

Wer ein Auto aus der Hand gibt, lässt sich vorher den Führerschein zeigen. Klingt gerade unter Freunden doof, ist aber wichtig. Mache ich selber, muss ich gestehen, aber auch nicht.

Abmelden kann man das Auto online. Anmelden mit neuem Kennzeichen ist schon schwerer. Daher ist es sehr gut aus Bürgersicht, dass das Kennzeichen künftig am Auto verbleiben kann und man den Halter bequem am Küchentisch ummelden kann

https://youtu.be/UJlX7efIlIU

Man sollte als Verkäufer daher sein Auto auch nicht vorschnell abmelden. Ich würde das als Käufer als großen Vorteil sehen, mir dem Gang zum Amt sparen zu können. Und ja, mir wäre es auch egal, mit einem Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk zu fahren. Dan hat man zu Hause wenigstens den Bonus des Auswärtigen.

10 Tage Ummeldefrist im Kaufvertrag vereinbart, und der Käufer hat am 10. Tag tatsächlich umgemeldet. Ist doch prima! Du solltest dich bei ihm bedanken!

Und ja, Kennzeichen kann man heutzutage auch in einen anderen Bezirk mitnehmen. Hat der Käufer gemacht.

Wenn du das Kennzeichen hättest behalten wollen, hättest Du das kommunizieren sollen...

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Juli 2022 um 16:37:36 Uhr:


So ist das Risiko minimiert. 🙂

Problem ist einfach die weiterhin zu zahlende Prämie.
Der Versicherer kann sich aussuchen, von wem er sich diese holt.
Wurde die bereits im Vorraus von mir bezahlt und der Käufer meldet nicht um, so kriege ich meine Prämie nicht zurück und der Käufer fährt auf meine Kosten weiter.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 13. Juli 2022 um 22:31:24 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Juli 2022 um 16:37:36 Uhr:


So ist das Risiko minimiert. 🙂

Problem ist einfach die weiterhin zu zahlende Prämie.
Der Versicherer kann sich aussuchen, von wem er sich diese holt.
Wurde die bereits im Vorraus von mir bezahlt und der Käufer meldet nicht um, so kriege ich meine Prämie nicht zurück und der Käufer fährt auf meine Kosten weiter.

Das ist nicht richtig, die Prämie wird ab Eingang der Meldung gutgeschrieben.

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Juli 2022 um 22:52:04 Uhr:


Das ist nicht richtig, die Prämie wird ab Eingang der Meldung gutgeschrieben.

Es mag sein, dass es vielleicht mancher Versicherer in der Praxis so handhabt.
Aber das ist dann reine Kulanz.

Nach VVG § 95, der das ganze regelt, haften der Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Prämie.
Das Ganze steht entsprechend dann auch so in den AKBs.

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